Protocol of the Session on June 15, 2023

Es gibt im Rahmen von „Inklusion ’23“ noch viele weitere Projekte, die über den Sport hinausgehen, in die Gesellschaft wirken und dann auch verstetigt werden. Da ist zum Beispiel die Museumsinsel zu nennen, die ein inklusives Programm macht. Es ist aber auch der VBB zu nennen, der eine App entwickelt, die über die Spiele hinaus Gültigkeit hat und Menschen mit Behinderung den barrierefreieren Zugang ermöglichen soll, und noch viele weitere Projekte.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Die Kollegin Wahlen stellt ihre erste Nachfrage.

Vielen Dank! – Das hört sich gut an. Ich möchte trotzdem noch fragen, welche Inklusionssportarten im Breitensport gefördert werden können.

Bitte schön, Frau Staatssekretärin!

Beim inklusiven Sport verfolgen wir das Ziel, möglichst alle Menschen in die Sportvereine zu bekommen und gar nicht so sehr speziell bestimmte Sportarten zu unterstützen, denn Inklusion betrifft alle Sportarten. Wie wir jetzt bei den Special Olympics sehen können, haben wir allein 26 verschiedene Sportarten von Golf bis Reiten, und da muss es das Ziel des Senats sein, und das ist es auch, die Sportvereine zu unterstützen, unter anderem mit dem Inklusionsmanager, den ich gerade schon benannt habe, und darüber allen Menschen mehr Zugang zu den Vereinen zu ermöglichen. Das ist noch eine Aufgabe, die wir alle vor uns haben, und da ist sicherlich noch Luft nach

oben, das muss man ganz klar sagen. Die Special Olympics sind aber eine sehr gute Möglichkeit, für das Thema zu sensibilisieren. Wenn man sich allein anguckt, wie viele Sportvereine am Brandenburger Tor sind – der Platz ist nämlich beim Familiensportfest komplett ausge- bucht –, um im Rahmen der Special Olympics ihr Programm vorzustellen, macht das deutlich, dass die Bereitschaft der Vereine da ist und das auch gewürdigt wird.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin Schedlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und auch an die Staatssekretärin für die bisherige Beantwortung! – Wenn wir in Berlin den Rückenwind nutzen wollen, den uns die Special Olympics bieten, um noch mehr Inklusionssport auch in Breitensportvereinen zu ermöglichen, braucht es auch Sportstätten. Deswegen wäre meine Frage: Inwiefern nutzen wir den Rückenwind zur Verbesserung und um beim Umbau, Neubau der Infrastruktur, wie beispielsweise dem dritten Bauabschnitt im Friedrich-Ludwig-Jahn- Sportpark, schneller und noch besser voranzukommen?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin!

Vielen Dank für die Fragestellung! Sie haben gerade schon den Inklusionssportpark genannt. Das ist sicherlich eine unserer größten Herausforderungen und eines der inklusivsten Projekte, weil wir mit dem Jahn-Stadion ein vollinklusives Stadion bauen wollen. Da ist natürlich die Herausforderung, das entsprechend zu verankern und im Haushalt zu hinterlegen. Dazu haben die Regierungsfraktionen eine sehr deutliche Aussage getroffen, auch im Koalitionsvertrag, nämlich, dass genau das eines unserer Hauptziele im Sport sein soll, dafür zu sorgen, dass der Jahn-Sportpark umgesetzt werden kann. Das war bereits bisher das gemeinsame Ziel der Vorgängerregierung. Das ist aber sicherlich nur eine Baustelle. Das wäre ein europaweites Leuchtturmprojekt.

Wir haben aber ebenfalls in den Richtlinien der Regierungspolitik hinterlegt, dass es zwei inklusive Sportanlagen pro Bezirk geben soll. Auch da sind wir natürlich weiter dran, und auch da ist der Jahn-Sportpark ein Teil der Lösung. Wir sind aber ebenfalls weiter damit beschäftigt, eine inklusive Typensporthalle zu entwickeln. Der Prozess startet in den nächsten Wochen mit Einbindung aller Beteiligten, sodass wir auch hier auf einem guten Weg sind, das Thema Inklusion weiter voranzutreiben

und im Sinne der Special Olympics nachhaltig zu verankern.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin!

Die nächste gesetzte Frage für die Fraktion Die Linke stellt der Kollege Ronneburg.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich stelle die Frage an den Senat: Wie ist der weitere Zeitplan zur Untersuchung der Wassereinsickerung in den Bahnhof der U 5 am Alexanderplatz, und welche Auswirkung hat die Untersuchung an der U 5 auf die geplanten Hebungsmaßnahmen an der U 2 in zeitlicher oder technischer Hinsicht?

Bitte schön, Frau Dr. Schreiner!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bisher verliefen alle Arbeiten zur Wiederaufnahme des Tunnels der U 2 planmäßig. Wir haben ein abgestimmtes Sanierungskonzept, das regelmäßig überprüft wird. Unsere technische Behörde hat dazu umfangreiche Bauauflagen erteilt, die in Messsystemen, Schwellenwerten und sehr kurzfristigen Kontrollen und Berichtspflichten bestehen. Man kann ganz klar sagen: Der Sanierungsplan kann nach derzeitigem Stand eingehalten werden, und wir können die U 2 planmäßig nach den Sommerferien wieder zweigleisig betreiben.

Das Ganze ist natürlich ein iterativer Prozess. Das heißt, man muss immer gucken, wenn die einzelnen Sanierungsschritte abgearbeitet sind, ob wirklich so, wie geplant, weitergemacht werden kann, aber aktuell ist der Stand so.

Der Wassereintritt, der im Moment bei der U 5 festgestellt wird, kann verschiedenste Ursachen haben. Was auf jeden Fall eine gute Nachricht ist: Es ist kein statisches Problem ersichtlich, denn auch der U-5-Tunnel ist im Monitoringsystem. Das heißt, da ist kein statisches Problem. Trotzdem wird natürlich eruiert, woher diese Wasserpfützen kommen. Das kann vielfältige Ursachen haben, denn Wasser sucht sich seine Wege, und es wird selbstverständlich auch eruiert und repariert. Es gibt aber aktuell keine Hinweise auf statische Einschränkungen.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Der Kollege Ronneburg hat die Gelegenheit für die erste Nachfrage.

Vielen Dank! – Ich stelle gern noch eine Nachfrage, die etwas darüber hinausgeht, und zwar: Ich möchte den Senat nach seiner Auffassung fragen beziehungsweise fragen, ob er die Auffassung teilt, dass es an der Zeit ist, ein Moratorium für weitere Hochhausbaumaßnahmen an oder über U-Bahnen zu erlassen, bis die Untersuchungen und zu ziehenden Konsequenzen aus dem Desaster an der U 2 und gegebenenfalls an der U 5 vollständig abgeschlossen wurden, um jedes Risiko weiterer Schädigungen an zentraler Infrastruktur der Stadt, beispielsweise durch Bauten am Hermannplatz und am Alexanderplatz, auszuschließen.

Bitte schön, Herr Senator Gaebler!

Das fällt eher in meinen Bereich. Deshalb haben wir uns gerade abgestimmt, dass ich dazu etwas sage. Bei allen Baumaßnahmen im Bereich von ÖPNV-Anlagen, insbesondere U-Bahn-Tunneln, gibt es besondere Vorkehrungen, besondere Auflagen und einen ziemlich langen Vorlauf, wo genau untersucht wird, was dort passiert. Bestes Beispiel ist das Hines-Hochhaus am Alexanderplatz, über dem Bahnhof der U 5, wo seit ungefähr zwölf Jahren darüber nachgedacht wird, wie man das am besten absichert, und wo deshalb noch nicht mit Bauarbeiten begonnen worden ist. Insofern haben die Bauaufsichtsbehörden der Bezirke, die vorrangig dafür zuständig sind, das im Blick. Das ist bei allen Planungsverfahren so. Ein generelles Moratorium halte ich deswegen für überflüssig. Richtig ist aber, dass wir weiterhin achtsam damit umgehen und überlegen müssen, wie man bestimmte Dinge absichert und welche Arbeiten erforderlich sind. Das werden wir weiter bei den verschiedenen Projekten im Blick haben.

[Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)]

Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage stellt der Kollege Schwarze für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank für die Ausführungen und Erläuterungen! Die bringen mich aber gerade beim letzten Punkt noch einmal zu einer Nachfrage, insbesondere bezüglich eines möglichen Moratoriums. Sie haben ausgeführt, dass man alles im Blick habe. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat, wenn sich herausstellt, dass es diese Schäden aufgrund der Baumaßnahmen – verbunden mit den vorhandenen Hochhausplänen am Alexanderplatz und anderswo

(Staatssekretärin Dr. Nicola Böcker-Giannini)

gibt, und wenn er kein Moratorium für nötig erachtet? Welche Schlüsse werden denn dann gezogen?

Bitte schön, Herr Senator Gaebler!

Vielen Dank! – Der Senat von Berlin und auch die Bezirksämter von Berlin arbeiten nach Recht und Gesetz. Es gibt bestimmte Vorgaben, was bei Bauanträgen zu beachten ist und was nicht. Ich kann nicht einfach willkürlich sagen: Den Bauantrag bearbeite ich nicht, weil ich nicht genau weiß, was er für technische Folgen hat.

[Katalin Gennburg (LINKE): Quatsch!]

Diese technischen Folgen müssen sich untersuchen lassen. Ich kann nicht von vornherein ein Moratorium verhängen. Ich kann sagen, es muss Untersuchungen geben, und wenn bestimmte Risiken festgestellt werden, dann kann ich mir überlegen, ob ich sage, dass an der Stelle nicht gebaut werden darf. Aber pauschal über die ganze Stadt entlang aller U-Bahn-Trassen oder unterirdischen S-Bahn-Trassen ein Moratorium zu verhängen, wäre rechtswidrig, und aus diesem Grund werden wir das nicht machen. Das ist die Konsequenz, die Sie da ziehen. Der Senat ist aber sehr wohl daran interessiert, dass die ÖPNV-Trassen, die wir haben, durch Baumaßnahmen nicht gefährdet werden. Deswegen werden alle Vorkehrungen getroffen und alle Planungen und Untersuchungen gründlich gemacht. Bei den Entscheidungen wird darauf geachtet, dass Risiken weitestgehend ausgeschlossen werden.

Vielen Dank, Herr Senator!

Die nächste gesetzte Frage für die AfD-Fraktion stellt der Abgeordnete Bertram.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie passt das zusammen, dass einerseits nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserversorgung auch langfristig und in Dürreperioden gesichert ist, andererseits aber der Senat öffentlich über die Rationierung von Trinkwasser nachdenkt?

Frau Senatorin Dr. Schreiner, bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir sind deutschlandweit bestrebt – daran arbeiten wir hier in Berlin schon seit längerer Zeit und deutschlandweit im Rahmen einer Wasserstrategie –, dass die Wasserversorgung auch in Anbetracht des Klimawandels und jetzt noch einmal erschwert durch den Umbau der Braunkohleregionen gesichert ist. Natürlich ist es so, dass im Rahmen einer Wasserstrategie ganz viele Maßnahmen adressiert werden. Da sind wir, wie gesagt, im guten Austausch mit dem Bund und den anderen Bundesländern.

Jedes Bundesland muss sich darüber Gedanken machen, wie Wasser gespart werden kann. Da gibt es viele Elemente, die adressiert werden. Das betrifft natürlich auch die Frage, wie sich die Bevölkerung verhält und wie man mit den Wasserbetrieben in die Infrastruktur investieren kann, damit möglicherweise Rückhaltebecken et cetera gebildet werden. Das betrifft natürlich auch eine ganz enge Zusammenarbeit mit Brandenburg. All das machen wir. Im Rahmen einer Wasserstrategie werden auch immer rechtliche Möglichkeiten geprüft, wie man im Rahmen eines Stufenplans bestimmte regulative Wasserbedarfe adressieren kann. Das werden wir natürlich tun.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Bertram, Sie haben Gelegenheit, eine Nachfrage zu stellen. – Bitte schön!

Erst einmal vielen Dank für die Ausführungen! Sie sind jetzt ein bisschen im Ungefähren geblieben. Mich würde an der Stelle interessieren: Wie will der Berliner Senat im Fall einer Rationierungssituation den Wasserverbrauch der Berliner überwachen und gegebenenfalls bestrafen, wenn mehr verbraucht wird? Welche Planungen gibt es da bisher? Das würde mich sehr interessieren.

Bitte schön, Frau Senatorin!

Danke schön, Frau Präsidentin! – Es gibt aktuell keine Trinkwasserknappheit in Berlin. Insofern stellt sich diese Frage akut nicht. Im Rahmen von Planungen wird man über all diese Sachen diskutieren müssen. Man wird dort auch festlegen können, wie solche Dinge, die man adressiert, auch durchgesetzt werden können. Deswegen wird all das ein Diskussionsgegenstand sein, wenn man einen Stufenplan erarbeitet. Der ist aber, wie gesagt, Teil einer großen, umfassenden Wasserstrategie.

(Julian Schwarze)

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier im Präsidium ein Eindrücken für eine Nachfrage erst berücksichtigen können, wenn der Senat die Gelegenheit hatte, eine Antwort zu geben, aus der eine Nachfrage resultieren kann. Deshalb darf jetzt die zweite Nachfrage die Kollegin Gennburg stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Senatorin! Bezogen auf Ihre Antwort würde ich gerne noch einmal wissen – wir haben im Umweltausschuss über die Bodentrockenheit gesprochen –, ob Sie es für verhältnismäßig halten, dass Golfanlagen in Berlin 270 000 Kubikmeter Wasser zur Verfügung haben – das ist mehr als ein Tausendstel der Trinkwasserfördermenge der Berliner Wasserbetriebe –, übrigens zu einem Viertel des normalen Wasserpreises. Finden Sie nicht, dass diese Golfrasen erstens unökologisch und zweitens verzichtbar sind vor dem Hintergrund der Frage, ob Wasser in Zeiten der Biodiversität, der Dürre und der Klimakrise insgesamt rationiert werden muss?

Vielen Dank! – Frau Senatorin, bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gennburg! Ich denke, dass es hier nicht um meine persönliche Meinung geht, sondern wir werden im Rahmen eines Stufenplans sehr genau gucken müssen, welche Kapazitäten wir haben und an welchen Stellen man ansetzt. Da würde ich nichts vorwegnehmen, sondern das wird im Rahmen einer breiten Diskussion mit dem Umweltbundesamt erörtert. Deshalb muss ich mich hierzu nicht mit meiner persönlichen Meinung einlassen.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.

[Gongzeichen]

Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten. – Dann beende ich die Anmeldung.

[Gongzeichen]