Protocol of the Session on January 18, 2024

Es folgt dann für die CDU-Fraktion der Kollege Dr. Nas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll eine Kappungsgrenze für Indexmietverträge eingeführt werden. Auch wenn man einer Begrenzung von Indexmieten zugestimmt hat oder zustimmen wird, halten wir den Antrag für nicht zustimmungsfähig. Aber erlauben Sie mir noch eine Frage: Herr Schenker! Was haben Betriebskostennachzahlungen mit der Indexmiete zu tun? Was hat die Milliardensteuer mit der Indexmiete zu tun?

[Niklas Schenker (LINKE): Milliardärsteuer!]

Sie haben vorhin über Themen geredet, die mit Indexmieten und Indexmietverträgen nichts zu tun haben.

[Beifall bei der CDU]

Wenn wir bei der Sache bleiben: Wenn es Ihnen tatsächlich um den Mieterschutz geht, dann müssen wir bei der Sache bleiben und sachlich argumentieren. Zunächst möchte ich deutlich machen, dass eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen ähnlich wie in § 558 Absatz 3 BGB grundsätzlich möglich ist. Die Koalition hat sich auch vorgenommen, solch eine Kappungsgrenze einzuführen. Die Koalition wird auch in Kürze einen eigenen Antrag hier bei Ihnen vorlegen. Dennoch halten wir eine Begrenzung auf 6 Prozent für nicht vertretbar und auch für nicht sachgerecht. Die Vorstellung des Gesetzgebers von 20 Prozent wird damit deutlich unterschritten. In Berlin wären es 15 Prozent, und wir wüssten nicht, warum wir das noch einmal drastisch senken sollten auf 6 Prozent.

Für noch gravierender halten wir aber die Vorstellung, dass der Abschluss von neuen Verträgen verboten werden soll. Sie wollen in Ihrem Antrag ganz ausdrücklich ein Verbot von Neuvertragsabschlüssen mit Indexmieten. Es würde zwar dazu führen, dass keine neuen Verträge abgeschlossen werden, und wenn Sie die Indexmiete auf 6 Prozent reduzieren, wird auch keiner einen Indexmietvertrag abschließen, aber warum sprechen wir immer wieder von Verboten? – Sie wollen doch nicht den Menschen wieder vorschreiben, ob und wie sie ihre Verträge gestalten sollen.

[Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Wenn Sie den Mieterschutz wollen, reicht eine Begrenzung aus. Ein Verbot ist der falsche Weg. Unsere Rechtsordnung schützt nicht nur die Mieterinnen, sondern auch die Vertragsautonomie der einzelnen Parteien, der Vertragspartner – darüber haben wir ausführlich im Ausschuss debattiert –, und auch dieser Schutz sollte nicht vergessen werden. Ein Vertragsabschlussverbot ist daher abzulehnen und in der Sache nicht zu rechtfertigen.

Das einzig Positive in dem Antrag ist die Erkenntnis, dass es Lücken in bundesgesetzlichen Regelungen gibt. Sie haben immer wieder auf die Bundesregierung geschimpft – was sie machen soll. Hier im Land können wir nur Initiativen einreichen. Es gibt Lücken auf Bundesebene – ja! –, denn es gibt keine Kappungsgrenze für Indexmieten. Diese Lücken sollte man schließen, indem man die gesetzlichen Verweise und die Bestimmungen entsprechend anpasst und auch eine Kappungsgrenze für den Indexmietvertrag vorsieht.

Daher wäre es aus unserer Sicht ratsam, sich an der geltenden Kappungsgrenze zu orientieren, aber auch hier führen wir die Diskussion fort und werden eine verlässliche und für die vielen Mieterinnen und Mieter Berlins gute Lösung finden. Das verspreche ich Ihnen. Diesem Antrag werden wir aber nicht zustimmen und haben wir auch nicht zugestimmt. – Ich danke Ihnen für das Zuhören!

[Beifall bei der CDU]

Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Schmidberger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Dass man sich von warmen Worten und substanzlosem Geschwafel auch nichts mieten kann, hat mein Vorredner von der CDU wieder ganz gut gezeigt.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

(Niklas Schenker)

Sie haben zwar im Ausschuss und jetzt gerade auch wieder eine Debatte innerhalb der Koalition zu Indexmieten angekündigt und dass vielleicht auch ein Antrag kommt, aber mit Ihrem vorgeschobenen Argument – gerade mit der Vertragsfreiheit und dass Verbote per se immer das Falsche sind – wollen Sie eigentlich nur davon ablenken, dass im Zweifel die CDU bei der Bundespolitik immer für die Rendite der Vermieter steht.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Herr Dr. Nas! Sie wissen selber auch, dass wir diesen Antrag zu den Indexmieten auch vorgelegt haben, weil eben Indexmieten den Mietspiegel kaputtmachen, weil sie den Mietspiegel nach oben treiben und weil sie eben auch wirklich zu einem Kostenbeschleuniger in der Stadt geworden sind, und das angesichts der Tatsache, dass Mieterinnen und Mieter durch hohe Energie- und Lebenshaltungskosten ohnehin schon so heftig belastet sind.

Ich finde es auch wirklich schäbig, hier nicht zu erwähnen, dass Indexmietverträge ganz legal von der Deckelung der Miete nach Mietrecht abweichen können, dass es abgekoppelt ist. Sie haben nie ein Problem damit, wenn Vermieterinnen und Vermieter plötzlich mal eben innerhalb von einem Jahr die Miete um 30 oder 40 Prozent anheben können. Dazu äußern Sie sich nicht. Das nennen Sie nie als Missstand. Deswegen: Bitte kommen Sie mir nicht mit Vertragsfreiheit oder irgendwie fairen Argumenten – das ist bei Ihnen leider nicht zu finden.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Gerade wurde es auch schon gesagt: Es gibt Schätzungen des Berliner Mietervereins – dank dem Senat haben wir keine konkreten Zahlen, weil er immer noch kein Miet- und Wohnungskataster machen will, wo man mal alle Miethöhen in der Stadt erheben würde –, dass 70 Prozent aller neuen Mietverträge im letzten Jahr bereits Indexmietverträge waren, und das wissen Sie auch.

Ich finde das Argument der Koalition schon sehr erstaunlich, dass man den Vorstoß für eine Bundesratsinitiative nicht mehr machen kann, weil sich der Bundesrat bereits im Jahr 2022 gegen die Begrenzung von Indexmieten ausgesprochen hat. Ich finde, das ist eine ziemlich billige Ausrede fürs Nichtstun, gerade angesichts der Tatsache, dass Sie doch erst in Ihren Koalitionsvertrag im Frühjahr 2023 reingeschrieben haben, dass Sie eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Indexmieten befürworten. Ja was denn nun? Wo soll es denn jetzt wohnungspolitisch hingehen?

[Zuruf von Senator Christian Gaebler]

Ja, das ist ja in Ordnung. Ich habe auch kein Problem damit, wenn Sie unseren Antrag ablehnen. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn Sie einen eigenen machen. Es ist logisch, dass dieser Antrag abgelehnt wird, der kommt ja von uns. Aber was ich wirklich alarmierend finde, ist

nach einem halben Jahr Bilanz dieser neuen Koalition Ihr Umgang mit dem Thema Mieterinnenschutz insgesamt. Ich finde es alarmierend. Ob beim Thema Zweckentfremdungsverbot, bei Mietwucher, beim Thema Mietpreisprüfstelle – davon wollen Sie auch nichts mehr hören. Wohnraumsicherungsgesetz steht im Koalitionsvertrag; davon hört man nichts. Kein Miet- und Wohnungskataster, kein Vorkaufsrecht! Bei Mieterinnenschutz glänzt Schwarz-Rot mit purer Konzept- und Ambitionslosigkeit, und das zum Schaden der Mieterinnen und Mieter.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Es ist schön, dass der Herr Senator im Ausschuss sagt, man müsse Wege finden, um Mieterschutz bei Indexmieten zu gewährleisten. Sie haben aber weder gesagt, wie Sie es machen wollen, noch, was Sie machen wollen. Und Sie haben sich noch nicht mal dazu bekannt, im Rahmen des Wohnungsbündnisses, in dem Vonovia und Co sind – die mit den hohen Indexmieten –, sich darum zu kümmern, darauf hinzuwirken, dass diese Indexmietverträge zurückgenommen werden oder zumindest die hohen Mieterhöhungen zurückgenommen werden. Da höre ich nichts von Ihnen. Es juckt Sie nicht. Es jucken Sie auch nicht die hohen Betriebskostennachzahlungen, die jetzt gerade massiv verschickt werden in der Stadt.

Ich finde es auch wirklich bedenklich: Wir geben für das Wohnungsbündnis weiterhin jährlich 200 000 Euro aus. Da fragt man sich schon, was es den Mieterinnen und Mietern bringt, wenn öffentliche Gelder veranschlagt werden, aber die Mieterinnen und Mieter davon überhaupt nichts haben. Ich glaube, Sie hätten das Geld besser in bessere Mieterberatung stecken sollen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Senator Christian Gaebler: Haben wir ja!]

Ja, 20 000 Euro pro Bezirk. Wie großzügig, Herr Gaebler! – Wundern tut uns das aber schon lange nicht mehr, denn alles, was dem Mieterinnenschutz dient, wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen abgelehnt. Da macht der SPD-Senator CDUWohnungspolitik. Und was machen die beiden Fraktionen? – Die eine, die CDU, freut sich und lehnt sich zufrieden zurück, und die SPD-Fraktion schaut einfach zu oder wird sogar umgangen, wie bei der Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Wo ist denn bei Mieterinnenschutz die sozialdemokratische Handschrift, liebe SPD? – Seit einem halben Jahr kommt nichts von Ihnen dazu.

Was auch noch mal allen klar sein muss: Wir haben nicht nur eine Baukrise. Man kann immer wieder schön viel Geld, wie die CDU, vom Bund fordern für ein Neubauprogramm. Ihnen allen muss aber klar sein: In allen Städten steigen die Mieten- und Bodenpreise ungebremst weiter. Wir haben ein systemisches Problem, das gelöst werden muss. In der Krise müssen alle einen Beitrag

leisten. Warum dann nicht auch die Vermieterinnen, die sich in den letzten 20 Jahren eine goldene Nase in der Stadt verdient haben? – Das ist einfach nicht einsehbar.

Zum Schluss will ich noch Lukas Siebenkotten erwähnen; der Präsident des Mieterschutzbundes hat erst vor ein paar Tagen in den Medien wieder gefordert, dass endlich ein Umdenken in der Politik stattfinden muss, um dem Wohnen und der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum mehr Bedeutung zu geben. Da hat er vollkommen recht, und man muss auch ehrlicherweise sagen: Natürlich gilt das auch für die Ampelkoalition. Liebe Linke! Ihr wisst das leider auch. Mehrheiten sind Mehrheiten. Ich finde auch, die SPD muss sich im Bund langsam entscheiden. Ist ihnen Vorratsdatenspeicherung wichtiger oder das Mietrecht?

Frau Kollegin! Sie müssten zum Schluss kommen.

Das werde ich! – Aber fest steht auch: Auch wenn der Bund für das Mietrecht zuständig ist, Sie werden als Landesebene nicht davon befreit, sich auch um Mietwucher und überhöhte Mieten zu kümmern. Wir sind gespannt, ob das 2024 was wird. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Besten Dank! – Es folgt dann für die SPD-Fraktion die Kollegin Aydin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Geheimnis, dass sich die Mietpreisspirale in Berlin weiterdreht. Deshalb ringen wir als SPD auf Bundes- und Landesebene um eine Lösung, insbesondere auch für die Indexmietverträge, aber auch, um Mietpreise zu begrenzen.

Wir wissen alle, dass wir endlich eine Öffnungsklausel für Mietbegrenzung in den Bundesländern brauchen, um die aktuelle Mietpreisentwicklung einzudämmen. Dies hat die Berliner SPD-Fraktion auch immer wieder gefordert.

[Beifall von Ülker Radziwill (SPD)]

Um Schlupflöchern bei der Mietpreisbremse entgegenzuwirken, ist es uns wichtig, und wir sind auch gerade dabei, die Prüfstelle auf Landesebene einzuführen, weil wir damit eben auch die Mietpreisverstöße, gerade auch bei privaten Wohnungsunternehmen, ahnden können, denn die Situation der Mieterinnen und Mieter hat sich

natürlich aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise und aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie verstärkt.

Diese Herausforderungen haben, wie wir wissen, zu erhöhten Lebenshaltungskosten, zusätzlichen Belastungen und erhöhten Energie- und Heizungskosten geführt, und eine Verbesserung ist auch nicht in Sicht. Die Inflation lag im Jahr 2023 mit knapp 6 Prozent weiterhin auf einem hohen Stand. Nahrungsmittel verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 besonders stark.

Dieser erhebliche Anstieg der Inflation in den letzten zwei Jahren hat insbesondere bei Indexmietverträgen zu starken und unverhältnismäßigen Mieterhöhungen geführt. Die Mieten sind bei diesen Verträgen an die Inflation gekoppelt und sind zum Problem geworden, weil die Preise angestiegen sind und damit die Mieten angezogen haben.

Die bisherige Regelung hat vielfach zu Mietsteigerungen von mehr als 10 Prozent geführt. Deshalb hat die SPDFraktion, das möchte ich noch mal eindeutig betonen, im letzten Jahr einen Antrag für eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Indexmieten beschlossen und schlägt vor, die Indexmieten statt an die Inflationsrate an die allgemeine Entwicklung der Nettokaltmieten zu koppeln. Deshalb richte ich mich auch an die CDU.

Also wir brauchen keinen neuen Antrag. Wir haben schon einen Antrag. Das möchte ich hier auch mal eindeutig klarstellen.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Mit uns wird es auch keine 15-Prozent-Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen geben. Das will ich auch noch mal eindeutig sagen. Der Nettokaltmietenindex ist aus unserer Sicht der bessere Weg, um Indexmieten zu begrenzen. Und das ist auch der Grund, warum wir dem Antrag der Opposition hier nicht zustimmen.

Es gibt auch einen zweiten Grund, denn es gab bereits eine ähnliche Bundesratsinitiative aus Hamburg, die abgelehnt wurde. Daher ist es aus unserer Sicht sinnvoll, dass wir in Berlin einen anderen Ansatz wählen und so dann vorgehen, um auch mehr Erfolg im Bundesrat zu haben.

Für uns ist klar: Bei stark steigenden Verbraucherpreisen müssen wir die Menschen besser vor dem uferlosen Anstieg der Indexmieten schützen. Eine wirksame Kappung ist hier dringend notwendig. Dass die Lebensmittelkosten jetzt explodieren, belastet viele Menschen bereits stark. Wir brauchen hier einen wirksamen Schutzmechanismus. Deshalb ist es für uns wichtig und war es auch wichtig. Deshalb haben wir die Begrenzung der Indexmieten natürlich in dem Koalitionsvertrag auch mit der CDU festgeschrieben.