Protocol of the Session on September 21, 2023

[Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Bravo!]

Aber diese Maßnahmen, die wir dann ergreifen, müssen nun mal sinnvoll, wirksam und verhältnismäßig sein. All das ist bei Ihrem Gesetzesentwurf nicht gegeben. Ich freue mich natürlich dennoch auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16:

Drittes Gesetz zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1163

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 17:

a) Verfassungsgemäße Überarbeitung des

sogenannten „Neutralitätsgesetzes“

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1164

Erste Lesung

b) Gesetz zur Änderung des Neutralitätsgesetzes –

Neutralitätsgesetz verfassungskonform anpassen und Diskriminierung von Hijab tragenden Frauen beenden

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1167

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesanträge. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Kollegin Dr. Kahlefeld –

[Zuruf von Sebastian Walter (GRÜNE)]

ist im Moment nicht da. Ich höre vom PGF, sie kommt gleich. Sonst würde ich die nächste Rednerin vorziehen. Was sagt der PGF dazu?

[Zuruf von Sebastian Walter (GRÜNE)]

Dann beginnt jetzt für die CDU-Fraktion der Kollege Rissmann. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Sie springen jetzt ein, Kollege Rissmann, oder?]

Na klar! – Ach ja, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist mir eine wahre Freude, den Grünen gerade bei solch einem Thema behilflich sein zu dürfen. Sie werden sich aber hoffentlich nicht wundern, dass ich jetzt nicht diesen vollkommen abwegigen Gesetzesentwurf begründe, sondern Ihnen erkläre, warum er überflüssig ist und wir dem auch nicht zustimmen können werden.

(Alexander Bertram)

Das fängt schon damit an, dass ich Ihnen kurz etwas vorlesen darf:

Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder seines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.

Das hört sich doch wunderbar an! Das ist doch richtig!

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Das, meine Damen und Herren, ist die gültige Aussage in der Präambel des Berliner Neutralitätsgesetzes, das Sie nun angreifen wollen. Diese Präambel ist unverändert richtig. Auch ist die Notwendigkeit, die weltanschaulichreligiöse Neutralität des Staates im Interesse all seiner Bürgerinnen und Bürger klar zum Ausdruck zu bringen, seit dem Jahr 2005 – das ist das Jahr, in dem diese Präambel in Kraft getreten ist, wenn man will – noch deutlicher geworden. Das heutige Berlin ist in seiner Bevölkerung religiös und weltanschaulich noch vielfältiger geworden, was aber natürlich auch auf der anderen Seite mehr Verständnis und Toleranz im Umgang mit Religion und Weltanschauungen erfordert und verlangt, dass gerade konfrontative Religions- und Weltanschauungsbekundungen in diesem staatlichen Bereich, an diesem staatlichen Platz keine Rolle spielen dürfen.

Das Land Berlin muss sicherstellen, dass all das, was Staatlichkeit ausdrückt, für alle Menschen da ist, unabhängig von ihrer religiösen oder weltanschaulichen Orientierung. Darum muss jeder Bürger immer sicher sein, dass er seinem Staat unbefangen gegenübertreten darf und nicht das Gefühl haben muss, dass Entscheidungen aufgrund einer weltanschaulichen oder religiösen Haltung des Entscheidungsträgers getroffen werden. Darum verbietet das Neutralitätsgesetz vollkommen zu Recht den Beamtinnen und Beamten im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzuges, der Polizei und so weiter, dass sie im Dienst sichtbare religiöse Symbole oder Ähnliches tragen dürfen.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU und der AfD]

Das Gleiche gilt auch für Lehrkräfte und andere Beschäftigte im pädagogischen Bereich. Dieses Spannungsfeld, um das es hier am Ende geht, nämlich die staatliche Neutralität auf der einen Seite und die Religionsfreiheit der Beschäftigten auf der anderen Seite, hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung, die, wenn ich das richtig erinnere, nunmehr mehr als zwei Jahre alt ist, ausgelotet und hat, was nicht unbedingt überraschend

war, festgestellt, dass konkret bei dem Fall, um den es bei der bundesarbeitsgerichtlichen Entscheidung ging, nämlich eine Lehramtsbewerberin, die im Schuldienst ein Kopftuch tragen wollte, ein abstraktes Verbot nicht ausreicht, sondern eine Einzelfallabwägung stattfinden muss.

Das Bundesarbeitsgericht hat aber ausdrücklich festgestellt, dass das Berliner Neutralitätsgesetz weiterhin gültig ist, anders als es der Antrag, ich glaube, der Linken vermitteln will, die der Meinung sind, dieses Gesetz sei nichtig. Das ist vollkommen abwegig und unhaltbar. Das Bundesarbeitsgericht verengt zwar etwas den Blick und macht etwas, was ich, ohne Richterschelte betreiben zu wollen, als nicht unbedingt hilfreich erachte, indem es sagt: Natürlich müssen wir den staatlichen Neutralitätsanspruch auf der einen Seite und die Religionsfreiheit auf der anderen Seite in einen gesunden Ausgleich bringen. – Wie das aber gemacht werden soll, muss am Ende ganz unten entschieden werden, wo eine Schule dann wohl eine Abwägung treffen muss: Wann ist hier was irgendwo tangiert? – Dass das nicht praktikabel ist, muss doch jedem klar sein. Gerichte sollten aus meiner Sicht bei ihren Entscheidungen auch im Blick haben, dass sie am Ende umgesetzt werden können müssen. Die Entscheidung bringt aber mit sich, dass wir ein Neutralitätsgesetz haben, das in verfassungskonformer Weise auslegbar ist und zur Anwendung gebracht werden kann. Da, wo das nicht der Fall ist, könnte man im Einzelnen nachschärfen. Jedenfalls bedarf es des Antrages der Grünen und auch der Linken im Übrigen nicht, weil der Anspruch der staatlichen Neutralität auch in Berlin aufrechterhalten werden muss.

Jeder sollte hier wissen, worum es den Linken und den Grünen eigentlich geht: Sie wollen nämlich die staatliche Neutralität in Gänze angreifen und aufheben, und das muss allen klargemacht werden. Es geht nicht etwa um eine kopftuchtragende Lehramtsanwärterin, die unterrichten möchte und das in der Schule niemanden stört, sondern es geht ausdrücklich darum, auch Richterinnen und Richtern, Vollzugskräften bei Justiz und Polizei das Tragen von religiösen Symbolen im Dienst zu gestatten. Die Grünen schreiben das sogar ausdrücklich in ihren Antrag in der Begründung auf der letzten Seite. Das müssen wir uns doch vorstellen: dass hier ein Ziel verfolgt wird, das sozusagen die Errungenschaften der Aufklärung infrage stellt; dass der Staat nicht neutral und unbefangen seinen Bürgern – – Natürlich ist es aufklärungsfeindlich, was Sie da betreiben. Sie greifen den neutralen Rechtsstaat an, indem Sie – –

[Vasili Franco (GRÜNE): Das, was Sie sagen, ist verfassungsfeindlich! – Vereinzelter Beifall und Lachen bei der AfD]

Wer war das denn? Wer sind Sie denn? Wer sind Sie denn überhaupt? Ich kenne Sie gar nicht.

[Zuruf von links: Wer sind Sie denn?]

Es ist verfassungsfeindlich, wenn Sie sich für einen Staat einsetzen, der seinen Bürgern eben nicht neutral gegenübertritt und den Bürgern den Eindruck hinterlässt, dass er in einer Konfrontationssituation einem Konformitätsdruck ausgesetzt werden wird. Sie wollen ausdrücklich, dass Polizeibeamte, Richter und Justizvollzugsbedienstete den Bürgern nicht mehr neutral gegenüberstehen, sondern weltanschaulich und religiös klar zugeordnet sind. Das erachte ich in der Tat als verfassungsfeindlich, und das wird es mit uns nicht geben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält nun Frau Dr. Kahlefeld das Wort.

[Zuruf von der CDU: Guten Morgen! – Zuruf von der AfD: Guten Morgen! Zu spät!]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem, was ich gerade gehört habe, denke ich, dass wir erst mal einen gründlichen Lektürekurs vor der Diskussion im Ausschuss voranstellen sollten.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Heiko Melzer (CDU): Sie waren ja nicht da!]

Seit 2015 weigern sich wechselnde SPD-Bildungssenatorinnen und -senatoren, das Urteil des obersten Gerichtes in Deutschland, des Bundesverfassungsgerichts, umzusetzen. Sie haben, gestützt auf ihre jeweiligen Fraktionen, ihr Ressentiment über die höchstrichterliche Entscheidung gestellt und sämtliche Verfahren in der Sache verloren. 2020 wurde schließlich eine Verfassungsbeschwerde Berlins gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, und damit waren wir endlich am Ende der Fahnenstange angekommen. Damit war klar: Urteile aus Karlsruhe gelten auch in Berlin, gelten auch für die SPD-geprägte Bildungsverwaltung und auch für eine CDU-geprägte Bildungsverwaltung.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Elif Eralp (LINKE)]

Worum geht es dabei? – Die Karlsruher Richterinnen und Richter machen einen Unterschied zwischen einer Person, die sich durch Kleidung religiös zu erkennen gibt, und der gebotenen Neutralität, mit der sie ihre Arbeit an der Schule verrichtet. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: