Protocol of the Session on February 1, 2024

Deshalb danke ich hier ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen von der Linken bis zur CDU, die das heute in Ihren Reden klar zum Ausdruck gebracht haben.

Aber zurück zum Antrag der Linken: Wer Betroffene rechter Gewalt besser schützen will, der muss natürlich auch das Aufenthaltsrecht in den Blick nehmen. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Linken für eine entsprechende Bundesratsinitiative.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)]

Wir als Grüne haben in den vergangenen Jahren bereits mehrfach das Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt auf Bundesebene gefordert. – Ich bin ja sehr dankbar, Herr Dregger, dass Sie das auch so interessiert verfolgen. Da können Sie ja vielleicht auch noch etwas mitnehmen aus den ganzen Bundestagsdebatten.

[Zuruf von Burkard Dregger (CDU)]

Ich finde, das möchte ich auch sehr deutlich sagen, dass sich das nicht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wiederfindet. Was wollen Neonazis, Rassisten und Faschisten denn? – Die wollen Geflüchtete, religiöse Minderheiten, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft durch Gewalt und Terror wie in Halle und Hanau einschüchtern und letztlich aus Deutschland vertreiben. Deshalb würde ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt diese perfide Logik durchkreuzen. Ein klares Signal für Menschlichkeit und Rechtssicherheit.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Es ist richtig, Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt mit den Opfern von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Ausbeutung gleichzustellen. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass man Opfer einer dieser Straftaten wurde, muss künftig eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erlassen werden. Wir müssen in der Debatte um rechte Gewalt die Perspektiven der Betroffenen in den Mittelpunkt rücken und sie ermächtigen, das Geschehene, das oftmals auch schlimme, traumatische Erlebnisse sind, aufzuarbeiten. Die klare Botschaft muss lauten: Wir lassen euch nicht alleine!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Mir reicht das nicht. Ich möchte früher ansetzen, denn die Frage ist, wie wir verhindern können, dass Menschen überhaupt Opfer rechter Gewalt werden. Da sieht es mit Blick auf diesen Senat ziemlich mau aus. Auf Bundesebene hat Frau Faeser zumindest einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgelegt, über dessen Umsetzung man trefflich streiten kann. Das ist zumindest eine Grundlage, aber der Berliner Senat ist ehrlich gesagt beim Kampf gegen rechts blank. Vor zwei Wochen wurden hier noch deftige Reden gehalten, aber Konzepte, Gesetzinitiativen, Aktionspläne – Fehlanzeige. Außer dem Koalitionsvertrag und einem pflichtschuldigen Bekenntnis gegen Rechtsextremismus ist da nichts. Die Antwort der

CDU-Innenpolitiker auf das Rechtsextremismusproblem lässt sich immer wieder in drei Worten zusammenfassen: Aber der Linksextremismus! – Ich möchte deshalb an die CDU appellieren: Lassen Sie die Hufeisen künftig dort, wo sie hingehören, nämlich auf der Pferdekoppel!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Carsten Schatz (LINKE): Auf den Pferden!]

Auch bei der SPD, die zumindest rhetorisch stabiler ist, ist außer Lippenbekenntnissen und schönen SocialMedia-Videos nichts angekommen. 160 Jahre stolzer Antifaschismus – da muss doch mehr drin sein, liebe Genossinnen und Genossen!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Melanie Kühnemann-Grunow (SPD): Na, na, na!]

Ich habe es bereits in der Haushaltsdebatte gesagt und komme jetzt zum Ende und sage es auch hier noch einmal in Richtung des Senats: Nehmen Sie den Kampf gegen rechts endlich ernst. Es geht um nichts weniger als unsere Demokratie und den Schutz von Menschenleben!

[Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)]

Sie haben hier und jetzt die Gelegenheit, Farbe zu bekennen. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Thorsten Weiß (AfD): Was für ein Schwachsinn!]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Matz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die antragsstellende Fraktion der Linken ist eben bei Herrn Dregger noch ganz gut davongekommen. Er hat gesagt, dass sie diesen Antrag schon einmal im Bundestag gestellt hätten. Die Wahrheit ist, Sie haben den schon zweimal im Bundestag gestellt,

[Lachen von Ronald Gläser (AfD)]

nämlich einmal im Jahr 2014 unter der Drucksachennummer 18/2492 und dann noch einmal im Jahr 2018 unter der Drucksachennummer 19/6197, beide genau gleichlautend; war dort wohl erst mal kein Renner. Wenn es etwas Gutes bringen würde, könnte man es trotzdem machen, selbst im dritten Anlauf hier im Berliner Abgeordnetenhaus, aber bringt der Antrag den tatsächlich das, was er bringen soll?

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Koçak?

Au ja!

[Lachen bei der AfD]

Bitte schön!

Nur als Ergänzung: Es stand auch im R2GKoalitionsvertrag. Ich wollte Sie aber fragen: Wie wollen Sie gewährleisten, dass Menschen, die rechte, rassistische Gewalt erlebt haben, dann auch zum Gerichtstermin anwesend sind und nicht abgeschoben werden, bevor es ein Urteil gegen die Täter gibt?

Also das ist insoweit einfach und auch schwer, aber auch für Sie schwer, weil auch bei Ihrem Vorschlag auch erst einmal festgestellt sein muss, dass es sich um ein Opfer einer rechten Gewalttat handelt. Das ist bei den jetzt geltenden Regelungen genau dasselbe. Man muss es natürlich wissen. In dem Fall, den Sie geschildert haben, klingt es so, als sei das bis zum Tag der Abschiebung noch nicht bekannt gewesen, aber es gibt auch jetzt schon Regelungen im Land Berlin, die genau das bringen, was Sie eigentlich erreichen wollen. Es gibt eine Bleibeperspektive, die sich daraus ergibt, dass Zeuginnen und Zeugen im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht benötigt werden und dafür aussagen können sollen. Es gibt in den Verfahrenshinweisen in Berlin auch sogenannte VAB, bei unserem Landesamt LEA in den VAB zum § 60a Aufenthaltsgesetz, Sonderregelungen für Opfer von Hasskriminalität. Es gibt die Möglichkeit, über die Härtefallkommission eine Chance auf eine Bleibeperspektive für Opfer von Gewalt und Hasskriminalität zu bekommen. Es gibt heute schon eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

Das Problem ist gleichermaßen: Sie müssen auch überlegen, ob das, was sich hier als Aufenthaltsperspektive ergibt, auch im Gleichgewicht zu anderen Aufenthaltsperspektiven befindet, die sich hier ergeben. Wenn sich zum Beispiel für Opfer von Zwangsprostitution oder Opfer von Arbeitsausbeutung in den verschiedenen Fundstellen im Aufenthaltsgesetz, §§ 26 und 25, in den verschiedenen Absätzen, einmal für ein Jahr und einmal für zwei Jahre eine Bleibeperspektive ergibt, dann müssen Sie sich schon fragen lassen, warum das in Ihrem Antrag dann drei Jahre sind. Das wirkt ein bisschen willkürlich. Deswegen komme ich zu dem Schluss, dass man den Antrag so in der Form, wie Sie ihn eingebracht haben, eigentlich kaum umsetzen kann, zumal Sie nicht nur die vollendete Tat, sondern auch den Versuch einer Gewalttat oder einer Gewaltandrohung hierfür ausreichend finden. Ganz ehrlich: Da müssen wir befürchten, dass es viele Streitfälle geben wird, nämlich auf der einen Seite, weil

(Ario Ebrahimpour Mirzaie)

die Gefahr besteht, dass Androhungsfälle vorgetäuscht werden, um ein Bleiberecht zu erwirken, und auf der anderen Seite aber auch die unfaire Behauptung, dass ein realer Bedrohungsfall, der tatsächlich bestand, verharmlost wird, weil demjenigen vorgeworfen wird, er wolle damit nur ein Bleiberecht erreichen, also das genaue Gegenteil.

Herr Kollege! Letzte Gelegenheit!

Insofern finden wir das nicht schlüssig. Deswegen schließe ich mich der Skepsis an, die wir vorher beim Kollegen Dregger schon gehört haben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Woldeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine hochverehrten Damen und Herren! Kollegen Abgeordnete! Heute wird mir eine besondere Ehre zuteil: Ich durfte der erste Redner und auch der letzte Redner sein, der heute im Parlament spricht. Interessanterweise zu einem Antrag heute Abend zu späterer Stunde der mich schon ein bisschen verwirrt. Herr Kollege Koçak, ich unterstelle Ihnen einmal, dass Sie einen ehrenwerten Grund als Begründung für Ihren Antrag anführen. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie wirklich aufrichtig Menschen vor Gewalt schützen wollen. Das ist ein hehres Ziel.

Die Frage ist, ob Sie dazu das richtige Mittel gewählt haben. Vorredner von mir haben es bereits gesagt, Kollege Dregger, vor sechs Jahren in den Bundestag gebracht, Kollege Matz, insgesamt zweimal in den Bundestag gebracht, auch die Expertenanhörung ist schon angesprochen worden. Sie sind auf Ihren Antrag so gut wie gar nicht eingegangen. Sie wollen eigentlich – und das steht in Ihrem Antrag – eine Bundesratsinitiative starten, um das Aufenthaltsgesetz auf Bundesebene zu novellieren, zu dem Anliegen, was Sie versucht haben zu formulieren. So habe ich Sie verstanden. Das haben Sie aber nicht gesagt. Wenn ich mir Ihren Antrag durchlese, stelle ich fest, dass Sie einen Begriff nehmen: „rechts“ –, das haben Sie auch in Ihrer Rede gesagt: „Gefahr von rechts“ –, auch der Kollege Mirzaie, der sich übrigens freut, dass Hunderttausende Menschen auf die Straße gegangen sind, um gegen Neonazis und Faschisten zu demonstrieren.

[Ario Ebrahimpour Mirzaie (GRÜNE): Gegen Sie! – Zuruf von Jian Omar (GRÜNE)]

Das finde ich gut, weil wenn gegen Neonazis und Faschisten demonstriert wird, wird gegen jeden demonstriert, aber nicht gegen uns. Das steht mal fest.

[Beifall bei der AfD]

Wenn Sie von Hass und Hetze sprechen, erinnere ich mich an eine Demonstration in Aachen, wo es ein Transparent gab, auf dem stand: AfDler töten! – Das heißt, aktive Mitglieder, Wähler, das heißt übersetzt, Ihre Unterstützer und Ihre Vorfeldorganisationen wollen bis zu 12 Millionen Menschen umbringen. Ist das Ihr Ernst? Und Sie unterstellen uns Hass und Hetze. Wissen Sie, was das ist? – Bigotterie und ein Aufruf zu Hass und Hetze von Ihrer Seite!

[Beifall bei der AfD]

Herr Mirzaie! Sie haben auch gesagt, es sei schlimm, dass wir Antisemitismus in irgendeiner Art und Weise bekämpfen wollen, weil das ja irgendwie so ein Scheinargument ist. Soll ich Ihnen was sagen? – Es gibt eine einzige Partei im gesamten Parteienspektrum der Bundesrepublik Deutschland, die eine Interessengemeinschaft für Juden hat, und das ist die JAfD, Juden in der AfD.

[Beifall bei der AfD]

Das haben Sie nicht. Das hat Die Linke nicht. Sie sind zum Teil von Antisemitismus durchsetzt. Wir sind es nicht.

[Zurufe von Ario Ebrahimpour Mirzaie (GRÜNE) und Elif Eralp (LINKE)]

Herr Kollege Koçak! Herr Kollege Mirzaie! Ich möchte Sie vielleicht ein bisschen aufklären. Die demokratische Rechte und die demokratische Linke sind ein natürlicher Bestandteil eines jeden Parlaments. Dazu gibt es die demokratische Mitte.

[Zuruf von Elif Eralp (LINKE)]

Dazu gibt es die Außenränder. Es gibt den Linksextremismus, und es gibt den Rechtsextremismus. Der Linksextremismus ist da. Rechtsextremismus sehe ich in diesem Parlament nicht.

[Beifall bei der AfD – Ario Ebrahimpour Mirzaie (GRÜNE): Grotesk!]

Man kann es mitunter sogar an der Sprache, an unserer wunderbaren deutschen Sprache sehen. Wir leben in einem Rechtsstaat.