Protocol of the Session on June 6, 2024

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Wir beantragen, Ihre Verschärfung zurückzunehmen und unter Parlamentsvorbehalt zu stellen. Die Konterkarierung der aus linker Sicht noch unzureichenden Bundesgesetzgebung zur Reduktion der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Hintertür muss beendet werden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Es folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Hermann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schüsselburg war jetzt ein paar Tage in Oslo, und jetzt ist er hier ganz kämpferisch unterwegs.

[Anne Helm (LINKE): Das ist er sonst auch!]

Aber am Ende ist es kein Unrecht. Am Ende ist es auch nicht intransparent. Am Ende ist es einfach die Rücknahme einer doppelten Begünstigung.

[Beifall bei der CDU]

Sie haben es eben richtigerweise gesagt. 2021 betrug der Tagessatz vier Stunden Regelarbeitszeit. Dann regelt der Bund, die Ampel – das kann man kritisch sehen; das ist aber hier gar nicht unsere Frage –: zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das bedeutet in der Umrechnung, aus den acht Stunden, die man hätte leisten müssen, werden vier, und das in Berlin. Das ist eine Begünstigung für verurteilte Menschen und nicht nur für Menschen, die Probleme haben, die Sie adressieren, sondern – Sie schreiben es selbst in Ihrem Antrag – es gibt eben auch einen Teil, der einfach nicht bezahlen will, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Diese Privilegierung wird es mit uns nicht geben.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Eine solche doppelte Begünstigung von verurteilten Straftätern in Berlin würde der materiellen Gerechtigkeit und dem Prinzip der schuldangemessenen Strafe zuwiderlaufen. Wir haben daher als CDU-SPD-Senat im April die Tilgungsverordnung geändert. Sie heute wieder anzupassen, werden wir nicht machen. Das sei an dieser Stelle schon mal gesagt.

[Steffen Zillich (LINKE): Hä? Nein!]

Nein danke! Keine Zwischenfragen. –

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Wir verkennen aber nicht, da bin ich durchaus bei Ihnen, dass es Menschen gibt, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind – das sind nicht die, die nicht zahlen wollen, sondern die nicht in der Lage sind –, sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Es gab vorhin bei der Bildungsdebatte die Behauptung der Linken, dass es auch Referendaren nicht möglich ist, zehn Stunden in der Wo

che zu arbeiten. Da haben wir ein unterschiedliches Bild. Ich glaube, wir sollten arbeiten, damit es in unserer Gesellschaft vorangeht, gerade in Berlin.

[Carsten Schatz (LINKE): Unterricht erteilen? Da gibt es doch noch andere pädagogische Aufgaben!]

Damit wir dieses Problem angehen, haben wir eine Härtefallregelung in § 5 der Tilgungsverordnung. Da bin ich dem Kollegen Lehmann sehr dankbar; dafür hat er sich sehr stark eingesetzt. Am Ende haben wir dieses Vorhaben unterstützt, und wir haben gesagt, es gibt eine zusätzliche Hinweispflicht auf diese Härtefallregelung, um im begründeten Einzelfall eine geringere Bemessungsgrundlage durch die Vollstreckungsbehörde festzusetzen. Das ist eine gute Lösung. Das ist eine sozialverträgliche Lösung. Mit der werden wir in Berlin weiter den Weg beschreiten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Vielen Dank! – Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Vandrey.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Erinnerung: Es geht hier um Menschen, die nur zu einer Geldstrafe verurteilt werden, dann aber dennoch in Haft landen. Ihnen wird also die Freiheit entzogen. Das ist das schärfste Instrument unserer Rechtsordnung. Warum bezahlt ein Mensch seine Geldstrafe nicht? Warum geht jemand lieber ins Gefängnis und bringt nicht lieber irgendwie das Geld auf, um die Strafe zu bezahlen?

[Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)]

Das ist keine übliche Situation, die Leute betrifft, die im Leben stehen, einen Job haben oder zumindest ein funktionierendes soziales Umfeld, zumal es oft nur um kleinere Beträge geht. Nein, so etwas betrifft Menschen in prekären Lebenslagen, die meist weder Geld noch ein funktionierendes soziales Umfeld haben. Oft kommen Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen hinzu.

Wir sind davon überzeugt: Solchen Menschen hilft man sicher nicht, indem man sie ins Gefängnis steckt,

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

ganz abgesehen davon, dass Haftplätze teuer und unsere Gefängnisse ohnehin schon am Rande ihrer Kapazitäten sind. Das ist eigentlich ein völliger Irrsinn. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Ersatzfreiheitsstrafen ganz abschaffen sollten. Das Problem muss sozial gelöst werden, nicht durch Strafe. Bagatelldelikte wie Fahren ohne Fahrschein muss entkriminalisiert werden.

(Sebastian Schlüsselburg)

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)]

Zudem müssen wir Projekte ausbauen wie das Projekt „Arbeit statt Strafe“. So spart der Staat Kosten für teure Haftplätze, und Menschen, die Geldstrafen nicht zahlen können, werden nicht ihrer Freiheit beraubt. Solche Projekte gilt es zu fördern. Sämtliche Fachleute sind sich diesbezüglich einig, anders die Koalition in Berlin. SPD und CDU möchte nun allen Ernstes die Bedingungen, unter denen Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden konnten, nicht verbessern, sondern noch verschärfen.

In der Tilgungsverordnung des Landes Berlin ist geregelt, wie viele Stunden Arbeit einen Tag in der Haft ersetzen sollen. 2021 hatten wir, damals noch Rot-Grün-Rot, die Arbeitsstunden auf vier pro Tag gesenkt und damit dazu beigetragen, dass das Programm besser genutzt werden konnte.

[Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE) – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Was macht nun Schwarz-Rot unter der jetzigen Justizsenatorin? – Setzt die Arbeitsspanne auf sechs Stunden hoch, völlig gegen jegliche Erfahrungswerte. Warum? –, das fragt man sich. Die Justizsenatorin hat dazu im Rechtsausschuss auf Nachfrage erklärt, das sei nun angebracht, weil der Umrechnungsmaßstab auf Bundesebene anders sei. Das hatte mein Kollege Schlüsselburg eben schon ausgeführt. Dadurch hätten die Verurteilten, so die Justizsenatorin, nun einen Vorteil. Dieser müsse praktisch wieder wettgemacht werden, indem Berlin die Tilgungsverordnung verschärft.

Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrmann zulassen möchten.

Nein, ich bin gerade so schön im Fluss. – Im Klartext: Der Bund schafft eine sinnvolle Erleichterung für Menschen, die ihre Geldstrafe lieber durch gemeinnützige Arbeit tilgen möchten, als in die Haft zu gehen, wieder ab. Berlin verschärft das wieder über die Tilgungsverordnung. Ich finde, es ist wirklich absurd.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wir haben hier im Prinzip Law and Order, SPD und CDU, in Reinkultur, ohne jeglichen Realitätsbezug. Folge davon wird sein, dass noch mehr Menschen mit psychischen oder anderen Erkrankungen in unseren Gefängnissen landen. Gleichzeitig sucht dann unser Senat händeringend Personal für die Gefängnisse, die völlig überlastet sind. Das ist nicht nur unsozial, das ist komplett unvernünftig.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wir möchten mit unserem Antrag nun den alten Zustand wiederherstellen, also die Arbeitsspanne wieder auf vier Stunden zurücksetzen. Angehen werden wir aber auch die Problematik der Ersatzfreiheitsstrafe generell. Menschen in prekären Lebenslagen, die Geldstrafen nicht zahlen können, sind in Gefängnissen völlig fehl am Platz. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Alexander Herrmann (CDU)]

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Lehmann das Wort.

[Beifall von Jörg Stroedter (SPD)]

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Meinung der Opposition und unsere zu diesem Thema gehen gar nicht so weit auseinander, auch wenn der Antrag versucht, es anders darzustellen. Einig sind wir uns hoffentlich darin, dass wir Verurteilte würdig behandeln und nicht zum Spielball politischer Auseinandersetzungen werden lassen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Auch aus diesem Beweggrund hatte Berlin unter Rot-RotGrün 2021 seinerzeit die Regelarbeitszeit in der Berliner Tilgungsverordnung von sechs auf vier Stunden herabgesetzt. Das sollte zu einer Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen beitragen. Dieses Ziel ist nunmehr vom Bundesgesetzgeber durch die Änderung des sogenannten Umrechnungsmaßstabes in § 43 StGB erreicht worden. Hierauf hat nun der Senat sogleich mit einer Verordnung reagiert und das korrigiert.

Bei den Antragstellerinnen heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Der Senat hat durch Rechtsverordnung den Umrechnungsmaßstab der Arbeitsstunden … von vier auf sechs Stunden erhöht.“

So weit, so gut. Das ist korrekt, aber weiter heißt es:

„Dieses Gesetz stellt den Status quo ante wieder her.“

, und das ist falsch, denn in der Zwischenzeit gab es die besagte Bundesgesetzänderung.

Lassen Sie mich es noch einmal erklären –, wenn ich den Zettel finde. Die Bundesregierung hat die Berechnung für die Ersatzfreiheitsstrafe geändert. Statt, dass jeder Tagessatz Geldstrafe einem Tag Haft entspricht, entsprechen nun zwei Tagessätze einem Tag Haft, und das ist auch gut so. Das ist eine Hafterleichterung. Die Berliner R2G

(Dr. Petra Vandrey)