Protocol of the Session on June 15, 2023

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000

Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute erneut zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied, für den Richterwahlausschuss Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied sowie für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied.

Die Wahl für den Richterwahlausschuss muss gemäß § 88 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim stattfinden. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion die geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten wieder fünf Stimmzettel in fünf unterschiedlichen Farben. Abgeordnete, deren

Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses wird nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine ein Umschlag mit Stimmzetteln ausgehändigt.

Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist auch erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.

Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum sind jetzt bitte freizumachen. Wir werden die Sitzung heute nach den Wahlen direkt fortsetzen und nicht für eine Auszählung unterbrechen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Es wäre schön, wenn die Beisitzerinnen und Beisitzer jetzt wirklich hier nach vorne kommen könnten; verständlicherweise die, die noch nicht da sind. – Ah, es füllt sich! Dann würde ich die Kollegin KühnemannGrunow bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und die Kollegen Koçak und Düsterhöft, die Stimmzettel auszugeben. – Bitte schön!

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich aller Mitglieder des Präsidiums die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wie angekündigt, werde ich die Sitzung gleich fortsetzen und die Wahlergebnisse später bekannt geben und bitte den Saaldienst, jetzt abzubauen. Dann darf ich bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Der Bistrotisch wird auch abgeräumt.

Vielleicht mag schon mal jemand den Senatsmitgliedern ein Zeichen geben, dass es hier gleich weitergeht.

Dann rufe ich jetzt auf

(Vizepräsident Dennis Buchner)

lfd. Nr. 9:

Gesetz zur Abschaffung der Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0975

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und mitberatend an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so.

Tagesordnungspunkt 10 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11:

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln)

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1002

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Woldeit.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Wer mich aus dem Innenausschuss kennt, die letzten sechseinhalb Jahre, oder jetzt auch eineinhalb Jahre aus dem Sportausschuss, der wird wissen, dass ich in der Regel von Herausforderungen spreche und nicht von Problemen. Aber was unsere Sicherheitsarchitektur angeht, haben wir ein Problem.

[Zuruf von der AfD: Wo ist denn Herr Hochgrebe?]

Das Land Berlin hat die schwächsten Polizeigesetze, die schwächsten Polizeibefugnisse in ganz Deutschland. Sie erinnern sich, bei der letzten Plenarsitzung hatte ich unseren Leitantrag „Berlin endlich sicherer machen!“ vorgestellt, konkrete Punkte, konkrete Thesen. Ich habe Ihnen auch gesagt, warum das notwendig ist.

Unsere Berliner Sicherheitskräfte brauchen nicht nur eine personelle Stärkung. Sie brauchen nicht nur bessere Ausstattung, bessere Fahrzeuge, bessere Bewaffnung. Sie brauchen vor allen Dingen die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Handeln. Ich hatte Ihnen angekündigt, dass wir Ihnen dort zur Seite stehen, dass wir Sie unterstützen mit den Dingen, die im Koalitionsvertrag verankert sind,

die großenteils unsere Forderungen waren und wo ich dankenswerterweise wahrgenommen habe, dass Sie verstanden haben, dass wir die richtigen Impulse gesetzt haben, die richtigen Akzente gesetzt haben und dass Sie mittlerweile auch verstanden haben, dass wir hier Notwendigkeiten haben.

Einen dieser konkreten Gesetzesänderungsanträge beraten wir heute in der ersten Lesung. Hier geht es um den Unterbindungsgewahrsam, auch bekannt als Präventivhaft.

[Unruhe]

Herr Kollege! – Darf ich einmal bitten, die Gespräche da hinten ein wenig leiser zu führen. Man hört sie leider bis hier nach vorn. – Besten Dank!

[Beifall bei der AfD]

Vielen Dank, Herr Präsident! – Mit der letzten Novellierung unter Rot-Rot-Grün ist der Präventivgewahrsam im Land Berlin heruntergedrückt worden auf zwei Tage, das heißt, er bringt de facto gar nichts. Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor – und wir hatten eine solche Konstellation: Es gab ein Heimspiel von Hertha BSC gegen Eintracht Frankfurt. Die Hooligans der Fankategorie C verabreden sich. Sie schlagen wild aufeinander ein. Wir haben es sogar Innenausschuss damals behandeln müssen. Mit der jetzigen gesetzlichen Regelung, obwohl man weiß, sie kommen hier an, sie wollen Straftaten begehen, sie wollen Körperverletzungsdelikte begehen, hätten wir jetzt gar keine Maßnahme, diese von der Straße zu bringen, abzuwarten, bis das Spiel vorbei ist, und dann wieder in den Zug zu setzen – auf Wiedersehen nach Frankfurt.

Gleiches gilt auch, wenn wir uns die Situation ansehen, wie wir als Land Berlin drangsaliert wurden von den sogenannten Klimaaktivisten – ich nenne sie Terroristen.

[Torsten Schneider (SPD): Oh!]

Wir reden von 2 200 Strafanzeigen. 276-mal wurde sich hier in Berlin festgeklebt. Das hieß übrigens im Umkehrschluss 220 000 Einsatzstunden für die Berliner Polizei. 120-mal wurden dabei Rettungskräfte blockiert. In einem Fall gab es einen tödlichen Vorfall, weil eine Radfahrerin schwer verletzt nicht mit entsprechendem Einsatzgerät geborgen werden konnte.

[Vasili Franco (GRÜNE): Sollte ich Ihnen sagen, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt? Die hat dem widersprochen!]

Da hätte ich übrigens auch gern eine Reaktion und etwas von den Grünen gehört, um auch ein Stück weit Mit

(Vizepräsident Dennis Buchner)

gefühl zu sehen. Aber Sie stehen eher auf der Seite der Gesetzesbrecher, die vermeintlich denken,

[Beifall bei der AfD – Vasili Franco (GRÜNE): Ich stehe auf der Seite der Staatsanwaltschaft]

dass sie für die gute Sache kämpfen, indem sie Tausende von Menschen im Berliner Stadtverkehr festhängen lassen, die nicht zur Arbeit kommen, die nicht zur Kita kommen, die nicht zur Schule kommen, die eventuell Verträge nicht einhalten können, die, wie ich, nicht ins Parlament kommen, die Kunstwerke beschmieren, die Sachbeschädigungen begehen. Ich sage es deutlich: Das sind Straftäter.

Wenn jemand, wie passiert, gerade frisch verurteilt, aus dem Gefängnis kommt und kündigt für die nächsten Tage wieder Straftaten an, was ist dann? – Dann gibt es doch nur eine Möglichkeit, die harte Antwort des Staates, des Rechtsstaates. Da gibt es auch keine zweite Meinung.

[Beifall bei der AfD]

Herr Abgeordneter! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Düsterhöft aus der SPDFraktion zulassen möchten.

Wie immer sehr gern.

Haben Sie vielen Dank, Herr Kollege! – Was mir heute schon ein paar Mal aufgefallen ist und gerade eben – deswegen möchte ich gern die Zwischenfrage stellen –: Finden Sie die Äußerungen von Ihnen in Bezug auf die Grünen und deren Positionen eigentlich noch demokratisch,

[Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)]

beziehungsweise halten Sie es für eine sachorientierte Diskussion, oder ist das nicht einfach nur Bashing, was Sie betreiben, beziehungsweise ein Herabwürdigen anderer Meinungen?

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich glaube, dass Ihre Zwischenfrage sogar berechtigt ist.