Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt zur Wahl vor: für die G-10- Kommission nunmehr Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als stellvertretenden Beisitzer, für den Ausschuss für Verfassungsschutz nunmehr Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied, für den Richterwahlausschuss erneut Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung nunmehr Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Ersatzmitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses nunmehr Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH nunmehr Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als Mitglied und für den Untersuchungsausschuss erneut Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion ebenfalls eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese acht Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten für jedes Gremium einen Stimmzettel, also acht unterschiedlich farbige Zettel, auf denen Sie für jeden Vorschlag „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen können. Sofern in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig. Stifte werden wie immer in den Wahlkabinen bereitgestellt.
Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Bitte räumen Sie die Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum! Ich weise des Übrigen darauf hin, dass auch die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. –
Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen.
Gleichzeitig darf ich die Beisitzerinnen und Beisitzer schon bitten, ihre Plätze einzunehmen, um die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren.
Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit zur Wahl, und konnten auch alle Beisitzerinnen und Beisitzer wählen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, jetzt mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung dann gleich fort, und die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Ich darf Sie dann bitten, die Plätze wieder einzunehmen.
Verbindliche Stasi-Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses – Viertes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung vom 16. November 2022 Drucksache 19/0683
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 19/0453 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0683 einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Ablehnung auch mit Änderung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist niemand. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 28. November 2022 Drucksache 19/0714
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0514
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 19/0514 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme.
Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0714 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0717
Ein fairer Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte – Anhebung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft Gesetz zur Änderung des Berliner Schulgesetzes
Ich eröffne die erste Lesung der beiden Gesetzesanträge. In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion der SPD, und für die Fraktion der SPD der Kollege Hopp.