Protocol of the Session on June 6, 2024

(Dr. Petra Vandrey)

Regelung von 2021 wurde aber deshalb obsolet, denn folgerichtig hat der Senat die Tilgungsverordnung für Berlin Ende Februar 2024 an diese neuen Bedingungen einfach nur angepasst, ansonsten käme es, wie von Herrn Herrmann schon erwähnt, in Berlin zu einer doppelten Begünstigung der Verurteilten. Das wäre materiell ungerecht, und die sogenannte Schuldangemessenheit wäre nicht mehr gegeben.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Durch den Wegfall des Berliner Sonderwegs muss am Ende sogar weniger Arbeit statt Strafe geleistet werden als vorher. Wenn wir uns das durchrechnen, dann kämen wir mit der aktuellen Regelung auf nur 75 Prozent der Arbeitszeit im Vergleich zu vorher. Hier sehe ich keine vergrößerte Belastung der Straftäter.

Weiter heißt es in der Antragsbegründung, die praktisch eins zu eins aus einem Schreiben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kopiert ist, dass einige Menschen gar keine sechs Stunden am Stück arbeiten können. Dem kann ich nicht widersprechen. Das wissen wir alle. Da käme vielleicht die Härtefallregelung in Betracht, sodass nur im Rahmen der jeweiligen Fähigkeiten gearbeitet werden muss. Ach, die gibt es schon? – Tatsächlich, Kollege Herrmann hat sie vorhin erwähnt, § 6.

Herr Kollege! Darf ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schlüsselburg zulassen möchten?

Von Herrn Schlüsselburg immer gern!

Vielen Dank, lieber Herr Kollege Lehmann! Sie sprachen gerade die Härtefallregelung an, die nach meinem Kenntnisstand auch dank Ihres Einsatzes nach der Vertagung im Senat vor der Beschlussfassung angefasst wurde. Wären Sie denn als SPD, aber auch als Koalition bereit, sich anzuschauen, vielleicht nach einem Jahr Wirkung, wie diese leicht modifizierte Härtefallregelung in Anspruch genommen wurde, und ob es dann gegebenenfalls noch mal Anpassungen geben könnte?

Sehr geehrter Kollege Schlüsselburg! Auf die Härtefallregelung wäre ich als Nächstes gekommen. Die Härtefallregelung ist eingeführt, und da wird tatsächlich gegenüber den Straftätern darauf hingewiesen, was sie für Rechte haben und was sie machen können, um die Zeit zu reduzieren oder gar auf Null zu setzen. Wir wollen den Straftätern nämlich auf diesem Weg sogar mehr Unterstützung als bisher zukommen lassen.

Ganz abgesehen davon, waren Sie und ich und Herr Kollege Herrmann auf der Reise in Norwegen letzte Woche dabei. Es hat bei mir einen nachdrücklichen Eindruck hinterlassen, wie dort mit den Gefangenen umgegangen wird. Das sind völlig andere Wahrnehmungen vonseiten der Justiz gegenüber den Straftätern als eigene Rechtspersönlichkeiten, die besonders zu schützen sind und um die man sich besonders kümmern muss. Das ist natürlich ein Weg zur Evaluation. Sie hatten in Ihrem Antrag ja auch geschrieben, dass Sie bedauern, dass die Evaluation bisher nicht stattgefunden hat und dass es erst jetzt geändert wird. Darauf komme ich gleich noch. Ich verspreche Ihnen, wir sind uns auch darin einig.

Insgesamt ist es jedenfalls richtig, dass wir den ungerecht gewordenen – ich betone „ungerecht gewordenen“ – Berliner Sonderweg verlassen haben. Gerne können wir in einigen Monaten auswerten, Herr Kollege Schlüsselburg, evaluieren oder wie auch immer, welche Auswirkungen die gesonderte Verordnung vom Februar des Jahres gehabt hat und was dann besser ist. Doch heute ist der links-grün voreilig gestellte Antrag abzulehnen. Aber danke dafür!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Vallendar.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Vorstoß der Grünen und der Linken ist erneut bezeichnend für deren Staatsverständnis. Gefängnisse und Strafen sind überflüssig; eigentlich können wir Justiz und Strafverfolgung gleich ganz abschaffen – so lautet die Losung.

Die Änderung der Tilgungsverordnung fordern Sie. Was ist das überhaupt, fragt sich der Außenstehende. Kurzzusammenfassung: Arbeit statt Strafe. Wer in Deutschland seine Geldstrafen nicht bezahlen kann oder will, hat genau genommen zwei Möglichkeiten: Er wird zur Ableistung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA überführt, oder er kann Arbeitsstunden ableisten, um seine Schuld zu begleichen. Gemeinnützige Arbeit, wie das Reinigen von Parks, fällt darunter. Dabei war der Verordnungsgeber großzügig. Durch nur sechs Stunden Arbeit am Tag kann die Vollstreckung eines Tages Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Es gibt sogar eine Härtefallregelung bei gesundheitlichen oder familiären Problemen, welche eine Reduzierung durch die Vollstreckungsbehörde ermöglicht. Das ist Ihnen aber nicht genug. Sie wollen, dass in jedem Fall nur noch vier Stunden Arbeit reichen sollen.

Das Strafrecht soll strafen. Wer kriminelle Handlungen begeht, soll dafür geradestehen. Es gibt in Deutschland

(Jan Lehmann)

nur zwei zulässige Strafarten: Das sind die Haftstrafe und die Geldstrafe. Die Ausrede: Ich habe kein Geld – darf kein Persilschein sein. Das würde ja bedeuten, dass Armut vor Strafe schützt. Die Argumente zur Entlastung des Justizvollzugs sind vorgeschoben. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die begangenen Straftaten, insbesondere wenn es sich um Vermögensdelikte handelt, jährlich entsteht, kann dagegen nicht aufgewogen werden. Der Antrag trieft nur so vor Täterfokussierung. Die Opfer der Straftaten sind Ihnen weitestgehend egal. Und wenn Sie die AfD-Fraktion fragen,

[Vasili Franco (GRÜNE): Das tut aber keiner!]

so haben Sie uns auf einen Gedanken gebracht: Die Stundenzahl gehört aus unserer Sicht erhöht und nicht reduziert. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1697

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 24:

Zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1703

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat dazu die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. – Bitte sehr, Frau Senatorin GüntherWünsch!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte der heutigen Einbringung der Schulgesetznovelle gerne noch einige Zahlen vorwegstellen. Im laufenden Schuljahr wurden 3 686 Kinder in Berlin eingeschult, die zuvor keine Kita besucht haben. Von diesen 3 686 Kindern erschienen 1 585 Kinder zur Sprachstandsfeststellung, besser gesagt 2 101 Kinder sind nicht zur Sprachstandsfeststellung erschienen. Das sind knapp 60 Prozent.

Von den 40 Prozent erschienenen Kindern, die bei der Sprachstandsfeststellung waren, wurde bei 1 225 Kindern ein Sprachförderbedarf festgestellt. Das entspricht 80 Prozent Kindern mit einem Sprachförderbedarf, obwohl nur 40 Prozent der zu testenden Kinder erschienen sind. Das mag angesichts von rund 37 000 einzuschulenden Kindern wie ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein erscheinen. Ich möchte trotzdem anmahnen, dass es sich dabei um rund 10 Prozent der einzuschulenden Kinder handelt. Ich glaube, uns eint zu sagen, dass das Maß, wenn wir über unsere jüngsten Kinder und unsere Schwächsten sprechen, nicht klein genug sein kann, wenn es darum geht, Chancengerechtigkeit herzustellen.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Ich möchte noch eine Anmerkung machen: Ich habe jetzt viele Zahlen genannt, aber es handelt sich dabei nicht um Zahlen, sondern um Kinder dieser Stadt, um unsere Berliner Kinder. Es geht darum, es uns zur Aufgabe zu machen, ihnen einen besseren Start ins Leben zu ermöglichen. Im Kern geht es genau darum auch heute. Wir dürfen bei allen Debatten, die wir über diese Schulgesetznovelle führen, nie aus dem Blick verlieren, dass wir im Kern über unsere Kinder und deren Familien debattieren.

[Beifall bei der CDU]

Warum sage ich das so deutlich? – Weil dieser Gedanke das Fundament für die Einigung in der Koalition war. Und machen wir uns nichts vor – Sie alle wissen das, und hin und wieder bemerkt man das auch –, die Schulpolitik ist in dieser Koalition ein leicht vermintes Gelände. Dafür waren die Rollen in den vergangenen Jahren, nahezu Jahrzehnten, einfach zu unterschiedlich. Umso bemerkenswerter ist aber die Einbringung dieser Schulgesetznovelle und die Tatsache, dass wir diese Novelle gemeinsam erreicht haben.

[Beifall von Dr. Maja Lasić (SPD)]

Ja, bitte, Frau Lasić, ich freue mich besonders! –

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Ich möchte noch deutlich machen, warum es uns möglich war, dass wir uns auf diese Schulgesetznovelle geeinigt haben, nämlich weil wir uns auf das konzentriert haben, worum es geht, um die Kinder. Und wir haben ausgeblendet, was in der Vergangenheit viel zu häufig eine

(Marc Vallendar)

Rolle in der Bildungspolitik gespielt hat, nämlich bildungspolitische Debatten, die sich in ideologischen Auseinandersetzungen, in Kämpfen der Vergangenheit und in taktischer Parteipolitik verloren haben.

[Franziska Brychcy (LINKE): Zum Beispiel beim Religionsunterricht! ]

Deshalb steht am Beginn der Einbringung dieser Schulgesetznovelle ein Dankeschön an alle, die an dieser Schulgesetznovelle mitgewirkt haben. Insbesondere

möchte ich mich zunächst bei unseren bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der beiden Koalitionsfraktionen bedanken. Es ist viel Vertrauen in dieser Debatte gewachsen, wofür ich sehr dankbar bin, und ich hoffe, dass es für die weitere Zusammenarbeit tragen wird.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Ich danke aber auch den Spitzen der Koalitionsfraktionen, die diese Schulgesetznovelle begleitet und unterstützt haben, den Senatskolleginnen und -kollegen, die mitzeichnen mussten, dem Rat der Bürgermeister und insbesondere auch allen Verbänden – dort oben sitzen Vertreter –, die sich in den letzten Wochen mit ihrer Expertise eingebracht haben, und insbesondere den Mitarbeitern der Senatsverwaltung, denn innerhalb von zwölf Monaten eine Schulgesetznovelle auf den Weg und durch das reguläre Verfahren zu bringen, ist kein einfaches Unterfangen.