Protocol of the Session on June 15, 2023

[Beifall bei der CDU]

Ich möchte bitte noch einen Hinweis loswerden – nicht für Sie, sondern für alle Abgeordneten und Anwesenden hier –, dass es nicht erwünscht ist, von anderen Abgeordneten Videos oder Fotos zu machen, sonst sind hier alle dabei, Videos und Fotos von den Reden zu machen. Deshalb bitte ich, dies zu unterlassen. – Vielen Dank!

[Tobias Schulze (LINKE): Das sollte der Pressevertreter wissen!]

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielleicht sind Sie nur so nett, dass Sie mir die Zeit draufschlagen, die ich jetzt hier verloren habe, so ungefähr 20 Sekunden.

[Dr. Hugh Bronson (AfD): Schneller sprechen!]

Das tut der Kollege aus Ihrer Fraktion sicher gern.

Wunderbar, vielen Dank! – Ich bin dem Regierenden Bürgermeister und der Wissenschaftssenatorin sehr dankbar, dass sie in den ersten Wochen des neuen Senat den Dialog mit den Hochschulen suchen und in zahlreichen Terminen und Reden deutlich machen, dass die Wissenschaft eben keine Nebenstelle der Gesundheitsverwaltung mehr ist, sondern eine der zentralen Politikfelder zur

Gestaltung der Zukunft unserer Stadt. – Herzlichen Dank für Ihren Einsatz!

[Beifall bei der CDU]

Mit dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes beraten wir heute über eines der derzeit meistdiskutierten und drängendsten Themen der Wissenschaftscommunity, und zwar sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Es geht zum einen um den berechtigten Wunsch nach besseren Beschäftigungsbedingungen und langfristigen Karriereperspektiven in der Wissenschaft und zum anderen um verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen.

Nur zur Klarstellung: Wir ändern heute nicht grundlegend das Berliner Hochschulgesetz, sondern nehmen einen minimal invasiven Eingriff vor, denn mit der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 hatte der damalige Senat den Versuch unternommen, einen Berliner Sonderweg zu beschreiten und unseren Hochschulen auf Landesebene verpflichtende Anschlusszusagen für die Postdoktoranden vorzuschreiben. Der Aufschrei war an den Hochschulen entsprechend groß, die Auswirkungen verheerend, die Hochschulleitungen enorm verunsichert; die Präsidentin der Humboldt-Universität trat sogar zurück. Im Nachgang hat die Humboldt-Universität Verfassungsbeschwerde eingereicht. Gemeinsam mit der FDP hat meine Fraktion ein Normenkontrollverfahren angestrengt, weil dem Land offensichtlich die Gesetzgebungskompetenz für eine derartige Regelung fehlt. Warum? – Weil der Bund mit den Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein Sonderbefristungsrecht hat, das durch Regelungen auf Landesebene nicht einfach ausgehebelt werden kann.

Ich möchte daher an dieser Stelle noch mal betonen, worum es uns als CDU-Fraktion geht: Der Exzellenzstandort Berlin kann und sollte sich kein Hochschulgesetz leisten, dass weder verfassungskonform noch generationengerecht ist. Es ist unfair, wenn durch die Entfristung die Stellen für 30 Jahre blockiert werden. Auch die nächste Generation an jungen Wissenschaftlern muss eine Chance auf eine Stelle haben.

Daher freut es mich, dass wir uns gemeinsam mit der SPD in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt haben, die Übergangsregelungen zur Entfristung von Postdoktoranden zu verlängern. Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir nun in die parlamentarische Umsetzung. Wir tun dies, um die derzeitige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Bundesebene abzuwarten und Änderungen entsprechend berücksichtigen zu können.

Ich möchte aber auch gerne noch etwas zum Kernanliegen der „Ich bin Hanna“-Bewegung sagen, weil die die Debatte auch wesentlich getragen hat. Wir teilen die Forderung nach besseren Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft ausdrücklich. Nach mehr Transparenz, Planbarkeit und möglichst langfristigen Perspektiven für

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

die Beschäftigten an den Berliner Hochschulen. Ketten- und Kurzzeitverträge sind nicht hinnehmbar.

[Tobias Schulze (LINKE): Sondern?]

Aber wir wollen das deutlich machen mit dem Antrag, dass das Berliner Hochschulgesetz nicht der richtige Ansatzpunkt dafür ist. Dauerstellen darf es nicht zulasten von Qualifizierungsmöglichkeiten geben. Sie können nicht gesetzlich diktiert werden, zumal nicht auf Landesebene, Herr Schulze!

Wenn wir über mehr Transparenz, bessere Beschäftigungsbedingungen und langfristige Perspektiven sprechen, sind doch in erster Linie die Hochschulen gefordert, entsprechende Personalentwicklungskonzepte zu erarbeiten, und die Bereitschaft ist doch da. Das haben die vergangenen Monate gezeigt. Die in den letzten Hochschulverträgen vereinbarten zusätzlichen Dauerstellen wurden von allen Hochschulen umgesetzt, und wir sind ihnen hierfür sehr dankbar.

Zur Wahrheit gehört auch, dass es mehr Dauerstellen nicht zum Nulltarif geben kann. Sie müssen finanziert werden. Ich persönlich wünsche mir, dass wir hier einen gemeinsamen Weg finden und dass wir wieder etwas mehr darauf vertrauen, dass die Hochschulen auch selbst ein Interesse daran haben, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, nicht zuletzt, weil sie in einem harten Wettbewerb zu anderen Hochschulen stehen. Wir brauchen eine Lösung, die von allen Beteiligten getragen wird. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Neugebauer das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Zuschauende! Nach nur wenigen Wochen in der Regierung machen CDU und SPD bereits dem Namen „Rückschrittskoalition“ alle Ehre,

[Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

und nicht überraschenderweise stehen ganz oben auf der Liste des Rückschritts die fairen Arbeitsbedingungen für die Wissenschaft.

Es ist beschämend, wie die Regierungskoalition hier gerade versucht, klammheimlich über ein Schnellverfahren die lang überfälligen Entfristungen für die Arbeitsverhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen aus dem Weg zu räumen.

Durch die Verlängerung und die Veränderung der Übergangsfrist soll das Inkrafttreten von § 110 Absatz 6 BerlHG um fast zwei weitere Jahre verzögert werden. Somit werden Entfristungsperspektiven von Beschäftigten de facto gekappt, und die Koalition hat das Fortbestehen von prekärsten Bedingungen für Tausende Beschäftigte in der Berliner Wissenschaft zementiert. Das, Herr Kollege Grasse, ist nicht minimalinvasiv.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Es ist schon lange bekannt, wie schlecht es um die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft steht. Wir liefern in Berlin Tausende von Beschäftigten einem System aus, das von unsicheren und perspektivlosen Arbeitsbedingungen geprägt ist. Wir wollen internationaler, innovativer Wissenschaftsstandort sein, aber speisen gleichzeitig unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Aussicht auf Stabilität mit befristeten Verträgen ab. Wie sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht einmal wissen, ob sie nächstes Jahr oder gar nächsten Monat noch eine Beschäftigung haben, innovativ forschen und arbeiten können? Und wie sollen sie ihr persönliches Leben vorausplanen, ihre Miete zahlen, ihre Familien finanzieren können? Wie können wir das Verursachen solcher existenziellen Fragen moralisch verantworten?

Gute Arbeitsbedingungen sind Grundlage für qualitativ hochwertige, freie Wissenschaft. Wenn wir die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern und aus der ganzen Welt nach Berlin holen wollen, müssen wir ihnen diese bieten. Und jetzt vielleicht noch mal in einer Sprache, die die CDU versteht: Ein derartiger Rollback bei den Beschäftigungsbedingungen ist ein nachhaltiger Wettbewerbsnachteil im internationalen Wettbewerb für den Berliner Wissenschaftsstandort.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Schlechte Arbeitsbedingungen beeinträchtigen aber gerade auch Gruppen, die es im Wissenschaftsbetrieb ohnehin schon schwerer haben und mehrfach belastet sind, zum Beispiel Frauen in der Wissenschaft. Somit vertiefen sich auch hier wieder Diskriminierungsstrukturen. Das ist natürlich menschlich verwerflich. Aber wenn wir über den Innovationsstandort Berlin sprechen wollen, verschenken wir auch hier wieder wertvolles Potenzial an Wissen und Forschung in unserer Stadt.

Hochschulen spielen eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer lebenswerten Zukunft, und so sollten wir die Wissenschaft und diejenigen, die diese trägt, auch behandeln. Deswegen auch hier meine Frage an die Koalition: Wie kann man glaubhaft Berlin als Innovationsstandort anpreisen, wenn wir so mit unseren klügsten Köpfen umgehen?

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

(Adrian Grasse)

Gute Wissenschaft braucht Stabilität, Planungssicherheit und Zukunftsperspektiven, und das nicht nur in den Hochschulverträgen. Als Grund für die Verschiebung der Entfristung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieben CDU und SPD vor, die Entwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Bundesebene berücksichtigen zu wollen. Doch das ist nur ein schlechter Vorwand, um sich bis dahin der Verantwortung hier im eigenen Bundesland zu entziehen. Statt Gesetzesänderungen über den Senat in einem Verfahren mit Anhörung der Betroffenen, sowohl der Hochschulen als auch des Mittelbaus, hat die Koalition hier das Mittel des Parlamentsgesetzes gewählt. So weit, so gut! Ich persönlich hoffe jedoch sehr, dass sich der Verdacht nicht erhärtet, dass dieses Mittel gewählt wurde, um noch schnell dieses Gesetz durchzudrücken, ohne dabei die Betroffenen zu beteiligen, denn sie sind die Expertise, die gerade besonders weiß, was es braucht, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Wir sollten den Anspruch haben, Gesetze nicht über die Köpfe derer hinweg zu verabschieden, sondern mit denen, die von ihnen betroffen sind. Das ist unsere Aufgabe. Deshalb hoffe ich sehr, dass sich die Koalition der Debatte in der von uns und den Linken beantragten Anhörung im nächsten Ausschuss für Wissenschaft und Forschung – nicht nur mit der Opposition, sondern mit allen Beteiligten – stellt. Das heißt, wenn es Ihnen nicht um Ihre eigene Agenda geht. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Hopp das Wort

[Torsten Schneider (SPD): Jetzt kommt mal eine sachlich ausgewogene Rede!]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition hat sich zum Ziel bekannt und vereinbart, verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Wir als SPD-Fraktion standen in der rot-grün-roten Koalition hinter diesem Ziel, und wir tun es auch jetzt weiterhin in der neuen Koalition.

[Beifall bei der SPD]

Das Problem der prekären Arbeit in der Wissenschaft ist uns lange bekannt, spätestens seit der Gradwurzelbewegung unter dem Hashtag #IchBinHanna ist auch einer breiten Öffentlichkeit bewusster, dass das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft unsichere Arbeitsbedingungen zementiert.

Viele haben es mitbekommen: Seit Juni 2020 haben über 9 000 Personen, die von prekärer Arbeit in der Wissenschaft betroffen sind, unter dem Hashtag #IchBinHanna mit ihren Erfahrungen sich eingebracht und der prekären Arbeit in der Wissenschaft eine Stimme mit vielen Gesichtern gegeben. Im ursprünglichen Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit der fiktiven Figur Hanna, worauf der Hashtag #IchBinHanna reagiert, wird das Sonderbefristungsrecht als notwendige Voraussetzung für Innovation dargestellt und von der Gefahr der Systemverstopfung gesprochen, sollte man Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler normale Arbeitsverhältnisse anbieten. Diese neoliberale und arbeitnehmerfeindliche Begründung von prekären Arbeitsverhältnissen lehnen wir als Sozialdemokratie aus guten Gründen in allen Arbeitsbereichen ab, und natürlich kämpfen wir auch im Bereich der Wissenschaft für gute Arbeitsbedingungen und für verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Aus diesem Grund haben wir und insbesondere unsere heutige Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, damals noch als SPD-Fraktionssprecherin für Wissenschaft und Forschung, gemeinsam mit Linken und Grünen für die Novellierung des § 110 des Berliner Hochschulgesetzes, kurz BerlHG, gekämpft. Wir wollten damit der prekären Arbeit in der Wissenschaft ein Ende bereiten, und zwar konkret, indem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Bedingung, dass das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel erreicht wird, eine verbindliche Anschlusszusage gegeben wird. Die Umsetzung des § 110 bedeutet einen grundlegenden Wandel der Personalstruktur an Berlins Hochschulen. Berlin geht hier als bundesweiter Vorreiter einen ganz neuen und auch einzigartigen Weg. Liebe Opposition! An diesem Weg zweifeln wir als SPD-Fraktion, auch als Teil der neuen Koalition, überhaupt nicht.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Häntsch (CDU)]

Die heutige Änderung des Berliner Hochschulgesetzes dreht diese Entscheidung auch nicht zurück, sondern behält sie bei. Was wir tun, ist, dass wir den Übergangszeitraum für die Umsetzung der Änderung verlängern. Diese Verlängerung ist aus mehreren Gründen notwendig. Erstens: Wir wollen die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf der Bundesebene abwarten und diese genau und kritisch dahin gehend prüfen, welche Auswirkungen eine veränderte Bundesgesetzgebung auf unsere Landesgesetzgebung hat und welche landesrechtlichen Anpassungen hier gegebenenfalls notwendig wären.

Sie wissen auch, die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes ist rechtlich umstritten. Darauf haben die Vorredner hingewiesen. Es wird juristisch geklärt werden, ob Berlin überhaupt die rechtliche Kompetenz dafür hat, in das Arbeitsrecht an Hochschulen im Rahmen des

(Laura Neugebauer)

BerlHG einzugreifen. Politisch – das habe ich, glaube ich, deutlich gemacht – ändert das nichts an unserer Haltung und Überzeugung für das geänderte BerlHG, aber der Unterschied von Regierung zur Opposition ist eben auch, dass die Opposition laut fordern kann, sich aber wenig Sorgen über die Verantwortung und Folgen politischer Entscheidungen machen muss. Wir nehmen unsere Regierungsverantwortung aber ernst, wir wollen die rechtliche Klärung haben, bevor eine solch zentrale Gesetzesänderung wirksam wird. Es ist Ihr gutes Recht zu fordern, eine gegenteilige Reihenfolge beizubehalten, aber ich sage Ihnen, es ist niemandem im wissenschaftlichen Betrieb geholfen, wenn wir eine gut gemeinte Gesetzesänderung jetzt wirksam werden lassen, die dann in einem juristischen Worst-Case-Szenario wieder einkassiert wird.

Neben diesen sehr zentralen Gründen ist eine Verlängerung der Übergangsfrist auch deshalb wichtig, weil die Hochschulen deutlich gemacht haben, dass sie mehr Zeit zur Anpassung ihrer Grundordnungen und Satzungen brauchen. Die im BerlHG zugrunde liegenden Fristen sind zu eng. Es sollte in unser aller Interesse sein, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, ihre Satzungen sorgfältig zu erstellen und Änderungsbedarfe mit Verordnungen durch das Land aufzufangen. Für beides braucht es mehr Zeit, und diese möchten wir den Hochschulen geben. – Vielen Dank!