Auch auf Bundesebene besteht bereits seit einigen Jahren Einvernehmen zur Schaffung von Schulgeldfreiheit in den Therapie- und Gesundheitsberufen. Allerdings stockt leider die Umsetzung über das Gesundheitsberufegesetz. Daher ist es notwendig, dass das Land Berlin – ebenso wie viele andere Bundesländer es schon längst getan haben – eine Übergangslösung zur Finanzierung der Schulplätze schafft. Dies hat natürlich bereits unsere vormalige Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci erkannt
und in den 2021 noch vor der Wahl aufgestellten Übergangshaushalt entsprechend Gelder zur Schulgeldfreiheit ab Januar 2022 eingestellt. Auch in den neuen Koalitionsvertrag wurde die Schulgeldfreiheit als ein wichtiger Schwerpunkt im Gesundheitsbereich aufgenommen. Einer schnellen Umsetzung stand also eigentlich nichts im Wege.
Der politische Wille der Fraktionen war sehr klar ersichtlich. Die Schulgeldfreiheit hätte deshalb mit der gebotenen Geschwindigkeit umgesetzt werden können, denn für die Schülerinnen und Schüler und ihr Portemonnaie war und ist dies sehr wichtig.
Ich will jetzt nicht auf alle Irrungen und Wirrungen eingehen, die das Thema Schulgeldfreiheit in den Therapieberufen im Laufe dieses Jahres genommen hat. Fakt ist, dass wir Abgeordnete uns sehr engagiert haben, damit der Senat endlich in die Umsetzung kommt. Im Oktober immerhin konnte der Senat dann Vollzug melden. Nun ist im Oktober das Jahr aber schon fast vorbei. Die Auszubildenden hatten monatelang Schulgeld gezahlt, von dem wir versprochen hatten, dass es in diesem Jahr nicht mehr anfällt.
Einen Weg für eine rückwirkende Befreiung vom Schulgeld ab Januar hatte der Senat bis dato leider nicht gefunden. Diesen Weg haben nun die Koalitionsfraktionen gefunden. Der eingebrachte Gesetzesentwurf ist die Antwort, wie die rückwirkende Schulgeldfreiheit für das Jahr 2022 möglich gemacht werden kann. Nun setze ich darauf, dass wir das Gesetz schnell in den Ausschüssen beraten und dann beschließen. Von der zuständigen Senatsverwaltung erwarte ich, dass sie zügig alle notwendigen Verordnungen erlässt, damit die Rückerstattung des Schulgeldes ohne weitere Verzögerung umgesetzt wird. Es gab schon zu viel Verzögerung bei diesem Thema.
Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz vielen Auszubildenden große Erleichterung bereiten. Wir beweisen außerdem, dass uns die Gesundheitsberufe wichtig sind und wir die Anliegen der Menschen, die in diesen Berufen arbeiten, hören und wir auch darauf reagieren. Ich möchte, dass dieses Gesetz auch als Signal verstanden wird, dass wir es mit der Aufwertung dieser Berufe ernst meinen und alle Menschen, die sie ergreifen, die Anerkennung und Unterstützung bekommen, die ihnen zustehen. Die aktuelle Lage auf den Kinderstationen und in den Kinderarztpraxen zeigt einmal mehr sehr deutlich, dass ein Umsteigen auch in weiteren Bereichen der Gesundheitspolitik dringend erforderlich ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass nun endlich der Weg frei für die Schulgeldfreiheit ist, ist gut und richtig. Nicht richtig gut gelaufen ist hingegen der Weg, der bis heute genommen worden ist. Frau König hat die Irrungen und Wirrungen erwähnt, wollte auf sie aber nicht näher eingehen. Das hat sie dann freundlicherweise mir überlassen;
Inhaltlich hat Frau König schon sehr viel Zutreffendes gesagt, weshalb es wichtig ist, dieses Gesetz zu beschließen – nicht nur die Ungerechtigkeit in den Gesundheitsund Therapieberufen, wo die einen eine Ausbildungsvergütung erhalten, während die anderen noch ein Schulgeld bezahlen müssen, sondern auch, dass wir erkannt haben, dass wir in diesen Bereichen dringend Nachwuchs brauchen und ein Schulgeld natürlich nicht gerade motivationsfördernd ist, sich für einen solchen Beruf zu entscheiden.
Ich möchte jetzt aber noch einmal zu diesem etwas langwierigen und verunglückten Prozess zurückkommen, wie das Gesetz aus der Taufe gehoben wurde, da es mich immer ein bisschen ärgert, es aber auch symptomatisch dafür ist, wie die Koalition zu regieren versucht. Ich darf daran erinnern: Im Sommer hatten Frau Kalayci und auch die damaligen Koalitionsfraktionen versprochen, dass ab 2022 die Schulgeldfreiheit in diesen Berufen gelten soll. Das war ein bisschen leichtfertig, denn wir haben erst sehr spät im Sommer den Haushalt verabschiedet; dadurch fehlte so ein bisschen die Grundlage dafür, um das Ganze auszahlen zu können. So hatten sich viele Auszubildende darauf verlassen und waren dann, als das Jahr immer weiter voranschritt, äußerst irritiert, dass noch nicht einmal im Haushaltsentwurf des aktuellen Senats ausreichend Mittel für die Umsetzung dieses Vorhabens zu finden waren. Sie wandten sich frustriert an alle Fraktionen. Glücklicherweise haben die Fraktionen im Abgeordnetenhaus in den Haushaltsberatungen in einem breiten Konsens dafür gesorgt, dass die Gelder dafür bereitgestellt worden sind, auch für eine rückwirkende Schulgeldbefreiung.
Umso überraschter – leider im negativen Sinne – war nicht nur die CDU, als Frau Senatorin Gote nach der Sommerpause Ende August im Ausschuss erklärte, dass der Senat gar keine rückwirkende Schulgeldbefreiung mehr plane, sondern diese wohl erst ab August, spätestens Oktober eingeführt werden solle. Das sei rechtlich alles viel zu kompliziert, wurde als Argument vorgebracht.
Wir haben damals schon deutlich gemacht, dass wir das als klaren Verstoß gegen den Willen des gesamten Parlaments gesehen haben.
Nachdem es dann offenbar einige klärende Gespräche gab, hieß es im nächsten Ausschuss seitens der Senatorin immerhin schon, es sei schwierig, man prüfe es und wolle Wege finden, um eine Rückwirkung zu ermöglichen. Dann war lange nichts mehr zu hören, bis zum letzten Plenum vor zwei Wochen. Das, was zu hören war, ließ
doch etwas tiefer blicken auf den Zustand der Koalition. So konnten wir erfahren, dass die Senatsgesundheitsverwaltung ein Rechtsgutachten beauftragt hat, was bis dato nicht bekannt war. Wir haben auch erfahren, dass die SPD-Fraktion ebenfalls ein Rechtsgutachten beauftragt und sogar schon vorliegen hatte, von dem offenbar auch die Senatorin nichts wusste. In der Koalition weiß die eine Hand nicht, was die andere tut. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus.
Nun liegt aber das Ergebnis des Gutachtens von einem Professor der Humboldt-Universität vor. Der dort vorgeschlagene Weg ist übernommen worden. Da hat die Senatsverwaltung zum Glück schnell gehandelt und diesen Gesetzentwurf heute vorgelegt.
Aber das nächste Ziel ist ja, dass – – Oder die Koalition. – Nun muss aber, was auch deutlich gemacht worden ist, der Bund endlich handeln. Wir haben lange darauf gewartet. Andere Länder haben schon seit ungefähr zwei Jahren Regelungen geschaffen, damit die Schulgeldfreiheit gelten kann. Jetzt muss der Bund endlich handeln. Wir hoffen, dass er das noch im ersten Quartal des nächsten Jahres tut, denn wir springen nur dafür ein, was der Bund tun sollte.
Danke, jetzt nicht mehr! – Wir als CDU hoffen, dass der zähe Weg hin zu diesem Gesetz nicht dazu geführt hat, dass sich Ausbildungswillige für eine andere Ausbildung außerhalb der Gesundheitsberufe entschieden haben, denn unser Gesundheitssystem braucht dringend Fachkräfte. In diesem Sinne hoffen wir, dass die zukünftigen Gesetzesvorhaben und wichtigen Weichenstellungen im Gesundheitsbereich, die auch Frau König vorhin angesprochen hat, schneller und konstruktiver auf den Weg gebracht werden. Das, was in den letzten Monaten zum Thema Rettungsdienst passiert ist, ist leider auch nicht das, was wir uns wünschen. Last but not least freuen wir uns natürlich mit den Auszubildenden, dass sie nun endlich Rechtssicherheit haben und die ersehnte Entlastung auch rückwirkend erhalten. Dadurch wird die Ausbildung in diesen Gesundheitsberufen attraktiver. Wir haben uns gerade erst in der Sprecherrunde darauf verständigt, dass wir das Gesetz kurzfristig in die Sondersitzung in der nächsten Woche aufnehmen, damit wir es möglichst schnell beschließen können. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Suka. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Zu Recht ist dieses Jahr das Jahr, in dem sich diese rot-grünrote Koalition der Wertschätzung und Bedeutung der Gesundheitsberufe so stark wie nie zuvor angenommen hat. Wir haben als Koalition bereits in den Koalitionsverhandlungen und im Koalitionsvertrag den klaren Fokus auf die Fachkräfte- und Nachwuchssicherung im Gesundheitsbereich gelegt und setzen innerhalb einer relativ kurzen Zeit die Schulgeldfreiheit für dieses Schuljahr bereits praktisch um.
Mit der Abschaffung des Schulgeldes entlasten wir in großem Maß Auszubildende und deren Familien und steigern erheblich die Attraktivität der Gesundheitsberufe. Übrigens mussten in Berlin bis vor vier Jahren noch 2 200 Auszubildende Ausbildungsgebühren zahlen.
Uns Grünen ist wichtig, dass mehr Auszubildende in Gesundheitsfachberufen erfolgreich einen Abschluss machen. Aus diesem Grund haben wir uns lange dafür eingesetzt, dass Ausbildung schulgeldfrei ist. Die Rückwirkung der Schulgeldfreiheit zum 1. Januar 2022 ist zwar im Haushaltgesetz verankert, ist aber in der Umsetzung, wie uns die zwei schon genannten Rechtsgutachten sagen, aufgrund der Landeshaushaltordnung bisher nicht möglich gewesen. In beiden Gutachten wird eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, um eine rückwirkende Auszahlung zu ermöglichen. Diesen Weg gehen wir nun als Abgeordnetenhaus und werden die Senatsverwaltung mit allen Mitteln unterstützen, auch Auszubildende, die sich bereits am 1. Januar 2022 in Ausbildung befanden und ihre Ausbildung bis heute fortsetzen, rückwirkend seit Jahresbeginn vom Schulgeld zu befreien.
Um eine therapeutische und pflegerische Versorgung sicherzustellen, die den Bedarfen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger entspricht, wird ausreichend und gut qualifiziertes Personal benötigt. Für Qualität und fachlich fundierte Versorgung sorgen gesetzlich geregelte Ausbildungsgänge mit staatlicher Prüfung und Anerkennung. Berufe, die die Dienstleistung für Menschen von der Kindheit bis ins hohe Alter vorhalten und ausführen, müssen gefördert werden. Jede Hürde, sich für diese Professionen zu entscheiden, gehört abgebaut.
Erschwernisse, Überlastungen können vielseitig sein. Finanzielle Belastungen sind definitiv eine für viele junge Menschen kaum zu vernachlässigende Größe. Anerkennung, Entlastung der Berufe, die die Last der sich seit vielen Jahren im Kreise drehenden Gesundheitspolitik ganz persönlich in ihren Familien und ihrem Umfeld ausbaden müssen, ist das Gebot der Stunde.
Auch nach über zwei Jahren Pandemie, in der alle diese Berufsgruppen zur Bewältigung der Herausforderungen bereitgestanden haben, ist es mehr als überfällig, ein entsprechendes Zeichen zu setzen.
Die Schulgeldfreiheit macht den Kopf frei, frei für das Wesentliche, frei für die Ausbildung. Wenn mit der Freiheit des Schulgeldes mehr junge Menschen sagen: Ja, das ist doch gut. Unter diesen Umständen erfülle ich mir den Wunsch, eine therapeutische, pflegerische Ausbildung zu beginnen –, dann können wir dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegenwirken.
Die Schulgeldfreiheit ist somit ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems. Egal in welcher guten, schlechten oder Krisensituation wir uns befinden, Gesundheitsversorgung muss zuverlässig zur Verfügung stehen. Gerade in Zeiten, in denen stabil Geglaubtes infrage gestellt wird, verschafft die Gewissheit, dass wir Hilfe bekommen, wenn wir sie benötigen, zusätzlich psychosoziale Festigkeit. Das dürfen wir auf keinen Fall aus den Augen verlieren.
Uns ist es wichtig, alle Gesundheitsberufe im Blick zu haben. Denn geht es der Physio oder Pflege schlecht, geht es früher oder später auch den Ärzten schlecht. Das gilt auch umgekehrt. Was wir gelernt haben, auch in dieser Wahlperiode, ist, nicht nur auf die Lautesten zu hören. Wir sind gut beraten, zukünftig mehr Wertschätzung auch den Berufen zukommen zu lassen, die nicht nur kurativ, aber vor allem auch präventiv unsere Gesundheit schützen, auch außerhalb der Krankenhäuser, zum Beispiel dort, wo sich die Menschen den ganzen Tag lange aufhalten, beispielsweise in Büros, auf der Arbeit, in Betrieben. Da wir alle länger leben, werden diese Berufe wie auch die Therapieberufe immer wichtiger.
Meine vorletzte Bemerkung: Wie oft hören wir inzwischen in verschiedenen Zusammenhängen, dass es nicht an Geld fehlt, sondern an Köpfen fehlt; es fehlt das Personal. Selbst wenn dieser Satz nicht uneingeschränkt gilt, Geld ist natürlich endlich, ist einiges dran an diesem Satz. Der Nachwuchs da draußen hört das. Der Nachwuchs da draußen lebt nicht im luftleeren Raum und bekommt mit, wie wir mit ihm umgehen.
Wir müssen gerade in diesem Winter alles tun, um Fachkräfte im Gesundheitswesen zu gewinnen, geradezu an ihnen zerren. Ein guter Weg das zu tun, ist die Schulgeldfreiheit. – Vielen Dank!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe junge Berliner auf der Tribüne! Das Schulgeld für die nichtakademischen Gesundheitsberufe ist ein absoluter Anachronismus. Aufgrund des Zusammentreffens von anhaltend herrschendem Fachkräftemangel in diesen Berufen, stagnierenden Ausbildungszahlen, dem steigenden Pflegebedarf und der demografischen Entwicklung steckt die Pflege seit langem in der Krise, aber noch nie so akut wie jetzt.
Die Schulgeldfreiheit ist ein Puzzlestück dessen, das haben wir schon von den anderen Kollegen gehört, wie man mehr Menschen für eine Ausbildung begeistern und längerfristig für eine bessere Situation in der Pflege sorgen kann. Für den besonders dringend benötigten Nachwuchs bei Physiotherapeuten hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode schon mein Kollege Herbert Mohr – Herr Schneider, Sie gucken, Sie erinnern sich an den Kollegen – stark gemacht, denn Ende 2018 forderten wir als AfD mit seinem Antrag den Senat auf, eine kostenfreie Physiotherapieausbildung in Berlin zu ermöglichen.