Protocol of the Session on June 6, 2024

lfd. Nr. 14:

Drittes Gesetz zur Änderung des Rechnungshofgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 22. Mai 2024 Drucksache 19/1694

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0903

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0903 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1694 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind dann offenbar tatsächlich alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Der Form halber: Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Ausführungsrechts zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe und zur Änderung weiterer Gesetze

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 27. Mai 2024 Drucksache 19/1701

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1639

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 6 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1639 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1701 annehmen möchte, den bitte ich um das Hand

zeichen. – Das sind alle Fraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten. Trotzdem der Form halber die Gegenprobe: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist entsprechend niemand. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16:

Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 22. Mai 2024 Drucksache 19/1705

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1574

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die beiden Paragrafen der Gesetzesvorlage sowie den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1574 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1705 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDUFraktion und die SPD-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? Das ist die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich? – Das sind die Grünenfraktion, die AfD-Fraktion und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 stehen auf der Konsens der SPD.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 19:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1615

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Ich würde einmal bitten, auf der Senatsbank ein wenig mehr Ruhe walten zu lassen.

Die Tagesordnungspunkte 20 und 21 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 22:

Gesetz zur Änderung der Tilgungsverordnung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1656

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und zwar mit dem Abgeordneten Schlüsselburg, und der hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren

„Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, den Strafvollzug auf das Ziel auszurichten, dem Inhaftierten ein zukünftiges straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen.“

Mit Erlaubnis des Präsidenten habe ich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zitiert, um uns alle noch einmal zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes, den wir begangen haben, daran zu erinnern, dass die Resozialisierung ein Grundrecht ist.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Petra Vandrey (GRÜNE)]

Ja, da kann man klatschen. – Und das ist auch gut so, denn die Gefangenen von heute sind unsere Nachbarn von morgen. Wir alle wollen, dass es gute Nachbarn sind.

Besonders wichtig für die Resozialisierung, aber auch die Abgeltung von Ersatzfreiheitsstrafe, ist die Arbeit in und außerhalb der Gefängnisse. Deswegen gibt es seit Jahrzehnten unsere erfolgreichen Programme „Arbeit statt Strafe“, „Schwitzen statt Sitzen“ oder „day-by-day“. Letzteres gilt insbesondere für Menschen, die zumeist wegen Armut, Drogensucht oder psychischer Probleme nur deswegen in Haft sitzen, weil sie zum Beispiel wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie nicht bezahlen konnten. Durch vier Stunden gemeinnützige Arbeit konnte bisher in Berlin ein Tag in Haft abgegolten werden. Das ist gut für den Gefangenen. Das ist aber auch gut für uns Steuerzahlende, denn ein Hafttag kostet uns circa 230 Euro pro Tag.

Rot-Rot-Grün hatte erst 2021 die Tilgungsverordnung geändert und die Arbeitsstunden zur Abgeltung eines Hafttags von sechs auf vier Stunden reduziert. Das haben

wir nach einer gründlichen, fachlichen und sachlichen Debatte mit den Vollzugsanstalten und den Trägern getan, die unsere erfolgreichen Programme durchführen. Ausschlaggebend waren zwei Gründe. Wir wollten das Risiko von Abbrüchen der freien Arbeit minimieren, denn wir mussten feststellen, dass viele der Ersatzstrafhäftlinge mit den erwähnten vielfältigen Problemen immer seltener in der Lage waren, sechs Arbeitsstunden abzuleisten. Auch die Träger haben uns gemeldet, dass sie wegen der intensiven Betreuung eher vier als sechs Stunden Arbeit anbieten können. Schließlich konnte dadurch auch die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt reduziert werden.

Berlin war auch damit Vorreiter, denn der Bund hat im vergangenen Sommer im Ergebnis einer langen Debatte über die Zukunft der Ersatzfreiheitsstrafe den Umrechnungsmaßstab bei der Umrechnung von Geld in Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Warum? – Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde vom Gesetzgeber reduziert, weil eine Freiheitsstrafe vom Tatrichter in diesen Fällen gar nicht als schuldangemessen bewertet wurde. Deswegen gab es gerade eine Verurteilung zur Geld- und nicht zur Freiheitsstrafe. Deswegen sollte die Ersatzhaft auch nicht außer Verhältnis zum Unwert der Tat sein und schließlich, weil im Durchschnitt die kurzen Haftzeiten zwischen 30 und 60 Tagen zumeist auch kaum resozialisierende Wirkung haben.

Im Bundestag enthielt sich die Union und fand gerade die Änderung des Umrechnungsmaßstabs unnötig. Kaum sind Sie in Berlin an die Macht gekommen, nutzen Sie die erstbeste Möglichkeit, die Ihnen unliebsame liberale Regelung des Bundes wieder zu konterkarieren. Warum? – In der Begründung der Verordnung sind Sie immerhin ehrlich: Sie wollen eine – Zitat – „unangemessene weitere Begünstigung der Verurteilten“ vermeiden. Ich sage Ihnen: Welche Begünstigungen angemessen oder unangemessen sind, entscheiden immer noch der Gesetzgeber und die Gerichte und nicht die Exekutive.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Dann haben Sie das auch noch ohne Beteiligung der Haftanstalten und der freien Träger getan. Die haben erst durch mich erfahren, dass die Änderung auf der Senatstagesordnung stand. Dieser intransparente Politikstil geht gar nicht, liebe CDU. Unsere Justizverwaltung ist nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ich erwarte Beteiligung, Transparenz und öffentliche Debatten, wenn Regeln geändert werden.

An dieser Stelle danke ich der SPD, dass sie damals die Vertagung erwirkt hat und so zum Beispiel der Paritätische Wohlfahrtsverband überhaupt noch die Möglichkeit hatte, eine fachliche Stellungnahme abzugeben, und zwar eine ablehnende.

(Vizepräsident Dennis Buchner)