Protocol of the Session on February 1, 2024

Wie kann das sein? – Bei Abrissanträgen prüfen die Bezirke, ob die jährlichen Mieteinnahmen der nächsten zehn Jahre die Investitionskosten für eine Gebäudesanierung übersteigen, und in der Schlüterstraße war das eben so. Der Bezirk erteilte ein Negativattest, und der Eigentümer konnte völlig legal bezahlbaren Wohnraum vernichten, teure Büros bauen und dabei sehr viel Profit machen. Dabei ist dieser Betrachtungszeitraum von zehn Jahren viel zu kurz bemessen. Kein Mensch kauft heute ein Haus oder plant eine umfassende Sanierung und rechnet mit einer Refinanzierung von nur zehn Jahren. Wir haben da wirklich mit großen Problemen zu tun. Seit 2014 wurde allein in Charlottenburg-Wilmersdorf der Abriss von etwa 800 Wohnungen beantragt. Oft geht es um Nachkriegsbauten der Sechzigerjahre mit günstigen Mieten –

eigentlich Mangelware auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Deswegen müssen wir jede davor schützen.

[Ronald Gläser (AfD): Zurück in die Fünfzigerjahre!]

Kaum Milieuschutzgebiete und eine enorme Nachfrage nach Eigentumswohnungen – das sind komfortable Bedingungen für spekulativ motivierte Abrisse. Diese günstigen Mieten, die wir in der Stadt noch haben, sind unwiederbringlich weg, wenn Häuser abgerissen werden, und werden auch nicht so einfach nachgebaut. Deshalb brauchen wir mehr Einsatz gegen Abriss.

Ich bin sehr froh über den Antrag der Grünen. Ich möchte dazu am Ende der Rede auch noch mal fünf Punkte sagen, die uns ganz wichtig sind. Erstens: Wer abreißt, muss bezahlbar neu bauen. Das finden wir sehr richtig, das steht auch im Antrag der Grünen. 50 Prozent neue geförderte Sozialwohnungen!

Man sollte vielleicht noch eine Mietobergrenze auf dem Niveau des Mietspiegels der Bestandswohnungen einziehen. Das wäre tatsächlich eine wirkungsvolle Spekulationsbremse.

Wir müssen die Schlupflöcher schließen. Wir wollen Wirtschaftlichkeit von Abrissen gegenüber der Sanierung realistisch betrachten, und dafür müssten wir diesen Betrachtungszeitraum bei Renditeberechnungen auf mindestens zwanzig Jahre verlängern. Mit der Bauordnung wollen wir Abrisse verhindern – nicht wie Sie erleichtern –, denn jeder einzelne Abriss ist eine klimapolitische Katastrophe.

Viertens: Die landeseigenen Unternehmen sollten jetzt mit gutem Beispiel vorangehen. Ein landeseigenes Abrissmoratorium wäre eine gute Idee.

Fünftens und letztens: Für ein radikales Umsteuern braucht es eben auch Kooperation, und deshalb sollte der Senat mal zu einem echten Wohnungsbündnis einladen, zum Beispiel verschiedene zivilgesellschaftliche Partnerinnen von Architektenkammer bis zur Nachbarschaftsinitiative Habersaathstraße, um gemeinsam Instrumente für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und für klimagerechten Stadtumbau zu erarbeiten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die SPD-Fraktion folgt dann die Kollegin Aydin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Berlin ist bezahlbarer Wohnraum knapp, und deshalb ist es wichtig, dass wir alles tun, um die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern.

Für uns als SPD ist klar: Wir müssen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und uns gleichzeitig um den Bestand kümmern, damit keine Wohnung verloren geht. Deshalb hat die SPD bereits 2014 in der rot-schwarzen Koalition das Zweckentfremdungsverbotsgesetz eingeführt und es schließlich in der rot-rot-grünen Koalition im Jahr 2018 noch mal verschärft.

[Beifall von Ülker Radziwill (SPD) – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Ja! Ja! Ja! – Weitere Zurufe von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Das einmal dazu, dass wir nichts tun! Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz kommt von der SPD. Seitdem wird das Verbot in allen Berliner Bezirken angewendet. So soll auch Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder auch Ferienwohnungen geschützt werden.

Heute stellen wir fest: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. – Wir haben die Zahlen selber vorhin, aber auch im Ausschuss gehört.

Zehn Jahre nachdem das Gesetz eingeführt worden ist, sind in Berlin fast 25 000 Wohnungen wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt worden, davon sind 7 099 Wohnungen als Ferienwohnung wieder vermietet worden. Insgesamt haben die Bezirke im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung 8,5 Millionen Euro Zwangsgeld verhängt. Klar ist: Ohne dieses Gesetz gäbe es weitaus mehr Ferienwohnungen und einen größeren Leerstand.

[Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Die SPD-Fraktion will diese Erfolgsgeschichte fortsetzen und das Zweckentfremdungsverbotsgesetz weiter reformieren. Deshalb haben wir auch im neuen Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir das Zweckentfremdungsverbot hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten und deren Durchsetzung stärken wollen.

Ein Fokus liegt dabei auch auf Umbau und Sanierung anstelle von Abriss, und bestehende Zwangsmittel und das Treuhandmodell wollen wir effektiver einsetzen. Deshalb wollte ich jetzt auch noch mal auf unsere Anhörung im letzten Stadtentwicklungsausschuss eingehen. Die hat Folgendes ergeben: Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist weiterhin ein Problem in Berlin, sodass es einer weiteren Reform und weiteren Engagements bei der Umsetzung des Gesetzes bedarf.

Wichtig ist dabei, dass wir die Kontrollmöglichkeiten und damit die Eingriffsmöglichkeiten der Bezirke stärken, denn nach dem weitergehenden Verbot für die Vermietung von Ferienwohnungen sind viele Eigentümer dazu übergegangen, das Eigentum als Nebenwohnung anzumelden. Das haben wir alle im Ausschuss gehört, und deshalb haben die Bezirke bisher keinerlei Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Wohnung von dem Eigentümer

(Niklas Schenker)

zeitweise bewohnt wird oder ob er außerhalb Berlins wohnt.

Ein weiterer Punkt, der auch angesprochen worden ist, ist die Stelle Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da muss ich auch sagen – es wurde auch erklärt –: Sobald das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet ist, braucht man zwei Jahre, und im Grunde hat der Senat auch signalisiert, dass er an den Punkten weiterarbeiten möchte.

Ein gesondertes Problem stellt der Abriss von Wohnungen dar. Bei der Anhörung im Ausschuss war für mich erkennbar, dass die Außen- und Innenstadtbezirke von den Problemen unterschiedlich betroffen sind. Nach den Darstellungen der beiden Amtsleiter aus den Bezirken Neukölln und Tempelhof-Schöneberg wird in den Außenbezirken ein Großteil der Anträge auf Abriss für Einoder Zweifamilienhäuser gestellt. Es gehe dabei in der Regel um Eigentümer, die ihr altes, energetisch oft ungenügendes Haus abreißen und durch ein neues zur Eigennutzung errichten wollen. In Tempelhof-Schöneberg betreffe das beispielsweise 120 Anträge von insgesamt rund 200 Abrissvorhaben.

Schaut man sich allerdings die Anzahl der Anträge auf Abriss in den Innenstadtbezirken an, so ist erkennbar, dass Abriss weiterhin ein Problem darstellt, denn laut Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist die Zahl der Anträge auf Abriss von 369 2018 auf 516 2021 gestiegen. Besonders betroffen sind hier die Bezirke Mitte mit 372 und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 323 beantragten Abrissen.

Neben der absoluten Zahl der Anträge ist dann vor allen Dingen die Quote der Abrissgenehmigungen besonders relevant. In Mitte wurden 181 Anträge, also knapp die Hälfte aller Anträge, negativ beschieden; in Charlottenburg-Wilmersdorf dagegen wurden nur 33, also nur jeder zehnte Abriss, verboten. Da fragt man sich natürlich, woran das liegt, ob es einfach auch von der Farbe des jeweiligen Stadtrates abhängt. Das muss ich in Richtung der CDU auch mal sagen. Sorry! Das muss ich hier klarstellen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Diese Erfahrungen und Erkenntnisse zeigen zum einen, dass die zwölf Bezirke mit dem Abriss unterschiedlich umgehen und zum anderen unterschiedlich betroffen sind. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die Bezirke einheitlich vorgehen. Bei der Prüfung von Abrissanträgen muss konsequent gewährleistet werden, dass unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen nicht dazu führen, Abrisse zur genehmigen. Das heißt für uns, wir müssen das Gesetz im Vollzug verbessern, indem wir beispielsweise auch Personal zur Verfügung stellen und damit auch die Bezirke stärken. Aber andererseits müssen wir auch Überlegungen anstellen, wie wir insgesamt das Gesetz stärken.

Wir brauchen darüber hinaus, wie schon gesagt, die Datenschutzregelung, die den Bezirken bessere Kontrollmöglichkeiten ermöglicht. Wir brauchen Instrumentarien wie wir die gesetzlichen Verfahren beschleunigen können. Zudem müssen wir aber auch dafür sorgen, dass bei Ersatzwohnungen mehr Mietwohnungen entstehen und wir nach dem VG-Urteil im Mai 2023 für die Mietobergrenzen bei Ersatzwohnraum eine Regelung finden.

Wir sind dabei, auch das Treuhandmodell zu erproben, und zwar probiert aktuell die Senatsverwaltung die Projekte in Friedenau, Mitte und Steglitz-Zehlendorf.

Frau Kollegin! Sie müssten bitte zum Schluss kommen!

Ich komme gleich zum Schluss. – Wir werden diese Pilotprojekte auswerten und das Treuhandmodell verbessern. Insofern sind wir dabei, wahrscheinlich auch mit Zustimmung unseres Koalitionspartners, die notwendigen Schritte in dem Bereich zu tun. Wir tun einiges in dem Bereich, und wir werden einen eigenen Vorschlag erarbeiten und hoffen, dass wir bei dem Gesetz weiter vorankommen, und es kontinuierlich weiter verbessern.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE) – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Na dann mal los!]

Vielen Dank! – Es folgt dann für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Laatsch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie von den Grünen insinuieren, dass Eigentümer zum Spaß oder aus Böswilligkeit Gebäude abreißen, um Wohnraum zu zerstören.

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Nein! Wegen der Rendite!]

Am Ende der Geschichte stellen Sie sich wieder als Retter der Mieter dar. Die Wahrheit ist aber: Sie sind die Ursache aller Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt.

[Beifall bei der AfD]

Es ist Ihnen gelungen mit Parolen wie „Wir haben Platz“ und dem Kampf gegen den Neubau die Knappheit zu verursachen, und so, nach den Folgen des Zweiten Weltkriegs, hat es die nie gegeben.

(Sevim Aydin)

Tatsächlich stellt sich die Frage: Warum sollte ein Eigentümer wertvolle Bausubstanz vernichten und damit sein Vermögen oder sein Einkommen schmälern, wenn er es doch bewohnen oder vermieten kann? – Das käme einer vorsätzlichen Selbstschädigung nahe und ist so nicht zu erwarten.

[Tobias Schulze (LINKE): Ein bisschen Betriebswirtschaft würde helfen! – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Für Rendite!]

Die eigentliche Böswilligkeit geht von Ihnen aus, indem Sie Vermietern unterstellen, bewusst gegen Mieter zu handeln und damit weiter die Gesellschaft zu spalten.

Schauen wir, was an Ihrer Geschichte vom bösen Vermieter dran ist. Laut Mitarbeitern der zuständigen Behörden, beispielsweise aus Neukölln, ist dort in zehn Jahren das größte Objekt, welches jemals zu entscheiden war, mit fünf Wohneinheiten ausgestattet. Insgesamt sind seit 2014, dem Datum der Einführung der Genehmigungspflicht, 233 Fälle angefallen. In zehn Jahren sind es 233 Fälle gewesen, die im Verhältnis zu Zehntausend Genehmigungsfällen insgesamt stehen.

Ähnlich liegt der Fall in Tempelhof-Schöneberg. Dort kam es zu rund 200 Fällen. In beiden Fällen sind es mehrheitlich alte, nicht mehr zu sanierende Einfamilienhäuser, die die Eigentümer selbst nutzen

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Sie verschweigen bewusst die anderen!]

und durch neue Gebäude ersetzen möchten.

Stellen Sie sich vor, Sie haben die Absicht, Ihr nicht sanierungsfähiges Einfamilienhaus abzureißen, alle Pläne sind erstellt, alle Anträge gestellt, und dann kommt die Genehmigungsbehörde um die Ecke mit Zweckentfremdungsverbot, wo es gar keine Zweckentfremdung gibt, weil es ein Eigentümer ist, der das auch weiterhin selbst bewohnen will. Sie haben bereits die Finanzierung vereinbart, und nun laufen Ihnen dank der Bauverzögerung die Zinsen davon. Das interessiert Sie nicht weiter, weil Sie Gesetze, insbesondere bezüglich Eigentum, grundsätzlich nicht interessieren.

[Zuruf von Anne Helm (LINKE)]

An dieser Stelle finden wir den typischen grünen, orwellschen Widerspruch, einerseits auf energetische Sanierung, Wärmepumpen für Hunderttausende zu drängen und andererseits den energetisch unvermeidlichen Neubau verhindern zu wollen. Fazit der Behördenmitarbeiter: Hier werden unnötig Ressourcen gebunden, die für andere Genehmigungsverfahren benötigt werden.