Er ist der Sohn von Dieter Noll, und der wiederum ist der Autor des von mir geschätzten Buches „Die Abenteuer des Werner Holt“. Jeder Ossi wird es kennen, es war Schullektüre. Vater Noll selbst hat damit ein Werk geschaffen, in dem man lesen könnte, dass ein Reinfallen auf jegliche Naziideologie töricht ist. Unglaubwürdig ist Chaim Noll für mich schon deshalb, weil er entgegen der Einschätzung des Zentralrats der Juden in Deutschland mehrere Vorträge bei der AfD hielt. Obwohl seine Familie am eigenen Leib erfahren hat, wie die Folgen rechtsextremer Politik sind, hat er sich nicht davon abbringen lassen.
Welche Gefahren aber auch gegenwärtig allen drohen, die den Nazis nicht Deutsch genug sind, haben wir kürzlich erst wieder erfahren müssen. Die „CORRECTIV“Berichte über die Konferenz im Adlon-Domizil, bei der die Rechtsextremen ihre Gettophantasien und Deportationsschwurbeleien ausgelebt haben, haben uns deutschlandweit schockiert und zu Protesten geführt.
Zu den Geldströmen übrigens könnte die AfD auch im Verfassungsschutzausschuss dieses Hauses etwas fragen,
aber die sind ja nicht Mitglied im Ausschuss für Verfassungsschutz. Und warum nicht? Raten Sie! – Weil es kein einziges Mitglied dieser Partei in diesem Haus gibt, dem dieses Parlament in der Gänze der demokratischen Parteien zutraut, fest auf dem Boden unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung zu stehen.
[Dr. Kristin Brinker (AfD): Das sagt der Richtige! Unfassbar, dass Ihnen das nicht peinlich ist! – Marc Vallendar (AfD): Das traue ich Ihnen auch nicht zu!]
[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN – Zurufe von der AfD]
Denn nur Zusammenhalt, Gespräche und Verständnis können uns in eine friedvolle Zukunft führen. Wir müssen auch darauf vertrauen, dass unsere Bundesregierung
[Lachen bei der AfD – Dr. Kristin Brinker (AfD): Der vertraut nicht mal die Hälfte der Bevölkerung!]
und letztendlich die Europäische Union den Fluss von Hilfsgütern und Geldern nicht nur sicherstellt, sondern auch nachverfolgen können. Hier sind wir zuletzt durch
einen Bundeskanzler Scholz, der sofort nach dem 7. Oktober 2023 Samidoun und Hamas in Deutschland verboten hat, auf dem richtigen Weg.
Lassen Sie mich abschließend noch betonen, dass die Europäische Union und Deutschland dazu beitragen müssen, internationale Bemühungen zur Förderung von Frieden und Sicherheit in der Region zu unterstützen,
Gerade in einer derart prekären Situation, in der die Bevölkerung des Gazastreifens die humanitären und politischen Konsequenzen infolge des terroristischen Anschlags der Hamas tragen muss, sollten wir als demokratisches Land, das in Wohlstand und Frieden lebt, nicht dazu beitragen, die humanitäre Katastrophe zu verschärfen. Gerade wir in Deutschland, einem Land, das die Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, des Sozialstaats fest in unserem Grundgesetz verankert hat, sollten das auch als Lehre aus unserer Geschichte und aus Verantwortung vor ihr nicht nur nach innen gegenüber unserer eigenen Bevölkerung, nein, sondern auch nach außen in die Welt vertreten. Ich bin mir sicher, diese Überzeugung teile nicht nur ich als Teil der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, sondern teilen alle Demokratinnen und Demokraten hier im Haus. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn der Redner der AfD hier über dunkle Finanzquellen der Hamas spricht, nachdem wir erst mit der „CORRECTIV“-Recherche gelernt haben, dass Fraktionsvorsitzende von AfD-Fraktionen in Landtagen um Spenden außerhalb der transparenten Parteienfinanzierung bitten. Ich glaube, da haben Sie mehr Gemeinsamkeiten mit der Hamas als alle anderen hier im Haus.
Was will Ihr Antrag? – Ihr Antrag will einen vollständigen Stopp der Finanzierung der Palästinensischen Autonomiebehörde. Er will, zweitens, einen vollständigen
Stopp der Finanzierung von Entwicklungshilfeprojekten, humanitären Projekten im Gazastreifen, insbesondere der UNRWA, also des UN-Flüchtlingshilfswerks für palästinensische Flüchtlinge. Deren Finanzierung soll eingestellt werden. Alles soll gelten, bis eine Befriedung der Region und eine offizielle Anerkennung des Existenzrechts Israels von palästinensischer Seite erreicht sind.
Vier Sachen dazu: Erstens: Auch Sie sollten mittlerweile gelernt haben, dass die Palästinensische Autonomiebehörde und Hamas zwei verschiedene Dinge sind. Die Palästinensische Autonomiebehörde ist im Amt, weil die PLO 1998 das Existenzrecht Israels anerkannt hat. Wenn Sie hier also von palästinensischer Seite sprechen, dann adressieren Sie doch richtig: Die Hamas hat das Existenzrecht Israels nicht anerkannt und geht auch terroristisch gegen Israel vor.
Zweitens: Die humanitäre Hilfe in Gaza ist gerade unter den gegenwärtigen Bedingungen eines unbarmherzigen Krieges wichtig. Das ist hier schon gesagt worden, auch vom Kollegen Häntsch. Sie sichert das Überleben von Millionen Menschen dort, und ein vollständiger Stopp stärkt die Faschisten der Hamas und befördert logischerweise eine weitere Radikalisierung, trägt mithin also nicht zum Frieden bei. Jenseits dessen, dass es nicht durchdacht ist, was Sie da aufgeschrieben haben, machen Sie sich, wie Herr Häntsch richtig gesagt hat, an dieser Stelle zu Handlangern der Hamas.
Drittens: Nach Hinweisen über Verwicklungen von Mitarbeitenden der UNRWA in den Hamasterror ist nun aus unserer Sicht in der Tat zu prüfen: Was ist da vorgefallen? Die Taten müssen in der Tat dann auch sanktioniert werden. Ich finde aber, eine Aussetzung der Finanzierung trägt, wie gesagt, zu einer humanitären Katastrophe bei, und das dürfen wir nicht in Kauf nehmen.
Vierter und letzter Punkt: Mut machen mir die Proteste der Zivilbevölkerung, die es ab 24. Januar 2024 in Chan Yunis, Rafah und Deir al-Balah im Gazastreifen gab, wo sich Menschen gegen die Herrschaft der Hamas und für Frieden eingesetzt haben. Ich finde, das müssen wir von hier aus unterstützen, damit dieser Krieg dort endet und tatsächlich eine Perspektive entsteht, in der zwei souveräne Staaten, ein souveräner Staat Palästina und ein souveräner Staat Israel, dort nebeneinander friedlich existieren können. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Berliner Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG)
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Goiny, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen haben sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen und nach Möglichkeit auch besser zu bezahlen, weil wir natürlich auch in Berlin die Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen wollen, insbesondere auch gegenüber dem Bund, der hier ja ein Konkurrent ist, wenn es um leistungsfähige Beschäftigte im öffentlichen Dienst geht, und natürlich auch gegenüber den anderen Bundesländern. Wir haben natürlich gleichzeitig die Tarifautonomie. Insofern haben wir die Tarifverhandlungen mit großem Interesse verfolgt und den dortigen Abschluss zur Kenntnis genommen, der ja auch eine deutliche Verbesserung der Vergütung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst beinhaltet.
Wir sind als Koalitionsfraktionen auch klar dazu verabredet, dass wir das, was hier für den Tarifbereich im öffentlichen Dienst als Ergebnis ausverhandelt wird, auch für die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin übernehmen. Insofern freue ich mich, dass es uns gelungen ist, hier gemeinsam sehr zügig, sehr schnell einen Gesetzesentwurf ins Parlament einzubringen, der einen Teil der Verabredung, die hier mit den Tarifverhandlungen Ende Dezember getroffen worden ist, auch für die Beamtinnen und Beamten schnell in Kraft setzt, nämlich die Einmalzahlung zum Ausgleich der Inflation.
Ich glaube, das ist auch ein sehr angemessener Schritt, weil wir natürlich auch gesehen haben, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die im Beamtenstatus sind, die gleichen Herausforderungen zu bewältigen haben, wenn wir uns an die gestiegenen Kosten in den letzten Monaten erinnern.
Ich finde das, was auch im Tarifvertrag verabredet worden ist, nämlich eine Einmalzahlung von 1 800 Euro, die jetzt noch rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wird, und dann von Januar bis Oktober monatlich 120 Euro, um den Betrag von 3 000 Euro steuerfrei zu erreichen, ist eine sehr gute und angemessene Regelung. Das ist für uns auch wirklich ein wichtiger Baustein, um gerade im Bereich der Beamten des Landes Berlin dafür zu sorgen, dass hier eine entsprechend gleichwertige Bezahlung erfolgt.
Das ist aus unserer Sicht natürlich nur ein Baustein. Wir haben uns auch dazu verabredet, dass wir das Ganze zeitund inhaltsgleich übernehmen, was den Tarifabschluss betrifft. Wir werden natürlich auch zeitnah dafür sorgen, dass die Besoldungsanpassung hier auch im Land Berlin erfolgt, damit auch hier zeit- und inhaltsgleich, wie gesagt, die entsprechenden besoldungsrechtlichen Konsequenzen in Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen erfolgen können.
Das ist für uns auch ein wichtiger Schritt bei dem Ziel, die entsprechende Besoldung und Vergütung auch auf Bundesniveau zu erreichen. Wir können dieses Ziel natürlich nicht erreichen, wenn wir solche Schritte nicht auch mit aufnehmen. Insofern ist das auch noch mal ein Punkt, der zeigt, dass auf den Senat und auf die Koalitionsfraktionen Verlass ist, dass sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst darauf verlassen können, dass auch ihre Interessen von diesem Senat und von dieser Koalition wahrgenommen werden. Deswegen bitten wir entsprechend um Zustimmung zu diesem vorliegenden Gesetzesentwurf! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Koalition heute mal wieder nicht so viele Vorlagen auf der Tagesordnung hat, freue ich mich umso mehr über diesen Gesetzesentwurf!
Mein Vorredner hat die Intention dieses Gesetzesentwurfs schon dargelegt. Ende letzten Jahres haben die Gewerkschaften für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder einen Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3 000 Euro in mehreren Raten ausgehandelt. Dieses Verhandlungsergebnis soll nun auch auf die Berliner Beamtinnen und Beamten übertragen werden.