Protocol of the Session on June 15, 2023

Gerade hinsichtlich des Prüfungssystems, der Bestehensvoraussetzung, der Begleitstrukturen und konkreter Inhalte bleiben bei mir noch offene Fragen. Diese werden wir planmäßig nächste Woche im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie diskutieren können. Ich habe mich deshalb auch ein wenig gewundert, dass die CDU heute schon unbedingt eine Rederunde zu diesem Thema angemeldet hat, vermutlich aus Mangel an Alternativen. Ich weiß es nicht genau.

Dieser Gesetzesentwurf bedarf einer fachlichen Debatte und keines politischen Schlagabtauschs. Deswegen halte ich ihn nicht sehr geeignet dafür, ihn heute zu debattieren. Sie werden merken: Es ist auch sehr fachlich, sehr technisch. – Ich versuche trotzdem, Ihnen das Thema näherzubringen, und werde auf einige Lücken inhaltlich hinweisen und freue mich dann auf die fachliche Diskussion nächste Woche im Fachausschuss.

Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung wird in dem Gesetzentwurf dazu ermächtigt, das Nähere über die berufsbegleitenden Maßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs durch eine Rechtsverordnung zu

regeln. Das hat Frau Khalatbari auch schon angesprochen. Wie die berufsbegleitenden Maßnahmen im Detail ausgestaltet werden, hängt also wesentlich von der noch zu erlassenen Rechtsverordnung ab. Daher sollten die gesetzlichen Vorgaben für diese Rechtsverordnung möglichst detailliert und konkret sein.

In den Vorgaben für die Rechtsverordnung fehlen aber bisher Regelungen zu den Inhalten der pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen und den berufsbegleitenden Studien. Diese Inhalte sind aber von entscheidender Relevanz, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen.

Gerade für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die kein klassisches Lehramtsstudium absolviert haben, sollte hier ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Es sollte sichergestellt werden, dass Pädagogik und Didaktik, Schulrecht und Schulentwicklung, Diversität und Inklusion, Diagnostik und Leistungsbewertung sowie Selbstreflektion Teil der pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen und berufsbegleitenden Studien sind.

In den bisherigen gesetzlichen Vorgaben für die Rechtsverordnung sind auch die Prüfungsformate, der konkrete Prüfungsverlauf, die Aufsichtsführung bei der Prüfung und die Nachkontrolle der Prüfungsergebnisse nicht verankert. Das kann so nicht bleiben, entscheidet doch die Prüfung am Ende darüber, ob die Person für den Schuldienst geeignet ist und längerfristig einsteigen kann. Diese Frage war schließlich auch der Grund für die Klage einer Quereinsteigerin, durch die das Fehlen der Rechtsgrundlage überhaupt erst in die Öffentlichkeit kam, und warum wir darüber reden. Hier erscheint das Fehlen also besonders bemerkbar zu sein, und deswegen sollte das entsprechend geregelt sein.

Unklar bleibt auch, wie die Auswahl der Dozentinnen und Dozenten erfolgen soll, die Dauer ihrer Beauftragung und die Abberufung. Das hinterlässt bei allen Beteiligten Unsicherheit und Unklarheiten und sollte unbedingt in die gesetzlichen Vorgaben für die Rechtsverordnung mit aufgenommen werden.

Ich will weitere Fragen stellen. Ich frage mich, warum Quereinsteiger in dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht einfach wie im regulären Vorbereitungsdienst von 18 auf 24 Monate ausdehnen können. Ich finde im aktuellen Gesetzentwurf dazu leider keine Angaben. Ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst in Teilzeit sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein und könnte vor allem Quereinsteigende ohne berufliche Vorerfahrung entlasten und die Erfolgsquote deutlich erhöhen.

Weiter! Was ist mit dem Nachteilsausgleich bei körperlichen Einschränkungen und chronischen Erkrankungen? – Die Universitäten gehen hier mit gutem Beispiel voran und haben längst umfassende Regelungen für Studierende

(Sandra Khalatbari)

etabliert. Es ist höchste Zeit, dass ein Nachteilsausgleich auch für den Vorbereitungsdienst und die berufsbegleitenden Maßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs implementiert wird.

All diese Forderungen werde ich auch im Bildungsausschuss einbringen, und ich hoffe, dass der Gesetzentwurf in diesem Sinne angepasst wird. Eine solide Ausbildung für angehende Lehrkräfte und ein berufsbegleitender Quereinstieg erfordern klare und präzise Vorgaben, um eine hohe Qualität und genügend Unterstützung zu gewährleisten. Das haben die engagierten Menschen verdient, die sich in das Abenteuer Quereinstieg begeben und Verantwortung für die Schülerinnen in dieser Stadt übernehmen. – Danke schön!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Dr. Lasić jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war letzte Woche zusammen mit Marcel Hopp bei der SPD-Sprecherinnenkonferenz für Bildung und habe dort mit Kolleginnen und Kollegen aller Bundesländer über Fachkräftemangel im Bildungsbereich gesprochen. Der Lehrkräftemangel ist, wie wir alle wissen, überall angekommen, und das eint einfach alle Länder in Deutschland, doch überraschend ist, wie uneinheitlich der Umgang mit Quereinsteigenden ist. Gefühlt ist alles dabei. Manche Länder stellen etwas stümperhaft ohne jegliche Vorbereitung ein und lassen Quereinsteigende ohne jegliche Unterstützung einfach allein klarkommen.

[Torsten Schneider (SPD): Wo ist das?]

Es gibt mehrere Länder, und wir kürzen die Titel nicht, um so zu werden. – Andere machen Crashkurse. Viele senken die Unterrichtsverpflichtung gar nicht. Nur ein Teil hält am Referendariat fest. Das engmaschige Netzwerk des Berliner QuerBer, mit dem die Quereinsteigenden ab dem ersten Tag begleitet werden, hat bundesweiten Vorbildcharakter. Ja, die anderen Länder schauen ganz klar auf uns als Vorbild bei der Qualifizierung von Quereinsteigenden. Da dürfen wir richtig stolz auf uns sein.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Timur Husein (CDU)]

Das Lob für Berlin war für mich ein schöner Moment in der Runde. Auch wenn das heute etwas in Vergessenheit geraten ist, es waren wir hier im Parlament, die bei den Haushaltsberatungen 2017 den Rahmen für eine gesunde Ausgestaltung der Quereinsteigerausbildung gesetzt haben. Der Mangel an Lehrkräften war schon da absehbar

und nicht weit weg. Uns lag ein Haushaltsentwurf des Senats vor, der wesentliche Fragen der Quereinsteigerausbildung noch nicht adressiert hatte. Ja, es waren Zeiten von Haushaltsüberschüssen, die die neuen Kolleginnen unter Ihnen nur vom Hörensagen kennen.

Wir haben es gewagt. Wir haben damals als R2G auf dem SPD-Ticket ein großes Quereinsteigerpaket von 60 Millionen Euro für den Doppelhaushalt auf den Weg gebracht. Erst durch diese Anpassung im Parlament war die Stundenabsenkung auf 17 Stunden möglich, die heute den Quereinsteigenden das Leben rettet. Die zwei Mentoringstunden kommen aus diesem Paket, ein klarer Vorteil auch gegenüber den Referendaren. Der vorbereitende Kurs vor dem Eintritt in das Referendariat und die substanzielle Stärkung des StEPS dabei, all das, was wir heute als essenzielle Bestandteile von QuerBer ansehen und was dazu beiträgt, dass unsere Quereinsteigenden angemessen ausgebildet werden, war Teil dieses Pakets.

Daher ist es wichtig und richtig, dass wir diesen starken, bewährten Weg ins Lehramt auch rechtlich absichern. Damit schaffen wir nicht nur rechtlich die Grundlage für die Gleichwertigkeit der Ausbildung zwischen grundständig ausgebildeten Lehrkräften und Quereinsteigenden, wir bekennen uns auch grundsätzlich und langfristig zum Quereinstieg als regulären Weg ins Lehramt. – Ich ende hiermit und freue mich auf die Beratung der Gesetzesänderung im Ausschuss und auf einen hoffentlich baldigen Beschluss hier. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Brychcy das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lehrkräftemangel ist verheerend. Zu Beginn des laufenden Schuljahres konnten 875 Stellen nicht besetzt werden, und im kommenden Schuljahr werden es knapp 1 500 sein. Wir sind auch noch gar nicht an der Spitze des Eisbergs angekommen. Laut der neuen Lehrkräftebedarfsprognose des Senats wird die Lücke bis 2026 sogar noch auf 2 500 anwachsen. Ein Drittel der neu eingestellten Lehrkräfte sind aktuell Quereinsteigende. Wir begrüßen sehr, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung eine Rechtsgrundlage für die berufsbegleitenden Studien beziehungsweise den Quereinstieg für Lehrkräfte geschaffen wird. Das Verwaltungsgerichtsurteil von Januar hat die Dringlichkeit noch mal unterstrichen, dass der Zugang und die Prüfungsverfahren des Quereinstiegs rechtlich geregelt werden müssen. Die vielleicht wahlkampfbedingte Panik der CDU damals, dass gegebenenfalls die Notengebung für Tausende Quereinsteigende in Gefahr gewesen sei, hat sich ja nun nicht bewahrheitet.

(Louis Krüger)

Trotzdem ist es gut, wenn hier endlich Rechtssicherheit geschaffen wird.

Natürlich wünschen wir uns, dass perspektivisch auch wieder ausreichend grundständig an den Hochschulen ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Wir diskutieren auch gerade die Kapazitäten und Zielzahlen für Lehramtsabsolventinnen und die nötigen Mittel dafür anlässlich der Hochschulvertragsverhandlungen, denn wir müssen dahin kommen, dass Berlin endlich wieder bedarfsdeckend ausbildet, das heißt, 3 000 Lehrkräfte.

[Beifall bei der LINKEN]

Ansonsten werden wir die eklatante Lehrkräftelücke nicht schließen können, auch nicht mit Quereinsteigenden.

Das Besondere am Quereinstieg in Berlin ist – Frau Lasić hat darauf hingewiesen –, dass er im Vergleich zu anderen Bundesländern zu einem gleichwertigen Abschluss führt, das heißt, auch das zweite Staatsexamen. Hier braucht es einerseits eine sehr gute Balance zwischen der Gleichwertigkeit mit den Anforderungen der grundständigen Lehrkräfteausbildung, und andererseits brauchen wir auch Flexibilität, um möglichst vielen Menschen den Zugang und schnellen Abschluss zu ermöglichen. So ist es auch im Quereinstieg zum Beispiel für das Grundschullehramt, dass das Studium von drei Fächern nötig ist, aber dass zum Beispiel die Bildungsverwaltung auch entscheiden kann, für welche Mangelfächer der Quereinstieg absolviert wird. Es ist sehr gut, dass wir hier flexibel sind.

Wir finden als Linksfraktion, es macht auch Sinn, darüber nachzudenken, weitere Gruppen für den Quereinstieg zu erschließen, zum Beispiel die Lehrkräfte für Fachpraxis. Das sind die Meisterinnen und Meister, die in technischen Berufen an den Berufsschulen tätig sind, und es wäre eine Chance, auch ihnen den Quereinstieg zu ermöglichen, damit sie Pädagogik, Didaktik und ein zweites Fach studieren können, um dann in eine eigene Laufbahn eintreten zu können. So könnten wir diese Gruppe auch als Lehrkräfte gewinnen.

Auch wenn der Gesetzentwurf jetzt schnell beschlossen werden muss, sollten wir danach unbedingt weiter diskutieren, wie wir den Quereinstieg weiter öffnen können. Vor dem berufsbegleitenden Studium – Frau Lasić hat es schon erwähnt – haben wir die Einstiegsphase, die Begleitphase und die Vertiefungsphase, und die Mentorinnen und Mentoren in der Begleitphase sind auch eine Entlastung für das komplette Kollegium, was gerade jetzt sehr wertvoll ist. Deswegen begrüßen wir sehr, dass der Gesetzentwurf ermöglicht, dass die Hochschulen auch mit der Durchführung der Studien beauftragt werden können, weil die enge Zusammenarbeit der Hochschulen und des StEPS auch für die Studienqualität entscheidend ist. Wir werden da im Wissenschaftsausschuss sehr genau hingucken, ob das gewährleistet ist.

Wenn wir sagen, dass die Lehrkräfteausbildung ausschließlich an den staatlichen Hochschulen oder am StEPS erfolgen soll, wofür wir als Linke sind, dann müssen wir natürlich auch die Lehrkräfte für die freien Schulen mit ausbilden.

Deswegen reichen die

2 500 Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch nicht, sondern wir müssen jetzt die Weichen für 3 000 Lehrkräfte perspektivisch in den Hochschulverträgen stellen. Wir unterstützen die Verankerung des Quereinstiegs im Lehrkräftebildungsgesetz, wollen aber weiter diskutieren, wie wir, wie gesagt, den Quereinstieg für weitere Gruppen öffnen können. Denn bis zu dem Punkt, wo wir wirklich bedarfsdeckend an den Hochschulen ausbilden, ist es noch ein langer Weg. Wir brauchen jetzt wirklich jede und jeden, der oder die bereit ist, auch berufsbegleitend in das Lehramt zu gehen. – Danke!

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Daniela Billig (GRÜNE)]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Weiß jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Wir sprechen, wie bereits häufig erwähnt, heute über die Vorlage des Senates zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes. Zur Qualifizierung quereinsteigender Lehrkräfte werden berufsbegleitende Studien angeboten. Für diese Studien bedarf es gesetzlicher Regelungen – Rechtssicherheit ist wichtig, da sind wir ganz bei Ihnen –, und es soll gleichsam eine Regelungslücke geschlossen werden. Insoweit ist das parlamentarische Routine.

Bedauerlich – das kritisieren wir – finden wir das Versäumnis der Koalition, dass die Chance vertan wurde, hier bereits die Grundlage für den Ein-Fach-Lehrer zu schaffen, denn eine Regelung wäre genau an dieser Stelle anzulegen. Ein Gesetz ändert man schließlich nicht jeden Monat. Angesichts des großen Lehrermangels sollte gerade in den Bereichen Kunst und Musik oder Physik der Ein-Fach-Lehrer entsprechend ermöglicht werden. Die AfD-Fraktion hat in der letzten Wahlperiode bereits einen Gesetzesantrag dazu eingebracht. Auch im Koalitionsvertrag heißt es ja:

Wir prüfen den Quereinstieg von Ein-FachLehrkräften in Mangelfächern.

Nachdem die Frau Bildungssenatorin bereits mehrfach in der Presse den Ein-Fach-Lehrer thematisiert hat, wünschen wir uns nun, dass Sie auch zeitnah Taten folgen lassen. Die Berliner Schulen können sich keinen langen Prüfungszeitraum leisten. Nutzen Sie Ihre KMK-Präsidentschaft, um sich dazu mit den anderen Bundesländern abzustimmen!

(Franziska Brychcy)

[Beifall bei der AfD]

Ein weiterer Kritikpunkt, den der Verband Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg vorgebracht hat und dem wir uns anschließen wollen, ist, dass im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, dass die berufsbegleitenden Studien nur von einer von der Senatsverwaltung beauftragten Einrichtung durchgeführt werden. Wir schlagen an dieser Stelle vor, dass die berufsbegleitenden Studien nicht nur von Trägern durchgeführt werden können, die von der Senatsverwaltung beauftragt sind, sondern auch von weiteren Trägern, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Wir werden dazu entsprechende Vorschläge machen und erwarten die Debatte im Ausschuss.

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14:

Berliner Transparenzgesetz