Protocol of the Session on June 6, 2024

solchen Probeunterricht jetzt immerhin nach dem Vorbild von Brandenburg geben.

Zur Wahrheit gehört aber auch, es wurde bereits erwähnt: Mit dem neuen Schulgesetz soll, so behauptete der Regierende Bürgermeister, Rechtssicherheit für den Religionsunterricht geschaffen werden. Ich sehe in dem genannten Passus keine Absicherung des Religionsunterrichts als Wahlfach. In § 13 Absatz 5 heißt es, die Schule ist verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten, wenn die Religionsgemeinschaften dies wünschen. Eine Einführung vom Religionsunterricht als Wahlpflichtfach kann ich daraus jedenfalls nicht entnehmen. So darf ich hier an dieser Stelle feststellen, dass das bestehende System vorläufig gar nicht geändert wird. Davon abgesehen ist völlig unklar, woher Sie eigentlich die ganzen notwendigen Religionslehrer nehmen möchten.

Das 11. Pflichtschuljahr für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag ist richtig und wichtig. Denn jedes Jahr gehen 2 000 bis 3 000 jugendliche Schulabgänger verloren. Das heißt, wir wissen nicht, ob sie in eine Ausbildung gekommen sind. Es wurde bereits jahrelang nach einer datenschutzkonformen Lösung gesucht, die nicht gefunden wurde. Infolgedessen hat der Senat jetzt die Forderung der AfD-Fraktion aufgenommen und führt das 11. Pflichtschuljahr ein.

Ich darf abschließend feststellen, dass die Kernpunkte im vorliegenden Entwurf an sich nichts Neues darstellen. Die Gründung eines Landesinstituts für Lehrerbildung wurde von der Köller-Kommission angestoßen. Das 11. Pflichtschuljahr und der Probeunterricht wurden bereits von der AfD gefordert, und das sogenannte Kitachancenjahr ist gleichsam die Fortsetzung der kleinen Kitapflicht, nur unter anderem Namen. Dennoch sind wir der Meinung, dass wir uns mit der Gesetzesvorlage bildungspolitisch in die richtige Richtung bewegen. Wir erwarten deswegen die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Gesetzesvorlage habe ich vorab an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen – und darf hierzu ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Vorgesehen ist außerdem eine Überweisung an den Hauptausschuss. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann können wir so verfahren.

Dann darf ich die Ergebnisse der geheimen verbundenen Abstimmungen vorlesen. Zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten

rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln – Drucksache 19/0909 – war als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Robert Eschricht vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon eine ungültige, 15 Ja-Stimmen, 110 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen – damit ist Herr Eschricht nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war Herr Abgeordneter Woldeit vorgeschlagen. Abgegeben wurden ebenfalls 131 Stimmen, davon zwei ungültige, 16 Ja-Stimmen, 107 NeinStimmen, 6 Enthaltungen – damit ist auch Herr Woldeit nicht gewählt.

Zur Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin – Drucksache 19/0915 – war Herr Abgeordneter Marc Vallendar als Mitglied vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon eine ungültige, 12 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – damit ist Herr Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Thorsten Weiß vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon drei ungültige, 13 JaStimmen, 112 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen – damit ist auch Herr Weiß nicht gewählt.

Zur Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses war Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon keine ungültige Stimme, 18 Ja-Stimmen, 108 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Vorgeschlagen war auch Herr Abgeordneter Karsten Woldeit. Abgegeben wurden ebenfalls 131 Stimmen, davon zwei ungültige, 17 Ja-Stimmen, 107 NeinStimmen, 5 Enthaltungen – damit ist auch Herr Woldeit nicht gewählt.

Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz – Drucksache 19/1000 – war als Mitglied Herr Abgeordneter Martin Trefzer vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon eine ungültige, 15 Ja-Stimmen, 110 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen – damit ist Herr Trefzer nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde vorgeschlagen. Abgegeben wurden ebenfalls 131 Stimmen, davon zwei ungültige, 15 Ja-Stimmen, 110 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – damit ist auch Herr Ubbelohde nicht gewählt.

Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung – Drucksache 19/1008 – war als Mitglied Herr Abgeordneter Gunnar Lindemann vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon eine ungültige, 14 Ja-Stimmen, 112 Nein-Stimmen, 4 Enthaltung – damit ist Herr Lindemann nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Tommy Tabor vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon eine ungültig, 18 Ja-Stimmen, 106 Nein-Stimmen,

(Thorsten Weiß)

6 Enthaltungen – damit ist auch Herr Tabor nicht gewählt.

Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Drucksache 19/1057 – war als Mitglied Frau Abgeordnete Jeannette Auricht vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon null ungültige, 17 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen – damit ist Frau Auricht nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Alexander Bertram vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon zwei ungültige, 17 Ja-Stimmen, 106 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen – damit ist auch Herr Bertram nicht gewählt.

Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Drucksache 19/1058 – war Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon keine ungültige, 16 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen – damit ist Frau Dr. Brinker nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon zwei ungültige, 16 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen – damit ist Herr Dr. Bronson nicht gewählt.

Zur Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH – Drucksache 19/1247 – war Herr Abgeordneter Gunnar Lindemann vorgeschlagen. Abgegeben wurden 131 Stimmen, davon zwei ungültige, 15 JaStimmen, 110 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – damit ist Herr Lindemann nicht gewählt.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 25:

Gesetz über die Zuständigkeit für die Durchführung des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Land Berlin

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1707

Erste Lesung

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 26:

Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Wahlvorschriften und Schutzvorschriften

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1708

Erste Lesung

In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Rauchfuß. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren und natürlich auch alle dazwischen und außerhalb! Die Anpassung des Personalvertretungsgesetzes mag auf den ersten Blick für viele eine etwas spröde Materie sein. Sie ist aber von enormer politischer Relevanz und Bedeutung, und unser oberstes Ziel mit unserer Gesetzesvorlage ist nicht weniger als die bestmögliche Vertretung der Interessen der Beschäftigten des Landes Berlin.

Dazu braucht es erstens rechtssichere Wahlen zur Personalrat-, Jugend- und Auszubildendenvertretung. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder miteinander erleben müssen, dass Personalratswahlen erfolgreich angefochten wurden. Deshalb braucht es eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und eine Veränderung der Rechtslage. Zur Rechtssicherheit gehört natürlich auch, dass dieses Gesetz schon vor Beginn der ersten wahlvorbereitenden Maßnahmen im Juli dieses Jahres verabschiedet wird. Deshalb haben wir ganz pragmatisch ein Fraktionsgesetz vorgeschlagen, um da rechtzeitig für Rechtsklarheit zu sorgen.

[Beifall bei der SPD]

Zweitens wollen wir natürlich auch eine leicht handhabbare Durchführung der Wahlen. Das bedeutet, dass die Wahlvorstände ein einfaches, verbessertes Regelwerk an die Hand bekommen und gleichzeitig natürlich auch Möglichkeiten der modernen Arbeitswelt mit Rechnung getragen wird. Wir folgen hier ganz explizit den Wünschen von Gewerkschaften, Personalräten und Spitzenorganisationen nach Einfachheit und nach Klarheit der Regelungen. Mit der Neufassung des § 16 legen wir eine maßvolle Erhöhung der geforderten Unterstützungsunterschriften vor. Jeder Wahlvorschlag, jede zulässige Liste muss wie bisher auch von mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Künftig genügen in jedem Fall 100 Stützunterschriften statt wie bisher 50. Diese neue Grenze gilt dann gleichermaßen für örtliche Personalräte, den Gesamt- und den Hauptpersonalrat.

Wir haben uns die Abwägung nicht leicht gemacht, aber es ist eine sehr maßvolle Abwägung, die wir erreicht haben. Einerseits sollen und dürfen die juristischen

(Präsidentin Cornelia Seibeld)

Hürden für die Zulassung von Wahlvorschlägen nicht zu hoch sein. Andererseits soll am Ende aber auch ein breit getragenes, aussagekräftiges Mandat für die gewählten Listen und Menschen dabei herauskommen, deshalb keine Zersplitterung der Wahlvorschläge und damit auch keine Verzerrung der Stimmverteilung und die entsprechend ausgewogene Hürde.

[Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) und Torsten Schneider (SPD)]

Wir sind auch in weiteren Fragen den Wünschen von Gewerkschaften und Hauptpersonalrat gefolgt. Den Wahlzeitraum zu verkürzen war ein Anliegen, um den Aufwand für die Beamtinnen und Beamten zu verringern.

[Beifall von Dr. Matthias Kollatz (SPD) und Orkan Özdemir (SPD)]

Es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Aspekt: Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sind zu Jahresende 2024 ausgerechnet diejenigen Regelungen des Bundes entfallen, die das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot und auch die Unfallfürsorgeregelungen enthalten. Selbstverständlich schaffen wir als Landesgesetzgeber hier eigene Landesregelungen, weil uns die Erfüllung der Fürsorgeverpflichtungen als Dienstherr natürlich ganz besonders wichtig ist und ebenso auch die Sicherstellung der Gleichbehandlung von Personalratsmitgliedern.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Christian Goiny (CDU)]

Wir haben viele weitere Erleichterungen miteinander beschlossen. Außerdem haben wir das aktive und passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung mit dem Wegfall der Altersbegrenzung für Azubis überholt.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!

In weiteren, eher formal anmutenden Änderungen verbergen sich Erleichterungen, darunter Übergangsvorschriften und so weiter. Sie sehen also, wir legen zum richtigen Zeitpunkt ein seriöses und abgewogenes Gesetz vor, das die Personalratswahlen besser macht, die Wahlorganisation erleichtert, die Vorschläge von Gewerkschaften und Personalräten aufnimmt und damit eine gute kraftvolle Personalvertretung auch in Zukunft gewährleistet. Das sollte es allemal wert sein, dass Sie unserem Gesetzentwurf dann auch zustimmen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Beifall von Christian Goiny (CDU), Roman Simon (CDU), Hendrikje Klein (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Schneider das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Gerade haben wir ja schon die inhaltliche Zusammenfassung dieser Gesetzesänderung zum Personalvertretungsgesetz gehört, und ich will mich gar nicht so sehr in die Details der Paragrafen vertiefen. Ich habe mich eigentlich gefreut, dass es heute um das Personalvertretungsgesetz gehen wird, weil Sie sich im Koalitionsvertrag ja zumindest schon etwas vorgenommen hatten, was sich hier jetzt aber leider gar nicht wiederfindet.

Wie sicherlich alle hier mindestens heute und auch schon vorher mitbekommen haben, werden wir in den kommenden Jahren die große Herausforderung des Personalmangels oder der Personalnot haben. Wir brauchen dringend gut ausgebildete Menschen, die bereit sind, für das Wohl Berlins und für einen großen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen täglich die Ärmel hochzukrempeln. Um diese Menschen anzulocken und zu halten, sind eben die Personalvertretungen wichtig. Deswegen wäre dieses Gesetz eine große Chance.

Ich möchte diesen Moment nutzen, um mich bei all denjenigen zu bedanken, die sich täglich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen und teilweise auch in ihrer Freizeit dafür da sind, die Arbeitsplätze noch besser zu machen und zu sagen und auch dem Senat zu spiegeln, an welchen Stellen es Verbesserungen geben könnte, auch zum Beispiel zum Personalvertretungsgesetz.

Diesen Vorschlägen, die im Raum standen, wird diese Änderung leider nicht gerecht. Sie ist eher eine vertane Chance. Klar begrüßen wir es, dass die wahlrelevanten Vorschriften verbessert werden, dass Wahlen sicher rechtssicher durchgeführt werden können, auch dass organisatorische Regelungen verändert werden, zum Beispiel, dass der Wahlzeitraum enger gefasst wird. Vielleicht wird dadurch auch die Wahlbeteiligung erhöht. Wir begrüßen auch, dass Landesregelungen für Regelungen gefasst werden, die ansonsten Ende des Jahres nicht mehr vorhanden wären, weil Bundesregelungen verändert wurden. Das ist aber eben nicht mehr als das Minimum, das musste gemacht werden. Deswegen finde ich es ein bisschen kurios, dass Sie extra eine Rederunde für dieses Thema angemeldet haben, ohne an die großen Themen heranzugehen, die eigentlich im Personalvertretungsgesetz dringend angepasst werden müssten.

Wann sprechen wir denn zum Beispiel über eine Hauptfrauenvertretung? Wann sprechen wir über Maßnahmen zum Wissenstransfer oder über eine Vertretungsperson für Menschen mit Migrationsgeschichte? Es gibt