zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Aufgabe einer Teilfläche der öffentlichen Sportanlage Olympische Straße 34 in 14052 Berlin gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/1031
Vor 70 Jahren gingen Hunderttausende in der DDR auf die Straße. Politische Entscheidungen zum Zwecke des „planmäßigen Aufbaus des Sozialismus“, den Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 verkündete, führten zu allgemeiner Unzufriedenheit und einer tiefgreifenden Krise. Lebensmittel waren knapp, der Lebensstandard gesunken und es gab einen deutlichen Rückgang der industriellen Produktion. Viele Menschen flüchteten in den Westen. Stalins Tod im Frühjahr 1953 machte manchem leise Hoffnung auf eine Besserung des restriktiven Klimas. Doch die SED-Führung zog ihren harten Kurs weiter durch und ordnete im Mai 1953 die Erhöhung der Arbeitsnormen an: um über 10 Prozent, ohne Lohnausgleich.
Der Aufstand begann mit 700 Berliner Bauarbeitern, die am 15. Juni 1953 ihre Arbeit niedergelegt haben und von der damaligen Stalinallee in die Leipziger Straße marschiert waren. Sie forderten die Rücknahme der Arbeitsnorm-Erhöhungen. Zwei Tage später streikten Hunderttausende Menschen in ganz Ost-Berlin und über 700 Städten und Dörfern der DDR. Arbeiter, Bauern, Kleinunternehmer waren dabei. Sie forderten inzwischen nicht nur bessere Arbeitsbedingungen und soziale Verhältnisse, sondern auch die Freilassung politischer Häftlinge, freie Wahlen und den Rücktritt der SED-Regierung. Am Nachmittag fuhren sowjetische Panzer auf und schlugen den Aufstand in Berlin und gleichzeitig in den größeren Städten wie Halle, Leipzig oder Cottbus mit Gewalt nieder.
Die blutige Niederschlagung kostete über 50 Menschen ihr Leben. Zehntausende Demonstranten wurden verletzt oder verhaftet. Viele erhielten schwere Gefängnisstrafen – einige wurden sogar zum Tode verurteilt. Dabei haben sie nur, weitgehend friedlich, gegen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse protestiert.
Bereits am 22. Juni 1953 wurden, auf Beschluss des Berliner Senats, der östliche Teil der Charlottenburger
Am 3. Juli 1953 erklärte der Deutsche Bundestag dann den 17. Juni zum „Tag der Deutschen Einheit“. Nach dem Mauerfall, im September 1990, wurde dieser Feiertag aufgehoben. Der 17. Juni bekam den Status eines Gedenktages. Nun wurde der 3. Oktober zum staatlichen Feiertag, zum „Tag der Deutschen Einheit“.
Der 17. Juni 1953 darf in seiner Bedeutung für die Geschichte Deutschlands und Europas nicht aus dem Bewusstsein gerückt werden. Er war kein singuläres Ereignis, sondern steht in einer Reihe mit dem Aufstand in Ungarn 1956, dem Prager Frühling 1968 oder den Streiks in Polen 1976 und 1980.
Die Forderung der Frauen und Männer des 17. Juni 1953 nach freien und demokratischen Wahlen sowie dem Ende der Vorherrschaft einer Partei, der SED, wurde 1989 zum Kernanliegen und letztlich zum Erfolg der friedlichen Revolution.
Es gilt nicht nur, die Repression und Ungerechtigkeit der SED-Diktatur aufzuarbeiten, sondern auch des Mutes der Menschen zu gedenken, die nicht nur für bessere Lebensbedingungen, sondern auch für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte auf die Straße gegangen sind – und dafür ihr Leben riskiert und teilweise auch verloren haben.
Wir möchten der Opfer des Stalinismus und der SEDDiktatur, der vielen Menschen und ihren Angehörigen, die wegen ihres Protests inhaftiert wurden oder ihr Leben verloren, gedenken. Wir alle schulden diesen Menschen, die sich friedlich und mutig gegen den SED-Unrechtsstaat DDR auflehnten, unseren Dank und müssen ihr Vermächtnis am Leben erhalten. Auch ihrem Einsatz haben wir unser heutiges Leben in Demokratie und Freiheit zu verdanken.
Der Jahrestag des Volksaufstands am 17. Juni 1953 wird weiterhin jedes Jahr angemessen gewürdigt und die öffentliche Wahrnehmung für diesen Tag in der Bevölkerung wachgehalten. Die historischen Orte und die Denkmale in Berlin-Nikolassee, am Platz des 17. Juni neben dem Finanzministerium in der Wilhelmstraße und auf dem Friedhof Seestraße werden dauerhaft gepflegt und bei Bedarf instand gesetzt. Ein einmaliger, gesetzlicher Feiertag für Berlin an diesem Tag wird zur noch besseren Wahrnehmung beitragen. Der 75. Jahrestag am 17. Juni
2028 wird in diesem Sinne begangen. Dieser Tag soll mit einem begleitenden Maßnahmen- und Veranstaltungskonzept unterstützt werden. Auch die Spurensuche und Aufarbeitung der damit in Verbindung stehenden politischen Verfolgungen muss weiter betrieben werden.
Freiheit und Demokratie sind für das Berliner Abgeordnetenhaus höchste Werte. Dieses Verständnis wollen wir vor allem auch den jungen Menschen weitergeben. Deshalb muss das Gedenken an den 17. Juni 1953 und seine historische Einordnung lebendig bleiben und auch in den Schulen vermittelt und diskutiert werden, damit solch Unheil und Unrecht nie wieder geschieht.
Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses