Sie haben es schon gemerkt: Ich möchte gerne auch über Vergesellschaftung sprechen. Denn wer über Mitbestimmung und Mieterdemokratie sprechen will, wer die ausweiten will, der muss über Vergesellschaftung sprechen. Denn mit der Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne können wir die Mietpreiseskalation beenden und für dauerhaft bezahlbare Mieten sorgen. Wir leisten einen entscheidenden Beitrag für die soziale Wohnraumversorgung in unserer Stadt. Wir ermöglichen eine umfassende Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter. Und wir
Deshalb stimmt es mich so positiv, dass heute die Expertenkommission ihren Zwischenbericht vorgestellt hat und festhält, dass Vergesellschaftung rechtlich möglich und finanzierbar und Mieterdemokratie absolut möglich ist.
Mit dem Zwischenbericht werden die rechtlichen Nebelkerzen gelöscht, die die Gegnerinnen und Gegner des Vorhabens versuchen zu konstruieren. Der Zwischenbericht der Kommission ist Rückenwind für all diejenigen, die sich für bezahlbare Mieten, soziale Wohnraumversorgung und eine lebendige Mieterdemokratie einsetzen. Deshalb erleben Sie uns heute als Berliner Linke sehr gut gelaunt und sehr gelassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Gesetzentwurf, den wir prinzipiell für sehr erfreulich und positiv halten. Die Rede meines Vorredners allerdings hatte mit dem Gesetzentwurf nur ganz am Rand etwas zu tun.
Das macht alles, was ich mir vorher aufgeschrieben habe, ein bisschen obsolet, denn das zeigt das Problem, das Sie von der rot-grün-roten Koalition haben, und warum Ihre Wohnungspolitik in den letzten Jahren so dramatisch vor die Wand gefahren ist. Sie möchten etwas für Mieterinnen und Mieter tun und machen das vollkommen zu Recht – wir unterstützen das auch – in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Es ist ja kein Selbstzweck, dass das Land Berlin eigene Gesellschaften hat. Das Land Berlin ist nicht der bessere Unternehmer, sondern es muss einen guten Grund dafür geben, und der gute Grund dafür ist, dass der Mietenmarkt in Berlin nicht funktioniert und nicht für bezahlbaren Wohnraum für alle Mieterinnen und Mieter sorgen kann. Deswegen ist es richtig, dass wir mit unseren landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dagegen vorgehen und helfen. Deswegen ist es auch richtig, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Vorreiter bei der Beteiligung von Mieterinnen und Mietern sind, und zwar nicht nur auf der Quartiersebene, sondern,
Genau mit dem Spaltpilz, den Sie auch in diese grundsätzlich positive Diskussion hineinbringen, sorgen Sie dafür, dass Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern gesät wird. Genau das versuchen wir, hier zu regeln. Wir versuchen, Mieterbeiräten und Mieterräten eine gesetzliche Struktur, eine Unterstützung, eine Absicherung, Räumlichkeiten, Finanzen und Beteiligungsformen zu geben. All das kann ein gutes Vorbild sein. Aber Sie sorgen dafür, dass Vermieter und Mieter sich gegenseitig nicht trauen. Sie versuchen, damit Politik zu machen. Nebenbei tun das die radikalen Linken in trauter Einigkeit mit den radikalen Rechten. Sie versuchen, gemeinsam Wahlkampf zu betreiben. Das ist nicht unser Ziel.
Wir glauben, dass wir nur mit einem Zusammenwirken von privaten und öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften für ausreichend Wohnraum für die Mieterinnen und Mieter sorgen können. Der Beginn hier ist genau richtig. Es ist ein sehr gutes Projekt, eine sehr gute Stärkung der Mieterbeiräte und Mieterräte. Das wollen wir vorantreiben, allerdings nicht mit dem Ziel, wie die Linksfraktion das möchte, den gesamten Wohnungsmarkt zu vergesellschaften. Das hat mit diesem Antrag gar nichts zu tun. Das, was Sie gerade erzählt haben, ist vollkommen themenfremd.
Wofür wir Sorge tragen müssen – wir haben zum Teil eine starke Überalterung der Mieterbeiräte –, ist eine stärkere Information, denn die Beteiligung bei den Wahlen ist sehr gering. In jedem Fall ist es nicht so, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen bis dato die Arbeit der Mieterbeiräte behindert, nicht auf Augenhöhe mit ihnen geredet und die Mieterbeiräte als Bittsteller behandelt hätten. Das ist nicht die Erfahrung, die wir damit gesammelt haben.
Sie können gerne Zwischenfragen stellen. Darüber freue ich mich. – Der jetzige Gesetzentwurf sieht vor, dass notwendige Strukturen geschaffen werden. Das ist ein guter erster Schritt, den die CDU-Fraktion gerne unterstützt. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Beschluss des Wohnraumversorgungsgesetzes hat Berlin im Jahr 2015 in Sachen Mieterinnenschutz einen Riesenschritt nach vorn getan. Ich war damals noch nicht Mitglied dieses Parlaments, aber ich habe mir die damaligen Protokolle angeschaut und muss sagen, es hat mich beeindruckt, mit welchem ernsthaften, gemeinsamen Willen zur Lösung das Gesetz, bei aller Kritik, die es natürlich auch damals gab, hier diskutiert und auch beschlossen worden ist – zur Erinnerung: auch mit Stimmen der damals oppositionellen Grünen, und auch Herr Tahiri hat dieses Gesetz damals sehr gelobt.
Das war ein großer Erfolg – und ja, es war ein Erfolg, der auf Druck von Mieterinneninitiativen hin erfolgte, und es war gut und richtig, dass dieser Druck damals verstanden wurde und Umsetzung gefunden hat. Es war damals schon vielen klar, auch meiner Vorgängerin Iris Spranger: Das war ein erster Schritt, es muss weitergehen. „Das Thema wird uns noch lange beschäftigen“, hat Iris Spranger damals gesagt, und damit hatte sie recht. Heute diskutieren wir eine Änderung, eigentlich eine Erweiterung des Gesetzes, und auch heute geht es vor allem darum, den Einfluss von Mieterinnen und Mietern auf die Wohnungspolitik zu vergrößern und sie zu beteiligen, und auch das ist wiederum richtig.
Wir wollen mit der Gesetzesänderung die Mitwirkung von Mieterinnen und Mietern an der Entscheidung der landeseigenen Wohnungsunternehmen stärken, indem wir neben den Mieterräten nun auch die Mieterbeiräte gesetzlich verankern, ihre Informationsrechte über die Unternehmen und auch ihre Zusammenarbeit mit Mieterräten stärken. Das ist ein weiterer großer und wichtiger Schritt nach vorn.
Mieterbeiräte haben in Berlin bereits eine jahrzehntelange Tradition. Oft waren sie Initiativen, die aus der Mieterschaft selbst entstanden und Interessen der Mieterinnen und Mieter gegenüber den Eigentümern vertraten. Viele Vermieter haben schnell gemerkt, dass auch sie von diesem ehrenamtlichen Engagement profitieren, weil es die Zufriedenheit der Mieterinnen und ihre Verbundenheit mit den Wohnquartieren stärkt. Es ist deshalb richtig, dass wir nun die Wahl von Mieterbeiräten von einer Kann- zu einer Muss-Bestimmung machen, was im Grunde auch zeigt, dass Mieterbeiräte vorgesehen waren. Fairerweise muss man ja auch sagen, dass die landeseigenen Wohnungsgesellschaften sie ohne die gesetzliche Verpflichtung eingerichtet haben.
Meine Anfrage an die Senatsverwaltung ergab – daher habe ich auch die Zahl –, dass wir in den Beständen der landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin zurzeit 145 Mieterbeiräte haben, die in den Wohnquartieren die
Interessen der Mieterinnen selbst ermitteln und sich auch darum kümmern. Das sind – das muss man mal sagen, das hat auch mein Kollege Herr Schenker gesagt – 600 Berlinerinnen und Berliner, die sich für die Interessen der Menschen in ihren Wohnquartieren engagieren und ehrenamtlich ihre Zeit und Kraft investieren. Das möchte ich hier einmal hervorheben und dafür Danke sagen.
Dass es gut ist, wenn diese lokalen Beiräte künftig eng verzahnt mit den Mieterräten zusammenarbeiten und ihr Know-how zur Verfügung stellen, damit sie dann auf der Ebene der Aufsichtsgremien die Interessen der Mieterinnen noch besser vertreten können, und dass sie dafür die Unterstützung der Unternehmen brauchen, das ist klar, und dass das gut funktioniert und den Unternehmen auch nutzt, wissen wir auch. Wir verweisen immer gern auf das berühmte Gießener Modell, wo bei den städtischen Wohngesellschaften schon seit über 30 Jahren der Mieterrat erfolgreich arbeitet. Ein Modell der Mieterbeteiligung übrigens, darauf möchte ich auch hinweisen, das in den Neunzigerjahren in Gießen von dem sozialdemokratischen Bürgermeister Lothar Schüler eingeführt wurde, der mich kürzlich in meinem Kiezbüro besucht hat und dessen Modell bis heute bei der Wohnbau Gießen GmbH sehr erfolgreich praktiziert wird und der heute, Anfang 80, in Gießen noch wohnungspolitisch aktiv ist – ein UrSozialdemokrat und ein ursozialdemokratisches Thema.
Es ist demokratische Politik, weil sie die Partizipation von Menschen und die Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen fördert und Beteiligung und Mitwirkung herstellt. Und es ist soziale Politik, weil sie auch die Unternehmen dazu bewegt, die Interessen der Mieterinnen zu berücksichtigen. Sie wird noch besser – das ist mein Wunsch –, wenn es gelingt, die Mieterbeiräte wirklich so inklusiv zu gestalten, dass die Breite der Gesellschaft in diesen wichtigen Gremien repräsentiert wird und sich beteiligt. Eine alleinerziehende Mutter muss sich genauso in den Gremien beteiligen können wie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder mit Handicap.
Ich bin deshalb froh, dass wir uns mit unseren Koalitionspartnern auf diese Novelle einigen konnten. Das ist ein weiterer Schritt zu einer sicheren Wohnraumversorgung in Berlin, ein guter Tag für die Mieterbeiräte und für mehr Beteiligung und Demokratie. – Danke für die Aufmerksamkeit!
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Manuela Schmidt (LINKE)]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Stettner! Was haben Sie denn eigentlich an diesem Gesetzesentwurf nicht richtig verstanden? Herr Schenker hat ja in aller Klarheit dargestellt, worum es ihm geht, und genau das ist das Ziel, das hier angepeilt wird. Ich habe das sehr ausgiebig gelesen. Es sollen auf der einen Seite Mieterräte und auf der anderen Seite in den landeseigenen Unternehmen noch mal Mieterbeiräte entstehen. Das sind alles zusammen rund 500 Leute.
Also: Wir haben hier oben die Mieter, das sind 500 Leute, und hier unten die landeseigenen Gesellschaften. So sieht das im Ergebnis aus. – Entschuldigung, Frau Präsidentin, dass ich nicht um Erlaubnis gefragt habe! – So sieht das effektiv aus.
Welche Funktion haben unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? – Sie sollen Wohnungen bauen und die möglichst kostengünstig vermieten. Dabei haben Sie schon erhebliche Probleme, weil sie mittlerweile finanziell immer weiter ausgelastet sind. Jetzt sollen ihnen diese Mieterräte und Mieterbeiräte übergeholfen werden, die es zum Teil auch schon gibt. Das ist so weit völlig in Ordnung, aber – das haben Sie übersehen – da soll noch ein Oberrat oben drüber, und zwar die Wohnraumversorgung Berlin, dieses Konstrukt, zu der Sie vor Kurzem bei uns einen Antrag abgeschrieben haben, in dem stand: Die soll abgeschafft werden. – Die wollen Sie jetzt als Oberrat über alles drüber setzen. Und wenn dieser Oberrat zwischen den Mieterräten, den Mieterbeiräten und dem Oberrat Wohnraumversorgungsgesellschaft – – Und wenn das noch nicht ausreicht, dann sollen die noch Sachverständige hinzuziehen, um eventuelle Streitigkeiten zu beheben. Mit alldem sollen sich die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auseinandersetzen und sollen es natürlich auch noch bezahlen, zusätzlich zu der Zeit, die sie investieren.
Ich frage mich, was man an so einer Sache missverstehen kann. Hier wird der Sowjet wieder eingeführt, die komplette DDR wieder aufgebaut.
Das rote Berlin ist das Vorbild – lesen Sie das doch mal ein bisschen nach –, das Herr Schenker gern wieder hätte und hier wieder aufgebaut wird. Demnächst kommt auch das Hausbuch wieder, und wenn Sie in irgendeinem dieser Häuser zu Besuch sind, müssen Sie sich im Hausbuch eintragen, damit der Blockwart genau weiß, dass Sie da sind. – Schönen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mieterinnenbeiräte vertreten die Interessen der Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen in den einzelnen Quartieren. Mieterinnenbeiräte sind wichtige Akteure, um den sozialen Zusammenhalt in den Kiezen zu stärken und um zwischen landeseigenen Wohnungsunternehmen und den Mieterinnen zu vermitteln, zum Beispiel bei Modernisierung oder auch bei Neubau. Sie sind also kein Selbstzweck. Man lebt nämlich nicht nur in einer Wohnung, sondern man lebt in Hausgemeinschaften, man lebt im Quartier. Daher erst mal vielen Dank an alle Mieterinnenbeiräte in unserer Stadt für ihre wertvolle Arbeit!
Mit der Änderung des Wohnraumversorgungsgesetzes heute korrigieren wir endlich einen Konstruktionsfehler des Wohnraumversorgungsgesetzes von 2015 – ja, ganze sieben Jahre später. Die teilweise schon langjährig bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen arbeitenden Mieterbeiräte bekommen jetzt endlich eine gesetzliche Grundlage.
Warum gab es diese Lücke überhaupt? – Der Mietenvolksentscheid 2015 hat in einem Gesetzentwurf die Mieterräte als das zentrale Herzstück der Mieterbeteiligung vorgesehen. Sie sollten als Gebietsmieterräte mit eigenen Mitwirkungsrechten direkt gewählt werden. Eine Übernahme in den Gesetzentwurf der damaligen großen Koalition scheiterte – so jedenfalls die Information der Initiative Mietenvolksentscheid – an der Behauptung, dass nicht genug Mieterbeiräte bestehen würden, um sie gesetzlich vorschreiben zu können. Tatsache ist aber, dass es damals schon viele Mieterinnenbeiräte bei den Landeseigenen gab. Es war wohl eine Ausrede, die die Angst vor engagierten Mietervertreterinnen überdecken sollte. Und diese Angst vor zu viel Mitbestimmung, zu viel Mitwirkung blockierte bis vor Kurzem auch uns innerhalb der Koalition. Gut, dass nun alle innerhalb der Koalition diese Angst überwunden haben. Vielen Dank dafür!