Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II)
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-FröbelHauses – Stiftung des öffentlichen Rechts
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Marc Vallendar und Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-FröbelHauses Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als stellver
tretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied.
Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten jetzt acht Stimmzettel in verschiedenen Farben.
Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Und auch heute gilt: Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.
Es stehen jetzt gleich wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite.
Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich, jetzt freizumachen. Wir werden die Sitzung nach dem Ende der Wahlen unmittelbar fortsetzen und nicht für die Auszählung unterbrechen, und ich bitte nun den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Dann darf ich auch schon die Beisitzerinnen und Beisitzer bitten, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Dann scheint mir alles bereit zu sein, und dann bitte ich die Kollegin Kühnemann-Grunow, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und die Kolleginnen und Kollegen des Präsidiums, die Stimmzettel auszugeben.
Wer mit Nachnamen im L- bis Z-Bereich etwas schneller sein möchte, könnte auch auf die andere Seite wechseln, sodass sich das wieder ausgleicht. Dann darf ich fragen, ob alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit hatten zu wählen. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen, und wir setzen nach dem Abbau durch den Saaldienst die Sitzung fort und geben die Wahlergebnisse später bekannt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 25. Januar 2024 Drucksache 19/1421
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der AfDFraktion auf Drucksache 19/1234 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1421 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion sowie eines fraktionslosen Abgeordneten – Enthaltungen? – ist der Gesetzesantrag damit abgelehnt.