Bereits damals verdeutlichte ich, dass dieser Antrag verfassungswidrig und ja, sogar verfassungsfeindlich ist.
Ihr Antrag zielt sogar darauf ab, mittels Grundgesetzänderung in die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes einzugreifen, denn der davon geschützte Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz geht eben davon aus, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und Ihre rechtlich irrige und abwegige Annahme, der Verfassungsgeber habe offen gelassen, welches Volk denn nun gemeint sei, wird sowohl in der Präambel des Grundgesetzes als auch in Artikel 146 sowie Artikel 116 Grundgesetz widerlegt. Lesen Sie das Buch doch verdammt noch einmal, so schwer ist es nun wirklich nicht. Das deutsche Volk ist gemeint, und niemand sonst. Da steht auch nichts von mehreren Völkern oder der gesamten Menschheit drin. Man könnte es auch überspitzt und vereinfacht – für Sie, Frau Erlap – formulieren,
in Ihren eigenen Worten: Deutschland den Deutschen! Das ist so, und das ist im Grundgesetz so festgelegt. Da können Sie auch nicht drumherum gehen.
Aber das wird wahrscheinlich wieder Sondersendungen im öffentlichen Rundfunk provozieren, während Messerkriminalität und Islamismus als weniger aufregend angesehen werden.
Aber nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts darf eben die Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung nicht zu einem Bedeutungswandel des Begriffs des Volkes führen, der es erlaubt, allen der staatlichen Herrschaft Unterworfenen die gleichen demokratischen Rechte einzuräumen.
Auch das von meiner Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses vom 9. Dezember 2022 kommt ja zu keinem anderen Ergebnis: Es stellt klar, dass die Einführung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene verfassungswidrig ist. In typischer Manier ignorieren Sie das Bundesverfassungsgericht und den WPD dieses Hauses. Genau genommen sind es nämlich Sie, meine Damen und Herren von den Grünen und den Linken, die einen echten Fall für den Verfassungsschutz darstellen, da Sie sogar in Ihrer eigenen Programmatik ganz offen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.
Wenn Sie auf der einen Seite das Ausländerwahlrecht fordern, wird umgekehrt für deutsche Staatsbürger die Beschneidung des eigenen Wahl- und Stimmgewichts gefordert. Mit Ihrem Antrag erklären Sie das deutsche Staatsgebiet zu einem Siedlungs- und Herrschaftsgebiet für Drittstaatler. Wer an den Grundpfeilern von Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet sägt, der riskiert den Frieden, aber auch die Demokratie in unserem Land.
Vielen Dank! – Ich habe schon einen Vorabauszug aus dem Protokoll erbeten. Wir werden uns die Rede noch einmal anschauen und sehen, ob da Sätze gefallen sind, die so hier in diesem Hause nicht fallen sollten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0989 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/7030 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD, der CDU sowie der AfD. Ich frage noch, ob es Enthaltungen gibt. – Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1715
Die Fraktion Die Linke beantragt die Überweisung der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen.
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) zu einer modernen Willkommensbehörde weiterentwickeln – Bürokratieabbau jetzt!
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Kollege Omar! Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landeseinwanderungsbehörde LEA ist seit Längerem dysfunktional, und das ist nicht meine Beschreibung oder Aussage, sondern das ist die Aussage des Direktors der Behörde.
Aber was genau ist mit der Dysfunktionalität hier gemeint? – Zum einen ist die Terminlage derartig verschärft, dass es kein Einzelfall mehr ist, dass Menschen zurzeit bis zu sechs Monate auf einen freien Termin warten müssen, sondern der Regelfall – sechs Monate, die für das Leben erhebliche Einschnitte bedeuten für diese Menschen, die auf eine Aufenthaltsgenehmigung angewiesen sind. Dabei muss jede Behörde rechtlich gesehen innerhalb von drei Monaten jeden Antrag fertigbearbeiten.
Zum anderen hat diese verschärfte Terminlage wiederum dazu geführt, dass einige Plattformen – ausländische Plattformen, muss man sagen, weil die im Ausland ansässig sind – eine technische Lücke – Frau Senatorin, wenn Sie zuhören –
im System entdeckt haben und sie nun schamlos ausnutzen. Sie greifen die wenigen frei werdenden Termine mithilfe von Internetbots in Sekundenschnelle ab und verkaufen es teuer an die Bedürftigen weiter.
Das ist nicht das Schlimmste. Das Schlimmste ist, dass der Senat seit dem letzten Jahr davon weiß und leider nur mit den Schultern zuckt. Und anstatt diesen kriminellen Machenschaften etwas entgegenzusetzen – dabei wären da Wege, diese kriminelle Machenschaften zu beenden –, ist leider der politische Wille nicht da, um etwas dagegen zu tun. Das nenne ich Staatsversagen.
So können wir sicherlich nicht zukunftsfähig bleiben, und wir gefährden sowohl unseren Wirtschafts- wie auch unseren Wissenschaftsstandort Berlin, wenn wir das LEA weiter so verkümmern lassen.
Wir brauchen auch kein neues Konzept. Es ist nicht so, dass wir in unserem Antrag etwas Unrealistisches verlangen. Um das LEA zu modernisieren und unnötige Bürokratie abzubauen, können wir uns die Blaue Karte EU als Vorbild nehmen. Hier hat die Digitalisierung bereits erfolgreich funktioniert. Die Blaue Karte EU bekommen Fachkräfte, die über ein Unternehmen ihren Aufenthaltstitel beim LEA beantragen oder verlängern. Hier funktioniert alles digital, ohne einen Termin vorher. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dieses bestehende System auf alle Aufenthaltstitel auszuweiten, egal ob für ausländische Studierende, Geflüchtete oder alle Arbeitskräfte
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es mir hier nicht darum geht, dass wir diese Behörde schlechtmachen, im Gegenteil. Die Mitarbeitenden vor Ort machen einen guten Job. Sie tun ihr Bestmögliches, um in diesen schlechten Strukturen zu bestehen. Wir sehen ihre Überlastung, und wir nehmen ihre Hilferufe im Gegensatz zum schwarz-roten Senat ernst. Es muss Priorität werden, dass das LEA personell und strukturell gestärkt wird.
Für viele Berlinerinnen und Berliner, und zwar ungefähr 20 Prozent, ist das LEA die wichtigste Behörde in ihrem Leben. Sie entscheidet, ob sie hierbleiben, ob sie Familiennachzug machen können und vieles mehr. Wir wollen, dass das LEA eine Willkommensbehörde wird, eine echte Willkommensbehörde, die diesen Namen verdient und auch ein Aushängeschild für Berlin im internationalen Wettbewerb um die Fachkräfte ist.
Das LEA ist die größte Ausländerbehörde Deutschlands. Über 100 Nationalitäten kommen in Berlin und damit auch im LEA zusammen. Es ist wichtig, dass wir für diese Menschen, für die Mitarbeitenden Antidiskriminierungsschulungen anbieten und die Vielfalt unserer Stadt auch in den Strukturen der Behörde widerspiegeln. Wir fordern daher in unserem Antrag, die Vielfalt der Berlinerinnen und Berliner bis in die Leitungsebene vom LEA auch sichtbar zu machen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! – Wir brauchen aber auch dringend eine institutionalisierte Ombudsstelle, die sich mit den schwierigen Fällen und Beschwerden befasst. Es gab so eine Ombudsstelle bis Ende letzten Jahres. Leider hat der schwarz-rote Senat diese ersatzlos abgeschafft, obwohl der Bedarf noch da ist. Das ist ein massiver Schritt rückwärts.