Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesanträge und der Gesetzesvorlage. In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Das Wort hat der Abgeordnete Herrmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde nun ein Thema, das Sie sicherlich alle aus dem täglichen Nachrichtenspiegel kennen oder vielleicht sogar – leider – aus eigenem Erfahren: Seit mehr als einem Jahr kommt es nahezu täglich in Berlin zum Ausnahmezustand im Rettungsdienst, aktuell, 2022 bereits mehr als 300-mal.
Der Ausnahmezustand Rettungsdienst wird immer dann ausgerufen, wenn die Anzahl an verfügbaren Rettungsmitteln langfristig unter 20 Prozent fällt und das vorgegebene Eintreffziel, das Schutzziel von 10 Minuten nicht erreicht werden kann. – So weit in der Theorie. Tatsächlich gab es aber viele Tage, viele Nächte, wo gar kein Rettungsmittel, gar kein Rettungswagen mehr verfügbar war. Die Konsequenz sind Bürger, die im Notfall stundenlang auf einen Rettungswagen, auf Hilfe warten müssen; es sind aber auch Beschäftigte der Berliner Feuerwehr, die permanent 150 Prozent Leistung und mehr erbringen müssen, hierüber krank werden oder am Ende auch ausbrennen. Und es sind nicht zuletzt auch die ehrenamtlichen Kräfte der freiwilligen Feuerwehren, die die entstehenden Lücken in ihrer Freizeit aufopferungsvoll ausfüllen und damit selbst auch permanent am Limit sind.
Vielleicht ein paar Beispiele aus der Praxis: Es fahren Löschfahrzeuge als First Responder 20 Minuten von Kreuzberg nach Niederschönhausen. Drehleitern fahren zur medizinischen Hilfe aus Hellersdorf nach Köpenick. Oder selbst erlebt bei meiner Hospitation jetzt am Wochenende: Da fährt ein Löschfahrzeug als First Responder zu einem Herrn, der über Atemnot klagt, mit sechs Feuerwehrkräften. Mehr als eine Stunde steht das Fahrzeug in Moabit herum und wartet dann mit dem Patienten auf das Eintreffen des Rettungswagens. Das kann nicht sein. Zum Glück lief Fußball; die haben das mit Humor genommen, aber das kann nicht sein.
Viele weitere Beispiele lassen sich den täglichen Zeitungsberichten entnehmen – und das alles bei einer nahe
zu gleichbleibenden Zahl an Notrufen, pro Jahr in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt immer 1 bis 1,2 Millionen Notrufe, aber auch stark rückläufigen Beschäftigtenzahlen und trotz gleichbleibender Notrufzahl stark steigenden Einsatzzahlen. Und was hat der Senat gemacht? – Viel zu lange viel zu wenig!
Es werden neue und weitere Gremien ein-, aber kaum konkrete Maßnahmen umgesetzt. An der Sitzung des Rettungsdienstbeirats, der übrigens auf Druck der CDU 2022 das erste Mal seit 2007 wieder getagt hat,
nimmt trotz dieses Ausnahmezustands die Hausleitung nicht teil, und der Staatssekretär geht nach der Begrüßung.
Obwohl die selbst gesteckte Tagesordnung trotz dieser Dringlichkeit – Ausnahmezustand Rettungsdienst – nur zu einem Drittel geschafft wird, soll die nächste Sitzung voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden; ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Fest steht aber spätestens seit Juni 2022, dass sich die Situation im Rettungsdienst ohne eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes nicht verbessern lässt. Staatssekretär Akmann kündigte im Juli einen Gesetzesentwurf für den Herbst an. Statt der Schlagzeile „Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Berliner Parlament“ titelten die Zeitungen Ende November:
Wenn sich die Gesundheitssenatorin der Grünen medial sorgt, dass die Qualität der Patientenversorgung, die Versorgungssicherheit für die Menschen durch den unabgestimmten Entwurf der Innenverwaltung deutlich gesenkt werden würde, empfehle ich einen Blick auf die oftmals viel zu langen Wartezeiten von teilweise mehreren Stunden auf einen RTW. Das ist Qualität, die fehlt.
Dieser Streit der Koalition zeigt aber beispielhaft, wie handlungsunfähig und verantwortungslos dieser Senat und die Koalition von SPD, Linken und Grünen auf den letzten Metern vor der Wahlwiederholung leider agieren.
Ich gratuliere daher recht herzlich dazu, dass Sie sich am Ende unter dem öffentlichen Druck und auch im Nachgang des tragischen Unfalls am Samstag nun doch geeinigt haben; Zeit wurde es.
Danke an der Stelle auch an die Gewerkschaft der Polizei, an die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft und natürlich auch an den Landesfeuerwehrverband Berlin für das Dranbleiben, für das Kämpfen!
Eigentlich hätte es Ihrer dringlichen Vorlage – des Senats – heute überhaupt nicht mehr bedurft. Unser CDU-Antrag mit derselben Zielrichtung liegt bereits seit dem 5. Dezember vor, und auch die FDP hat längst einen ähnlichen Antrag eingebracht.
Das ist das Schöne: Am Ende wollen jetzt alle dasselbe. Dann lassen Sie uns auch gemeinsam mit den hier vorliegenden Anträgen die ersten dringenden, notwendigen Änderungen im Rettungsdienstgesetz zügig auf den Weg bringen! Lassen Sie uns die Gesamtverantwortung des Landesbranddirektors für die Berliner Feuerwehr im Gesetz klar definieren, aber auch im Folgenden einfordern! Das ist ganz wichtig.
Lassen Sie uns zudem eine Möglichkeit für Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Besetzung von Einsatzfahrzeugen schaffen! Und lassen Sie uns entsprechend der Senatsvorlage auch befristet bis 2029 weiter die Rettungsassistenten in der Notfallrettung einsetzen, aber dann natürlich auch mit einer Bezahlung, mit einer Vergütung für diese Einsätze, die aktuell nicht vorgesehen ist!
Mit der dann zeitlich befristeten Lösung zur geänderten Besetzung von Noteinsatzfahrzeugen ist eine kurzfristige Inbetriebnahme zusätzlicher Rettungswagen notwendig und möglich, aber nur, wenn auch die entsprechende Verordnung ganz zügig auf den Weg gebracht wird. Unsere Erwartung ist, dass diese Verordnung, die dann die Basis ist, um diese Veränderung vorzunehmen, nicht wieder in irgendwelchen Streitigkeiten mit der Gesundheitsverwaltung auf die lange Bank geschoben wird, sondern dass es gleich passiert. Ich appelliere an die Senatorinnen Spranger und Gote, sich dort wirklich zu einigen, die Feiertage zu nutzen, um diese Verordnung dann mit auf den Weg zu bringen, wenn das Hohe Haus hier die Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschließt.
Auf diesem ersten Schritt dürfen sich der Senat und wir aber nicht ausruhen, sondern wir müssen zügig darauf aufbauen. Da macht etwas mich so ein bisschen stutzig, einmal: In dem Entwurf, der heute hier vorgelegt wird vom Senat – wir haben sechs Monate drin, um auch zu
sagen, wir wollen Druck ausüben; wir wollen den Druck groß halten, dass Änderungen vorgenommen werden –, im Senatsentwurf redet man nun von einem Jahr plus einem Jahr möglicher Verlängerung für diese Ausnahmeregelung. Eine Ausnahmeregelung sollte eine Ausnahme sein für den Notfall, aber nicht bei zwei Jahren schon wieder auf die lange Bank geschoben werden. Wir müssen also daran arbeiten, auch mit diesen langen Fristen; das ist ganz wichtig.
Stutzig macht uns aber auch der zweite Satz in der Begründung der Koalition, der wie folgt lautet – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Weitere Änderungen des Rettungsdienstgesetzes sollen in einem gesonderten Verfahren zwischen den zu beteiligenden Senatsverwaltungen geprüft werden.
Wenn ich dann heute die Senatorin Gote höre, wie sie sagt, Kassenärztliche Vereinigung, das ist nicht schlimm, für die Rettungsstellen bin ich nicht zuständig, dann habe ich Sorge, was da kommt, denn wenn die Kassenärztliche Vereinigung ihre Dienstleistungen nicht mehr erbringen kann, landen natürlich die ganzen Anrufer wieder bei 112, und unser Problem wird nicht kleiner.