Protocol of the Session on May 11, 2023

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt der Kollege Schulze. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Finanzpolitik ist immer auch Sozialpolitik. Auch wenn ein Antrag zur Hundesteuer auf den ersten Blick nach einer recht trockenen Steuerdebatte klingen mag, verfolgt dieser Antrag, wie so oft, ein zutiefst sozialpolitisches Ziel. Ja, es geht uns auch um Steuergerechtigkeit. Und ja, es geht uns auch um die bisherige steuerliche Unterscheidung in Seniorinnen und Senioren erster und zweiter Klasse. Aber, und hier liegt, mit Verlaub, der Hund begraben: Zuallererst geht es uns um die zunehmende Einsamkeit im Alter.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Aber von vorne! Mit der Hundesteuer erhebt das Land Berlin eine örtliche Aufwandssteuer. Das bedeutet: Wir als Abgeordnetenhaus können selbstständig über die Höhe, Fälligkeit und Festsetzung entscheiden und damit auch über gezielte finanzielle Entlastungen für bestimmte Personengruppen. Mit der ersten Änderung des Hundesteuergesetzes – die Kollegen Schlüsselburg und Goiny haben schon die Geschichte ausgeführt – durch Rot-RotGrün im Jahr 2021 müssen sich Berlinerinnen und Berliner mit geringem Einkommen nicht mehr zwischen Hund und Hobby, zwischen Vierbeiner und Vereinssport entscheiden.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Die Zahlen belegen: Rot-Rot-Grün hatte damit einen Nerv getroffen. Seitdem hat sich die Zahl der Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer mehr als verdoppelt.

(Sebastian Schlüsselburg)

Heute profitieren mehr als 20 000 Berlinerinnen und Berliner von dieser Entlastung. Finanzpolitik ist eben auch Sozialpolitik.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir nun eine steuerliche Gerechtigkeitslücke innerhalb der Generation 65 plus schließen. Künftig sollen sich auch Pensionärinnen und Pensionäre sowie Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die privat Hunde halten, unkompliziert von der Hundesteuer befreien lassen können. Denn ob kleine Rente oder kleine Pension – für uns gibt es nicht Seniorinnen und Senioren erster und zweiter Klasse. Und ja, fernab der finanziellen Entlastung stellt unser Antrag auch ein Zeichen der Wertschätzung dar. – Liebe Pensionärinnen und Pensionäre! Das Abgeordnetenhaus kümmert sich auch weiterhin um Beamtinnen und Beamte, auch nachdem sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind.

[Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Ist Berlin vielleicht deshalb die Stadt der Hunde, weil es die Stadt der Einsamen ist? Das fragte ein Artikel im „Tagesspiegel“ im Mai 2018. Wissenschaftliche Studien zu Einsamkeit im Alter belegen, dass Berlin bereits vor Corona trauriger Spitzenreiter war. Die Auswirkungen der Pandemie gingen auch an Pensionärinnen und Pensionären nicht spurlos vorbei, denn auch in dieser Gruppe ist das Risiko für Einsamkeit im Alter gestiegen. Forschende sind sich einig, dass Hunde Stress mildern, dass regelmäßiges Ausführen zu mehr Bewegung an der frischen Luft führt und Hunde das Leben ihrer Halterin und Halter strukturieren. Auch sind sie fabelhafte Kontaktstifter. Ein Hund kann damit nicht nur dem Gefühl der Einsamkeit vorbeugen, ein Hund mindert aktiv das Risiko für Isolation im Alter.

Grüne Finanzpolitik ist immer auch Sozialpolitik. Deshalb ist es nur folgerichtig, gegen die zunehmende Einsamkeit im Alter in unserer Stadt auch Pensionärinnen und Pensionären diesen steuerlichen Anreiz zu gewähren. Meine Fraktion legt gemeinsam mit der Fraktion Die Linke mit diesem Antrag eine wirksame, kostengünstige und bürokratiearme Maßnahme zum Wohl unserer Pensionärinnen und Pensionäre vor. Jetzt liegt es an den Fraktionen von CDU und SPD, unseren Ball aufzunehmen. Stimmen Sie für Steuergerechtigkeit, für eine spürbare Entlastung und für weniger Einsamkeit im Alter! Stimmen Sie für unseren Antrag!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Für die SPD-Faktion hat die Kollegin Lüdke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag gibt in der Begründung an, ein

Redaktionsversehen zu beheben. Es wurde gerade schon dargestellt, wie es dazu kam. Ich selbst war damals bei der Entstehung des Antrags nicht dabei, und es liegt mir auch fern, jetzt zu beurteilen, ob es sich allein um einen redaktionellen Fehler handelt. Bei diesen vier Zeilen aber, die jetzt im Gesetzestext ergänzt werden sollen, ist meine Überzeugung, dass wir das schon noch mal im Grundsatz diskutieren sollten. Denn: Warum sind bestimmte Personengruppen von der Hundesteuer befreit? – Der Kollege hat es gerade schon an einigen Stellen benannt: Es gilt für Hunde, die bestimmte Unterstützung leisten. Das heißt, es gilt für Blindenhunde, Therapiehunde, Sanitätsrettungshunde. Es gilt natürlich auch für bestimmte Personengruppen, deren Einkommen gering ist, weil Finanzpolitik auch Sozialpolitik ist. Diese Einkommensgruppen sollen natürlich auch weiterhin nicht benachteiligt werden, wenn es darum geht, sich einen Hund anzuschaffen. Hunde stärken körperliche und psychische Gesundheit, soziale Kontakte und lassen auch Kinder Verantwortung lernen. Das dürfen wir Einzelnen natürlich nicht abhängig vom Einkommen vorenthalten.

Zusätzlich geht es bei der Befreiung auch darum, Menschen aktiv dazu zu ermutigen, sich einen Hund anzuschaffen. Deshalb haben wir für fünf Jahre Hunde, die aus dem Tierheim geholt werden, von der Steuer befreit, denn wir wollen, dass die Leute zuerst im Tierheim gucken und nicht direkt beim Züchter damit anfangen.

[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Genau!]

Außerdem ist die komplette Gruppe der Rentnerinnen und Rentner befreit. Das ist das Zeichen, dass wir gerade ältere Personen dazu animieren, sich einen Hund zuzulegen, fit zu bleiben, Kontakte zu pflegen und auch zu erneuern.

Ich möchte aber schon aus einer tierschutzpolitischen Perspektive auch eine Frage stellen, ob Haustiere das erste Mittel sein sollten, Einsamkeit zu beseitigen, denn unter den falschen Voraussetzungen ist man im schlimmsten Fall einfach nur gemeinsam einsam.

[Beifall von Mirjam Golm (SPD)]

Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Einnahmen, die sie generiert, helfen uns aber schon dabei, Kosten zu stemmen, zum Beispiel die Beseitigung von Hundehaufen. Es hilft auch dabei, die Tiersammelstelle finanziell zu unterstützen, dort, wo Hunde abgegeben werden, die eben nicht mehr versorgt werden können, die nicht mehr gewollt waren.

Jetzt ist es so: Nun auch Pensionärinnen und Betriebsrentner in die Ausnahme mit einzubeziehen, lässt uns auf weitere Einnahmen verzichten, und ich möchte hier schon sehr sorgsam abwägen. Die Tiersammelstelle ist völlig überlaufen, und auf weitere Einnahmen zu verzichten, würde hier einen weiteren Engpass schaffen.

(André Schulze)

Es vergeht außerdem kaum ein Tag, an dem sich nicht irgendjemand hier darüber beschwert, wie viel Hundekot hier eben nicht eingesammelt werden kann. Auch, wenn es um Personen im fortgeschrittenen Alter geht, sind es auch Personengruppen, die überwiegend über ein Einkommen verfügen, sodass sich 120 Euro im Jahr ohne eine unzumutbare Benachteiligung schon entrichten lassen.

Ich freue mich daher, diese Abwägung noch mal genau ausführlich und vor allen Dingen kritisch im Hauptausschuss zu besprechen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Für die AfD-Fraktion folgt der Kollege Vallendar. – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Hundesteuer war ja bereits in der vergangenen Legislatur in diesem Hohen Hause Thema, und es ist eine der wenigen Steuern, auf die das Land Berlin auch unmittelbar Einfluss nehmen kann. Die Koalition aus Rot-Rot-Grün hatte erkannt, dass sozial Schwache Schwierigkeiten haben, die Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen, wenn sie gleichzeitig mit der Hundesteuer belangt werden und das dazu noch in Coronazeiten.

Anstatt damals also den richtigen Schritt zu gehen und zu sagen: Wir schaffen die Hundesteuer gleich ganz ab –, entschied man sich lieber dafür, ein Bürokratiemonster mit Ausnahmen und Befreiungen für einzelne Personengruppen zu schaffen. Dabei gibt es keine sachlichen Argumente für die Beibehaltung der Steuer.

Wie bei jeder anderen Steuerart fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt und sind nicht zweckgebunden. Wer also denkt, die Einnahmen aus der Hundesteuer dienten dazu, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf den Straßen und in den Parks zu beseitigen, Fiffitütenspender aufzustellen oder Hundewiesen einzurichten, der irrt. Hundekotbeseitigung in der Stadt ist eigentlich Aufgabe der Herrchen, und wenn die Ordnungsämter ausreichend ausgestattet wären, könnte man durch Bußgelder auch ausreichend Geld erwirtschaften, um die Beseitigung illegalen Hundekots zu finanzieren.

Ganz nebenbei wäre mit dem Argument auch jeder Hundebesitzer bestraft, der brav die Hinterlassenschaften entfernt.

[Beifall bei der AfD]

Die Hundesteuer soll einfach nur Geld in den Staatskessel spülen. Sie ist aber nichts weiter als eine Bagatellsteuer,

die in einem modernen Steuersystem keinen Platz mehr haben sollte.

In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr, in Frankreich wurde die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft, in England 1990 sowie in Schweden 1995. In den vergangenen Jahren wurde die Hundesteuer auch in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien abgeschafft, nur natürlich in Deutschland und vor allen Dingen Berlin nicht.

Nun kommen die Linken und Grünen erneut mit der Änderung des Hundesteuergesetzes daher, weil man eben im ersten Anlauf noch geschlampt hat. Dabei wird erneut nur an den Symptomen herumgearbeitet. Folgen Sie doch lieber unserem Antrag auf die generelle Abschaffung der Hundesteuer, den wir am 6. Dezember letzten Jahres hier ins Plenum eingebracht haben und der jetzt auf seine Beratung in den Ausschüssen wartet.

Nicht nur, dass es nach wie vor kein Argument gibt, warum Hunde besteuert werden und Katzen, Wellensittiche oder andere Tiere nicht – nein, wir haben obendrauf noch eine große Inflationskrise. Tierarztbehandlungen und deren Kosten werden durch die Anpassung der Gebührenordnung um 100 Prozent erhöht, die Tierfutterkosten wachsen neben den Lebensmittelkosten im Supermarkt unaufhörlich.

Wie bereits in meiner letzten Plenarrede zur Entlastung des Tierheims Berlin bleibt auch hier festzuhalten, dass der Staat von ungeahnten Mehreinnahmen durch die Verbrauchersteuer im Zuge der Inflation profitiert. Bürger und Tierbesitzer hingegen sind immer größeren Belastungen ausgesetzt, und deswegen geht ihr Antrag aus unserer Sicht eindeutig in die falsche Richtung. Wir sollten alle Hundebesitzer in Berlin entlasten, und der richtige Weg wäre daher die komplette Abschaffung der Hundesteuer, und das ist der Weg der Alternative für Deutschland. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Hauptausschuss. Widerspruch höre ich dazu nicht – dann verfahren wir so.

Tagesordnungspunkt 24 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

(Tamara Lüdke)

lfd. Nr. 25:

Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936

Der interaktive Teil des Abends! Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für dieses Gremium haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt erneut zur Wahl vor: Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer.

Die Wahl erfolgt auf Antrag der AfD-Fraktion geheim, und ich darf Ihnen noch einmal das übliche Wahlverfahren erläutern. Abgeordnete, deren Name mit A bis K beginnt, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Name mit L bis Z beginnt, nutzen bitte die rechte Seite. Jedem Abgeordneten wird nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine der Stimmzettel ausgehändigt.

Der Stimmzettel sieht für beide Vorschläge die Möglichkeit vor, jeweils „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihren Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist!

Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen und dass die Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum jetzt frei gemacht werden müssten.