Protocol of the Session on December 15, 2022

Ich bin jetzt elf Jahre im Parlament. Es ist erst das zweite Mal, dass es geklappt hat, mich einzudrücken. Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Und es liegt an der Entfernung, ich sage euch das.

Ich frage gern die Senatorin für Verbraucherschutz: Angesichts der gestrigen Zwitschermeldung der SenUMVK frage ich: Wann genau, Sie sprachen vom Frühjahr 2023, wird die erste Anlaufstelle der Verbraucherzentrale direkt am Bahnhof Lichtenberg eröffnet, und welche Schwerpunkte wird diese haben? Ich hoffe doch, auch Energierechts- und -sparberatung, so, wie auch in den mobilen Angeboten.

Vielen Dank! – Frau Senatorin, bitte schön!

Ich freue mich sehr, dass es tatsächlich endlich so weit ist, dass wir einen endgültigen Standort gefunden haben, den Mietvertrag unterzeichnen konnten, dass es im Frühjahr losgeht. Ich liefere Ihnen gern nach, Frau Haußdörfer, wann ganz genau es so sein wird. Selbstverständlich wird es dort auch einen Schwerpunkt geben müssen für

Energiesparberatung, Energieschuldenberatung. Das ist das, was nicht nur in den Verbraucherzentralen selbst, sondern auch an anderen Orten, beispielsweise bei der Energiesparberatung der Caritas, also dem früheren sogenannten Stromspar-Check, zu einer wahnsinnig verstärkten Nachfrage führt, dass Menschen einfach Probleme haben, weil Energiekosten explodieren, und wissen wollen, wie sie selbst Geld einsparen können, aber auch, wie sie mit Schulden umgehen können, und übrigens, das kommt als dritter Punkt noch dazu, wie sie mit Rechnungen, die nicht transparent sind und auch überhöht erscheinen, umgehen können. Da gibt es leider auf dem Energiemarkt nach wie vor viele unseriöse Anbieter. Deswegen gibt es als neues Angebot eine Energierechtsberatung. Ja, das wird selbstverständlich auch an diesem neuen Standort ein Schwerpunkt sein.

Vielen Dank! – Frau Haußdörfer, bitte schön!

Da hätte ich noch eine Nachfrage. Sie schreiben auch, dass die mobilen Angebote in den Ostberliner Bezirken weiter erhalten bleiben. Kann ich davon ausgehen, dass sie auch in den Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2024/25 trotzdem als mobile Angebote im Ostteil der Stadt erhalten bleiben können, trotz einer zweiten Anlaufstelle, die es dann direkt gibt?

Bitte schön, Frau Senatorin Jarasch!

Vielen Dank! – Wir haben zunächst als ersten Schritt im Nachtragshaushalt die Mittel insgesamt für die Verbraucherberatung mit dem Schwerpunkt Energie und Energiesparen vervierfacht, muss man sagen, im Vergleich zum letzten Haushalt und dabei ganz bewusst darauf gesetzt, dass wir bestimmte Angebote verstetigen können. Ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Jahr eine Rezession bekommen und dass wir im nächsten Winter die Energiekrise noch nicht hinter uns haben, um das ganz offen zu sagen, denn es war möglich, für diesen Winter die Gasspeicher zu füllen, das hat Stephan Schwarz hier schon öfter berichtet, aber auch zu entsprechend erhöhten Preisen, und das wird nächstes Jahr nicht leichter werden. Kurzum: Der Bedarf an Beratung wird bestehen bleiben. Die mobile Beratung hat sich sehr bewährt. Ja, ich möchte, dass das alles verstetigt wird. Das ist ganz akute Unterstützung in der Krise. Wir können aus dieser Krise rauskommen, aber nicht kurzfristig.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die nächste Nachfrage stellt die Kollegin Schneider.

Ich hatte mich eigentlich bei der vorherigen Frage eingedrückt. Das heißt, es schließt nicht an diese Frage an. Jetzt ist die Frage, ob ich meine Frage trotzdem stellen darf. Nein, nicht? – Gut, dann später.

Die Frage beantworte ich gern. War die Frage eingedrückt bei den Fragen von Frau Haußdörfer an Frau Senatorin? – Dann nicht.

Dann gehen wir weiter, und der Kollege Schrader darf seine Frage stellen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Es gibt aber noch Nachfragen!]

Vielen Dank! – Der Senat hat kürzlich die AV Wohnen neu geregelt. Ich frage den Senat deshalb: Welche Änderungen wurden denn konkret in der AV Wohnen vorgenommen, und wie werden sich diese auswirken?

Frau Senatorin Kipping, bitte schön! Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! Vorab nur so viel, dass die Berliner AV Wohnen schon immer ganz besondere Schutzmechanismen vorgesehen hat. So gibt es zum Beispiel eine Härtefallklausel für Menschen in besonderen Situationen wie Alleinerziehende oder Menschen, deren Kinder besondere Bezüge haben, zum Beispiel Schulweg, wo man 10 Prozent zu den Grenzwerten aufschlagen kann.

Was wir jetzt bei der jährlichen Überarbeitung in die Wege geleitet haben, ist Folgendes: Zum einen haben wir sehr klar gesagt, wir übernehmen sofort die Regelungen des Bürgergelds, wonach es für Menschen, die einen neuen Antrag stellen, erst mal zwölf Monate lang eine Karenzzeit gibt. Das heißt, wer in Hartz IV rutscht, kann sich erst mal darauf konzentrieren, einen Job zu finden, und muss nicht gleich auf Wohnungssuche gehen.

Die zweite Veränderung, die wir vorgenommen haben, heißt in der Wohnungslosenfachwelt „Erprobungsklausel“. Was heißt das? – Das heißt, wenn jemand in einer Wohnungslosenunterkunft ist oder direkt in Wohnungslo

sigkeit lebt und nachweisen kann, dass er trotz intensivster Suche keine Wohnung zu den angemessenen Grenzwerten gefunden hat, dass man dann eine Genehmigung erteilen kann für eine Wohnung, die deutlich teurer ausfällt. Was ist die Idee dahinter? – Natürlich das große Ziel: Wir wollen Leute aus der Wohnungs- und Obdachlosigkeit rausholen, und dahinter steht auch die finanzielle Erkenntnis, dass Wohnungslosigkeit nicht nur für den Einzelnen eine Belastung ist, sondern am Ende auch für die Gemeinschaft, für uns alle, finanziell teurer wird, weil Unterbringung in entsprechenden Einrichtungen teurer ist, als wenn die Person eine Wohnung hat. Das ist eine Erprobungsklausel für zwei Jahre.

Die ganz zentrale Verbesserung betrifft die Regelung zu den Heizkosten. Auch bei den Heizkosten wurden bisher Grenzen der Angemessenheit festgelegt. Die haben sich bisher an der Preisentwicklung orientiert. Man hat geschaut, wie sich die Preise im letzten Jahr weiterentwickelt haben, und das wurde dann für das nächste Jahr fortgeschrieben. Das kann man in normalen Zeiten so handhaben. Jetzt leben wir aber in Zeiten, wo, wie wir alle wissen, die Heizkosten schnell große Sprünge machen und es faktisch nicht möglich ist, eine an Euro gemessene Grenze zu machen. Damit nicht die Ärmsten den Wahnsinn der Energiemärkte ausbaden müssen, haben wir entschieden: Wir stellen um, nämlich von den Preisen hin zum Verbrauch, von Euro hin zur Kilowattstunde. Da gibt es entsprechende Orientierungen – erst einmal für ein wirtschaftliches Verhalten –, die auch in Rechnung stellen, dass es sehr unterschiedliche Heizträger gibt. Aber natürlich gibt es auch eine Einzelfallprüfung. Wir wissen, dass es Fälle gibt, wo ein deutlich höherer Verbrauch notwendig ist, zu Beispiel im Fall einer besonderen Behinderung, einer besonderen Erkrankung oder eines besonderen baulichen Zustands. Kurzum, das Ziel ist ganz klar, die Ärmsten gegenüber den Preissprüngen der Energiemärkte zu immunisieren.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Schrader! Wünschen Sie eine Nachfrage? – Bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! Ich habe noch die Nachfrage: Wann können die Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete angepasst werden?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Vielen Dank! – Für die Fortschreibung der Kaltmiete brauchen wir immer eine rechtssichere Grundlage, weil nicht nur das gelten kann, was wir als gut empfinden, sondern es muss rechtssicher sein. Die rechtssichere Grundlage, die wir in der AV Wohnen vorgesehen haben, ist der Mietspiegel, weil bekanntermaßen Akteure, die gerne den Mietpreis nach oben drücken wollten, dagegen erst einmal geklagt hatten. Beim Ausschreibungsverfahren hat es dann eine leichte Verzögerung gegeben, die nicht in der Verantwortung des Senats liegt. Der Mietspiegel wird nun in diesem Jahr kommen. Sobald er vorliegt, werden wir das automatisch mit einem Rundschreiben entsprechend anpassen.

Ich will aber zugleich sagen: Es besteht in diesem Jahr ein Schutz für alle, weil die Karenzzeit für die gilt, die neu eintreten. Die Karenzzeit beginnt auch erst am 1. Januar 2023. Ich will noch ergänzen, dass wir beim Umzugsvermeidungszuschlag, den es schon gab, die angemessenen Grenzwerte um 10 Prozent erhöhen konnten, weil wir wissen, dass, wenn jemand umziehen muss, auch das am Ende teurer wird. Den haben wir in der AV Wohnen auf 15 Prozent erhöht, sodass es da einen gewissen Schutz gibt. Wir haben uns die Zahlen aktuell noch einmal angeschaut: Für Menschen, die auf die Kosten der Unterkunft nach AV Wohnen angewiesen sind, greift die Schutzwirkung der AV Wohnen. Es gibt sehr wenige Fälle, wo nach allen Sicherheitsinstrumenten, die die AV Wohnen vorsieht, Menschen noch umziehen müssen.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Eine weitere Nachfrage gibt es nicht.

Herr Schlüsselburg hat nun die Gelegenheit für seine Frage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Rolle misst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dem Projektbeirat Blankenburger Süden im Rahmen des Beteiligungsprozesses für dieses Vorhaben zu?

Senator Geisel! Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dieser Projektbeirat ist Bestandteil der verschiedenen Runden, die es bei

der Bürgerbeteiligung zu den Bebauungsplanverfahren an dieser Stelle gibt. Es gibt unterschiedliche Positionen. Ich weiß nicht genau, wo Sie hinwollen. Wir sind gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz intensiv in der Diskussion, was die mögliche Straßenbahntrasse für die Erschließung des Blankenburger Südens betrifft. Wir sind auch sonst im intensiven Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, was das Vorantreiben dieses Bebauungsplans betrifft.

Vielen Dank, Herr Senator! – Herr Schlüsselburg! Wünschen Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator, für die erste Antwort! Ich frage mich vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen dann schon, warum dieser Projektbeirat seit Oktober 2021 nicht mehr zusammengetreten ist, wenn er für die Bürgerbeteiligung vor Ort so wichtig ist. Wie erklären Sie sich das?

Herr Senator, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlüsselburg! Ein Bebauungsplanverfahren durchläuft verschiedene Phasen. Gerade der Blankenburger Süden beschäftigt uns seit fünf, sechs oder sieben Jahren. Es gibt immer wieder Phasen eines intensiven Austauschs. Ich habe vorhin auf die Straßenbahntrasse abgehoben. Es ist so, dass Vorschläge unterbreitet und untersucht werden, eine Rückkopplung stattfindet und es dann im Bebauungsplan in eine nächste Phase der Bürgerbeteiligung geht. Sie sehen mich an der Stelle ein Stück weit überrascht, weil ich Ihnen nicht genau sagen kann, in welcher Phase der Bürgerbeteiligung wir uns beim Blankenburger Süden befinden. Es gibt jedenfalls keinerlei Gründe, dort mit Ignoranz oder Ähnlichem gegenüber dem Projektbeirat zu rechnen.

Unser großes Problem beim Blankenburger Süden ist, dass wir dort erhebliche Wohnungsbaupotenziale sehen und dass die Kritik und ein gewisses Misstrauen der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber diesen Wohnungsbaupotenzialen von der Tatsache getragen ist, dass es Berlin bisher noch nicht vermocht hat, eine überzeugende Lösung für die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen. Das ist die Debatte, die wir dort miteinander führen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir nur dann Akzeptanz für ein Bebauungsplanverfahren und die Einrichtung von bezahlbarem Wohnraum

im Blankenburger Süden haben werden, wenn wir es schaffen, eine überzeugende Verkehrslösung zu präsentieren. Nur dann werden wir Akzeptanz bei den Anwohnerinnen und Anwohnern finden. Das ist der Punkt, den gerade meine Senatsverwaltung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ausdiskutiert. Wenn wir eine überzeugende Variante haben, können wir sie im Blankenburger Süden und mit dem Projektbeirat beraten.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Kollege Otto.

Herr Senator! Daran wird intensiv gearbeitet. Das nehmen wir Ihnen auch ab. Aber wenn es so ist, dass dieser Beirat seit über einem Jahr nicht mehr getagt hat, dann könnte in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, an dem Thema werde überhaupt nicht mehr gearbeitet. Würden Sie mir zustimmen, dass es sinnvoll sein könnte, einen solchen Projektbeirat halbjährlich einzuberufen und wenigstens über den aktuellen Stand und die neuesten Schritte zu informieren?

Herr Senator, bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist sinnvoll, solche Projektbeiräte einzuberufen und Stände zu beraten, wenn es sie gibt. Aber die Sorge, dass der Verdacht vor Ort aufkommen könnte, es werde daran nicht gearbeitet, kann ich zerstreuen. Vor einigen Wochen hat eine Veranstaltung vor Ort stattgefunden, die gut besucht war, bei der wieder über die Verkehrstrassen gesprochen worden ist. Es gibt aus dem Blankenburger Süden eine Vorstellung, eine Verkehrstrasse vorzuschlagen, die möglichst wenig Betroffenheiten vor Ort erzeugt. Die wird aber von der Verkehrsverwaltung nicht mitgetragen, weil wegen übergeordneter Verkehrsbelange eine andere Trasse bevorzugt wird. Diese Debatte gibt es nach wie vor. Wir suchen nach einer guten Lösung. Ich kann Ihnen versichern, dass wir intensiv daran arbeiten, weil wir interessiert sind, dieses Bebauungsplanverfahren so schnell wie möglich voranzutreiben. Ich sage Ihnen aus der Erfahrung der vergangenen und der vorvergangenen Legislaturperiode, dass wir eine überzeugende Verkehrstrasse finden müssen. Es gab schon mehrere Bürgerveranstaltungen, die eher unglücklich für die Verwaltung und die Politikerinnen und Politiker, die das vorgestellt haben, ausgegangen sind. Deswegen sind wir gut beraten, eine überzeugende Variante zu finden, die dann auch die Anwohnerinnen und Anwohner mitnimmt.

Vielen Dank, Herr Senator!

Damit kommen wir zur nächsten Frage von Frau Gennburg. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir alle nehmen mit Bestürzung die aktuell gefällten Hinrichtungsurteile im Iran zur Kenntnis. Einige von uns haben politische Patenschaften für Menschen übernommen, die dort aufgrund ihrer Demonstrationen verurteilt worden sind und denen die Hinrichtung droht. Deswegen frage ich den Senat: Wie setzt sich der Senat für die Menschenrechte der im Iran zum Tode verurteilten politischen Gefangenen der demokratischen iranischen Revolution ein?

Frau Regierende Bürgermeisterin! Bitte schön, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich kann die Bestürzung und Erschütterung über die Ereignisse im Iran mit Ihnen nur teilen. Wir haben aus diesem Grund in dieser Woche eine Entscheidung getroffen, die ich auch umgesetzt habe. Wir hatten in Zusammenarbeit mit HÁWAR.help e. V., einer Menschenrechtsorganisation, die hier in Berlin mit vielen Partnern zusammenarbeitet und den Betroffenen, den Opfern, den Menschenrechtsaktivisten, die sich für die Rechte der Menschen im Iran einsetzt und ihnen eine Stimme gibt, gemeinsam am Dienstag, also vorgestern Abend, eine Kundgebung gehabt mit Erleuchtung des Brandenburger Tores mit dem Protestschriftzug und dem Protestruf der Demokratie- und Frauenrechtsbewegung im Iran „Frau, Leben, Freiheit“. Damit ist das Brandenburger Tor angestrahlt worden. Das haben Sie sicherlich auch verfolgt. Es waren sehr viele Menschen aus der iranischen Community und viele Menschen aus Berlin und darüber hinaus da, die sich über die furchtbare Situation empören. Natürlich war das auch mit der öffentlichen Forderung verbunden, den Hinrichtungen etwas entgegenzusetzen.

Es sind junge Menschen, die dort sterben, die dort getötet werden, die verfolgt werden, die unter großen Druck gesetzt werden. Es sind Kinder, Junge, Alte, Männer und Frauen betroffen davon, und das muss uns erschüttern, das darf uns nicht kaltlassen.