Protocol of the Session on December 15, 2022

Ich eröffne die erste Lesung der beiden Gesetzesanträge. In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion der SPD, und für die Fraktion der SPD der Kollege Hopp.

[Paul Fresdorf (FDP): Jetzt aber hopp! – Marcel Hopp (SPD): Das habe ich ja noch nie gehört! – Paul Fresdorf (FDP): Ich wusste ja, dass ich etwas Neues schaffen würde!]

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Lehrkräfte! Im Koalitionsvertrag haben wir versprochen, dass Berlin seine Lehrkräfte wieder verbeamten wird. Dieses Versprechen lösen wir ein und setzen es um: Berlin wird zum 1. Februar 2023 wieder verbeamten und verbeamtet somit bis zu 16 000 Lehrkräfte.

Heute sprechen wir über die andere Seite dieses Versprechens, die in der öffentlichen Berichterstattung oft zu kurz kommt. Wir haben im Koalitionsvertrag nicht nur die Verbeamtung geeint, sondern auch, dass alle Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, einen Nachteilsausgleich erhalten. Uns ist der Nachteilsausgleich als Koalition wichtig, weil es nicht nur darum geht, Berlins Attraktivität als Arbeitgeber für Lehrkräfte für die Zukunft zu steigern, sondern es geht uns auch darum, diesen Systemwechsel für diejenigen Lehrkräfte, die seit 2004 nicht verbeamtet werden konnten, so gerecht wie möglich zu gestalten. Und genau das machen wir.

Deshalb erhöhen wir die Altersgrenze für die Verbeamtung temporär von 45 auf 52 Jahre, um möglichst viele Lehrkräfte verbeamten zu können, und für alle Lehrkräfte, die über der Altersgrenze liegen, wird es einen finanziellen Nachteilsausgleich geben.

Für uns als bildungspolitische Sprecherinnen und Sprecher der Koalition stand die Arbeit am Modell des Nachteilsausgleichs unter folgenden Prämissen: Erstens: der Nachteilsausgleich muss mit dem Tarifrecht und der TdL vereinbar sein. Zweitens: der Nachteilsausgleich soll für sämtliche Tarifstufen gelten. Und drittens: Wir wollen, dass der Nachteilsausgleich im Rahmen des Tarifgefüges so hoch wie möglich angesetzt wird.

Unter diesen Bedingungen haben wir uns für das sächsische Modell entschieden. In Sachsen beträgt der Nachteilsausgleich 180 Euro. Nach intensiver Arbeit der Koalition haben wir das folgende Berliner Modell entwickelt:

(Präsident Dennis Buchner)

Der Nachteilsausgleich wird sämtlichen Besoldungsgruppen – A 11 bis A 16 – gezahlt und die Kompensation beträgt nicht 180 Euro wie in Sachsen, sondern 300 Euro.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Franziska Brychcy (LINKE)]

Danke schön! Uns ist völlig klar, dass die Kompensation den Nachteil der angestellten zu den verbeamteten Lehrkräften nicht zu 100 Prozent ausgleichen kann. Das ist richtig, aber – und das ist die Kernbotschaft – wir haben das Maximale an Kompensation erreicht und ausgereizt, was im Rahmen der tariflichen Grenzen möglich war. Sowohl die Anhebung der Altersgrenze von 45 auf 52 Jahre als auch diese finanzielle Kompensation sind im bundesweiten Vergleich einmalig, und das ist ein Erfolg dieser Koalition.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)]

Nun kurz zu den vorgeschlagenen Alternativen, die im politischen Raum so von sich gegeben wurden. Die GEW Berlin hat vorgeschlagen, dass durch die Vorweggewährung von Erfahrungsstufen eine Kompensation bis zu 900 Euro zu zahlen ist. Dieser Vorschlag ist allerdings – und das ist einhellige Ansicht der Koalition und des Senats – nicht umsetzbar, weil dieser ausschließlich im Rahmen von Einzelfalllösungen möglich wäre und eben nicht als ein systemischer, grundlegender Nachteilsausgleich für alle angestellten Lehrkräfte.

Dennoch möchte ich mich, das sage ich auch als GEWMitglied, bei der GEW herzlich bedanken für diese Maximalforderung, weil sie solidarisch mit uns als Fachsprecherinnen den Druck erhöht hat, das maximal Mögliche für die Kompensation herauszuholen.

[Beifall bei der SPD und der LINKEN – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)]

Die CDU-Fraktion schlägt heute vor, den angestellten Lehrkräften einen zeitlichen Ausgleich zu gewähren. Als SPD haben wir dafür natürlich eine grundsätzliche Sympathie, aber ich sage Ihnen hier, was ich Ihnen bereits im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie gesagt habe: Die zeitliche Kompensation wird dann möglich, wenn wir die Personallücke verkleinert haben. Wir können mit 850 fehlenden Vollzeitkräften in diesem Schuljahr keinen zeitlichen Ausgleich für potenziell 5 000 angestellte Lehrkräfte umsetzen, geschweige, das seriös fordern, und Sie wissen das auch ganz genau, liebe CDU.

Wir haben heute die absurde Situation, dass Sie jetzt hier einen zeitlichen Nachteilsausgleich für Lehrkräfte fordern und heute einen weiteren Antrag auf der Tagesordnung haben, mit dem Sie fordern, sämtliche Abordnungen für Lehrkräfte zurückzuholen, um – Zitat –

den eklatanten Lehrkräftemangel an Berlins Schulen … zu beheben.

[Heiko Melzer (CDU): Merken Sie selber, oder?]

Sie wissen also: Wir haben eine noch zu große Personallücke und müssen jetzt daran arbeiten, diese zu schließen, anstatt sie weiter zu öffnen. Und doch hindert Sie diese Erkenntnis nicht daran, ausgerechnet jetzt beim Thema Verbeamtung zusätzliche zeitliche Entlastung für Lehrkräfte zu fordern.

Ihre Intention ist hier offensichtlich: Sie wollen die Unzufriedenheit der Lehrkräfte über der Altersgrenze schamlos für Ihr politisches Kapital in Wahlkampfzeiten ausnutzen. Sie wissen genau: Ihre Forderung zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht umsetzbar und deshalb maximal unseriös.

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE)]

Wir laden Sie daher auch ganz herzlich weiterhin ein, ernstgemeinte und konstruktive Vorschläge zu liefern. Bis dahin arbeiten wir weiter seriös, transparent, verlässlich und immer mit dem Ziel, das maximal Mögliche für unsere Berliner Lehrkräfte und unsere Schülerinnen und Schüler herauszuholen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall von Franziska Brychcy (LINKE) und Anne Helm (LINKE)]

Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Günther-Wünsch das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Endlich ist es so weit und Berlins Lehrkräfte werden wieder verbeamtet. Der Kollege Hopp hat hier ganz wichtige Wörter in den Mund genommen. Es ist wichtig, es ging um Attraktivität, und – wie sagte er so schön? – um einen gerechten Systemwechsel.

Liebe Koalition! Hätten Sie nicht so lange debattiert und wären sich tatsächlich einig gewesen, wie das Ganze im Koalitionsvertrag steht, hätten wir jetzt, fünf Minuten vor Zwölf, nicht eine Lösung, die übers Knie gebrochen ist, sondern die tatsächlich sozial gerecht und fair verteilt wäre.

[Beifall bei der CDU]

Sie sprachen es an: Tatsächlich fordern wir ganz klar, dass die Alterszeitverordnung angepasst wird. Sie sprechen die ganze Zeit von Geld, Sie sprechen davon, dass es gerecht ist, 300 Euro den Kollegen zu geben, die aus der Verbeamtung rausfallen. Es ist lächerlich, wenn auf der anderen Seite die Verbeamtung steht.

(Marcel Hopp)

Wir sagen aber, wir müssen Vorsorge treffen für die Kollegen, die diesem schlechten Berliner Bildungssystem, durch den SPD-Senat verschuldet, die letzten 18 Jahre den Rücken gestärkt haben. Unsere Aufgabe muss es sein, diese Kollegen zuverlässig an den Schulen zu behalten und sicher bis ins Rentenalter zu führen.

Deswegen fordern wir ganz klar, dass die Alterszeitverordnung angepasst wird und wir diesen Kollegen bereits ab dem 54. Lebensjahr entgegenkommen und statt Geld einen Arbeitsplatz schaffen, der wirklich den ganzen Herausforderungen gerecht wird. Und da irren Sie, das kann möglich sein. Die Bündnisse fordern es und, Sie haben es genannt, auch die GEW fordert es. Setzen Sie sich mit ihnen an einen Tisch. Das wäre möglich gewesen. Wenn Sie rechtzeitig gearbeitet hätten, hätten Sie auch in diesem Bereich Lösungen finden können.

Lassen Sie mich einem etwas entgegenhalten: Ihr Senat war es, der zu diesem Schuljahr die Schulen von 100 Prozent auf 95 Prozent gedeckelt hat. Wie viele Stunden haben Sie den Schulen geklaut? Und ja, ich halte dagegen, dass wir die Abordnung zurückführen, denn das ist genau das, was Sie tun könnten, qualifizierte Lehrer zurückzuführen, statt als Verwaltungsbeamte zu führen oder Ausbilder, wo wir einen Schlüssel haben von 316 Seminarausbildern auf 500 Referendarabschlüsse.

Frau Brychcy war groß in der Presse. Viel zu wenig! Aber dass Sie mal über das System nachdenken und die Lehrer zurückbringen, statt hier über eine Stunde für einen Kollegen, der schon 30 Jahre im Lehrerdienst ist, zu debattieren, ist wirklich schamhaft. Was anderes fällt mir nicht ein.

[Beifall bei der CDU]

Wir haben über das System Schule gesprochen, und das System Schule in Berlin birgt viele Herausforderungen. Es fehlen 20 000 Schulplätze. Wir haben teilweise 50 Prozent Kollegen, die zufällig zum Lehrerberuf gefunden haben, wir haben marode Schulen, und vom Wort Digitalisierung mag ich nicht sprechen. All das führt dazu, dass Kollegen krank werden können.

Deswegen fordern wir auch ganz klar, für die Kollegen, die im Angestelltenverhältnis sind, im Krankheitsfall eine Entgeltfortzahlung bereitzustellen, die auch die Jahre in Erwägung zieht, die manche Erkrankung braucht. Auch das wäre nur fair und gerecht für die Kollegen, die nicht verbeamtet werden können.

[Beifall bei der CDU]

Und der dritte Punkt, der uns wichtig ist, wenn man wirklich angestellte Lehrkräfte und verbeamtete gegenüberstellt, ist die Altersvorsorge. Wenn man im Land Berlin im öffentlichen Dienst ist, ist man zwangsläufig Zwangsmitglied in der VBL. Sie alle wissen das. Dann sollte diese Mitgliedschaft aber wenigstens attraktiv gestaltet werden – dafür hat der Senat Sorge zu tragen – und

das Ganze so ausgestaltet werden, dass es auch für angestellte Lehrer im Fall der Rente attraktiv wird.

Etwas ganz Grundsätzliches – und darüber macht sich die Koalition keine Gedanken – ist der Anwendungsbereich dieses Nachteilsausgleichsgesetzes. Sie sprechen ausschließlich von der Altersgrenze, Herr Hopp, von den 52 Jahren. Was ist eigentlich mit den Kollegen, die ein Gesundheitshandicap haben? Hier ist so viel von Inklusion und Antidiskriminierung die Rede. Was ist mit den 18 Jahren Nichtverbeamtungspolitik, wo Kollegen gesund in das Anstellungsverhältnis gegangen sind und im Laufe der 18 Jahre erkrankt sind und jetzt rausfallen? Wo ist das Angebot der Koalition für die Kollegen, die Ihnen 18 Jahre den Rücken gestärkt haben und die jetzt rausfallen? Sie sprechen die ganze Zeit von der Altersgrenze. Sie sind nicht berücksichtigt.

[Marcel Hopp (SPD): Doch! Genau das steht drin]

Das steht nicht drin! –

[Beifall bei der CDU – Marcel Hopp (SPD): Das müssen Sie nur lesen! Hausaufgaben!]

Und diese Punkte – der Anwendungsbereich, die angepasste Alterszeitermäßigung, die Versorgung im Krankheitsfall und eine angemessene Altersvorsorge – wäre ein sozial gerechtes Nachteilsausgleichsgesetz, das alle Pädagogen in den Blick nimmt. Es ist fair, es ist wertschätzend und damit am Ende die Voraussetzung für eine gute Bildungspolitik in unserem Land. Und das – ich glaube, da sind wir uns alle einig – ist der Garant für die Bildungserfolge unserer Schüler in Berlin. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Krüger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Willkommen zum zweiten Teil der beliebten Serie Lehrkräfteverbeamtung, heute: der Nachteilsausgleich.

Was bisher geschah: Drei Parteien gewannen gemeinsam eine Wahl und bildeten eine Regierung. Als solche beschlossen sie, die Lehrkräfte in Berlin wieder zu verbeamten – ein wagemutiges Unterfangen, das ihnen viele schlaflose Nächte bereitete. Aber sie ließen sich nicht abhalten und kämpften unermüdlich weiter und legten schlussendlich einen Gesetzentwurf vor.

Darin wurde unter anderem die Altersgrenze zur Verbeamtung temporär auf 52 angehoben, sodass Tausende

(Katharina Günther-Wünsch)