So haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 für ihre Staatsangehörigen ein kommunales Wahlrecht als Unionsbürgerrecht verbrieft, und zwar auf Gegenseitigkeit. Eine Gegenseitigkeit aber fehlt mit Drittstaaten. Damit läuft ihre Argumentation fehl.
Frau Präsidentin, entschuldigen Sie selbstverständlich! Ich komme zum Schluss, weil meine Zeit leider nicht reicht, um alles vorzutragen.
Als abschließende Bemerkung: Ein Ausländerwahlrecht ist auch integrationsfeindlich, denn es vermeidet, es reduziert den Ansatz, Menschen zu Staatsbürgern zu machen und sie zu veranlassen, eine staatsbürgerliche Bindung mit unserer Verfassungsordnung einzugehen.
[Elif Eralp (LINKE): Überall, wo es das Wahlrecht für alle gibt, sind die Einbürgerungszahlen gestiegen! ]
Dafür spricht rein gar nichts. Und deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Linken und den Grünen, kommt das von Ihnen propagierte Wahlrecht für alle der Auflösung des deutschen Staatsvolkes als Souverän unserer Verfassungsordnung gleich, und das wird mit uns nicht machbar sein. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute starten die EU-Wahlen in vielen europäischen Ländern. In drei Tagen finden die EU-Wahlen bei uns in Berlin und in einigen Bundesländern auch zusammen mit den Kommunalwahlen statt. Viele von uns sind schon seit Wochen mit den Wahlkampfhelferinnen und Wahlkampfhelfern auf der Straße, diskutieren mit den Menschen und versuchen, sie von den eigenen Ideen und
Leider sind von diesem Fest in Deutschland Millionen und in Berlin Hunderttausende Menschen ausgeschlossen. Ganz konkret geht es, wie meine Kollegin Eralp erwähnt hat, in Deutschland um etwa 14 Prozent der volljährigen Bevölkerung, in Berlin sogar um 23 Prozent, und damit sind es circa 600 000 Menschen, 600 000 Wählerinnen und Wähler, 600 000 zu viele.
[Beifall von Louis Krüger (GRÜNE), Klara Schedlich (GRÜNE), Elif Eralp (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)]
An den Wahlkampfständen höre ich immer wieder folgenden Satz – und wahrscheinlich hören ihn auch viele von Ihnen –: Ich würde ja gerne wählen, ich darf aber leider nicht, obwohl ich seit Jahren oder gar Jahrzehnten hier lebe. –
Ich spüre die Frustration der Betroffenen und es frustriert mich selbst als Demokrat, denn regelmäßige und freie Wahlen sind ein fester Bestandteil unserer Demokratie und ein Grundrecht.
Es ist ein Demokratiedefizit, dass so viele Menschen hier leben, ihren Lebensmittelpunkt hier haben, aber nicht wählen dürfen. Sie sind von unserer Politik betroffen, aber sie haben kein Mitspracherecht. Das ist ein Defizit, das es zu beheben gilt. Es ist ein diskriminierendes Klassensystem in unserer Demokratie, das unsere Bevölkerung in drei Kategorien teilt: Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die an allen Wahlen teilnehmen können; Menschen mit EU-Staatsbürgerschaft, die nur an kommunalen Wahlen teilnehmen können; und die dritte Kategorie, die Drittstaatsangehörigen, die an keiner Wahl oder Volksabstimmung teilnehmen dürfen.
Wissen Sie, es geht vielen Menschen so, wie es mir ging: Für mich war Deutschland vom ersten Tag an meine neue Heimat, mein Zuhause, denn hier habe ich die Freiheit erlebt,
die ich als Angehöriger der kurdischen Minderheit in Syrien nicht hatte. Hier konnte ich frei meinen Beruf wählen,
hier habe ich studiert und mich politisch engagiert. Aber leider durfte ich erst nach neun Jahren wählen, denn nach neun Jahren wurde ich eingebürgert. – Liebe CDU, ganz ehrlich: Sie wissen ganz genau, dass die Einbürgerungen alleine das Problem niemals lösen werden.
Bei der aktuellen Geschwindigkeit der Einbürgerungen bräuchten wir wahrscheinlich 50 bis 70 Jahre – ohne den Zuzug zu berechnen –, um alle Menschen einzubürgern, die keine Staatsbürgerschaft haben.
Und wissen Sie, was ich nicht verstehe, Kollege Dregger? – Ich verstehe nicht, wovor wir Angst haben sollen, wenn Menschen, die seit mindestens fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt hier haben und längst Teil der Gesellschaft sind, an Wahlen teilnehmen dürfen. Wir ermutigen doch auch alle Menschen, die hier ein Wahlrecht haben, an Wahlen teilzunehmen, weil das unsere Demokratie stärkt. Warum trauen wir ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu, aber nicht das Wahlrecht?
Es wird unserer Demokratie und unserem Land gut tun, wenn alle, die hier leben, auch unsere Politik mitgestalten und an der Demokratie teilnehmen, anstatt davon ausgeschlossen zu werden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist ein Punkt, den wir hier ansprechen müssen: Es ist keine gute Situation, dass in Berlin etwa jeder Fünfte und jede Fünfte mangels eines deutschen Passes nicht an den Wahlen teilnehmen kann.
Das ist auch dann ein Demokratiedefizit, wenn man das Wahlrecht und die Staatsangehörigkeit so eng miteinander verknüpft sieht, wie der Kollege Dregger von der CDU das eben getan hat. Es gibt hier ein Repräsentanzproblem.
Die Frage ist aber: Mit welchen Mitteln können wir an dieser Situation konkret etwas ändern, und was hilft den Menschen dabei am meisten? – Die Antwort auf diese Frage sieht dann etwas anders aus, zumindest inzwischen, denn die verfassungsrechtlichen Hürden muss man auf der einen Seite natürlich sehen, die einem Wahlrecht für alle entgegenstehen. Die Innenverwaltung hat uns in der Ausschussberatung mit ihren Juristen noch einmal darauf hingewiesen, dass es sehr fraglich ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine Haltung von 1990 in dieser
Frage ändern würde. Wir sollten auf dieser Grundlage vorsichtig sein, uns an die Menschen zu wenden und ihnen Dinge zu versprechen, die wir am Ende nicht umsetzen können oder mit denen wir jahrelang vor Gerichten hängen und die dann wieder einkassiert werden könnten.
Auch die politischen Erfolgsaussichten sind gering. Verfassungsändernde Mehrheiten, die dieser Antrag am Ende – nach den schon auch im Bundesrat schwierigen Mehrheitsverhältnissen – bräuchte, sind dafür nicht in Sicht. Das haben wir im Übrigen auch hier von der CDU gehört, und das wird auf der Bundesebene bestimmt nicht besser aussehen.
„Das Staatsangehörigkeitsrecht ist daher auch der Ort, an dem der Gesetzgeber Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft der Bundesrepublik Deutschland im Blick auf die Ausübung politischer Rechte Rechnung tragen kann.“
Und genau das hat die Ampelkoalition auf der Bundesebene getan, indem sie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und Erleichterungen sowohl bei der Verkürzung der Voraufenthaltszeiten als auch bei der doppelten Staatsangehörigkeit auf den Weg gebracht hat. Deswegen ist genau das der Punkt, an dem wir mehr politische Mitwirkung für mehr Menschen in Berlin erreichen können.
Bei dem, was mit diesem Antrag verfolgt wird, ist es am Ende zu unsicher, ob es tatsächlich auch zum Erfolg führen könnte. Deswegen sind wir auf der Bundesebene den anderen Weg gegangen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in meiner Plenarrede vom 17. November 2022 machte ich darauf aufmerksam, dass Ihr Antrag einen direkten Angriff auf die Volkssouveränität und unser Grundgesetz darstellt.
Bereits damals verdeutlichte ich, dass dieser Antrag verfassungswidrig und ja, sogar verfassungsfeindlich ist.