Protocol of the Session on September 21, 2023

Die Koalition hat sich vorgenommen, verlässlich für Ordnung zu sorgen und den Klimaschutz voranzutreiben. Mit dem vorliegenden Antrag machen wir beides. Wir stellen die Funktionsfähigkeit der Pumpen wieder her, und wir helfen dabei, die negativen Auswirkungen der Hitze zu lindern. Wir brauchen eine funktionierende Versorgung mit Wasser. Die Berliner Bevölkerung hat darauf ein Recht. Deshalb zentralisieren wir jetzt die Aufgabe in den Berliner Wasserbetrieben. Die werden dazu beitragen, dass auch Schäden der Pumpen rasch behoben werden und die Notversorgung dauerhaft sichergestellt wird. Damit entlasten wir übrigens auch die Bezirke, die ihre Kräfte dann anderen Aufgaben widmen können. Deshalb wollen wir als Koalition an dieser Stelle handeln. Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht darauf, dass wir das tun. Es wäre schön, wenn Sie, liebe Grüne, uns dabei unterstützen würden. – Danke sehr!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Abgeordnete Scheel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht kennen Sie das: Wenn Sie mit den Kindern durch die Straßen Berlins am Wochenende unterwegs sind und es besonders heiß ist, dann geht es mir immer so, dass mein Sohn an keiner Schwengelpumpe vorbeikommt. Dann wird gepumpt wie wild. Was für glückliche Kinderaugen hat man dann vor sich, wenn dann endlich Wasser herauskommt? Und wie enttäuscht ist der Kleine, wenn nichts rauskommt? Natürlich sind sie einfach wunderschön, gusseisern, groß, Zeichen der Historie und ein kleines Denkmal für Berlin, denn diese wunderbaren Schwengelpumpen gehören einfach zu Berlin.

Aber es sind eben nicht nur geliebte Symbole vergangener Zeiten, sondern sie haben auch eine Aufgabe. Sie sind Notbrunnen. Und da unterscheiden wir zwischen zwei Brunnen, nämlich den Bundesbrunnen und den Landesbrunnen. Bundesbrunnen sind für die Landesverteidigung zuständig, dafür, die Bevölkerung im Kriegsfall mit Wasser zu versorgen. Das ist gerade in den heutigen Zeiten ein sehr ernstes Thema. Die Landesbrunnen sollen dem Katastrophenschutz dienen. Denkbar sind längere Stromausfälle, bei denen auch die Wasserversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Es geht darum, auch dann Wasser zur Verfügung zu haben. Es geht also insgesamt um die Sicherstellung der Wasserversorgung der Bevölkerung in Berlin, der Bürgerinnen und Bürger.

Dafür sind momentan 2 079 Brunnen aktiv im Straßenbild. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter sind dafür zuständig, diese zu warten. Da kommen wir zum Problem. Es gibt offensichtlich seit Jahren sehr unterschiedlich und viel zu wenige Mittel, um diese Wartung vorzunehmen. Die traurige Bilanz bei der Erfüllung dieser Aufgabe durch die bezirklichen Ämter: Von den rund 2 070 Brunnen sind 744 defekt. Sie funktionieren nicht. Das Bevölkerungswachstum bringt es mit sich, dass wir ungefähr 600 neue Brunnen brauchen.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die Wasserbetriebe ein Konzept erstellt haben, wie sie das zentralisiert wahrnehmen können. In der roten Nummer 2948 B aus der letzten Legislatur vom 1. Juni 2021 ist das nachzulesen. Der Senat hat damals – in der Tat grün geführt, und Herr Tidow hat unterschrieben – gesagt, dieses Konzept sei schlüssig und umsetzbar.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Umsetzbar heißt aber auch, dass die Wasserbetriebe an dieses Konzept ein Preisschild gehängt haben. Sie haben gesagt: Wenn wir wirklich wollen, dass alle gut funktionieren, wenn wir wirklich wollen, dass der Bau neuer Brunnen in Berlin, und zwar 600 an der Zahl, stattfindet, dann müssen wir für zehn Jahre ungefähr 40 Millionen Euro in die Hand nehmen.

(Jörg Stroedter)

Jetzt haben wir einen Antrag – vielleicht zurückgehend auf die rote Nummer 0970 A aus diesem Jahr, über die schon gesprochen wurde –, der zeigt, dass wir offensichtlich nach zwei Jahren immer noch dabei sind, die Möglichkeiten einer Übertragung an die Wasserbetriebe zu prüfen. Natürlich schwillt einem da der Kamm. Es kann doch nicht wahr sein, dass es zwei Jahre braucht, so eine einfache Frage wie diese Übertragung zu klären.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Ob es dazu noch einen zusätzlichen Antrag braucht, ist eine andere Frage. Ich kann nur feststellen: Es handelt sich bei den Notbrunnen in Berlin um kritische Infrastruktur. Diese kritische Infrastruktur muss verdammt noch mal auch finanziert werden. Dafür brauchen wir eine vernünftige, auskömmliche Finanzierung und kein Behördenpingpong darüber, ob die Wasserbetriebe das Geld von den bezirklichen Ämtern bekommen, ob genug Geld dafür da ist und dass der Finanzsenator sagt, die 40 Millionen Euro für die zehn Jahre wären für etwas anderes vorgesehen. Wir brauchen dieses Geld und diese Übertragung. Wir können die Wasserbetriebe am Ende nicht allein mit dem Schultern dieser Last lassen. Hoffen wir insgesamt und abschließend, dass wir diese kritische Infrastruktur niemals für ihren eigentlichen Zweck brauchen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hansel jetzt das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Jetzt ist wieder mal ein Moment, wo ich mich so richtig freuen kann, denn wieder einmal können wir hier festhalten: Die AfD hat als Partei des politischen Realismus aus der Mitte der Gesellschaft mit unserer alternativen Hauptstadtfraktion das Richtige gedacht, aufgeschrieben und mit Drucksache 19/0716 vom

30. November 2022 in der laufenden Legislaturperiode Folgendes beantragt: Berlin umfassend für Krisenfälle versorgungssicher zu machen und organisatorisch alles so aufzustellen, dass die Trinkwasserversorgung bei einer Krise in Berlin keine Katastrophe wird.

[Beifall bei der AfD – Rolf Wiedenhaupt (AfD): Hört, hört!]

Uns geht es um die Instandsetzung und Sanierung aller in Berlin gelegenen Notwasserbrunnen, die nicht betriebsbereit sind oder die erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Der hier zu beratende Antrag der Koalition ist eine inhaltlich allerdings deutlich ärmere Fassung unseres Antrags vom November 2022, Berlin auch im Notfall

versorgungssicher zu machen und Trinkwasserbrunnen endlich zu sanieren.

Hintergrund und Motivation für unseren Antrag war und ist unsere Skepsis hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit aufgrund Ihrer falschen Energieverknappungspolitik, die zu latent instabilen Netzen führt und die die manifeste Gefahr eines Blackouts hervorruft. Für diesen Fall müssen wir vorbereitet sein. Deswegen sehen wir die politische Priorität in der Sicherung der kritischen Infrastruktur. Da hat der Kollege Scheel natürlich völlig recht. Die Versorgung mit Trinkwasser ist im Krisenfall jederzeit aufrechtzuerhalten, denn ohne Wasser beträgt die mittlere Überlebenszeit – hört, hört! – bei gesunden Personen drei Tage. Unsere 2 079 Berliner Notwasserbrunnen sind zwar in der Lage, mehr als 12 Millionen Liter Wasser in 24 Stunden zu fördern – je Brunnen im statistischen Mittel 6 000 Liter pro Tag –, jedoch bestehen die Probleme, die schon angesprochen worden sind. 465 dieser Brunnen sind aktuell nicht betriebsbereit. Für rund 600 der Brunnen besteht Sanierungsbedarf, wie meine Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13607 ergeben hat.

[Beifall bei der AfD]

Es sind also nur gut zwei Drittel der Brunnen tatsächlich in einer Krisensituation einsatzbereit.

Zudem sind viele dieser Brunnen nicht geeignet – jetzt kommt ein ergänzendes Thema –, Wasser in Trinkwasserqualität zu liefern, da sie ohne Wasseraufbereitung den Grundwasserleiter direkt anzapfen. Für die Entkeimung stehen 33,5 Millionen Tabletten für jeweils zehn Liter bereit. Das sichert den Trinkwassernotbedarf für bis zu 27 Tage, doch müssen Tabletten und Gebrauchshinweise den Berlinern, die solches Trinkwasser aufbereiten wollen, niedrigschwellig zur Verfügung gestellt werden. Dieser Punkt von uns wäre in der Ausschussberatung noch zu diskutieren.

[Beifall bei der AfD]

Mit Ihrem aktuellen Antrag, der die Übertragung der öffentlichen Schwengelpumpen an die Berliner Wasserbetriebe vorsieht, wollen Sie heute zumindest einen Teilaspekt unserer umfassenden Initiative zur Sicherung der kritischen Trinkwasserinfrastruktur umsetzen. Das ist gut, und darum freuen wir uns, denn AfD wirkt und wirkt und wirkt

[Beifall bei der AfD]

einmal mehr, wie in vielen anderen Politikbereichen, wie aktuell auch in der Migrationsfrage, wo die Bundes-CDU plötzlich alte AfD-Konzepte, wie die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Asylanten und Geflüchtete, fordert oder auf einmal auch den systematischen Grenzschutz, den wir schon seit 2015 fordern. Übrigens sind unsere bekannten, von Ihnen jeweils als Hetze verschrienen, jetzt aber von der Union aufgegriffenen und vertretenen Forderungen in der Frage der illegalen Massenmigration plötzlich moralisch vertretbar, wie es Altbun

(Sebastian Scheel)

despräsident Gauck leider zu spät erklärt hat, aber wohl nur, weil sie jetzt von Ihnen kommen.

[Beifall bei der AfD]

Darum freue ich mich, wenn Stück für Stück, Zug um Zug immer mehr unserer Initiativen und Konzepte von Ihnen aufgegriffen, zugestimmt und letztlich auch umgesetzt werden, sogar von der Linken. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und an den Hauptausschluss. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Damit kommen wir zu den geheimen, verbundenen Wahlen. Ich rufe dazu auf

lfd. Nr. 5:

Wahl eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II)

Wahl Drucksache 19/0909

in Verbindung mit

lfd. Nr. 6:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin

Wahl Drucksache 19/0915

und

lfd. Nr. 7:

Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936

und

lfd. Nr. 8:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000

und