Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2021 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke
Der Dringlichkeit haben Sie bereits zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme der Vorlage. Wer die Vorlage auf Drucksache 19/0508 gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0591 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen. Damit ist die Vorlage angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als die UN mit ihrer Umfrage um die Ecke kamen, frohlockten viele hier im Haus. Im Digitalausschuss fragte die SPD gleich den CDO, warum wir denn eigentlich alle so großartig sind. Aber niemand konnte es so recht glauben: Platz eins, digitalste Stadt der Welt laut dieser UN-Umfrage. Alle rieben sich die Augen, und keiner wusste, wie das passiert ist. Aber zwei Wochen später kam der Bitkom e. V. um die Ecke mit seinem Smart-City-Index, und schon kam wieder sozusagen der Nackenklatscher:
Platz 25 bei der Digitalisierung im Bereich der Verwaltung. Manchmal ist es doch gar nicht so einfach, wie es sich immer darstellt, ob wir nun die Digitalsten sind oder deutschlandweit nur Platz 25; aber die Realität ist manchmal härter, als eine Schlagzeile vermuten lässt.
Dabei, das will ich ausdrücklich sagen, wurden viele Punkte richtigerweise bei der Digitalisierung der Verwaltung angeschoben, also die Umstrukturierung des OZG bei der Umsetzung der Maßnahmen, weg von den Ämtern, die irgendwie digitalisieren wollen, hin zu den Prozessen, die die Bürgerinnen und Bürger am Ende wirklich nachfragen, oder auch bei der Einführung der E-Akte, bei der wir jetzt auch in einem beschleunigten Verfahren sind. Das ist absolut richtig. Da sind auch gute Maßnahmen, auch wenn der Weg bis dahin bisher immer mit Hiobsbotschaften gepflastert wurde: Beim OZG musste man beim Bund um Fristverlängerung betteln – oder bei der Ausschreibung der E-Akte, die eklatante Fehler aufwies. Das ist leider bisher immer nur die Bilanz gewesen.
Dem schleppenden Transformationsprozess zur digitalen Verwaltung steht aber gegenüber, dass die Digitalisierung trotzdem immer weiter vorangeht. Deswegen müssen wir uns die Frage stellen: Wie kriegen wir eine echte Tempobeschleunigung in dem Bereich hin? Macht man das, indem man irgendwie die Indexe umberechnet, wie beim Breitbandausbau am Mittwoch im Digitalausschuss gesehen, wo man mal eben einfach alte Koaxialkabel mit dazurechnet und dann sagt, wir haben flächendeckendes Breitband, obwohl man eigentlich auf Glasfaser setzt? Oder nimmt man echte Maßnahmen, die die Bilanzen verbessern?
Deswegen haben wir als FDP-Fraktion uns gedacht, dass wir eine echte Maßnahme vorschlagen, um Tempo reinzubekommen. Wir wollen parallel zur Einführung der elektronischen Akte ein einklagbares Recht schaffen, sodass die digitale Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wirklich gewährleistet wird.
Denn für uns als FDP-Fraktion gehört es im Jahr 2022 einfach dazu, dass ein flächendeckender Zugang zum Internet gewährleistet ist. Das sollte doch Standard sein.
Für uns gehört es im Jahr 2022 dazu, dass die digitale Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet wird. Und für uns gehört natürlich auch ein Recht auf die mobile Bereitstellung öffentlicher digitaler Dienste dazu. Das muss doch unser Anspruch sein.
Durch einen echten gesetzlichen Anspruch können wir den Prozess insgesamt beschleunigen, denn es braucht endlich Druck auf den Kessel. Ja, nett reden ist immer eine gute Sache, und sich dazu austauschen ist auch wichtig. Wir haben schon gute Ansätze erlebt, aber ich bin der Meinung, wir sollten noch schneller werden, wenn wir die Digitalisierung hier in dieser Stadt vorantreiben wollen.
Das E-Government-Gesetz bietet eine gute Grundlage, und daran wollen wir andocken. Wir haben auch andere Beispiele wie das Bayerische Digitalgesetz, wo bereits Erfahrungen damit gemacht wurden. Und wir haben bereits, obwohl es einen Mangel gibt, einen Rechtsanspruch beispielsweise auf einen Kitaplatz. Wir sehen also: Wenn man etwas einklagbar macht, wenn man den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit gibt, sich zu wehren, anstatt einfach nur hinzunehmen, dass etwas nicht funktioniert, dann gibt es eine Lösung, und dann wird auch etwas gemacht. Genau das wollen wir auch bei der Digitalisierung tun.
Für uns ist deswegen klar: Machen wir Dinge möglich, auch mal unter Druck, auch, wenn es vielleicht nicht immer schön ist! Sorgen wir dafür, dass wir mit diesem klaren Rechtsanspruch auch wieder etwas zurückgeben an die Berlinerinnen und Berliner, denn die Verwaltung ist nicht nur für sich selbst da, sondern sie ist Dienstleisterin für die Menschen in unserer Stadt, und nicht umgekehrt. Sorgen wir dafür, dass die digitale Transformation in der Berliner Verwaltung Tempo bekommt! Unterstützen Sie unseren Antrag! Sorgen wir dafür, dass wir vorankommen! Dann klappt es vielleicht wirklich, dass wir mal sagen können: Berlin ist die digitalste Stadt der Welt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um erst mal das Rankingproblem mit Herrn Rogat auszuräumen: Berlin ist im Smart-City-Index der Bitkom im Jahr 2022 auf Platz 11. In Teilbereichen mag es schlechter gewesen sein, aber in vielen Teilbereichen auch besser.
Es ist Oktober. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Es wird früher dunkel. Es wird kälter. Die Bäume verlieren ihr Laub. Auf manche Dinge kann man sich verlassen.
Verlass ist auch darauf, dass die FDP regelmäßig Anträge zum Thema Digitalisierung macht, die zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht sind.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Paul Fresdorf (FDP): Aber gut, dass wir Sie haben, Herr Lehmann!]
Hier kann ich mir die Entstehungsgeschichte gut herleiten. Man sitzt im Sommerurlaub, es ist August, man kriegt mit, dass München ein Digitalisierungsgesetz macht, und denkt: Ach Mensch! Das können wir in Berlin genauso gut gebrauchen – Bayern verpflichtet jetzt nämlich die Behörden, dem bayerischen Bürger gegenüber digital aufzutreten –, das übertragen wir dann einfach auf Berlin. – Das ist immer noch leichter, als sich selbst Gedanken zu machen.
Liebe FDP-Kollegen! Mir jedenfalls fallen ein paar Unterschiede gegenüber Bayern ein. Der FDP geht es darum, neben dem bundesweiten Onlinezugangsgesetz und dem neuen E-Government-Gesetz ein weiteres Gesetz zu schaffen, dass die Digitalisierung der Berliner Verwaltung regeln soll. Weitere Vorschriften und Regeln sind aber sicherlich das Letzte, was jetzt noch gefehlt hat.
Nach dem FDP-Vorschlag sollen die Bürgerinnen und Bürger digitale Rechte erhalten. Diese Idee ist durchaus sympathisch und auch ideengeschichtlich ausgezeichnet passend zur Marke FDP – leider ebenso, wie eine gewisse Kurzsichtigkeit der FDP bei dem Thema. Nein! Digitalisierung ausschließlich und scheinbar von den Bürgerinnen herzudenken, ist nur auf den ersten Blick sinnvoll. Wir müssen für eine digitale Infrastruktur innerhalb der Verwaltung sorgen und dabei dann an die Adressaten denken. Der Verwaltungsablauf muss insgesamt digitaler werden.
Mit der kommenden Weiterentwicklung des Berliner EGovernment-Gesetzes und mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 wird Rot-Grün-Rot die Verwaltung nachhaltig digitalisieren. Ich glaube, das habe ich so oder so ähnlich auch schon mehrfach an der Stelle gesagt.
Selbstverständlich wird diese Digitalisierung in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Wofür sonst haben wir unsere Verwaltung? Nur deshalb arbeitet hier Rot-Grün-Rot jeden Tag angestrengt, und das seit Anfang der Legislaturperiode!