Protocol of the Session on June 15, 2023

Neben diesen sehr zentralen Gründen ist eine Verlängerung der Übergangsfrist auch deshalb wichtig, weil die Hochschulen deutlich gemacht haben, dass sie mehr Zeit zur Anpassung ihrer Grundordnungen und Satzungen brauchen. Die im BerlHG zugrunde liegenden Fristen sind zu eng. Es sollte in unser aller Interesse sein, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, ihre Satzungen sorgfältig zu erstellen und Änderungsbedarfe mit Verordnungen durch das Land aufzufangen. Für beides braucht es mehr Zeit, und diese möchten wir den Hochschulen geben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Für die Linksfaktion hat der Kollege Schulze das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Einstieg will ich mal der CDU-Fraktion meinen Dank aussprechen.

[Ülker Radziwill (SPD): Uih!]

Sie machen diesen Gesetzentwurf zu Ihrer heutigen Priorität und stellen damit sehr klar, auf wessen Seite Sie nicht stehen. Sie stehen nicht auf der Seite der Tausenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Berlin, die seit 2021 auf das Inkrafttreten dieses wegweisenden Gesetzes warten, sondern ganz klar auf der Seite der wenigen, die weiterhin auf Kettenbefristungen und Hire and Fire in unseren Hochschulen setzen. Danke für diese Ehrlichkeit! Das wollte ich am Anfang deutlich machen.

Das neue Berliner Hochschulgesetz ist ein Modell, das deutschlandweit als Vorbild für eine nachhaltige Personalstruktur in der Wissenschaft diskutiert wird. Es folgt einem konkreten Grundsatz: Wer promoviert ist, darf nur dann weiter befristet angestellt werden, wenn über festgelegte Kriterien eine Dauerstelle zu erreichen ist. – Dieser Grundsatz zieht sich durch alle Personalkategorien, ob

Juniorprofessur, Dozentur oder WiMi. Unsere Höchstqualifizierten müssen mit Mitte dreißig wissen, ob sie eine Perspektive in der Wissenschaft haben oder nicht. Das ist das Ziel.

Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen. Das hat die Kollegin Neugebauer schon angesprochen. 90 Prozent des wissenschaftlichen Mittelbaus an unseren Universitäten sind befristet beschäftigt. Bei den Promovierten sind es immer noch 60 Prozent. Sie kämpfen alle paar Monate oder Jahre darum, dass es für sie irgendwie weitergeht. Ich zitiere hier mal mit Erlaubnis des Präsidenten eine renommierte Kollegin aus der Humboldt-Universität:

Ich war in vier Jahren an acht Unis, und das war nicht mein Wunsch. Die BahnCard 100, die ich brauchte, hat mir niemand bezahlt. Viele Kolleginnen, die ich kannte, sind an dieser Situation zerbrochen.

Das ist die Realität in unseren Universitäten. Wir verschleudern derzeit das Potenzial unserer Nachwuchswissenschaftlerinnen. Sie kämpfen um ihre Existenz, anstatt diese Energie in Forschung und Lehre zu investieren. Das ist das Problem. 70 Prozent unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen keine Dauerposition, sondern fliegen im mittleren Alter einfach aus dem System. Wir haben eine Bestenauslese in der Wissenschaft, die Besten steigen nämlich aus und suchen sich was anderes oder gehen ins Ausland. Das ist die Bestenauslese.

Bundesweit sind in dieser Woche Forscherinnen und Forscher aus dem Mittelbau auf die Straße gegangen. Sie fordern von Bund und Ländern das, was im neuen Berliner Hochschulgesetz in § 110 steht: Befristung nach der Promotion nur noch mit einer Anschlusszusage. Und sie werden darin von Tausenden Professorinnen und Professoren unterstützt. Der „Ich bin Hanna“-Bewegung folgt jetzt die Bewegung „Profs für Hanna“. Es lohnt sich auch, mal Berliner Hochschulpräsidentinnen wie Professorin Rauch von der TU zuzuhören, die genau dieses Modell Anschlusszusage bewerben.

Das ganze Wissenschaftssystem ist im Umbruch und diskutiert derzeit darüber, wie prekäre Verhältnisse in unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen

überwunden werden können. Was tut diese Koalition in dieser Situation? – Sie verschiebt das einzige deutschlandweite Hochschulgesetz, das ein Vorbild für eine bundesweite Personalstrukturreform sein kann, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Ist das Ihr Ernst, ganz ehrlich, in dieser Situation? – Wir haben diese Woche diese Aktionswoche der WiMis und der Nachwuchswissenschaftlerinnen, und Sie haben nichts anderes zu tun, als dieses Gesetz hier einzubringen. Das ist, ehrlich gesagt, irre.

(Marcel Hopp)

Die Hochschulen haben bereits mit der Umsetzung der Entfristung begonnen. Sie haben Kommissionen gegründet und Modelle für den Tenure-Track, also die Bewährung bis zur Dauerstelle, erarbeitet. Ab Oktober sollte es losgehen. Unsere Unis sind bereit, und jetzt stoppen Sie diesen Aufbruch. Sie schaden der Berliner Wissenschaft. Viele weitere Nachwuchswissenschaftlerinnen werden sich entnervt von Berlin abwenden. Schon die zweijährige Übergangsfrist von 2021 zu 2023 hat sie geärgert, aber die jetzige Kehrtwende von CDU und SPD lässt die Hoffnung in die Politik endgültig schwinden.

Ich muss noch mal sagen, es wurde schon angesprochen: Offenbar haben Sie Angst vor den Reaktionen aus der Wissenschaft, oder warum verweigern Sie im Wissenschaftsausschuss eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf? Lassen Sie uns darüber reden! Laden Sie die Betroffenen ein!

[Zurufe von Adrian Grasse (CDU) und Heiko Melzer (CDU)]

Laden Sie die Gewerkschaften ein! Sie hätten genug Zeit, das Gesetz dann noch durchzubringen, um es im September beschließen zu lassen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Mutig und innovativ, so sollte gute Wissenschaft sein. Was Sie hier machen, ist leider mutlos und rückwärtsgewandt. Sie können sich auf entschiedenen Widerstand gefasst machen, von den Betroffenen, von den Gewerkschaften, von den Initiativen, von den Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, von den Menschen aus dem Mittelbau und selbst von den Professorinnen und Professoren, die sich mit der Vorbereitung dieser Personalstrukturreform befasst haben. Und Sie können sich auch auf unseren entschiedenen Widerstand gefasst machen. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Es folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Trefzer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal die Ausgangssituation für die heutige Debatte skizzieren! Die damalige rot-grün-rote Koalition hat am Ende der letzten Wahlperiode, also im September 2021, eine mit heißer Nadel gestrickte Änderung des Hochschulgesetzes im Schweinsgalopp durch dieses Parlament gepeitscht. Die damaligen Partner haben alle Warnungen, nicht nur der Opposition, damals CDU, FDP und AfD, sondern auch der Hochschulen leichtfertig in den Wind geschlagen. Dabei hat sich die damalige Koalition weder darum geschert, ob die neue Regelung zur dauerhaften Anstellung von Postdocs an Hochschulen überhaupt umgesetzt werden kann, noch, ob die Ausfi

nanzierung und die langfristige Tragfähigkeit gesichert sind. Die Quittung waren die Rücktritte von HUPräsidentin Sabine Kunst und später auch des stellvertretenden HU-Präsidenten Ludwig Kronthaler, beide angesehene Persönlichkeiten, Sabine Kunst davor Wissenschaftsministerin in Brandenburg.

Statt die Novelle rückabzuwickeln oder, wie wir es vorgeschlagen haben, von der Muss-Bestimmung zu einer Soll-Bestimmung bei den unbefristeten Stellen zu wechseln, um den Universitäten die notwendige Flexibilität zu erhalten, hat die damalige Koalition vor nicht ganz einem Jahr lediglich die Übergangsfrist verlängert. Dabei kamen schon damals zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes dieses Hauses zu dem Ergebnis, dass die Regelung in der jetzigen Form schlicht verfassungswidrig ist. Ein verfassungswidriges Gesetz wird nicht durch die Verlängerung der Übergangsfrist wieder verfassungskonform.

[Beifall bei der AfD]

Aber genau diesen Wunschglauben von Rot-Rot-Grün und Rot-Grün-Rot scheint jetzt auch die CDU zu teilen. Denn ebenso wie die alte Koalition greift jetzt auch die CDU-geführte Koalition zum Mittel der Fristverlängerung. Die CDU-Fraktion bringt also die Novelle der Novelle einer Gesetzesnovelle ein, gegen die sie selbst Klage führt. Das ist selbst in der Politik ein erstaunliches Beispiel an Selbstverrenkung, liebe Kollegen der CDU!

[Beifall bei der AfD]

Dabei drängt sich dem unbefangenen Beobachter natürlich ganz einfach die Frage auf: Warum stoppen Sie nicht einfach dieses Gesetz, wenn Sie es für verfassungswidrig halten, jetzt, wo Sie die Regierungsverantwortung tragen? Warum reichen Sie die Hand für diesen merkwürdigen Kompromiss? – Sie scheinen selbst nicht mehr zu wissen, was Sie eigentlich wollen.

Dass Sie als Antragsteller jetzt auch noch die umstrittene Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf der Bundesebene als Begründung vorschieben, macht die Verwirrung komplett. Denn die monierte Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ändert sich ja nicht, je nachdem, wie der Streit um das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf der Bundesebene ausgeht, denn eine Öffnungsklausel zugunsten der Länder wird überhaupt nicht diskutiert. Das heißt, wir sind jetzt in einem Szenario gefangen, das sowohl die Universitäten als auch die Beschäftigten unbedingt vermeiden wollten.

Zwei Koalitionen haben ein immenses Chaos verursacht, und das Ergebnis ist, dass niemand mehr Handlungssicherheit besitzt, weder die Hochschulen noch die Beschäftigten, und das ist fatal. Natürlich haben sich die Mitarbeiter an den Hochschulen darauf eingerichtet, nun ab Herbst entfristete Stellen zu erhalten, vollkommen richtig. Mit Ihrem Schlingerkurs haben Sie für die Mit

(Tobias Schulze)

arbeiter der Hochschulen einen maximalen Schaden angerichtet.

Dabei liegen in der Sache alle Beteiligten gar nicht so weit auseinander. Alle wollen familienfreundlichere Hochschulen. Dazu gehört es selbstverständlich auch, klare Karriereperspektiven zu ermöglichen. Aber doch nicht so, lieber Herr Grasse!

Die AfD-Fraktion hatte deshalb bereits bei der Beratung der letzten Novelle die salomonische Lösung einer Sollbestimmung angeregt. Das scheint uns auch heute noch der beste gangbare Ausweg zu sein.

[Beifall bei der AfD]

Deswegen werden wir in den bevorstehenden Beratungen erneut vorschlagen, die offensichtlich verfassungswidrige Mussbestimmung zur dauerhaften Weiterbeschäftigung von Postdocs in eine Sollbestimmung zu ändern. Dabei hätten die Universitäten genügend Spielraum, um flexibel zu reagieren, falls sie eben nicht ausreichend Mittel für die Entfristung bereitgestellt bekommen. So könnte das Befristungsproblem deutlich entschärft werden und gleichzeitig den Universitäten die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, die Entfristungen zu drosseln, falls sie zu einer Einengung der Flexibilität führen sollten.

Denn eines ist klar: Eine verstärkte Entfristung, so wünschenswert sie ist, darf nicht zu weniger Doktorandenstellen führen. Das würde die Wissenschaft dauerhaft schwächen. Wir brauchen auch in Zukunft genügend Qualifikationsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Was Not tut, ist ein Gleichgewicht, das Raum für Entfristung schafft, aber auch zukünftige Karrierewege offenhält. Zu einer solchen Regelung auf der Basis einer Sollbestimmung reichen wir gerne die Hand. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so.

Die SPD-Fraktion hat auf die Anmeldung einer Priorität verzichtet.

Wir kommen daher direkt zu

lfd. Nr. 3.5:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt 28

Verkehrssicherheit erhöhen – Geschwindigkeitskontrollen ausweiten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1017

In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und hier die Kollegin Kapek.

[Torsten Schneider (SPD): Mehr Blitzer für Fahrräder!]

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 17. Juni ist der Tag der Verkehrssicherheit, oder besser der Tag der Verkehrsunsicherheit. Denn die größte Gefahr für Leib und Leben entsteht nach wie vor im Verkehr auf Berliner Straßen. 16 281 Menschen wurden alleine im letzten Jahr auf Berliner Straßen verletzt, 2 159 davon sogar schwerwiegend.