Protocol of the Session on February 1, 2024

Wenn wir heute über Datenschutz sprechen, müssen wir auch einen Blick auf die jüngste Vergangenheit richten, insbesondere auf die Coronapandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen. Die im Datenschutzbericht aufgezeigten Problematiken sind alarmierend und bedürfen unserer vollen Aufmerksamkeit.

Die Maßnahmen, die unter dem Deckmantel der Gesundheitsvorsorge ergriffen wurden, haben sich oft als unverhältnismäßige und teils totalitäre Eingriffe in die Freiheiten herausgestellt. Diese Eingriffe haben eine Gesellschaft gezeichnet, in der das „Nie wieder!“ zu einer dringlichen Mahnung geworden ist. „Nie wieder!“ zu solch tiefgreifenden Verletzungen unserer Grundrechte und Freiheiten!

[Beifall bei der AfD]

Unternehmen und Bürger wurden in eine Position gezwungen, in der sie schnell auf unerprobte Szenarien reagieren mussten, wobei der Datenschutz in vielen Fällen vernachlässigt wurde. Nicht selten wurden personenbezogene Daten sorglos behandelt, und diejenigen, die versuchten, ihren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, sahen sich mit datenschutzrechtlichen Anforderungen konfrontiert, die in der Kürze der Zeit kaum zu erfüllen waren.

Dies hat zu einer Flut von Datenschutzverstößen geführt, die im Nachhinein kritisiert und sanktioniert wurden, obwohl die betroffenen Unternehmen und Bürger kaum andere Optionen hatten. Es ist eine Ironie, dass diejenigen, die auf der Straße „Nie wieder!“ rufen, oft die Gleichen sind, die diese Eingriffe unterstützt oder gar gefordert haben.

Wir waren in der jüngeren Geschichte dem Totalitarismus niemals näher als in den Zeit von 2020 bis 2023.

[Beifall bei der AfD]

Diese Phase muss allen als Warnung dienen, dass der Schutz der Bürgerrechte und des Datenschutzes niemals wieder so leichtfertig aufgegeben werden darf.

Ein weiteres Thema ist der unverschlüsselte Versand von Zeugnissen. Dieses Problem ist bezeichnend dafür, dass sich das Internet beziehungsweise die Softwarelandschaft in einigen Bereichen nicht so entwickelt hat, wie es die Brüsseler Bürokraten gerne gehabt hätten. Auch sind immer noch einige Datenverarbeitungs- und Datenübermittlungsverfahren im Einsatz, die in einer Zeit konzipiert wurden, in der die Teilnehmer des Internets vornehmlich aus kooperativen Organisationen bestanden, zwischen denen ein gegenseitiges Grundvertrauen bestanden hat.

Das üblicherweise verwendete Verfahren zur Übertragung von E-Mails zwischen verschiedenen Servern, basierend aus dem Jahr 1982, illustriert deutlich die Diskrepanz zwischen veralteter Technologie und modernen Datenschutzbedürfnissen. Trotz der Tatsache, dass das Telekommunikationsgesetz bereits Anfang der 2000erJahre erweitert wurde, um den E-Mail-Verkehr rechtlich zu schützen, bleibt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die einzige Möglichkeit, sich aktiv gegen das Mitlesen von E-Mail-Kommunikation zu schützen; eine Herausforderung, vor allem da sie im Bereich der Absender- und Empfängerinformation technisch nicht umsetzbar ist. Die Kritik an der unverschlüsselten Übermittlung von Zeugnissen wirft ein Licht auf das grundlegende Dilemma der Internetznutzung heute. Statt einer zunehmenden Datenschutzbürokratie, die oft an der Realität der digitalen Welt vorbeigeht, brauchen wir einen entschlossenen, EU-weiten Vorstoß. Es ist Zeit, das alte Verfahren zur Übertragung von E-Mails durch eine datenschutz

freundlichere Lösung zu ersetzen. Dieser Wechsel kann nur erfolgreich sein, wenn er entschlossen und breit unterstützt wird. Maßnahmen auf Landesebene wie die Bereitstellung sicherer Postfächer sind zwar gut gemeint, treffen jedoch oft nicht den Kern des Problems und entsprechen nicht immer den Bedürfnissen der durchschnittlichen Internetnutzer.

Beim Thema der Veröffentlichung von Fotos durch Sportvereine sehen wir, wie Datenschutzregelungen oft an der Lebensrealität vorbeigehen. Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, sollte sich der Möglichkeit auch bewusst sein, fotografiert zu werden. Hier muss der Datenschutz pragmatisch und im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger gestaltet werden.

[Beifall bei der AfD]

Wir plädieren für eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen, um einen ausgewogenen Ansatz zwischen Datenschutz und öffentlicher Berichterstattung zu erreichen.

Nun zu einem weiteren wichtigen Punkt: Die Auswirkungen des Datenschutzes auf unsere Wirtschaft. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe und manchmal widersprüchliche Datenschutzbestimmungen zu erfüllen, was Unsicherheit und innovative Lösungen behindert. Wir müssen Datenschutz so gestalten, dass er die Wirtschaftsentwicklung unterstützt, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die oft begrenzte Ressourcen haben. Klare und umsetzbare Regelungen sind notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten, ohne die Innovationskraft unserer Wirtschaft zu beeinträchtigen.

Abschließend möchte ich noch auf die Rolle und die Dynamik des Datenschutzes in unserer Gesellschaft eingehen. Datenschutz entwickelt sich kontinuierlich und bildet nicht nur einen rechtlichen Rahmen, sondern spiegelt auch unsere Werte und Prinzipien wider. In einer schnelllebigen digitalen Welt müssen wir unsere Ansätze anpassen. Datenschutz soll flexibel sein, um Privatsphäre und gesellschaftliche Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Unsere Datenschutzgesetze sollten unsere Werte schützen und gleichzeitig technologische Innovation fördern. Wir setzen uns für einen Datenschutz ein, der die Bürgerrechte schützt und gesellschaftlichen Fortschritt ermöglicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Bericht wurde abgegeben und besprochen. Das haben alle Fraktionen getan, aber sehr geehrte Frau Kamp, ich darf es auch noch einmal im Namen des ganzen Hauses tun: Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielen

Dank für die geleistete Arbeit und auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!

[Allgemeiner Beifall]

Wir kommen dann zu

lfd. Nr. 4:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4.1:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt 15

Am besten nicht abreißen! Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 4. Dezember 2023 Drucksache 19/1354

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1202

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 4 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Schmidberger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Das stärkste Schwert, um steigende Mieten und Verdrängung zu stoppen, ist sicher das Bundesmietrecht. Ein neuer Mietendeckel wäre das Beste für Berlin.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Ronald Gläser (AfD): Neue Wohnungen!]

Das eine schließt das andere nicht aus, liebe AfD! – Raed Saleh hat gerade wieder zu Recht gefordert, dass sich SPD und Grüne im Bund zusammen endlich gegen die FDP durchsetzen müssen. Wir brauchen dringend eine Länderöffnungsklausel.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Ülker Radziwill (SPD)]

Es ist richtig, hier auf den Bund zu verweisen, aber erstens ist es leicht, und zweitens muss man sich gleichzeitig schon fragen, liebe SPD, was eigentlich mit den Maßnahmen ist, die das Land Berlin selbst entscheiden und treffen kann. Die Schärfung des Zweckentfremdungs

(Marc Vallendar)

verbotsgesetzes und der Bauordnung vor einigen Jahren waren richtig.

Jetzt im Jahr 2024 müssen wir in der Praxis feststellen: Während der Neubau stockt, tut der Abriss von Wohnhäusern dies leider nicht. Die Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum ist immer noch die Regel statt die Ausnahme. Ein besonders skandalöses Beispiel ist die Jagowstraße 35 in Moabit. Das Haus gehört unter anderem Florian Fischer. Florian Fischer ist der Ehemann von Sarah Conner. Ja, Sie wissen schon, die Sarah with Love. Leider hat ihr Ehemann anscheinend nicht so viel Love für die Mieterinnen und Mieter übrig, aber Love beiseite: Das intakte Vorderhaus soll auf Drängen der Eigentümer abgerissen werden und das obwohl eine Aufstockung leicht möglich wäre.

Baustadtrat Gothe hat erklärt, dass der Bezirk den Abriss genehmigen musste, weil das Gesetz ihm eben keine Wahl lässt. Jetzt soll dort ein teurer Neubau entstehen, und die bisherigen Mietparteien werden sich die neuen Mieten nicht leisten können. In Berlin darf der Abriss von Wohnraum zwar seit 2018 nicht mehr ohne formale Genehmigung erfolgen, aber trotzdem wird munter weiter Wohnraum abgerissen, oft sogar ohne jegliche Auflagen für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Ergebnis sind oft teure Eigentumswohnungen. Seit 2018 sind trotz unserer Gesetze Tausende sehr günstige Mietwohnungen vernichtet worden. Wenn Schwarz-Rot hier nicht nachschärft, kommt auf Berlin eine neue Abrisswelle zu. Denken Sie nur an die Wohngebäude der Fünfziger, Sechziger und Siebziger, die jetzt in die Jahre kommen und die man bald sanieren muss.

[Ronald Gläser (AfD): Vielleicht sind die auch einfach Schrott?]

Wo ist Raed Salehs Forderung gegen Abriss? Hier ist die SPD plötzlich ganz still, und wir hören vom Senat immer nur wieder, dass nicht mehr gegen Abriss getan werden könne, weil das ein zu starker Eingriff ins Eigentum wäre. Als Belege kommen immer wieder ein Bundesgesetz und Gerichtsurteile aus den Achtzigern. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Mietendeckel klargestellt: Seit 2006 sind die Länder für das Wohnungswesen zuständig. Das Land Berlin kann, wenn es denn will, den Abriss von Wohnraum stärker regulieren.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ja, das Oberverwaltungsgericht hat im Mai letzten Jahres die Miethöhengrenze für Ersatzwohnraum gekippt. Wir können Mieten eben nicht regulieren. Gleichzeitig hat es festgestellt, wenn ein Abriss in Gebieten mit angespannter Wohnraumlage sozial unerwünscht ist, dürfen die Behörden hochpreisigen Ersatzwohnraum ablehnen. Das Gericht hat uns Gesetzgeberinnern und Gesetzgeber dazu aufgerufen, hier tätig zu werden. Was hat der Senat seitdem gemacht? – Leider nichts, und die Bezirke müssen es weiter ausbaden. Dabei liegen die Vorschläge auch dank

des Mietervereins und der Architektenkammer längst auf dem Tisch. Wir Grüne haben daraus einen Gesetzesentwurf gemacht, der Folgendes beinhaltet – erstens: Abriss gibt es nur noch als absolute Ausnahme und auch nur unter strengen Auflagen. So müssen zum Beispiel 50 Prozent des Wohnraums Sozialwohnungen werden. Die brauchen wir in der Stadt nämlich. Zweitens: Eine Genehmigung gibt es auch nur dann, wenn der Neubau insgesamt weniger CO2-belastend ist als der Erhalt des Gebäudes. Wer Klimaschutz meint, liebe SPD, muss das auch in die Bauordnung schreiben.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Drittens muss es Eigentümerinnen und Eigentümern wirtschaftlich zugemutet werden, dass sie ihre Häuser vernünftig instand halten, statt sie absichtlich zu vernachlässigen und dann völlig heruntergekommen abzureißen, nur damit die Rendite steigt. Eigentum verpflichtet, meine Damen und Herren!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Wir können uns den Abriss von Wohnraum nicht mehr leisten, weder wohnungspolitisch, noch ökologisch, noch ökonomisch. Wir wollen Armutsquartiere doch verhindern. Dazu brauchen wir aber jede bezahlbare Wohnung, gerade in der Innenstadt. Durch seine jahrelange Verweigerungshaltung schickt der Senat die betroffenen Mieterinnen und Mieter alleine in den Kampf um ihr Zuhause und macht sich mit seiner Untätigkeit zu Gehilfen für renditegetriebene Investoren wie in der Jagowstraße.