Protocol of the Session on February 1, 2024

Mein Vorredner hat die Intention dieses Gesetzesentwurfs schon dargelegt. Ende letzten Jahres haben die Gewerkschaften für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder einen Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3 000 Euro in mehreren Raten ausgehandelt. Dieses Verhandlungsergebnis soll nun auch auf die Berliner Beamtinnen und Beamten übertragen werden.

Ich muss nur sagen, Herr Goiny: Ein Weg zur Angleichung auf die Bundesbesoldung ist das nicht, sondern es

ist, glaube ich, das Mindeste, was die Landesbeschäftigen von uns erwarten können.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Denn genau wie unsere Angestellten haben auch die verbeamteten Landesbediensteten, ob noch auf Widerruf oder bereits im wohlverdienten Ruhestand, die starke Inflation, die hohen Preise und die gestiegenen Lebenshaltungskosten deutlich zu spüren bekommen. Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag braucht hier Verlässlichkeit. Wer direkt oder indirekt beim Land angestellt ist, muss sich auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf die öffentliche Hand als Arbeitgeber verlassen können.

Deshalb ist es nur richtig, dieses Gesetz über einen abgaben- und steuerfreien Inflationsausgleich zügig auf den Weg zu bringen. Es ist auch richtig, diese Einmalzahlung an die Versorgungsemfangenden des Landes Berlin auszuzahlen. Denn auch sie sind von gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiekosten betroffen. Deshalb wird meine Fraktion diesem Gesetzesentwurf gerne zustimmen.

Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag bedeutet aber auch: nicht nur gute Arbeit für die direkt beim Land Berlin beschäftigten Angestellten und Beamtinnen und Beamten. Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag bedeutet auch Verlässlichkeit gegenüber den Beschäftigten der sozialen Träger und Verbänden der Wohlfahrtspflege in dieser Stadt, die durch das Land finanziert werden. Das haben wir in der Debatte vorhin schon verfolgt.

Da versagt die Koalition momentan leider völlig. Beim Beschluss des Haushalts und in den Haushaltsberatungen wurde noch die Weitergabe der Tarifergebnisse zugesagt und dafür vermeintliche Vorsorge im Haushalt getroffen, so weit, so gut. Doch anstatt von Verlässlichkeit und Stabilität zeichnet sich für viele Träger der sozialen Infrastruktur gerade ein komplett anderes Bild ab.

Von mobiler Stadtteilarbeit bis zur freien Szene, vom Nachbarschaftsprojekt bis zur Bildungs- und Jugendarbeit: Meine Fraktion und auch andere Fraktionen erreichen immer mehr Nachrichten, dass Senatsverwaltungen Zuwendungsbescheide verschicken, bei denen die Zuwendungen gegenüber der im Haushalt zugesagten Mittel gekürzt sind, mit unzumutbaren Laufzeiten von teilweise nur zwei Monaten. In manchen Fällen gab es bisher noch überhaupt keinen Zuwendungsbescheid. Die Folge: Beschäftigte müssen sich ständig erneut arbeitssuchend melden, verlassen Träger und die Fortführung von Angeboten wird akut gefährdet. Planungssicherheit, Respekt für gute Arbeit, Zuverlässigkeit: Fehlanzeige mit diesem Senat!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Lieber Senat, liebe Koalition, Sie haben den Beschäftigten der freien Träger und dieser Stadt klare Versprechungen gemacht: eine Weitergabe des TdL

(Christian Goiny)

Tarifergebnisses an alle Beschäftigten des Landes Berlin inklusive der Weitergabe der Inflationsausgleichsprämie und der Hauptstadtzulage. Wir erwarten hier von Ihnen klare Zusagen, dass diese Versprechen auch in allen Zuwendungsbereichen eingelöst werden.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Herr Finanzsenator! Statt markiger Worte erwarten die Mitarbeitenden der sozialen Träger und der Verbände der Wohlfahrtspflege endlich echte Planungssicherheit und klare Aussagen dazu, welche Mittel dieses Jahr zur Verfügung stehen und wo gekürzt wird und keine Fortsetzung des aktuellen Voodoo-Haushalts, den wir eben auch in der Debatte des Antrags der Linksfraktion erleben konnten.

[Stephan Schmidt (CDU): Kommen Sie mal zum Thema!]

Den vorliegenden Gesetzesentwurf werden wir unterstützen. – Das Thema ist die Inflationsausgleichprämie, Herr Schmidt, falls Sie das nicht mitbekommen haben, für alle im Auftrag des Landes Berlin Beschäftigten.

Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir unterstützen, da er die seit Jahren geübte Praxis fortführt, die Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin zu übertragen. Es ist richtig, hier die Politik der vorherigen rot-grün-roten Regierung fortzusetzen, und wir hoffen auf eine zügige Beschlussfassung dieses Gesetzesentwurfs!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Nun spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Rauchfuß!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren und alle dazwischen und außerhalb! Man könnte meinen, wir besprechen hier ein sehr technisches Thema. Es handelt sich aber tatsächlich um ein wirklich politisch wichtiges Thema.

Wie schon von den Kollegen vorgetragen, geht es um die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Inflation und damit um die Übernahme der Tarifeinigung für unsere Beamtinnen und Beamten, für die Versorgungsberechtigten, aber auch für Referendarinnen und Lehramtsanwärter. Wir machen den Weg für die einmalige Sonderzahlung frei und dann auch für die monatliche Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro bis Oktober dieses Jahres.

Mein erster Punkt: Wir erkennen damit materiell an, dass auch unsere Beamtinnen und Beamten einer außergewöhnlichen Belastung durch die Inflation ausgesetzt sind,

und dass wir sie finanziell durch diese Krise begleiten müssen und wollen. Das ist mein erster Punkt.

Es darf schon deshalb kein Auseinanderdriften der Vergütungen geben, weil sowohl Angestellte als auch Beamte gleichermaßen von den gestiegenen Verbraucherpreisen betroffen sind. Es ist damit letztlich eigentlich eine Selbstverständlichkeit, diese Sonderzahlung auch bei der Besoldung und den Ruhegehältern nachzuvollziehen.

Ich würde gerne einen zweiten Punkt machen. Wir bringen damit auch unsere Wertschätzung für die Leistung der Beschäftigten im Land und in den Bezirken zum Ausdruck. Wir hatten gestern im Unterausschuss Verwaltung einen Bericht auf der Tagesordnung mit Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bezirklichen Bürgerämtern. Ganze 5 Prozent – 5 Prozent! – empfinden Wertschätzung und Anerkennung ihrer Arbeit durch die Landespolitik, durch die Bezirkspolitik fühlen sich momentan 14 Prozent der Mitarbeitenden in den Bürgerämtern wertgeschätzt. Das ist die Ausgangssituation. Ich will das einmal sehr deutlich sagen: Wir sehen Sie in der Verwaltung, und wir wissen um Ihren Beitrag für eine funktionierende Stadt! Wir danken Ihnen für Ihre Leistungen und Ihr Engagement!

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN]

Wir wissen, dass im öffentlichen Dienst Dienstleistungen erbracht werden, auf die unsere Gesellschaft letzten Endes angewiesen ist. Wir alle sind darauf angewiesen, dass diese Dienstleistungen in hoher Qualität und zu guten Bedingungen erbracht werden. Die Daseinsvorsorge und die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur ist letzten Endes auch die notwendige Bedingung für unseren Wohlstand im Land Berlin. Deshalb Ihnen vielen Dank für Ihren Beitrag!

Ich will gerne einen dritten Punkt machen: Es wirkt vielleicht ein bisschen aus der Zeit gefallen, weil für manche schon vergessen, aber in der Verwaltung musste in den Coronajahren Außerordentliches geleistet werden – in den Krisenstäben, in den Gesundheitsämtern, genauso wie von allen anderen durch die Umstellung der vorher gekannten Arbeitsroutinen. Das war für alle in der Verwaltung eine besondere Belastung. Wir hätten damals auch nicht erwartet, dass sich an die Coronakrise dann noch der Überfall Putins auf die Ukraine, eine Energiekrise mit Inflation und so weiter anschließen würde. Umso richtiger ist es in dieser Situation, die Sonderzahlung auf den Weg zu bringen, auf die Polykrisen zu reagieren und für unsere Beschäftigten da zu sein.

Vierter Punkt: Wir bewegen uns nicht im luftleeren Raum, sondern wir übernehmen Tarifergebnisse für unsere Beamtinnen und Beamten. Zur Erinnerung: In der Metall- und Elektroindustrie – das ist vorhin schon gesagt worden – sind seit letztem Jahr insgesamt 8,5 Prozent

(André Schulze)

mehr Lohn und ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro verabredet worden. Es ist damit schon eine Frage der Konkurrenzfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, dass wir solche richtigen Entwicklungen auch für unsere Beschäftigten nachvollziehen. Wenn ich mir die Bemerkung auch noch erlauben darf: Wir sollten dabei nicht stehen bleiben. Zur Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gehört aus meiner Sicht zwingend auch, weiter mit meinem Wunsch einer landesadäquaten Bezahlung in den Bezirken zu drängeln. Ohne das wird es leider nicht gehen. Wir wissen alle um die Konkurrenz mit dem Bund, mit anderen Bundesländern, Verbänden und Stiftungen in der Stadt; die Debatte ist bekannt. Deshalb haben wir in der Koalition die Angleichung an den Bundesdurchschnitt beschlossen, was richtig ist. Das muss aber bitteschön auch für die Bezirke durchtragen, wenn wir Menschen gewinnen und im öffentlichen Dienst halten wollen.

Ein kurzer letzter, fünfter Punkt: Den Ansatz der pauschalen Sonderzahlung finde ich im Grundsatz richtig, weil wir damit geringere Besoldungsstufen relativ besserstellen und damit auch für soziale Gerechtigkeit sorgen.

Ich muss zum Ende kommen und will gerne damit schließen, dass wir hier einen Konsens aller demokratischen Fraktionen in der Sache und auch zur Dringlichkeit haben. Aus meiner Sicht ist das ein starkes Zeichen. Ich freue mich auf die Beratung im Hauptausschuss und die Verabschiedung des Gesetzes. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Kollegin Klein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Danke, CDU und SPD, für das dringliche Gesetz! Einen Tag vor der Sitzung und dann auch noch gleich Priorität der CDU-Fraktion – haben Sie denn nichts anderes?

[Zuruf von Christian Goiny (CDU)]

Mit dem Gesetz wird die Eins-zu-eins-Übertragung eines Teils des Tarifabschlusses der Tarifgemeinschaft der Länder von Dezember 2023 auf die Berliner Beamtinnen und Beamten vollzogen. Dieser Teil betrifft die Inflationsabmilderungsprämie. Ich finde übrigens, dass dieser Tarifabschluss für das Jahr 2024 nicht wirklich gut ist. Es schmerzt, dass es im Grunde eine Nullrunde ist. Die Inflationsabmilderungsprämie ist eben keine echte Lohnerhöhung, die Sozialkassen sind durch die Abgabenfreiheit raus, und in die Rente zahlt das nicht ein.

Nun noch einmal zum Gesetz: Was soll man denn noch dazu sagen, außer: Machen! –? Schließlich ist das eine Selbstverständlichkeit, das auf die Beamten zu übertragen. Das Geld ist im Haushalt eingestellt, das Gesetz ist nicht weiter kompliziert. Aber wie geht es denn mit der Hauptstadtzulage weiter? Wird der Personenkreis ausgeweitet? Wann? Das ist eine ebenso spannende Frage. Dann noch die Frage, wie es mit dem Bundesgrundniveau für Angestellte und Beamte aussieht: Wo bleibt es denn? Wie steht es mit dem Personalentwicklungsprogramm 2030? Wo ist es denn? Wo verbessern Sie die Arbeitsbedingungen? Zeitschienen, die Sie im Vorfeld des Personalentwicklungsprogramms rausgeblasen haben, sind von Ihnen bereits gerissen worden.

Das, was die Koalition mit einem Teil der Beschäftigten in den Bezirken macht, ist grotesk. Zum einen steigen die Anforderungen, und zum anderen werden die Bezirke gezwungen, weniger Personal einzustellen. Dazu kommt noch, dass Verwaltungsbüros nicht mehr fremdangemietet werden dürfen. Wenn Büroarbeitsplätze fehlen, darf nicht eingestellt werden. Das führt zum Beispiel im Teilhabeamt Pankow dazu, dass Babys auf vollen Fluren gewickelt werden müssen, dabei steht die Etage darüber frei. SenFin lehnt mit einer wirklich peinlichen Begründung ab. So weit weg sind Sie von den Menschen! Machen Sie Ihre Hausaufgaben, helfen Sie der Verwaltung und den Menschen, die sie brauchen. Dazu ist eine andere Priorität als die heutige von der CDU-Fraktion notwendig.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Wiedenhaupt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, es ist, liebe Kollegen, das Sammelsurium von Fehlern der Ampel, das in Deutschland zu dieser galoppierenden Inflation in 2023 geführt hat,

[Beifall bei der AfD]

das die Wirtschaft schrumpfen lässt und die Menschen in Angst und Schrecken versetzt, wenn sie an das Wort Nebenkostenabrechnung denken. Deswegen wäre grundlegend der richtige Ansatz des Senats gewesen, sich als Land Berlin dafür einzusetzen, dass in Deutschland die Kernkraft wieder kommt, um sauberen, kostengünstigeren Strom für die Menschen zu bekommen, dass die habeckschen Heizungsgesetzfantasien nicht umgesetzt werden und dass Gas- und Öl-Importstopps nicht mehr verhängt, sondern aufgehoben werden. All das ist versäumt worden, und deshalb müssen wir darüber nachdenken, wie wir bedürftigen Menschen in dieser Zeit helfen. Bereits im April 2023 ist im öffentlichen Dienst bei Bund

(Lars Rauchfuß)

und Kommunen mit dem Tarifergebnis festgelegt worden, dass Angestellte eine Inflationsprämie von 3 000 Euro bekommen. Das ist nach einem längeren Gesetzgebungsprozess – das kommt in der Bundesregierung öfters vor – im November 2023 für Bundesbeamte und Soldaten beschlossen worden.

Aber war das eine Hilfe für Bedürftige? – Es gab nicht wenige, die mit Recht darauf hingewiesen haben und empört waren, dass auch Bundesminister und Staatssekretäre, deren Jahreseinkommen gut sechsstellig sind, das Geld bekommen haben. Hier hat man mit der Gießkanne das Steuergeld rausgeschmissen. Und Berlin? – Als die Inflation im letzten Jahr galoppierte, geschah nichts für unsere Beamten, weil man schlichtweg das Thema verschlafen hatte. Jetzt kommt per Dringlichkeit ein Blitzgesetz ins Parlament und verteilt 280 Millionen Euro per Gießkanne an Beamte, Richter, Stadträte und Senatoren.

Ja, unsere Polizisten und Feuerwehrleute haben es verdient, dass ihre nicht wirklich luxuriösen Gehälter aufgestockt werden. Wir, die AfD, sind immer an der Seite derjenigen, die hart arbeiten und oft nicht wissen, wie sie über die Runden kommen,

[Beifall bei der AfD]