Protocol of the Session on May 11, 2023

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderung nach der Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen und Untersuchungsmechanismen für insbesondere rechtswidriges Polizeihandeln ist sehr alt. Ebenso lange währt die Diskussion darüber, ob so eine Institution eine sinnvolle Sache ist oder eher eine Art Störfaktor. Wir sagen ganz klar – ich glaube, der Bericht von Herrn Oerke zeigte es auf –: Eine moderne Polizei braucht unabhängige Kontrolle von außen, denn sie ist fehlbar. Aber

sie kann lernen, und dafür ist diese Stelle da. Es ist ein großer Fortschritt, dass die rot-grün-rote Koalition diese Stelle in der letzten Wahlperiode geschaffen hat.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Auch in der Funktion des Bürgerbeauftragten liegt ein Mehrwert, nämlich für Menschen, die sich bei Beschwerden gegenüber Behörden oder über behördliches Handeln nicht an die Behörde selbst wenden möchten, sondern an eine unabhängige, neutrale Stelle.

Insofern auch von uns noch einmal vielen Dank an Sie, Herr Dr. Oerke, für die geleistete Aufbauarbeit! Ja, ich weiß, Ihnen wurde der Anfang nicht ganz leicht gemacht. Das war etwas holprig. Das stimmt. Insofern war es schon eine große Leistung, dass Sie parallel zum Aufbau der Stelle auch schon angefangen haben, sich zu vernetzen und inhaltlich zu arbeiten. Danke dafür!

Der Blick in die Statistik zeigt, dass die Eingaben und Beschwerden, die in der Funktion des Polizeibeauftragten hereingekommen sind, einen weitaus größeren Anteil ausmachen als die in der Funktion des Bürgerbeauftragten. Ich muss sagen, das ist ungefähr auch das, was wir erwartet haben, denn beim Thema Polizei gibt es in dieser Stadt einen sehr hohen Bedarf an einer solchen Institution. Ich hätte hier vorausgesagt, dass das noch weiter ansteigen wird, aber Sie haben eben schon selbst in Ihrer Rede berichtet, Herr Dr. Oerke, dass das auf beiden Seiten weiter ansteigt.

Genau die unabhängige Untersuchung, die Sie jetzt machen, ist, bevor wir das eingeführt haben, immer wieder auf Widerstand gestoßen. Was haben wir uns nicht alles anhören müssen? – Herr Franco hat es zitiert: Wir würden einen Generalverdacht gegen die Polizei aussprechen. Wir würden das Vertrauen in die Polizei untergraben. Uns wurde sogar vorgeworfen, wir würden die öffentliche Sicherheit gefährden, weil die Polizei dann nicht mehr richtig arbeiten könne. – So etwas mussten wir uns von Leuten wie Ihnen, Herr Dregger, anhören. Daran sieht man, dass wir uns da grundsätzlich unterscheiden, denn es geht hier um nichts weniger als um die grundsätzliche Frage: Was wollen wir eigentlich für eine Polizei? Wollen wir eine Polizei, die sich einigelt? Wollen wir eine Polizei, die bei Kritik zumacht, nach dem Motto: Die Staatsmacht hat man nicht zu hinterfragen; es wird immer seine Richtigkeit gehabt haben? Oder wollen wir eine offene Fehlerkultur in der Polizei? Wollen wir eine Polizei, die an sich arbeitet?

[Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)]

Wollen wir eine Polizei, die lernt? – Da ist unsere Antwort klar: Wir wollen keine Kultur des Wegschauens. Wir wollen nicht, dass man sich bei der Polizei einigelt, wenn es dort problematische Vorgänge gibt. Wir wollen, dass Probleme offen angesprochen werden und man daraus Konsequenzen zieht.

(Martin Matz)

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Natürlich ist das nicht immer bequem, wenn man über Probleme redet. Das ist doch klar. Aber nur, wenn man bereit ist, sich diesen Problemen zu stellen, und den Blick von außen nicht verwehrt, wird man auch in der Lage sein, Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen. So wird es gelingen.

Die Arbeit des Bürger- und Polizeibeauftragten hat gerade erst angefangen. Aber schon die im ersten Bericht aufgeführten Fälle zeigen, dass da ganz konkrete und grundsätzliche Problemstellungen adressiert werden. Es würden Lücken bei der Dokumentation von Einsätzen aufgetan. Die Polizei kann einen Einsatz, der stattgefunden hat, nicht mehr wiederfinden. Die Mängel bei der Bearbeitung von Dienstunfällen wurden schon angesprochen. Und es werden schwerwiegende Vorwürfe wegen unrechtmäßiger Polizeigewalt untersucht. Alles wichtige und grundsätzliche Fragen.

Der Bericht zeigt aber auch auf, wo es noch Verbesserungsbedarf bei der Arbeitsfähigkeit gibt. – Herr Dr. Oerke, Sie haben es ganz klar angesprochen. – Dazu will ich noch mal ein bisschen zurückblicken: Wir sind ganz bewusst in Berlin den Weg gegangen, der es dem Beauftragten grundsätzlich ermöglichen soll, auch aufzuklären, wenn gleichzeitig zu einem Vorgang ein Strafverfahren oder ein Disziplinarverfahren läuft. Da sind wir bewusst weiter gegangen als beispielsweise RheinlandPfalz, wie Herr Dregger korrekt angemerkt hat. Die schließen das in ihrem Gesetz quasi aus. Das war eine bewusste Entscheidung, denn sonst würde es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass so eine Beauftragtenstelle in diesen Fällen zur Untätigkeit verdammt ist. Die Justiz hat in diesen Fällen auch ein Defizit, Herr Dregger. Die Staatsanwaltschaft greift auf polizeiliches Ermittlungspersonal zurück. Insofern ermittelt am Ende wieder die Polizei gegen sich selbst. Das ist nicht immer neutral, und das erklärt auch, warum es in gravierenderen Fällen, wie Körperverletzung im Amt, so gut wie keine Verurteilungen gibt, wenn man sich das statistisch anschaut. Das ist ein Defizit. Deshalb müssen wir einen Weg finden, wie auch in diesen Fällen die Akteneinsicht ermöglicht wird. Das ist völlig klar.

Ich will auch noch einmal sagen: In dem Gesetz, das wir in Berlin haben, wird die Akteneinsicht in solchen Fällen auch nicht ausgeschlossen. Sie ist grundsätzlich möglich. Sie kann verweigert werden. Es gibt auch andere Rechte wie das Auskunftsrecht, das Zutrittsrecht oder die Anhörung von Beteiligten. Es gibt durchaus Instrumente in diesen Fällen für den Beauftragten, und da kann man Sie nur bitten, Herr Dr. Oerke – das werden Sie selbst wissen –, die bestmöglich zu nutzen. Dass aber bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen ganz grundsätzlich und regelmäßig dichtgemacht wird, ist nicht im Sinne der Transparenz und der Aufklärung. Da erwarten wir eine größere Offenheit bei diesen Behörden.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Gleiches gilt für die Bilder der Bodycams. Es kann doch ein großer Vorteil dieser Instrumente sein, dass sie unabhängige Aufklärung ermöglichen, von der beide Seiten profitieren können. Aus diesem Grund haben wir das so im ASOG verankert. Ich finde, es kann nicht sein, dass dem Beauftragten dauerhaft diese Daten verweigert werden. Das müssen wir ändern.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE)]

Das ist nicht leicht, aber meine Bitte an Sie, Herr Dr. Oerke, ist: Seien Sie in solchen Fällen hartnäckig! Fordern Sie die Aufklärung ein, und scheuen Sie nicht den Weg an die Öffentlichkeit oder auch hier ins Parlament! Wir stehen da an Ihrer Seite. Wir sind auch immer bereit, über Vorschläge zur Nachschärfung des Gesetzes in dieser Frage zu reden. Das war von Anfang an ein neuralgischer Punkt, weil es juristisch kompliziert ist, das auf Landesebene so weit zu fassen, wie man es eigentlich möchte. Aber wir waren immer für einen Polizeibeauftragten, und daran halten wir auch fest, der mehr ist als ein Grußonkel zum Händeschütteln. Vermitteln ist auch wichtig, miteinander reden ist auch wichtig, aber er muss auch handfeste Aufklärungsmöglichkeiten haben. Lassen Sie uns diese Debatte weiterführen!

Zum Abschluss will ich noch einmal eins in Erinnerung rufen und ein bisschen einordnen: Die Einführung von unabhängigen Kontrollmechanismen – gerade für den Polizeibereich – steckt in Deutschland in den Kinderschuhen. Wir sind da gerade erst am Anfang. Das gibt es erst seit wenigen Jahren, und das gibt es auch nur in wenigen Bundesländern. Andere Staaten sind da schon weiter. Deshalb muss man sich auch internationale Beispiele ansehen, gerade im Hinblick auf die Frage des Verhältnisses von solchen Stellen zur Justiz und zu den ermittelnden Staatsanwaltschaften. Natürlich haben wir da auch Erwartungen an die Bundesebene. Das ist ausgesprochen worden, und das möchte ich noch einmal ein bisschen bekräftigen. Die Ampel hat sich das in den Koalitionsvertrag geschrieben, und insofern ist sie aufgefordert, da keine halben Sachen zu machen und nicht auf halber Strecke stehen zu bleiben. Wir brauchen eine Einbettung solcher Stellen in die Strafprozessordnung. Wir brauchen eine Einbettung und keine Abgrenzung, Herr Dregger.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!

Ich komme zum Schluss. – Die Einführung einer solchen Stelle ist ein Anfang, der lange erkämpft werden musste. Insofern ist das erst einmal ein guter Aufschlag. Danke

für Ihren Bericht! Wir werden diese Debatte zu den rechtlichen Grundlagen weiterführen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat Herr Woldeit nun das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Oerke! Vorab von mir vielen Dank für Ihren Bericht und Ihr Engagement! Ich glaube, es ist gerade in Berlin kein Zuckerschlecken, eine solche Behörde aufzubauen. Man muss die Strukturen schaffen, man muss das Personal irgendwie heranschaffen, ob es – das haben Sie auch gesagt – eine Versetzung oder eine Abordnung ist. Da gibt es natürlich auch beamtenrechtliche Schwierigkeiten und Hürden. Das haben Sie geschafft, und Sie haben es sogar vermocht, im Aufbau Ihrer Behörde bereits anzufangen zu arbeiten. Das ist eine Leistung, das kann man durchaus honorieren. Dafür unseren herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Dr. Oerke! Sie wissen, dass ich bei der Institution eines Polizeibeauftragten durchaus offen in der Diskussion war. Ich fand den Gedanken gar nicht schlecht. Warum? – Ich habe selber in 20 Dienstjahren Erfahrung bei der Bundeswehr einen Wehrbeauftragten erlebt und eine unabhängige Ombudsstelle, die es einem Petenten ermöglicht, unter Nichteinhaltung des Dienstweges – das ist der wesentliche Punkt – Missstände innerhalb einer Behörde anprangern zu können. Das ist eine wesentliche, gute und wichtige Aufgabe. Wir haben es beispielsweise im Rahmen der Schießstandaffäre in der Berliner Polizei erlebt, dass diejenigen, die auf Missstände hingewiesen haben – hier ging es um toxikologische Vergiftungen von Vielschießern und SEK-Beamten –, oftmals als Nestbeschmutzer galten, weil sie etwas gesagt haben, was eigentlich nicht nach außen gehen soll. Das war falsch, und es hat Jahre gedauert, bis diese Kolleginnen und Kollegen die Anerkennung dafür bekommen haben, die sie verdient haben, und das wäre mitunter schon früher möglich gewesen, wenn wir einen ordentlichen Polizeibeauftragten gehabt hätten.

[Beifall bei der AfD]

Herr Dr. Oerke! Sie haben sich bei uns in der Fraktion vorgestellt, und, das habe ich Ihnen auch gesagt, Sie sind jemand für mich, der diese Stelle als Person mit Ihrer Qualität, mit Ihrer Vita wunderbar ausfüllt; aber, das sage ich auch ganz deutlich, ich hatte meine Schwierigkeiten mit der Ausgestaltung des Gesetzes, wie es jetzt vorliegt und wie es in Kraft ist: ein Bürger- und Polizeibeauftrag

ter. – Ein reiner Polizeibeauftragter, der genau die Probleme anspricht, die ich gerade aufgelistet habe, wäre der richtige Weg gewesen.

Immer, wenn ein Gesetz von Rot-Rot-Grün oder RotGrün-Rot aufs Tableau gebracht wird, klingeln bei konservativen Menschen die Ohren. – Herr Schrader, ich bin immer wieder dankbar, wenn Sie reden.

[Tobias Schulze (LINKE): Wir auch!]

Ich wünsche mir, dass möglichst viele Polizeibeamte dementsprechend Ihre Reden hören.

[Beifall bei der AfD]

Es trieft in jeder Äußerung von Ihnen von Misstrauen, Polizeifeindlichkeit sondergleichen. Sie reden in Ihrer Rede gar nicht über einen Bürger- und Polizeibeauftragten, sondern im Schwerpunkt versuchen Sie darzustellen, dass die Polizei eine sukzessive Rassismusproblematik mit sich bringt, dass sie rechtswidrig handelt und Ähnliches, und das ist nicht der Fall. Das ist definitiv nicht der Fall. Das können Sie mantraartig wiederholen. Ich weiß nicht, ob das nicht schon eine manische Sache bei Ihnen ist, aber sie ist falsch.

[Beifall bei der AfD – Steffen Zillich (LINKE): „Sukzessive“?]

Warum kritisiere ich das, genauso wie ich das LADG kritisiere? – Wenn wir Doppelstrukturen schaffen, und der Kollege Dregger hat genau auf die Schwierigkeit hingewiesen, wenn wir Doppel- und Dreifachstrukturen schaffen, wird es schwierig. Erstens: An wen wendet sich der Bürger? Wir haben Beschwerdestellen bei der Berliner Polizei. Wir haben Beschwerdestellen in Ordnungsämtern. Wir haben eine Ombudsstelle durch das Landesantidiskriminierungsgesetz, und wir haben jetzt einen Bürger- und Polizeibeauftragten.

Und ist es wirklich die Aufgabe einer Behörde, sich um eine verlorengegangene Eintrittskarte für den Berliner Zoo zu kümmern, wo eine mangelnde Kulanz des Unternehmens Berliner Zoo angeprangert wird? – Ich denke, nicht.

Das ist übrigens, was ich im Gesetzgebungsverfahren in der ersten und zweiten Lesung gesagt und angesprochen habe, das haben Sie in Ihrem Bericht auch dargelegt: dass es natürlich Tür und Tor öffnet für Querulanten, für Denunziation. Sie haben es auch reingeschrieben. Es gab genau solche Dinge, mit denen Sie sich beschäftigen mussten, die aber unter dem Strich nicht zielführend waren, und das ist das, was nachgebessert werden muss.

Gut ist es, dass wir die Bereiche haben, die Sie auch angesprochen haben. Dass im Rahmen des Dienstunfallrechtes, wenn ein Beamter eine traumatisierende oder gesundheitseinschränkende Belastung zu erleben hat und über Wochen und Monate – ich kenne übrigens den Fall, den Sie im Bericht beschrieben haben, in dem Fall waren

(Niklas Schrader)

es anderthalb Jahre – Akten hin- und hergeschoben werden, Arztrechnungen nicht beglichen werden können, das sind unhaltbare Zustände, und genau dafür sind Sie da. Hier machen Sie Ihren Job gut, das entnehme ich Ihrem 20-seitigen Bericht, und dafür sage ich Ihnen auch noch mal herzlichen Dank.

[Beifall bei der AfD]

Wenn es aber dazu führt, dieser Fall wurde auch angesprochen, dass stark alkoholisierte Personen in ihrer, wie gesagt, unter Alkoholeinfluss stehenden Wahrnehmung einen Beamten in Zivil nicht erkennen, und es wurde keine Schusswaffe gezogen, es wurde eine Schusswaffe gezeigt, dann steht Aussage gegen Aussage. – Wissen Sie, mein Großvater hat immer gesagt: Ich will der Aussage des Schutzmanns glauben und nicht der Aussage des Verbrechers.

[Niklas Schrader (LINKE): Erzähl mehr, was dein Großvater so gesagt hat!]

Natürlich kann es mal so und so gehen, aber grundsätzlich ist für mich die Aussage des Schutzmanns – so hat er es gesagt – als rechtsstaatlicher Träger etwas glaubwürdiger als die eines Verbrechers. So bin ich sozialisiert worden. Wenn es dann dazu führt, dass ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird, das die Staatsanwaltschaft führt, das höchstwahrscheinlich eingestellt wird – ich gehe davon aus –, wir dann, wie gesagt, parallel eine Ermittlung haben durch den Bürger- und Polizeibeauftragten, wenn Disziplinarverfahren aufgeführt werden, und am Ende stellt sich heraus, da ist nichts dran, die Ermittlungen werden eingestellt, die Polizisten haben rechtsstaatlich gehandelt im Rahmen ihrer Vollzugsbefugnisse, macht das aber trotzdem etwas mit den Beamten. Die Beamten sind im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nicht in der Lage, befördert zu werden, egal, wie gerechtfertigt oder ungerechtfertigt das Disziplinarverfahren ist. Das kann, wie gesagt, auch monetäre Nachteile haben. Es bietet in der Tat zusätzlich Misstrauen und Missgunst. Es bietet eine Unsicherheit im Handeln. All das darf so nicht passieren.

Herr Kollege Dregger! Sie haben übrigens auch im Wahlkampf angesprochen, Sie wollen das Landesantidiskriminierungsgesetz abwickeln. Das haben Sie aus unserem Programm abgeschrieben. Jetzt sind Sie in der Regierung. Gemäß Ihrem Koalitionsvertrag sind Sie, glaube ich, schon eingeknickt. Helfen Sie jetzt mit, solche unnützen polizeifeindlichen Gesetze rückabzuwickeln und Gesetze, die fehlerbehaftet sind, wie Sie selber erkannt haben, so anzupassen, dass der Bürger- und Polizeibeauftragte seinen Job vernünftig machen kann und dass es der Polizei und den Bürgern hilft. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo!]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es wird vorgeschlagen, den Bericht an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu überweisen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen des Hauses herzlich für die geleistete Arbeit danken. Vielen Dank!