Der Kollege weist mich darauf hin, dass er zu einer Verfassungsänderung gern den Regierenden Bürgermeister
die den Gesetzentwurf eingebracht hat. Ich lasse darüber abstimmen: Wer den Regierenden Bürgermeister in den Saal zitieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen sowie Grüne und Linke. Damit bitte ich Sie anzufangen, Herr Vallendar!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wirklich schade, dass bei einer bedeutenden Verfassungsänderung, die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Mehrheit in diesem Hause es nicht einmal für nötig erachtet, den Regierenden Bürgermeister hier sitzen zu haben.
Was spricht denn dafür? Was spricht dagegen? In der Begründung des Entwurfs der Regierungskoalition steht dazu nämlich erstaunlich wenig. Es wird lediglich zutreffend erwähnt, dass es verfassungsrechtlich zulässig sein dürfte, das Wahlalter zu senken, sofern es nicht willkürlich erfolgt. Aber nur, dass etwas nicht gleich verfassungswidrig ist, wie etwa die Schaffung eines Ausländerwahlrechts für Flüchtlinge, wie jüngst von der angezählten Spitzenkandidatin der SPD in Hessen vorgeschlagen, Frau Faeser, die den Schutz von Recht und Verfassung in ihrem Amt als Innenministerin offenkundig mit Füßen tritt, reicht als Begründung allein nicht aus. Lediglich zu schreiben, es sei aus staats- und gesellschaftspolitischen Gründen wichtig, junge Menschen frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einzubeziehen und ihnen demokratische Teilhabe zu ermöglichen, ohne dann die Gründe zu nennen, ist schon ein handwerkliches Armutszeugnis.
Dann kommen wir doch mal zu den Gründen und den Argumenten, die sind nämlich erstaunlich schwach. Das aktive und passive Wahlrecht ist das höchste Recht eines Staatsbürgers in einer Demokratie. Es geht zum einen mit einer großen Verantwortung einher, denn es ist eine unmittelbare Ausübung von Macht und Herrschaft. Das Wahlrecht, wie es in der Vergangenheit und auch weltweit Praxis ist, war in der Regel an die Volljährigkeit geknüpft, denn mit der Volljährigkeit erhält man sämtliche Rechte und Pflichten als Staatsbürger. Man wird voll geschäftsfähig, kann also selbstständig, ohne Vertreter, im eigenen Namen Handyverträge oder Mietverträge abschließen. Seit 2017 darf man übrigens auch erst mit der Volljährigkeit heiraten. Hochprozentiger Alkohol,
Tabakwaren, Lotto, Glücksspiel, der Besuch von Nachtklubs, all das ist erst mit der Volljährigkeit möglich. Frau Schedlich! Ihre Wähler, die Sie ansprechen wollen, dürfen noch nicht mal in die Nachtklubs, die Sie angeblich erhalten wollen.
Es gibt tatsächlich eine Ausnahme: Die Behandlung im Strafrecht als Erwachsener beginnt erst mit dem 21. Lebensjahr. Vorher geht nämlich der Gesetzgeber davon aus, dass trotz der Volljährigkeit die notwendige Einsichtsfähigkeit eingeschränkt ist.
Nun kommen wir zu Ihrer Festlegung des Wahlalters auf 16. Sie ist nämlich willkürlich. Denkbar wäre auch ein Wahlrecht ab 14 mit dem Eintritt der Religionsmündigkeit oder der Strafmündigkeit.
Oder aber ein Wahlrecht mit sieben Jahren, mit dem Eintritt der beschränkten Geschäftsfähigkeit oder sogar ab der Geburt. Warum ab der Geburt? – fragen Sie jetzt. Ganz einfach: Mit der Geburt beginnt in Deutschland nämlich die unbeschränkte Steuerpflicht. Sehr schlaue Leute aus den USA haben mal gesagt: No taxation without representation.
Das erwähnen Sie in Ihrem Gesetzesantrag jedoch gar nicht. Sie nehmen das Alter 16 einfach als ein Wahlgeschenk an die im Moment 16 Jahre alt werdenden Personen
Noch absurder wird Ihr Gesetzantrag allerdings, indem Sie das aktive und passive Wahlrecht voneinander trennen. Ja, es gibt für den Bundespräsidenten eine solche Altersgrenze, für einen einfachen Volksvertreter aber nicht. Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Wahlfreiheit des Wählers und des wahlberechtigten 16Jährigen dar. Die Beschränkung erfolgt ohne sachlichen Grund.
Dies ist aufgrund der bedeutenden, sich landesweit auswirkenden und gerade im Gesetzgebungsverfahren sehr abstrakten Entscheidungen, die Abgeordnete zu treffen haben,
notwendig. – Na, was denn nun? Hat ein 16-Jähriger nun die erforderliche Reife und Einsichtsfähigkeit, politisch mitzubestimmen
oder nicht, und wer bestimmt, ob ein Kandidat geeignet oder einsichtsfähig ist, um abstrakte Entscheidungen treffen zu können? – Der Wähler entscheidet das und niemand sonst. Die Aufteilung ist nicht sachgerecht und dürfte verfassungsrechtlich angreifbar sein.
Die CDU hat vor der Wahl, noch immer auf Bundesebene prominent vertreten, gegen die Ausweitung des Wahlrechts auf 16 Jahre argumentiert. Ein schöner „Morgenpost“-Artikel vom 6. Mai 2022: CDU gegen Absenkung des Wahlalters – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
‚Die Volljährigkeitsgrenze hat sich national wie international durchgesetzt und bewährt.‘ Deswegen sollte das Wahlrecht aus Sicht der CDU auch in Zukunft an die Volljährigkeit und damit auch an die volle Geschäftsfähigkeit gekoppelt sein. ‚Es wäre unlogisch, einerseits wählen zu dürfen, andererseits aber ohne die Zustimmung der Eltern keinen Handyvertrag abschließen zu können‘, sagte Wegner weiter.
Was soll man dazu noch sagen? – Herrn Wegner, der wahrscheinlich deswegen bewusst nicht anwesend ist, ist das anscheinend peinlich.
Was haben Sie sich denn kuhhandelmäßig von der SPD dafür abringen lassen? Inhaltlich kann es nicht allzu viel gewesen sein. Vermutlich war es der Bürgermeisterstuhl.
Zum Abschluss noch ein paar Worte zu den angehängten Anträgen zur Demokratieförderung bei Jugendlichen. Das führt Ihr Anliegen nun endgültig in die Absurdität. Da unterstellen Sie den Jugendlichen, noch nicht über die Reife zu verfügen, an der Demokratie vollwertig teilhaben zu können und Lern- und Schulungsbedarf diesbezüglich zu haben, am besten staatlich organisiert und kontrolliert. Aber genau das, liebe CDU, ist das Gegenteil von Demokratie. Demokratie ist nicht staatlich organisiert. Der Volkswille ist losgelöst vom Staat, und der Staat dient dem Volk und nicht umgekehrt.
Vielleicht haben Sie auch Angst, dass Ihre Verfassungsänderung hier doch noch nach hinten losgeht, denn es zeichnet sich nämlich ab, dass gerade, besonders im Osten, die Jugendlichen die AfD eigentlich ganz cool finden und wählen würden,
ob sie nun das Wahlrecht haben oder nicht. Insofern lehnen wir die Ausweitung des Wahlrechts auf 16-Jährige ab, insbesondere, weil es keinen Sinn macht, die Volljährigkeit weiterhin oben bei 18 Jahren zu lassen, und werden deswegen diese Initiative nicht unterstützen. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen herzlichen Dank!
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Brousek einen Redebeitrag angemeldet. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter! Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man fragt sich ja eigentlich hier, warum irgendetwas gelesen oder beraten wird, denn es steht ja ohnehin vorher fest.