Protocol of the Session on January 18, 2024

[Elif Eralp (LINKE): Herr Stettner war gemeint!]

Ich hätte mir nur gewünscht, man hätte sich den Antrag und insbesondere die Vorschriften, die man hier zitiert, genauer angesehen. Man hätte vielleicht, wenn man auch das OVG zitiert, das richtige Aktenzeichen angegeben, damit wir auch mal prüfen können, ob dieses Zitat aus einer obergerichtlichen Entscheidung zutrifft oder nicht.

In dem Antrag heißt es, Sie wollen eine Ausführungsvorschrift zu § 27 ändern. Ich habe mir mal die Vorschrift angesehen, die besteht aus zwei Paragrafen, aber eigentlich wollen Sie das Gesetz ändern, nämlich das Wohnraumförderungsgesetz. Sie wollen den Kreis der Antragsberechtigten deutlich erweitern und damit das Gesetz ändern. Es ist ein Bundesgesetz, und nach meinem Verständnis haben wir hier, im Landesparlament, keine Kompetenz, Bundesgesetze zu ändern.

[Beifall bei der CDU – Elif Eralp (LINKE): Falsch! Da steht „Landesgesetzgebung“!]

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Omar?

Jetzt nicht, danke! Bitte! – Eigentlich wollen Sie laut Antrag vereinfachen, stattdessen wird es noch komplizierter. Vielleicht in Kürze zusammengefasst: Nach dem Wohnraumförderungsgesetz sollen die Menschen einen Wohnberechtigungsschein erhalten, die ein gewisses Bleiberecht in Deutschland haben. Menschen, die kein Bleiberecht haben, sollen von diesem Privileg nicht profitieren dürfen. Ich glaube, das ist legitim, das ist nicht diskriminierend. Wenn ich den Wohnraumberechtigungsschein an ein Bleiberecht knüpfe, dann ist das absolut legitim.

[Elif Eralp (LINKE): Die haben alle ein Bleiberecht!]

Einfach zu behaupten, das Ganze sei diskriminierend, ich glaube, das ist zu pauschal, um sich damit auseinanderzusetzen. Da müssen Sie konkret sagen, und Sie müssen in der Tat auf das Gesetz eingehen.

Aber noch ein anderer weiterer Aspekt, den Sie in Ihrer Rede nicht angesprochen haben, aber in Ihrem Antrag anführen: Sie haben Bedarfsgruppen angesprochen, die besonders schutzbedürftig sind, Frauen in Frauenhäusern, Menschen in Einrichtungen der Kältehilfe, also Obdachlose, oder ähnliche Bedarfsgruppen. Anscheinend haben Sie nicht gemerkt, dass die Koalition bereits Regelungen zum Schutz dieser besonderen Bedarfsgruppen getroffen hat. Anscheinend war die Koalition wieder zu schnell und hat bereits Verbesserungen vorgenommen, die Sie verpasst haben. Das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz wurde bereits geändert, so geändert, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Alleinerziehende oder vergleichbare Bedarfsgruppen besonders berücksichtigt und privilegiert werden.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Mirjam Golm (SPD)]

Der Schutz dieser Bedarfsgruppen war und ist uns ein besonderes Anliegen. Diesen Schutz haben wir im letzten Jahr bereits umgesetzt. Daher sehen wir momentan keinen weiteren Handlungsbedarf und werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören!

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Omar das Wort.

(Elif Eralp)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist der Kern unseres Antrags, der Ihnen vorliegt? – Es geht im Kern um nichts anderes als die Gewährleistung des Gleichheitsprinzips unter den WBSBerechtigten. Aktuell wird nämlich eine ganze Gruppe an Menschen systematisch vom WBS-Zugang ausgeschlossen, obwohl sie nach den Einkommenskriterien eigentlich berechtigt wäre. Sie erfüllen die gesamte Checkliste der Bedingungen. Sie sind in Berlin angemeldet, und sie haben ein niedriges Einkommen, aber leider steht ihnen trotzdem etwas im Weg, und zwar etwas, wofür sie nichts können: die Dauer ihres Aufenthaltstitels. Das liegt daran, dass in § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes sich folgende Formulierung findet:

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten …

Unsere Berliner Verwaltungen interpretieren das so, dass Menschen, die einen Aufenthaltstitel von weniger als elf Monaten haben, nicht WBS-berechtigt sind, und das, obwohl sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, in prekären finanziellen Verhältnissen leben und dadurch auf dem offenen Wohnungsmarkt, genauso wie die anderen WBS-Berechtigten, kaum eine Chance haben.

Um wen geht es konkret? – Offensichtlich hat der Kollege Nas nicht verstanden, worum es hier geht. Es geht um alle Menschen, die in Berlin leben und einen Aufenthaltstitel haben, der auf weniger als elf Monate befristet ist, und zwar nicht, weil sie etwas dafür können. Sondern wenn jemand zum Beispiel seit drei Jahren hier wohnt und in seinem Aufenthaltstitel lediglich acht Monate verblieben sind, ist er nicht berechtigt, eine Aufenthaltsverlängerung zu beantragen, weil in seinem Aufenthaltstitel laut Aufenthaltsgesetz weniger als zwei Monate verblieben sein müssen, und deswegen kann er nichts dafür. Aber das haben Sie als Jurist leider nicht verstanden.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Katina Schubert (LINKE)]

Die Idee hinter den Sozialwohnungen und dem Wohnraumförderungsgesetz ist, dass die Gesellschaft sich solidarisch mit den Menschen erklärt, die wenig verdienen und sich keine teuren Mieten leisten können. Das ist nobel. Um dieser Gruppe den Zugang zum bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, werden die Sozialwohnungen sowie ein Teil der Mietwohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit vergleichsweise günstigeren Mieten bei den neuen Vermietungen vorenthalten. Ja, es gibt in Berlin viel mehr Menschen, die eine WBSBerechtigung haben als verfügbare WBS-Wohnungen. In Zahlen sind es 1 Millionen Menschen, die WBSberechtigt sind, während lediglich 100 000 WBS-Wohnungen vorhanden sind. Aber die Konsequenz daraus darf nicht sein, dass man willkürlich bestimmte Gruppen ausschließt, die nichts dafür können, dass ihr Aufenthaltstitel

nicht rechtzeitig verlängert wurde. Das ist weder solidarisch, noch ist es sachgerecht, Menschen aufgrund der Aufenthaltsdauer auszuschließen, zumal sie nichts dafür können. Es ist weder verwaltungstechnisch noch integrationspolitisch eine sinnvolle Regelung.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Elif Eralp (LINKE) und Niklas Schrader (LINKE)]

Unsere bezirklichen Wohnverwaltungen schließen diese Menschen systematisch aus, weil sie daran zweifeln, ob ihr Aufenthaltstitel im Sinne des § 27 verlängert wird, dabei sprechen die Zahlen und die Fakten eine eindeutige Sprache. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin hier den Leiter des Landeseinwanderungsamtes, Herrn Mazanke, der in einem Interview mit der „taz“ sagte:

Wir haben 2019 auf Antrag über 160 000 positive Entscheidungen getroffen – und 2 700 negative. Das heißt, die Quote, wo wir Nein sagen, beträgt 1,6 Prozent.

Das bedeutet folglich, dass 98,4 Prozent der Menschen, die einen Aufenthaltstitel haben, ihren Aufenthaltstitel verlängern können. Wozu beschäftigen wir also unsere Verwaltung mit absurden bürokratischen Prüfungen? Sie müssen diese Anträge aufwendig prüfen und am Ende absagen, obwohl es dafür noch nicht einmal rechtliche Gründe gibt.

Meine Kollegin Eralp hat auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zitiert. Sie haben jetzt bemängelt, dass die Vorgangsnummer nicht da ist, aber Sie können das auch recherchieren und lesen. Da steht ganz klar die Regelung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Urteil am 30. September 2022 wie folgt beschlossen: In seinem Beschluss zur Klage eines Geflüchteten, der im Besitz einer Ausbildungsduldung ist, stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass auch Geduldete antragsberechtigt sind, wenn Tatsachen die Prognose rechtfertigen, dass der Aufenthalt noch mindestens ein Jahr andauern wird. Also wozu müssen wir jetzt unsere Verwaltungen damit beschäftigen?

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Lieber schwarz-roter Senat! Schaffen Sie diese Regelung ab und formulieren Sie in den Ausführungsvorschriften, dass alle Menschen, die Einkommenskriterien erfüllen, auch einen WBS bekommen, damit wir diese Ungerechtigkeit beenden. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank! – Dann hat für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Kollatz das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden hier über das Stichwort „WBS für Geflüchtete“. Wenn ein BAMF-Bescheid vorliegt – – Das ist ja die Grundlage für die Erteilung des jeweiligen Aufenthaltsstatus. Deshalb gibt es die Ausführungsvorschrift zu § 27 Absatz 2 WoFG so nicht mehr. Sie lief aus und wurde nicht mehr verlängert. Die Ausführungsvorschrift zur Festlegung der Antragsberechtigung gemäß § 27 Absatz 2 ist also in dem Sinn eigentlich gar nicht erforderlich.

Zweitens: Der Ansatzpunkt für den WBS ist einkommensabhängig. Es ist schon interessant, was jetzt dazu vorgetragen worden ist. Der Teil II des Antrags höhlt das aus. Das ist meines Erachtens ein falscher Ansatz.

Es gibt zwei formale Gründe, den Antrag abzulehnen. Es kommt aber in der Sache auf den inhaltlichen Hauptpunkt an. Richtig ist, dass die Wohnungssituation für Flüchtlinge nicht gut ist. Es ist in der gegenwärtigen Flüchtlingswelle gelungen, die massenhafte Schließung von Turnhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermeiden. Das ist gut.

[Beifall von Roman Simon (CDU)]

Danke für den Beifall! – Das ist auch eine Errungenschaft, aber noch keine Lösung des Problems. Leider ist die Ausgabe von WBS aber auch keine Lösung des Problems. Das zeigt der Blick auf die Zahlen von 2022 – ich nehme bewusst die von 2022, weil da bestimmte kürzlich erfolgte Änderungen noch keine Rolle spielen –: Im Verlauf des Jahres gab es 3 273 freie Sozialwohnungen im Bestand. Hinzu kommt die Zahl der neuen Sozialwohnungen im Jahr 2022. Die Zahl der WBS-Inhaberinnen und -Inhaber war damals aber bereits 54 000. Die Verwaltung schätzt, dass mindestens 20 000 Flüchtlinge die Ausstellung eines WBS erfolgreich beantragen würden. Das heißt also, aus praktischen Gründen wird das keine Lösung des Problems sein.

Deshalb war die Grundsatzentscheidung des seinerzeitigen SPD-CDU-Senats richtig, auf die Errichtung von MUFs zu setzen, nämlich Wohnungen für Flüchtlinge. Und es war richtig, dass der rot-rot-grüne und der rotgrün-rote Senat die Errichtung von MUFs weiterverfolgt haben. Ich möchte deshalb alle Mitglieder des Hauses, die eine Verbesserung der Wohnsituation für Flüchtlinge wollen, aufrufen, die Errichtung von MUFs und deren Umsetzung zu unterstützen. Das ist der Weg, mit dem am meisten erreicht werden kann, wenn man schlicht auf die Zahlen guckt. Daran mangelt es manchmal, wenn über ein konkretes Objekt diskutiert wird – ziemlich egal, wo es in Berlin liegt. Das sollte sich ändern, wenn sich die

Wohnsituation für Flüchtlinge ändern, nämlich verbessern soll.

Der Antrag ist offensichtlich für eine andere Welt, für andere Verhältnisse mit einer entspannten Wohnungssituation und einem Überhang an Sozialwohnungen geschrieben. Doch die Verhältnisse sind nicht so. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD Fraktion hat der Abgeordnete Laatsch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ist er wieder, der Versuch, illegale Migranten an den Berlinern vorbeizuschleusen, wo man hinschaut.

[Zurufe von der SPD: Oh!]

Sie machen Politik für die ganze Welt und vergessen, dass Sie von Berlinern gewählt wurden, um Berliner zu vertreten und für Berliner Politik zu machen.

[Beifall bei der AfD]

Sie aber sehen sich als Weltpolitiker, insbesondere für den Orient und Afrika.

[Ülker Radziwill (SPD): Fake News!]

Diese Faszination für den Orient in Ehren, aber wenn Sie Politik für den Orient machen wollen, dann müssen Sie sich dort wählen lassen. Hier ist Berlin, und die Menschen, die hier als Berliner keine Wohnung finden, haben einen Anspruch darauf, von Ihnen vertreten zu werden. Würden die Berliner ehrlich über Ihr Treiben informiert, wäre es mit den kommunistischen Parteien vorbei. Die so schon rückläufigen Sozialwohnungen sollen, wenn es nach Ihnen geht, zur Verdrängung der Berliner Bevölkerung beitragen. Wir als AfD sagen Nein, laut und deutlich Nein zu solchen Fantasien.

[Beifall bei der AfD – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)]

Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft, und angesichts der Marktlage findet der Senat kein Mittel dagegen. Sie aber wollen mehr Migranten und noch mehr Familiennachzug zusätzlich, noch mehr Berechtigte auf ein noch knapper werdendes Angebot. Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil – das können Sie halt nicht – und erkennt auf Anhieb, dass das schiefgeht. Sie waren es, die für die Verknappung von Wohnraum gesorgt und die Mietpreise in Berlin in die Höhe getrieben haben. Das kann man den Berlinern nicht oft genug sagen. Die Ursache für das Hochtreiben der Mieten ist Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode.

[Beifall bei der AfD]

Mit diesen Flausen, die Sie da treiben, ist es aber nicht getan. Sie wollen junge, männliche Migranten auf eine Stufe mit der im sechsten Monat schwangeren, alleinerziehenden Berliner Mutter, auf die höchste Dringlichkeit stellen. Haben Sie denn gar kein Gewissen, gar keine Hemmungen mehr? Es reicht nicht, alte Menschen aus ihren Heimen zu werfen und armen Deutschen die kommunalen Wohnungen zu kündigen. Berliner werden verdrängt, diskriminiert, betrogen und missbraucht, um Ihre Fantasien zu finanzieren.