Protocol of the Session on January 18, 2024

Eigentlich wollte ich das gar nicht anmerken, aber wer wie Sie Sprache benutzt, um sich bis zur jeweiligen Zulässigkeitsgrenze der Verrohung des politischen Diskurses durchzuprobieren, der muss sich doch nicht wundern, wenn er in gleicher Weise mit diesem Instrument von der demokratischen Mitte der Gesellschaft Antwort erfährt, zumal ich der Analyse des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, der öffentlich erklärt hat, die AfD sei eine gefährliche Nazi-Partei, zuspreche.

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Gestatten Sie hier eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit, Herr Kollege?

Frau Präsidentin, mit Verlaub, ich gestatte nie Zwischenfragen.

[Michael Dietmann (CDU): Das sollten Sie wissen! – Heiterkeit bei der CDU]

Jetzt zur Sache selbst: Der Antrag, der hier zugrunde liegt – dazu ist das Entsprechende mit großer Breite formuliert –, unterstellt als Prämisse, es gebe Regelungen in Unternehmen und Landesbeteiligungen – und das sei Usus –, Liebesbeziehungen zu untersagen. Unsere Befundung ist eine andere, und wir waren auch noch so offen und fair, das im Ältestenrat und der Geschäftsführerrunde schon mitzuteilen. Alles, was zu dieser Sache zu sagen war, wurde angesprochen und geschrieben. Ich will deshalb damit enden, den Senat zu ermuntern, da einmal hinzusehen. Denn das Störgefühl, dass es irgendwo so und woanders so geregelt sei, darf nicht existieren.

[Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Richtig!]

Die Tendenz in der Rechtsprechung ist aber eindeutig. Dazu gab es zwei bemerkenswerte Beiträge: Man kann Liebe nicht verbieten. Ich weiß nicht, ob das im Tenor des Urteils so steht. Aber das ist im Prinzip die freie Übersetzung. Wenn wir solche Regelungen noch haben sollten, dann wären die nach unserer Recherche nicht einmal mit Betriebsräten in Betriebsvereinbarungen gerichtsfest zu vereinbaren. Darauf müsste man reagieren. Das bedeutet nicht, dass man das alles gut oder schön findet. Aber die moralische Kategorie ist für uns ausdiskutiert. Wir haben keine Anhaltspunkte, dass die Regierung allein durch diesen öffentlich transparenten Fakt unprofessionell arbeitet. Damit ist das Erforderliche gesagt.

Ich fand übrigens den Liedbeitrag interessant. Ich hätte mir gut vorstellen können, dass Sie den Refrain noch zu Ende führen. – Vielen Dank!

(Ronald Gläser)

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Schlüsselburg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt kaum etwas Intimeres als die romantische Liebe zwischen zwei oder auch mehr Menschen.

[Heiterkeit bei den GRÜNEN]

Entsprechend sollte dies auch nicht Gegenstand öffentlicher Debatten sein. Das gilt auch für Politikerinnen und Politiker unabhängig von Ämtern und Mandaten.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Leider sieht die Realität oft anders aus. Es herrscht eine teilweise schon widerliche Lust daran, das Intimste von Menschen zum Gegenstand unappetitlichster Debatten zu machen. Und manche Zeitungen in diesem Land haben das ja praktisch zur Grundlage ihres Geschäfts gemacht. Insofern bedauere ich, dass die persönliche Beziehung von Frau Günther-Wünsch mit Herrn Wegner in dieser Form hier und heute sogar Anlass parlamentarischer Debatten ist.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Andererseits verstehe ich natürlich, wenn die besonders herausgehobenen Funktionen, die Frau Günther-Wünsch und insbesondere Herr Wegner haben, und die sich daraus ergebenden Abhängigkeits- und Unterstellungsverhältnisse zumindest Fragen nach potenziellen Interessenkonflikten aufwerfen. Insofern ist es zu begrüßen – und das tun wir auch –, dass der Senat jetzt Regelungen gefunden hat, die vermeiden sollen, dass auch nur der Anschein aufkommt, das Private und das BeruflichPolitische würden miteinander vermengt. Dies gilt umso mehr, als das Platzen des schwarz-roten Haushalts nach weniger als einem Monat zu absehbar harten Verteilungskämpfen und Zielkonflikten zwischen den Senatsverwaltungen führen wird. Dies ist dann auch die Bewährungsprobe für diese Regelung im Senat, die Sie sich gegeben haben, und da werden wir als demokratische Opposition natürlich genau hinsehen.

Lieber Herr Regierender Bürgermeister! Einen Umstand, eine Zuständigkeit können Sie auf der Ebene der Geschäftsordnung des Senats allerdings nicht regeln. Nach Artikel 58 Absatz 2 und Absatz 3 bestimmen nur Sie allein die Richtlinien der Regierungspolitik und überwachen nur Sie allein deren Einhaltung. Ich hoffe, dass Sie – anders als Bundeskanzler Scholz – niemals zu diesem Instrument werden greifen müssen, sondern dass das Kollegialitäts- und Ressortprinzip im Vordergrund stehen

wird. Und ich hoffe, dass diese Kompetenz niemals für den Geschäftsbereich der Bildungsverwaltung nötig sein wird, denn die könnten Sie verfassungsrechtlich nicht an Bürgermeister Evers oder Bürgermeisterin Giffey delegieren. Vielleicht ist das auch ein praktisches Beispiel dafür, warum die alte verfassungsrechtliche Stellung des Regierenden als Primus inter Pares der übrigen Senatsmitglieder praxisnäher und zeitgemäßer war als die jetzige Regelung.

Ganz sicher ist, dass der Antrag der Faschisten nicht geeignet ist, das Problem zu bearbeiten. Liebe lässt sich nicht verbieten, auch nicht am Arbeitsplatz. Es kommt darauf an, transparent und seriös damit umzugehen. Dies gilt im Senat genauso wie zum Beispiel auf einem Betriebshof der BVG. Rechter Puritanismus, der sich oft genug als nur vorgeschoben erwiesen hat, hilft da keinem weiter. Darum werden wir den Antrag der Faschisten selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die AfDFraktion hat eine sofortige Abstimmung über ihren Antrag beantragt. Wer den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1397 also annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Vielen Dank! – Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. – Wer enthält sich? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Brousek. – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.5:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 43

Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 zu gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen machen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1368

In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Kollege Zander, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Krankenkassen, auch die mitgliederstarken, übernehmen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 auf freiwilliger Basis, aber leider nicht alle, und teilweise auch nur unter dem Konstrukt der Selektivverträge. Das heißt: Man

muss schon bei einer entsprechenden Kinderarztpraxis, die einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, Patientin oder Patient sein, um diese Leistung übernommen zu bekommen. Deshalb ist das Ziel unseres Antrags, dass es künftig nicht mehr davon abhängen soll, in welcher Krankenkasse man Mitglied ist oder bei welchem Kinderarzt oder bei welcher Kinderärztin man behandelt wird, sondern dass es für alle eine Pflichtleistung ist.

Seit Anfang der Siebzigerjahre gibt es diese Vorsorgeuntersuchungen für die Kinder. Sie sind seit 1971 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das Spektrum wurde nach und nach erweitert. Zwischen der U9 – der letzten regelfinanzierten Untersuchung im Alter von 5 Jahren – und der J1, die im Alter von etwa 12 Jahren stattfindet, besteht eine große Lücke, in der das Kind aber eine enorme körperliche und geistige Entwicklung vollzieht. Aus diesem Grund wurden später die U10 und die U11 entwickelt, um gerade diese große Lücke zu schließen, mögliche Fehlentwicklungen oder Verzögerungen zu entdecken und diesen auch zu begegnen. Ebenso zielt die J2 für die Zeit am Ende der Pubertät darauf ab.

Diese – in Anführungszeichen – neuen Vorsorgeuntersuchungen gibt es seit 2006. Sie wurden aber – anders als die U7a im Jahr 2008 – nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Katalog der Pflichtleistungen aufgenommen. Aber es sind ja nicht nur die Kinder- und Jugendmediziner, die die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen empfehlen. Auch die freiwillige Übernahme der Kosten durch die oben erwähnten, zahlreichen Krankenkassen zeigt, dass sie eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Untersuchungen darstellen, denn sonst würden Krankenkassen, die an allen Ecken und Enden sparen wollen, solche Ausgaben ja nicht freiwillig tätigen.

Derzeit finden eine Auswertung der Daten zu den Pflichtuntersuchungen sowie eine Prüfung, ob eine zusätzliche U im Alter zwischen 6 und 12 Jahren eingeführt wird, statt. Das hat auch die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses so angeregt.

Noch einmal plastischer dargestellt: Die vom Pflichtkatalog nicht abgedeckte Lebensphase umfasst die gesamte Berliner Grundschulzeit. So stehen bei diesen Untersuchungen naturgemäß auch gerade die für die schulische Entwicklung wesentlichen Faktoren im Fokus: Es gibt Untersuchungen zur Lese-Rechtschreib-Schwäche, zu ADHS, aber auch zu Motorikstörungen, zum kritischen Medienkonsum, zum Impfstatus und zum emotionalen und sozialen Umfeld. Auch Haltungsschäden werden begutachtet: Wenn man in der U-Bahn sitzt und sieht, wie man diesen 90-Grad-Winkel mit dem Kopf hat, um auf sein Smartphone zu schauen, kann man sich vorstellen, dass Haltungsschäden doch ein ernstes Thema sind – nicht nur, wenn man am Schreibtisch sitzt.

Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Beschluss das Entscheidergremium des Gemeinsamen Bundesausschusses darin bestärken, bei der aktuell laufenden Prüfung die Aufnahme der drei Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 in den Pflichtkatalog aufzunehmen, damit eine gute gesundheitspräventive Versorgung für alle Versicherten angeboten wird. Eine gute Prävention verhindert spätere Erkrankungen und Behandlungen, steigert somit die Lebensqualität und entlastet zugleich das Gesundheitssystem – sowohl von den Kapazitäten her als auch bei den Kosten.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Bettina König (SPD) und Wiebke Neumann (SPD)]

Nur auf die Kosten zu schielen, würde allerdings zu kurz greifen, und die Aufnahme als Pflichtleistung bedeutet nicht nur eine finanzielle Entlastung – es soll ungefähr 50 Euro kosten, wenn man das Ganze selbst bezahlt. Das Ziel ist auch, dass das systematische, verbindliche Einladungswesen noch verbessert und ausgedehnt werden kann, damit die Familien erstens flächendeckend davon Kenntnis erhalten, dass es dieses wichtige Angebot gibt, und dass wir eine möglichst hohe Teilnahmequote erzielen. Von den ersten Untersuchungen bis zur U9 gibt es eine bundesweite Teilnahmequote von im Schnitt knapp 90 Prozent. Die Quote von nur noch knapp 50 Prozent bei der J1, die dann sechs Jahre später kommt, zeigt auch hier eine negative Wirkung dieser großen zeitlichen Lücke, weil dann einfach so viele Jahre vergangen sind, dass man nicht mehr an dieser Untersuchung teilnimmt. Ich würde mich daher freuen, wenn wir diesen Beschluss zur Verbesserung der Vorsorge und Prävention für junge Menschen im Gesundheitssystem fraktionsübergreifend treffen könnten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Pieroth.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Darin, dass Vorsorge und Prävention – insbesondere im Kinder- und Jugendlichenalter – von besonderer Bedeutung sind, können wir uns ja alle nur einig sein. Die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 werden von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten als Zusatzleistung zu den Früherkennungsuntersuchungen empfohlen, um vor allem die Abstände zwischen diesen zu verkürzen; Herr Zander hat es gesagt. Dass sie leider noch nicht von allen Krankenkassen im Bundesgebiet übernommen werden, trifft zu, auch wenn dies in Berlin – anders, als Ihr Antrag suggeriert – mehrheitlich nicht der Fall ist.

(Christian Zander)

Unabhängig davon, wie oft Vorsorgetermine bei Ärztinnen und Ärzten stattfinden, müssen Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen auch bei den Menschen ankommen. Dafür ist vor allem wichtig: Prävention muss in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ansetzen, zum Beispiel in Kitas und Schulen. Dabei ist die gute Nachricht: Es gibt bereits ein Berliner Landesprogramm für integrierte Versorgung. Hier geht es genau darum, verschiedene Ebenen zusammenzubringen, niedrigschwellig, bedarfsorientiert und wohnortnah, um in den verschiedenen Settings anzusetzen. Beratungsbedarfe wie zum Beispiel zu den Themen Ernährung, psychische Gesundheit und gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen werden hier über verschiedene Berufsgruppen und Sozialgesetzbücher hinweg miteinander verzahnt, damit die Kinderärztin bei Anhaltspunkten für familiäre Probleme direkt an die Familienberatung nebenan überweisen kann, und zwar bevor mögliche Konflikte Jugendliche krank machen. Zudem werden bei integrierten Angeboten auch Kinder- und Jugendärztinnen entlastet. Das ist bitter nötig, denn wir wissen um die Versorgungslage in Berlin.

Die Gesundheitsverwaltung muss also das Programm, statt es vielleicht in Zukunft zu kürzen, weiter umsetzen. Nehmen Sie das Heft doch bitte in die Hand, Frau Czyborra, und machen Sie sich für soziale Gesundheitsversorgung beim Finanzsenator weiterhin stark! – Ist leider nicht da.

Und ja: Jugendliche sind nicht gut durch die Pandemie gekommen. Aber immer nur mit dem Finger auf andere zu zeigen – auf den Bund, auf den G-BA, Herr Zander, und auf Herrn Lauterbach – und zu sagen: Mach mal! – so, liebe CDU, bewegt sich leider gar nichts. Hier in Berlin sollten wir daher zum Beispiel ein ÖGD-Programm mit den Kammern und den OSZ für die Oberstufen und die Auszubildenden stricken. Das wäre zum Beispiel mal innovativ!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Mein Kollege Louis Krüger veranstaltet in Kürze einen Fachtag zum Thema mentale Gesundheit an Berliner Schulen. Die daraus folgenden Erkenntnisse sollten wir dringend mit einbeziehen.

In jedem Fall wird der öffentliche Gesundheitsdienst eine wichtige Brückenrolle spielen. Dafür braucht es aber auch die notwendigen Ressourcen, die er zurzeit nicht hat. Auch hier gilt: Sie haben dies als Koalition nicht nur heute zur Priorität erklärt, jetzt heißt es realisieren. Wir wissen – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin Herrn Christian Drosten –: „Man erntet keinen Ruhm für Prävention.“ Insofern danke ich der Koalition für ihren geplanten Vorstoß auf Bundesebene. Allerdings würde ich es begrüßen, wenn nun auch tatsächlich umsetzbare Maßnahmen vor der eigenen Haustür unterstützt werden. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tobias Schulze (LINKE) und Steffen Zillich (LINKE)]