Protocol of the Session on September 21, 2023

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man fragt sich ja eigentlich hier, warum irgendetwas gelesen oder beraten wird, denn es steht ja ohnehin vorher fest.

[Torsten Schneider (SPD): Warum reden Sie denn dann?]

Ich rede, Herr Schneider, damit Sie mal Dinge hören, die man hier nicht sagt,

[Steffen Zillich (LINKE): Dann kann man sie ja nicht hören, wenn man sie nicht sagt!]

… die man normalerweise nicht sagt. Sie kommen ja jetzt erst. – Es ist ja eine Lobrede nach der anderen auf das Wahlrecht mit 16 gesungen worden. Wir müssen eigentlich mal nicht juristisch sprechen, sondern darüber, warum junge Menschen mit 16 wählen dürfen, warum überhaupt junge Menschen mit 18 wählen durften. 1970, als die Geschäftsfähigkeit noch bei 21 lag, hat sich Willy Brandt überlegt, dass die jungen Leute links wählen. Deswegen sollte das Wahlalter auf 18 herabgesetzt werden, und das geschah. Erst fünf Jahre später – 1975 – wurde die Geschäftsfähigkeit entsprechend herabgesenkt. Vorher war sie bei 21.

Das heißt, es gibt immer eine Korrelation zwischen der Geschäftsfähigkeit und der Wahlrechtsfähigkeit. Allerdings passt sich ja momentan die Geschäftsfähigkeit der Wahlrechtsfähigkeit an. Ob das Sinn macht oder nicht, haben Sie ja mit politischer Bildung, was weiß ich, begründet. Man darf wählen, wenn man völlig ungebildet ist. Man muss keine Kurse und keinen IQ-Test machen. Diese Argumente sind doch totaler Schrott. Jeder darf

(Marc Vallendar)

wählen, nur kommt es darauf an, ob sein Gehirn hinreichend entwickelt ist.

[Unruhe]

Wir wissen ganz genau – – Das würde Ihnen jeder sagen, der 18 ist, und in diesem Parlament sind viele, die sind mit 30 noch nicht richtig entwickelt. Es ist doch evident, dass junge Menschen gut und böse, richtig und falsch bis zu einem gewissen Alter nicht auseinanderhalten können.

[Torsten Schneider (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]

Warum will man also das Wahlalter herabsetzen? – Weil sich undemokratische Systeme immer der Kraft der Jugend bedienen. Denken wir mal an den Nationalsozialismus oder – das ist für Sie interessanter – den Stalinismus oder noch viel schlimmere Systeme, zum Beispiel an den großen Genossen Nummer 1, Pol Pot, der vor allem die 14- bis 18-Jährigen benutzte, um die Älteren zu bekämpfen oder auszumerzen.

Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schneider zulassen möchten.

Nein, danke!

[Dirk Stettner (CDU): „Nein! Doch! Oh!“]

Ich bin der Meinung, dass die Herabsetzung des Wahlalters – ich will es mal polemisch sagen – eine PolPotisierung des Wahlrechts ist. Das ist es, was Sie hören sollten, Herr Schneider.

Der englische Gewerkschafter George Howell hat im 19. Jahrhundert das Wort geprägt: one man, one vote.

[Zuruf von der LINKEN: Da gehören Sie auch hin!]

Das ist die Wahlrechtsgleichheit. Er hat übrigens nicht gesagt: one child, one vote. Er hat übrigens auch nicht gesagt: one woman, one vote. Man könnte also verschiedene Ableitungen dieser Art haben. Die zeigen aber die komplette Absurdität der Herabsenkung auf 16. Ich bin der Meinung, wir sollten dabei bleiben und das entsprechend anpassen: one adult, one vote, ein Erwachsener, eine Stimme. Also in Wirklichkeit frühestens mit 18. – Ich danke Ihnen!

[Beifall von Carsten Ubbelohde (AfD)]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlagen und Anträge federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbrau

cherschutz und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4.2:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt 14

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1100

Erste Lesung

hierzu:

Finanzplanung von Berlin 2023 bis 2027

Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 19/1187

Wir setzen die in der letzten Plenarsitzung bereits begonnene erste Lesung des Haushaltsgesetzes fort. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier der Kollege Schulze. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorgestern hat der Senat seine finanzpolitischen Pläne für die Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt, und damit können wir heute den Haushaltsentwurf, die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm erstmals gemeinsam diskutieren. Und das ist auch bitter nötig. In ihrer Gesamtheit zeichnen die Pläne des Senats ein düsteres Bild. Schwarz-Rot läutet ein Jahrzehnt des Stillstands ein, ohne eine Antwort auf die finanzpolitischen Herausforderungen dieser Stadt zu geben. Das ist unverantwortlich und kurzsichtig. Der Hauptausschuss hat sich bereits mit den eklatanten Widersprüchen zwischen dem, was der Senat sagt, und dem, was er haushalts- und finanzpolitisch mit diesem Entwurf tut, beschäftigt. Nennen wir es die everssche Dialektik. Sie findet sich auch in der vorliegenden Finanz- und Investitionsplanung mehrfach wieder.

In Ihrer Analyse stimme ich Ihnen zu, Herr Senator. Die finanzpolitische Entwicklung Berlins verlief in den letzten Jahren trotz aller Krisen positiv. Berlins Finanzkraft steigt strukturell seit Jahren an, und der Anteil am Länderfinanzausgleich sinkt kontinuierlich. Wir haben eine gut aufgestellte Finanzverwaltung, Milliardenreserven und hohe Investitionsausgaben. Im Vergleich zu anderen Bundesländern steht Berlin gut da, und das haben wir auch klugen Entscheidungen Ihrer beiden Vorgänger zu verdanken, Herr Evers.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Lachen von Christian Gräff (CDU)]

(Antonin Brousek)

Gleichzeitig steht Berlin vor großen Herausforderungen. Sinkende Steuereinnahmen – auch durch Bundesentscheidungen –, eine konsumtive Ausgabenlinie mit schnellem Wachstum und wachsende geopolitische Verwerfungen schränken unseren finanziellen Spielraum in der Zukunft deutlich ein.

Die Lösungen, die sich diese Koalition überlegt hat, passen aber nicht zur Problemanalyse, nicht im Inhalt und auch nicht in der Form. Krisenabsorptionsfähigkeit, Resilienz, Reaktionsfähigkeit auf exogene Schocks – die Finanzplanung zählt alle notwendigen Maßnahmen auf, mit denen haushälterische Risiken minimiert werden können. Doch bereits hier zeigt sich die schon angesprochene Dialektik Ihrer öffentlichen Äußerungen und Ihres Handelns. In der Finanzplanung nennt der Senat Haushaltsrücklagen ein zentrales Krisenvorsorgeinstrument. Aber im Haushalt saugt der Senat alle Rücklagen mit einem Mal fast vollständig auf. In der Finanzplanung warnen Sie vor einer strukturellen Unterdeckung des Haushalts. Aber im Haushalt entgleitet Ihnen das Finanzierungsdefizit, und die Pauschale Minderausgabe wächst bis zum Rand der Verfassungskonformität – offensichtlich weil sich der Finanzsenator in den Verhandlungen nicht durchsetzen konnte. Aber ohne eine Priorisierung führen Ihre strikten Sparvorgaben bei geplanten Investitionen zu massiver Unsicherheit in der gesamten Investitionsplanung.

Und das Schlimmste steht Berlin noch bevor. 2026 stürzt dieser Senat Berlin in ein haushaltspolitisches Loch, wenn man die Finanzplanung betrachtet, oder, wie der Senator es nennt, die Rückkehr in den haushaltspolitischen Normalmodus. Denn Schwarz-Rot plant, von 2025 auf 2026 Zuweisungen und Zuschüsse um ganze 7 Prozent zu kürzen. Betroffen sind etwa die außerschulische Bildung, die Stadtteilarbeit oder die Gesundheitsversorgung. Bei sächlichen Verwaltungsausgaben soll jeder zehnte Euro gekürzt werden. Jedoch steigen die Kosten für gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen durch die Inflation und steigende Personalkosten weiter an. Wenn der Senat gleichzeitig die Gesamtausgaben in diesem Bereich absenkt, muss er sogenannte freiwillige Leistungen überproportional kürzen, mit verheerenden Folgen für die soziale Infrastruktur in dieser Stadt.

Der Ansatz für die so dringend benötigten Investitionen wird gar um 23,5 Prozent zusammengestrichen. Das Jahrzehnt der Investitionen wird hier vorzeitig beendet. Der Finanzsenator hat sich zudem ein umfangreiches Vetorecht in die Finanzplanung geschrieben. So müssen alle Baumaßnahmen und investiven Fördermaßnahmen ab 10 Millionen Euro von der Senatsverwaltung für Finanzen gesondert freigegeben werden, und zwar bereits ab dem nächsten Jahr, 2024, zur Erfüllung der hohen Pauschalen Minderausgaben. Damit entzieht der Senat zentrale Finanzierungsfragen der parlamentarischen Kontrolle. Darunter befinden sich auch viele Lieblingsprojek

te der SPD. Der nächste Koalitionsstreit ist hier bereits vorprogrammiert. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU! Wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Übertragen Sie Ihre parlamentarischen Rechte nicht zu leicht an die Exekutive!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Die everssche Dialektik zeigt sich aber auch an konkreten Inhalten. Während die Finanzplanung betont, knappe Haushaltsmittel auf besonders vulnerable und bedürftige Bevölkerungsgruppen zu konzentrieren, streicht der Senat gleichzeitig beispielsweise bei der medizinischen Versorgung von Obdachlosen. Mit diesem Vorgehen droht 2026 neben einer haushälterischen Abbruchkante auch zu einer sozialpolitischen zu werden.

Lieber Senat! Diese Finanzplanung ist eine Illusion. Sie ist in dieser Form nicht umsetzbar und stellt eine Arbeitsverweigerung da. Statt einer zukunftsfesten Perspektive für die Berliner Finanzen ist sie gemeinsam mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf ein Ausdruck einer finanzpolitischen Verantwortungs- und Planungslosigkeit dieses Senats. Den Haushaltsentwurf und die Finanzplanung kann ich nicht anders als als einen Hilferuf des Senats an uns Abgeordnete verstehen. Er schafft es nicht aus eigener Kraft, die öffentlichen Finanzen robust, zukunftsfest und generationengerecht auszugestalten und die nötigen Prioritäten zu setzen. Diese fehlende politische Führung gefährdet am Ende die fiskalische Handlungsfähigkeit Berlins. In den anstehenden Haushaltsberatungen wird es zunächst um Schadensbegrenzung gehen, aber auch darum, im Doppelhaushalt 2024/2025 die Weichen für wachsende Einnahmen, eine kluge zukunftsorientierte Haushaltssteuerung und wichtige Investitionsbedarfe zu stellen und dabei nicht weitere große Illusionen ohne Gegenfinanzierung durch Fraktionsmittel zu ergänzen.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Auch bei Haushaltsberatungen geht es am Ende nicht nur um Bilanzen. Es geht um die Menschen hinter den Zahlen und um Glaubwürdigkeit von Politik. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Für die CDU-Fraktion folgt der Kollege Goiny.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann hier natürlich so eine Büttenrede halten, wie Sie sie hier gehalten haben, Herr Kollege Schulze. Mit einer soliden Analyse der Haushaltslage des Landes Berlins hatte das relativ wenig zu tun. Wir haben das nun in bereits mehreren Sitzungen im Hauptausschuss – auf einem anderen Niveau, muss ich sagen – machen können, auch

(André Schulze)