Protocol of the Session on June 15, 2023

Die AfD redet hier eh schon genug im Plenum – vielen Dank!

[Beifall]

Der Freiheitsentzug ist einer der größten Grundrechtseingriffe, die das deutsche Recht vorsieht. Nicht zuletzt sind deshalb die Grenzen in Artikel 104 GG eng normiert. Wir reden hier nicht einmal über Strafe, wir reden hier über Gefahrenabwehr im Polizeirecht. Die Hürden dafür dürfen nicht willkürlich sein. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den zweiten Ansatz des Artikels 104:

… Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. …

Dabei haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes schon etwas gedacht. Die Ausweitung der Präventivhaft ist de facto nichts anderes als eine Aushöhlung des Rechtsstaats. Ich würde mir wünschen, dass wir hier in diesem Hohen Hause mit Gesetzen nicht gegen, sondern für den Rechtsstaat arbeiten.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Die Regelung zur Präventivhaft ist in den Polizeigesetzen mit der berechtigten Begründung der Terrorismusbekämpfung geschaffen worden. – Liebe Sozialdemokraten! Sind Sie nun wirklich bereit, diese Rechtsnorm auf Klimaaktivisten auszuweiten? Denn sowohl die AfD als auch die CDU wollen in diesem Hause nicht nur die Vermutung von schweren Straftaten als Schwelle zur Anordnung von Präventivhaft heranziehen, sondern eben auch Ordnungswidrigkeiten.

[Torsten Schneider (SPD): Hä?]

Ich weiß ja nicht, wie Sie Terrorismus definieren, aber wenn ich in das Ordnungswidrigkeitengesetz schaue, dann sehe ich da keinen einzigen Paragrafen, der auch nur im Entferntesten an Terrorismus herankommt.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Peer Mock-Stümer (CDU): Das ist doch keine Ordnungswidrigkeit!]

Das war Ihr Gesetzentwurf! Den haben Sie erst vor einem Jahr eingebracht, liebe CDU! – Nun können Sie von der AfD natürlich behaupten, dass alle, die sich für

(Stefan Häntsch)

Klimaschutz einsetzen, Terroristen sind. Wie scheinheilig das ist, haben Sie in diesem Hause heute selbst unter Beweis gestellt. Sie haben sich hier vorhin im Rahmen der Aktuellen Stunden groß aufgespielt und von dem Mut zur Freiheit und Demokratie gesprochen. Gerade die Versammlungsfreiheit ist doch genau der Inbegriff dessen, was die Vorkämpferinnen für die Demokratie in Deutschland geleistet haben, ja, eben auch gegen Regeln und Gesetze. Ein Glück, dass sie damals so mutig waren. Damals wurden die Panzer gerufen. Heute haben wir sie hier zu Recht gefeiert.

[Dirk Stettner (CDU): Panzer! – Torsten Schneider (SPD): Panzer!]

Ich möchte keinen Menschen ins Gefängnis stecken, erst recht nicht präventiv, wenn sie uns auf die größte Aufgabe der Menschheitsgeschichte aufmerksam machen, wenn sie ihr Freiheitsgrundrecht, das das Bundesverfassungsgericht ihnen 2021 klar und deutlich zugesprochen hat, einfordern. Hören wir auf, ihnen heute die Freiheit zu nehmen,

[Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]

weder heute mit der Präventivhaft noch morgen durch das Unterlassen von Klimaschutz!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wenn Ihre Antwort hier im Parlament auf die Klimakrise die Präventivhaft ist, dann streuen Sie den Menschen einfach Sand in die Augen. Hören Sie auf, damit die Wut der Bürgerinnen und Bürger

[Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]

auf die Letzte Generation weiter zu schüren und anzuheizen! – Frau Senatorin Badenberg! Ich hoffe, Sie haben es gerade in den letzten Wochen gemerkt, auf welch dünnes Eis Sie sich bereits begeben haben. Maß und Mitte ist das Gebot der Stunde. Das lässt die AfD natürlich vermissen; das wundert mich nicht. Aber ich hoffe, die Koalition macht es besser und beendet endlich diese unsägliche Debatte zur Ausweitung der Präventivhaft. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN –

Beifall von Niklas Schrader (LINKE)

und Katina Schubert (LINKE) –

War aber nicht

sehr schlüssig, Herr Kollege! –

Dann war es

wie immer! –

Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Matz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD, einen präventiven Gewahrsam von bis zu 30 Tagen zu ermöglichen, zeigt vor allen Dingen ein mangelndes Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis. Wir haben auch aus Ihrer Begründungsrede heute herausgehört, dass es von Ihnen am Ende als eine Sanktion verstanden wird, Menschen in Gewahrsam zu nehmen. Wenn Sie das auf die verschiedenen Beispiele, die Sie genannt haben, anwenden, dann geht es am Ende um eine Sanktion und nicht um die Verhinderung einer Straftat. Dafür ist ein Präventivgewahrsam nie und nimmer da. Für Strafen sind ordentliche Gerichtsverfahren da, für welche Straftaten auch immer.

Jetzt wollen Sie das natürlich ganz besonders bei den Klimaaktivisten angewandt wissen, und das dann auch noch 30 Tage lang. Da empfehle ich mal, dass man an den wenigen Stellen, wo wir schon eine Rechtsprechung haben, auch mal reinguckt und dann feststellt, dass zum Beispiel das Amtsgericht München nicht nur gesagt hat, dass sie den Präventivgewahrsam in einem Fall aufheben wollten, weil er nicht verhältnismäßig ist, sondern dass sie ihn auch aufheben wollten, weil die Gefahr einer Wiederholung oder das Stattfinden einer bestimmten Straftat in irgendeiner Form zeitlich bestimmbar sein muss. Und da unterscheidet sich natürlich ein bestimmtes Datum, eine Veranstaltung in irgendeiner Form, deren Datum vorher schon feststeht, von diesem Klimaaktivismus, bei dem nicht am Ende des Folgetags, auch nicht nach fünf Tagen, aber auch nicht nach 30 Tagen absehbar ist, dass bis dahin dieses Thema erledigt wäre, also dass es tatsächlich die Wiederholung auch verhindert. Selbst wenn man sich auf den Gedankengang einlässt, den Sie dahinter erkennen lassen, erkennt man sofort, dass der Präventivgewahrsam das falsche Mittel ist.

Nun ist es trotzdem sinnvoll, und deswegen haben wir uns dem Thema tatsächlich über die schweren Terrorstraftaten angenähert, dass wir in manchen Fällen einen längeren Präventivgewahrsam als bis zum Ende des Folgetags brauchen. Das steht auch im Koalitionsvertrag, da ist auch nicht irgendwie unklar, ob das null ist, weil wir das nicht wollen, oder die CDU zehn oder so etwas will, sondern da steht ganz klar drin, dass es um fünf Tage geht. Und unter welchen Umständen und welchen Bedingungen das gelten kann, haben wir ja auch schon im Innenausschuss erörtert, dafür werden die Koalitionsparteien einen Vorschlag machen. Dem brauchen Sie mit Ihrem Vorschlag und schon gar nicht diesen völlig unangemessenen 30 Tagen nicht vorwegzukommen.

Der Richtervorbehalt wird immer so diskutiert, als ob das besondere Freundlichkeit wäre, dass man den dann auch in einer Regelung vorsieht. Der Richtervorbehalt ist natürlich etwas, was sich aus der Verfassung zwingend ergibt. Der steht überhaupt gar nicht zur Disposition, und ich wage auch die Vorhersage, dass Sie für das, was Sie

(Vasili Franco)

hier träumen, keine Richterin und keinen Richter finden, der das als verhältnismäßig empfindet und entsprechend anordnen würde. Deswegen ist das eine reine Luftblase, eine reine Schaufensterdebatte, die wir hier an der Stelle führen, anstatt dass wir uns wirklich um das kümmern, was die Sicherheit in Berlin braucht, und das sind die Themen, die wir in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren angehen werden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD]

Ich darf Sie fragen, ob Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Franco nutzen möchten.

Ja!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Kollege Matz, dass Sie das noch zulassen! Ich habe zwei ganz konkrete Fragen an Sie.

Sie dürfen aber nur eine davon stellen, suchen Sie sich eine aus!

Okay, dann mache ich es so: Sie haben gesagt, Sie haben sich in der Koalition damit beschäftigt. Haben Sie denn ein konkretes Beispiel, wo der Gewahrsam von zwei Tagen im Bereich der häuslichen Gewalt oder der Hooligans nicht ausgereicht hat? Das würde mich mal interessieren.

Jeder von uns kann sich, glaube ich, vorstellen, dass es im Bereich von schweren Terrorstraftaten solche Umstände geben kann, unter denen ein fünftägiger Gewahrsam tatsächlich die Begehung einer Straftat verhindern kann. Ob es darüber hinaus noch weitere geeignete Beispiele gibt, kann man noch diskutieren. Wir werden im Übrigen, wenn wir einen Gesetzentwurf machen, diesen sowieso noch einmal alle miteinander diskutieren. Jetzt warten Sie einfach noch mal ein paar Tage ab, bis wir einen solchen vorgelegt haben und damit diese Diskussionsgrundlage dasteht. Dafür braucht man nicht solche Clownsanträge wie die von der AfD.

[Beifall von Stefan Häntsch (CDU)]

Herr Kollege, Sie könnten noch mehr Verlängerung bekommen. Es gibt noch den Wunsch von Herrn Woldeit nach Beantwortung einer Zwischenfrage.

Selbst das machen wir mal.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Kollege! Ich bin Ihnen erst einmal dafür dankbar, dass Sie sich dem Antrag auch ein Stück weit sachlich genähert haben, aber Ihre mitunter überzogene Kritik irritiert mich dahin gehend, dass Sie – –

Herr Kollege, Sie müssten eine Frage stellen!

Ja, ja die Frage kommt. – Sind Sie nicht mit mir der Überzeugung, dass unser Gesetzänderungsantrag, der sich ja an anderen Polizeigesetzen orientiert, rechtmäßig ist? Wäre es nicht im Umkehrschluss dann für Sie auch so, dass das Polizeiaufgabengesetz in Bayern und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Hessen nach Ihrer Bewertung auch irregulär wären?

Auch das waren zwei Fragen, Sie dürfen sich eine aussuchen.

Entscheidend ist für mich nicht, ob es irregulär ist, sondern entscheidend ist für mich, dass ich die Regelung in Bayern von der Länge her, die dort im Gesetz verankert ist, völlig absurd finde. Deswegen brauchen wir das gar nicht ernsthaft für Berlin zu diskutieren und werden es auch nicht tun. – Danke!