Protocol of the Session on June 15, 2023

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Herr Kollege Omar, Sie haben die Gelegenheit zu einer Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie bewertet der Senat den Kritikpunkt in diesem offenen Brief, dass Berlin auch schwer kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderung abschiebt und auch Familientrennungen bei diesen Abschiebungen in Kauf nimmt?

Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe bereits in meinem ersten Antwortteil versucht, deutlich zu machen, dass das Land Berlin auch bei der Frage der Rückführung humanitäre Grundsätze wahrt. Jeder Einzelfall wird im Lichte dessen natürlich gründlich geprüft. Die Möglichkeiten der jeweils Betroffenen, sich Beratung einzuholen, sich zu wehren, sind vielfältig – bis hin zur Härtefallkommission, bis hin zum Petitionsausschuss in diesem Haus. Davon macht eine Vielzahl der Menschen, um die es hier geht, auch Gebrauch.

Letztlich steht aber auch hier der Grundsatz der Wahrung humanitärer Grundsätze im Vordergrund. Wenn Einzelfälle vorliegen, bei denen es sich, wie von Ihnen in Bezug genommen, um schwer erkrankte Menschen handelt, wird gegenwärtig von Rückführungen abgesehen. Familien reißen wir nicht auseinander.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin Eralp.

Vielen Dank! – Ich möchte auch zu dem offenen Brief nachfragen. Darin wurde vom Flüchtlingsrat und den anderen Organisationen, die schon erwähnt wurden, die Bleiberechtsfrage angesprochen. Unter der Vorgän

(Bürgermeister Stefan Evers)

gerregierung war verabredet worden, dass Berlin sich aus historischer Verantwortung gegenüber der RomnjaMinderheit für eine humanitäre bundesweite Bleiberechtslösung per Bundesratsinitiative einsetzt und auch auf landesrechtlicher Ebene alle Spielräume für ein Bleiberecht ausnutzt. Wird daran festgehalten? Wird die Innenverwaltung das machen, sich also mit einer Bundesratsinitiative für ein solches bundesweites Bleiberecht einsetzen und die landesrechtlichen Spielräume ausnutzen oder eine Landesaufnahmeregelung treffen?

Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Erneut beginne ich damit, Ihnen, Frau Abgeordnete, zu antworten, dass das Land Berlin bei der Frage der Rückführung humanitäre Grundsätze wahrt und in den Vordergrund stellt. Ansonsten, wie Herr Senator Gaebler in seiner Antwort vorhin, beginne auch ich damit, zu sagen: Das Land Berlin handelt nach Recht und Gesetz. Und das sind die Rahmenbedingungen, die insbesondere von der bundesrechtlichen Ebene zu dieser Frage vorgegeben sind. – Die von Ihnen konkret angesprochene Formulierung hat weder in den Koalitionsvertrag noch in die Richtlinien der Regierungspolitik Einzug gehalten.

Vielen Dank!

Die nächste Frage stellt der Kollege Ubbelohde.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Im gestrigen Verkehrsausschuss gaben die Vertreter der Senatspartei SPD zu Protokoll, ihre Partei sei für den Rückbau der A 103 und der ehemaligen A 104. Wie steht der Senat insgesamt zum Erhalt dieser wichtigen Verkehrsanbindungen?

Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Schreiner!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Abgeordneter! Wir sind hier insgesamt in einem Prozess. Gestern haben wir dem Verkehrsausschuss eine Machbarkeitsstudie überreicht, die noch meine Vorgängerin unterzeichnet hat. Die haben wir gestern im Verkehrsausschuss vorgestellt. Es wurden verschiedene Varianten, den Breiten

bachplatz betreffend, adressiert. Was eigentlich ganz klar ist: Auch nach dieser Machbarkeitsstudie muss ein Verkehrskonzept erstellt werden. Das muss natürlich planerisch alles gemacht werden und nimmt in der Regel einen etwas größeren Zeitraum in Anspruch.

Dadurch, dass wir zwischenzeitlich den Schlangenbader Tunnel schließen mussten, ist es so, dass wir uns das Konzept gerade sozusagen live angucken. Aufgrund der Havariesituation mussten wir sehr schnell agieren, sind jetzt aber, glaube ich, gut im Fluss – alles ist aufgestellt, Ausschilderungen, insbesondere über der Autobahn, sind erfolgt. Wir werden uns jetzt den Verkehrsfluss angucken und das gesamte Verkehrskonzept daraufhin überprüfen. Es wird also ein längerer Prozess sein, und es wird verschiedene Alternativen geben, die wir jetzt prüfen.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Ubbelohde, bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Die von Ihnen erwähnten Punkte betrafen nur einen Teil der von mir angesprochenen Verkehrsverbindungen. Wann ist mit der Prüfung und deren Abschluss insgesamt, bezüglich beider Verkehrsanbindungen, zu rechnen? Und wie stehen Sie persönlich zu diesen Rückbauplänen bezüglich beider Verkehrsachsen?

Vielen Dank! Ich bitte Sie, immer nur eine Frage zu stellen. – Frau Senatorin, bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es ist nicht meine persönliche Maßgabe, vielmehr halte ich mich genau an das, was in den Planungsprozessen rauskommt. Es wäre vorweggenommen, wenn ich jetzt einfach irgendeine Variante präferierte. Es geht um eine Gesamtbetrachtung, und das ist die Betrachtung des Breitenbachplatzes, die, glaube ich, auch im parlamentarischen Raum schon großen Raum eingenommen hat, weshalb bestimmte Meinungen dazu schon bestehen.

Wir werden die fehlende Verkehrsanalyse jetzt noch einmal dagegenlegen müssen, und dann hat man Zahlen auf dem Tisch. Dieses Verfahren wird mutmaßlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Den genauen Planungszeitraum kann ich Ihnen nicht nennen, weil wir erst einmal damit zu kämpfen hatten, die Havarie in den Griff zu kriegen und ein Notfallverkehrskonzept aufzustellen. Das wird jetzt in ein vernünftiges konzeptionelles Verfahren gegossen und beobachtet, und dann kann die Diskussion weitergehen.

(Elif Eralp)

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin Gennburg.

Vielen Dank! – Zum Thema Schließung des Tunnels an der Schlangenbader Straße würde ich gerne noch nachfragen: Können Sie, Frau Senatorin, bestätigen, dass die Wohnbebauung auf der Schlangenbader Straße, die sogenannte Schlange, die auf dem Tunnel gebaut wurde – wir erinnern uns an die überbordenden Kosten für WestBerlin damals –, die unter Denkmalschutz steht, in sich im Denkmal integriert auch diesen Tunnel und diese Straße trägt und ein bedeutendes Zeugnis der Moderne ist?

Bitte schön, Herr Senator Gaebler, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, überlegen Sie, ob der Tunnel ein Teil des Denkmals Schlangenbader Straße ist.

[Bürgermeister Stefan Evers: Die ganze Straße!]

Darüber kann man sicherlich streiten. Ich sage jetzt ganz offen: Darüber habe ich mir bisher keine Gedanken gemacht, weil der Tunnel – wie ja sonst auch Sie immer sagen –, diese Autobahnen und so eigentlich wegmüssen. Wir werden das gerne noch mal mitnehmen. Ich werde mit dem Landesdenkmalamt erörtern, ob man den Denkmalschutz auch auf den Tunnel erweitert und möglicherweise auch noch für die Autobahnbrücke am Breitenbachplatz sehen sollte. Ich persönlich, um eine persönliche Meinung zu sagen, halte das eher für nicht zwingend. Wir werden das aber gerne mitnehmen. Ich glaube aber, dass das den Überlegungen, die die Kollegin Schreiner geäußert hat, nicht im Wege steht. – Vielen Dank!

Vielen Dank!

Wir sind gut in der Zeit. Vorsichtshalber bereithalten kann sich noch der Kollege Altuğ. – Die nächste Frage stellt der Kollege Otto.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage zum Thema Wettbewerbsverfahren Jahn-Sportpark, fehlende Unterlagen. Frage: Warum wurden den Teilnehmerinnen des Wettbewerbsverfahrens Jahn-Sportpark die Grundrisse der Haupttribüne von 1987 im Maßstab 1 : 100, die stati

sche Berechnung und Konstruktionsbeschreibung der Flutlichtmasten sowie die Fundamentbewehrungs- und Stahlbaupläne von 1986 in den Maßstäben 1 : 200 und 1 : 10 vorenthalten und lediglich vereinfachte Pläne aus dem Brandschutzkonzept übergeben?

Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Otto! Vielen Dank für die Frage, die mir die Möglichkeit gibt, das mal etwas klarzustellen, was der „Tagesspiegel“ aus unserer Sicht etwas verkürzt berichtet hat. In den Anlagen zur Auslobung waren sämtliche uns vorliegende Planunterlagen zum bestehenden Stadion beigefügt. Das waren im Einzelnen die Draufsicht, die Ansichten und Schnitte des Tribünengebäudes von 1987, die Aufmaßpläne der BIM aller Geschosse als PDF, DWG und DXF sowie das Brandschutzkonzept. Hier sind also mitnichten nur Sachen aus dem Brandschutzkonzept übermittelt worden, sondern auch alles, was uns an Plänen vorliegt.

Wenn der BI weitere Pläne vorgelegen haben und sie der Meinung war, diese seien nicht mit einbezogen worden, hätte sie im Preisrichterkolloquium auch schon die Möglichkeit gehabt, diese zur Verfügung zu stellen. Die BI war nämlich im Preisrichter- und im Sachverständigengremium mit mehreren Personen vertreten. Die Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, sind übrigens online verfügbar – ich lese die Internetadresse hier jetzt nicht vor, gebe sie Ihnen aber gerne –, insofern ist aus unserer Sicht das Verfahren rechtskonform. Alle relevanten Unterlagen waren der Auslobung beigelegt. Es gab auch keine Rüge von anderen Wettbewerbsteilnehmenden. Insofern gehen wir davon aus, dass dieser Vorwurf, sagen wir mal, etwas konstruiert ist und eher darauf abzielt, das Verfahren weiter zu verzögern.

Da wir ein dringendes Interesse daran haben, dort ein neues, inklusives Stadion zu bauen, werden wir weiterhin daran arbeiten. Aktuell wird die Ausschreibung der Schadstoffentsorgung vorbereitet. Diese soll dann ab dem vierten Quartal 2023 durchgeführt werden, und die Abrissarbeiten sind in den kommenden Jahren geplant.

Vielen Dank! – Herr Otto, möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte schön!

Das kann man alles so und so sehen. Ich glaube, das Thema heißt ja: Werden Wettbewerbe ordnungsgemäß durchgeführt? –, insofern will ich fragen: Wenn da

tatsächlich diese Unterlagen nicht zur Verfügung standen – ob Sie die jetzt im Schrank hatten oder nicht, Herr Senator, das spielt ja keine Rolle –, wurde damit nicht, möglicherweise wissentlich, die Grundlagenermittlung und damit eine ordnungsgemäße Planung behindert?

Bitte schön, Herr Senator!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Otto! Der Widerspruch steckt ja schon etwas in Ihrer Frage; dass Sie sagen: Wenn Unterlagen nicht vorhanden waren, ob sie dann wissentlich vorenthalten wurden. Also da muss man sich dann schon entscheiden. Aus unserer Sicht lagen die Unterlagen nicht vor, und deshalb konnten sie auch nicht wissentlich vorenthalten werden. Zum anderen sind wir der Auffassung – und das haben meines Erachtens die Entwürfe auch gezeigt –, dass die Architektinnen und Architekten eine ausreichende Grundlage hatten, um ihre Planungen darzulegen, um sich mit dem Gebäude zu befassen. Es hatten auch alle die Möglichkeit, das Gebäude vor Ort zu begehen, um sich noch persönlich ein Bild davon zu machen.

Insofern: Als Ingenieur sage ich, es ist immer gut, wenn man mehr Pläne hat als weniger; aber zu behaupten, wenn man nicht ganz viele Pläne hat, kann man nicht arbeiten, ist, glaube ich, auch nicht richtig. Das kann man so oder so sehen, wie Sie schon richtig sagten. Wir sehen es so, dass die Unterlagen ausreichend waren, dass es hier keinen Wettbewerbsverstoß gibt und dass deswegen auch weiter an der Umsetzung gearbeitet werden kann.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeordnete Billig.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Natürlich sind nicht ganz viele Pläne automatisch auch besser; es müssen auf jeden Fall die richtigen sein. Ich würde gerne wissen: Die genannten Unterlagen liegen ja im Bundesarchiv vor. Warum wurden sie denn nicht durch die Senatsverwaltung ausgereicht?

Bitte schön, Herr Senator Gaebler!

Wir haben die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die auch den Betreibern des Geländers zur Verfügung standen und die bisher immer die Grundlage für alle Überlegungen, Diskussionen und Planungen waren, und sind davon ausgegangen, dass an der Stelle keine weiteren Planungen vorliegen und auch nicht erforderlich sind. Wenn wir jetzt bei jedem Vorhaben sämtliche Archive der Republik abfragen würden, würden wir, glaube ich, auch nicht sehr weit kommen mit unseren Verfahren. In diesem Falle wäre das sicherlich eine Überlegung gewesen, wenn wir keine Pläne zur Verfügung gehabt hätten, aber da es, wie ich bereits gesagt habe, flächendeckend Aufmaßpläne aller Geschosse gab, ist das, glaube ich, eine gute Grundlage, um darauf Architekturplanung zu machen.

Vielen Dank, Herr Senator! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 3: