Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage sowie den als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1538 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Vorlage mit Änderungen anzunehmen. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Nachtragshaushaltsplan. Wer den Nachtragshaushaltsplan
[Niklas Schrader (LINKE): Die pennen! – Zuruf von den GRÜNEN: Huhu! – Frank-Christian Hansel (AfD): Die wissen nicht, was sie wollen!]
SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Damit ist der Nachtragshaushaltsplan angenommen.
Nun wird noch über das Nachtragshaushaltsgesetz abgestimmt. Wer das Nachtragshaushaltsgesetz annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Nachtragshaushaltsgesetz angenommen und das Gesetz zur Änderung des Haushaltgesetzes 2024/2025 einschließlich des Nachtragshaushaltsplans so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Woldeit. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Wir haben den Monat März, und Ende des Monats kommt turnusgemäß die polizeiliche Kriminalitätsstatistik zur Veröffentlichung. Sie liegt mir also noch nicht vor. Jetzt wage ich aber trotzdem eine Prognose, und Sie können mich Lügen strafen oder feststellen: Oh, er hatte doch recht. – Ich sage Ihnen: Wir werden in der Prognose einen verhältnismäßig ähnlichen Stand haben, was Tötungsdelikte angeht, um die 100. Wir werden eine massive Steigerung haben, was Rohheitsdelikte angeht, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Raub, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, und wir werden einen massiven Anstieg im Rahmen der Verstöße gegen sexuelle Selbstbestimmung haben, und gleichzeitig werden die Phänomenbereiche der organisierten Kriminalität wieder einmal Zahlen aufweisen, die besorgniserregend sind.
Warum wird das so sein? – Weil wir in den letzten acht Jahren ein Phänomen beobachtet haben, dass wir gerade in den von mir erwähnten Phänomenbereichen einen
sukzessiven Anstieg haben. Woran liegt das? – Das liegt zum einen daran, dass die Polizeigesetzgebung im Land Berlin von Linken und Grünen so desaströs nach unten gefahren wurde, dass man der Sache nicht mehr Herr wird, und es zeigt auf, dass Berlin im Rahmen der Sicherheitsbewältigung aktuell immer noch katastrophal ist.
im Übrigen eine Forderung – Herr Franco, hören Sie zu – eines Lagebilds „Organisierte Kriminalität“, die seit Jahren von der AfD-Fraktion gefordert wurde, die jetzt umgesetzt wurde. Was hat das Lagebild „Organisierte Kriminalität“ gezeigt? – Hätten Sie Ahnung von Sicherheitspolitik, Herr Franco, könnten Sie die Einleitung verstehen; haben Sie offenbar nicht. Was hat das Lagebild gezeigt? – Wir haben nach wie vor den Phänomenbereich Clankriminalität, aber wir haben auch einen neuen Phänomenbereich, und zwar sind wir Drehscheibe der russisch-eurasischen organisierten Kriminalität, auch bedingt durch den Ukrainekrieg und Ähnliches.
Wie äußert sich das? – In verschiedenen Bereichen: Geldwäsche, Prostitution, Drogen, Autodiebstähle, bis zu 21 am Tag. Wie kann man diesem Phänomenbereich Herr werden? Was brauchen wir denn da? – Wir brauchen eine starke Polizeigesetzgebung. Wir haben schon eine Novellierung nach vorn gebracht. Ich hatte in der letzten Beratung zum Sicherheitsgesetz im Rahmen der Rettungskräfte angesagt, dass wir Ihnen weitere Gesetzesänderungsanträge vorlegen, und ich bin froh, dass wir die erste Novellierung haben. Herr Dregger hatte angekündigt: Das war nur ein erster Aufschlag. – Ich bin auch froh, dass Herr Dregger presseöffentlich gesagt hat, dass er im Rahmen einer Novellierung im Rahmen der Schleierfahndung zustimmen werde, weil es eine Forderung von ihm ist. Diese Schleierfahndung brauchen wir. Es gibt nur zwei Bundesländer in Deutschland, die diese nicht haben – das sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, was ich überhaupt nicht verstehe, und Bremen; Bremen ist nach wie vor Schlusslicht, wir holen dort auf –, aber sie ist zwingend notwendig.
Ich gebe noch mal einen kleinen Blick in die Zukunft meiner nachfolgenden Redner. Die Kollegen von Linken und Grünen werden die Kritikpunkte immer wieder hochbringen, die Schleierfahndung sei unmittelbar im Einklang mit Racial-Profiling, weil es natürlich auch Menschen betrifft, die Ausländer sind. Dieser Vorwurf ist falsch. Bevor Sie eine weitere Begründung brauchen: Es gibt zwei Verfassungsgerichtsurteile zweier Bundesländer, unter anderem Bayern, die ganz klar die Rechtmäßigkeit der Schleierfahndung höchstrichterlich abgeurteilt
haben. Sollten Sie dieses Argument auf Ihrem Zettel haben, Herr Franco, streichen Sie es. Es wird nämlich nicht greifen.
Wir haben die Gesetzesänderung sehr konservativ gehalten. Wir haben reingeschrieben, dass es im Rahmen der Lagebilderkenntnisse nur Straftaten von erheblicher Bedeutung betrifft. Die haben wir übrigens, wenn wir im Rahmen der OK die Drehscheibe russischer und eurasischer organisierter Kriminalität sind, und wir haben die Anordnungsebene auf die Präsidialebene und zeitlich begrenzt hochgesetzt, wie gesagt, sehr konservativ.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Wir unterstützen Sie dabei, im Rahmen der Polizeigesetzgebung das Land Berlin sicherer zu machen. Ich wünsche mir ein sicheres Berlin, und Sie haben uns an Ihrer Seite.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Wenn es nicht in eine richtige Richtung kommt, dann wird es immer fataler. Lassen Sie nicht kostbare Zeit verstreichen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mit diesem Gesetzesvorschlag bleibt sich die AfD wieder einmal treu. Mit Blick auf die derzeitige Migrations- und Kriminalitätsdebatte versuchen die Kolleginnen und Kollegen von der ganz äußeren rechten Seite sich wieder einmal mit einfachen Lösungen. Doch wie bei fast allen Dingen, die von der AfD kommen, die von ihr vorgeschlagen werden, ist es meist mit einfachen, plakativen Lösungen nicht getan. Frei nach dem Motto: Wenn wir erst einmal die Schleierfahndung wieder ins ASOG aufnehmen, dann wird alles wieder gut. Unerlaubte Migration und Kriminalität hören auf, und wir leben wieder im Land der Glückseligen.
Damit ist es nicht getan. So einfach ist es eben nicht. Indem man einfach den zusätzlichen Absatz wieder in das ASOG hineinschreibt, wird sich an Migration und Kriminalitätslage in unserem Land erst einmal gar nichts ändern. Die Schleierfahndung ist ein Instrumentarium, das durchaus dazu geeignet sein kann, kriminelles Handeln aufzuklären. Sie kann aber Kriminalität nicht verhindern, da sie nämlich keinen Zugriff auf die Ursachen kriminellen Handelns hat, sondern lediglich bei den Folgen eines
bereits begangenen Verbrechens anknüpfen kann. Die Schleierfahndung ist – anders als Sie es darstellen – also kein Allheilmittel, wodurch Kriminalität künftig nicht mehr stattfinden wird. So wird es nicht sein. Dazu muss immer auch im präventiven Bereich an die Wurzeln und Ursachen von Kriminalität herangegangen werden. Wenn man dazu einmal auf die Schleuserkriminalität blickt, liegt der Schlüssel für die Verbrechensvermeidung in diesem Fall beim Bund, indem er endlich einen wirksamen Schutz für die deutschen Außengrenzen schafft.
Richtig ist aber auch – das gehört zur Wahrheit und sei an dieser Stelle auch einmal angemerkt –, dass es bis zum Jahr 2004 im Berliner ASOG eine Regelung zum Thema Schleierfahndung gab, die damals von Rot-Rot gestrichen wurde.
Letztlich ist es aber Sinn und Zweck der Schleierfahndung, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen im Schengen-Raum grenzüberschreitende Kriminalität aufgreifen, aufklären und bekämpfen zu können. Unter anderem wird die Schleierfahndung daher auch in Ländern wie Brandenburg und Bayern durchaus wirksam zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt.
Dann können Sie sich Ihr „Aha“ gleich klemmen. – Die Situation in Brandenburg und Bayern unterscheidet sich aber in einem ganz wesentlichen Punkt von der Berliner Ausgangslage. Im Gegensatz zu Brandenburg – ich weiß nicht, ob Sie mal auf die Landkarte geguckt haben – ist Berlin nämlich ein Binnenland. Wir haben keine innereuropäische Grenze. Und gerade auf eine derartige geografische Lage zielt die von der AfD vorgeschlagene Gesetzesänderung ab, wenn Sie – ich zitiere – auf
verweisen. Grenzen der Bundesrepublik Deutschland werden aber in aller Regel nicht in Berlin übertreten, wenn man vom Flughafen BER einmal absieht, wo kontrolliert wird. Und wichtig ist auch, dass der zudem in Brandenburg liegt. Ob und wie eine Schleierfahndung auch im Binnenland Berlin wirksam sein kann, steht auf einem anderen Blatt. In Berlin kann die Schleierfahndung allenfalls auf überregionalen Strecken – Autobahnen, Bundesstraßen, Zugfernverkehr –, die nach Berlin hineinführen, angewandt werden. Diese Einfallsrouten nach Berlin hat die Brandenburger Polizei aber Gott sei Dank bereits schon auf dem Schirm.
Derzeit ist es ja auch nicht so, dass die Berliner Polizei nicht wüsste, was sie mit ihren Beamten und ihrer Dienstzeit anfangen sollte. Aufgrund der an sie herangetragenen Aufgaben und der angespannten Sicherheitslage
ist die Auslastungskapazität bei der Berliner Polizei im Moment an einer Obergrenze angelangt. Dazu kommt auch noch, dass die Beamtinnen und Beamten an den Tagen, die nun wieder ausreichend warm und mild werden, offensichtlich aufs Neue irgendwelche verhuschten, selbsternannten Klimaretter von den Straßen holen müssen.
Hinzu kommt noch, dass wir gerade mit der ersten ASOG-Novelle wichtige Maßnahmen ergriffen haben, um die Arbeitsmöglichkeiten und die inhaltliche Durchsetzungskraft der Berliner Polizei zu verbessern. Das ist ein erster Schritt, und wir werden noch weitere Schritte gehen und das ASOG weiter ertüchtigen. Sicherlich werden wir dabei auch noch einmal das Thema Schleierfahndung in den Blick nehmen und gegebenenfalls auch noch einmal diskutieren.