Zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/0529 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer diesen Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0573 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Das sehe ich bei den Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.
Recherchestellen und Opferschutzverbände unterstützen: Übergriffe und Straftaten datenschutzkonform erfassen und für Aufklärung und Prävention zur Verfügung stellen!
In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Frau Kollegin Seibeld, bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema ist eines, das eigentlich nicht kontrovers ist, jedenfalls nicht zwischen fünf Fraktionen in diesem Hause. Alle sind sich einig, dass der Zustand, bevor die Generalstaatsanwältin einen datenschutzrechtlichen Mangel erkannt hat, der das bisherige Prozedere behindert hat, die Situation war, die dem Opferschutz und der Ermittlung eines Gesamtlagebildes für verschiedene Tatphänomene gerechter geworden ist. Die einzige Stelle, an der sich die Fraktionen in diesem Haus uneinig sind, ist: Wie geht man damit um, und wie sehr ist der Senat in der Lage, das Problem zu lösen und den Opferschutz wieder vor den Datenschutz zu stellen?
Worum geht es? – Seit Jahren hat die Polizei in einem durchaus erprobten und erfolgreichen Szenario statistische Daten über verschiedene Straftaten – zugegebenermaßen zu einem frühen Zeitpunkt, nämlich im Ermittlungsverfahren – übermittelt, sortiert nach Daten, Tathergang und anderen statistischen Kriterien, die selbstverständlich anonymisiert übermittelt worden sind. Diese Daten haben die Opferstellen oder Recherchestellen abgeglichen mit den bei ihnen selber angekommenen Informationen zu verschiedensten Straftaten und haben damit ein Gesamtszenario, also ein Lagebild über sämtliche Straftaten, die zu einem bestimmten Phänomen erfolgt sind, dargestellt, tatsächlich häufig deutlich umfassender, als die Polizei es konnte. Das hängt mit verschiedenen Fragen zusammen, beispielsweise mit Tateinheit und Tatmehrheit und mit der Frage: Gibt es auch Situationen, die noch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gewesen sind?
Dieses Gesamtlagebild, das die verschiedenen Opferschutzverbände gebildet haben, ist sowohl was die Frage, wie man präventiv arbeitet, als auch was den Opferschutz angeht sehr sinnvoll. Gerade am Beispiel von RIAS, der Recherchestelle für Antisemitismus in Berlin, die bundesweit einmalige Arbeit jedenfalls in diesem Umfang und in dieser Form gemacht hat, hat man gesehen, wie wichtig es ist, diese Zusatzinformationen, die die Op
ferstellen leisten können, zu haben. Das hat uns allen hier in diesem Haus sehr geholfen, das hat auch den Opfern sehr geholfen, und das hilft, sowohl Taten aufzuklären als auch präventiv zu arbeiten und zukünftige Taten zu vermeiden, egal ob es im Bereich Antisemitismus, homophober Taten, rassistischer Taten oder anderer Bereiche ist.
Das Problem ist seit dem Frühjahr dieses Jahres bekannt. Es gab verschiedene Gespräche in diesem Hause, auch zwischen den Fraktionen. Alle sind sich einig, dass wir das Problem beheben wollen. Was ist bisher passiert? – Es gibt eine Arbeitsgruppe, die festgestellt hat, es ist juristisch schwierig – es ist juristisch schwierig; Datenschutz ist meistens juristisch schwierig –, und die Arbeitsgruppe hat Unterarbeitsgruppen gebildet, die jetzt in Einzelfallsituationen für die einzelnen Opferstellen Möglichkeiten schaffen sollen, wie das Ganze funktionieren soll. Das, finde ich, ist aber keine Basis, mit der man tatsächlich vernünftig mit diesem Problem und mit dieser Situation umgehen kann. Was wir brauchen, ist eine belastbare, auch rechtlich belastbare, Situation, wie wir diese Möglichkeiten wieder nutzen können.
Die Staatsanwaltschaft hat selber vorgeschlagen, aus ihrer Sicht gibt es zwei Alternativen, nämlich einmal das Szenario, die StPO zu ändern, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen; also mit anderen Worten eine Bundesratsinitiative. Auch die hätte man in einem Dreivierteljahr auf den Weg bringen oder auf Bundesebene anstoßen können. Die andere, die durchaus denkbar wäre, wäre: Die Polizei übernimmt die Aufgabe, die Daten zusammenzutragen, und erstellt das Lagebild, das bisher Private erstellt haben. Es lässt sich durchaus hören, dass private Verbände und Vereine möglicherweise mit diesen Daten nicht ohne Weiteres hantieren können. Aber dann müssen wir, nachdem wir alle erkannt haben, dass wir die Daten brauchen und dass sie wichtig sind, eine andere Stelle finden, die in der Lage ist, die Daten übereinanderzulegen und ein Gesamtszenario darzustellen und uns in den Zustand zu versetzen, dass wir weiterhin aus diesem Lagebild präventive Maßnahmen ableiten können und Opferschutz über Datenschutz stellen. Dass ein Dreivierteljahr außer Unterarbeitsgruppen gar nichts passiert ist, ist tatsächlich ein Armutszeugnis für den Opferschutz. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir hier eine Rede vorbereitet. Die sollte eigentlich sehr kollegial sein, weil wir uns ja mit den Akteuren, mit den NGOs getroffen hatten und eigentlich abgemacht hatten, dass wir dieses sehr sensible Thema Hand in Hand, solidarisch, gemeinsam behandeln und zu einem guten Ende führen und daraus eigentlich keine Wahlkampfnummer machen wollen. Diesen Deal haben Sie heute gebrochen.
Ich werde diese Rede heute auch gar nicht in Anspruch nehmen, weil ich gerne mal kurz darauf eingehen möchte, Frau Seibeld, was Sie eigentlich heute gesagt haben. Wir haben uns überfraktionell, mit den demokratischen Fraktionen, alle gemeinsam mit den NGOs zusammengesetzt und haben gesagt: Wir wollen das zusammen Hand in Hand machen. – Wir haben gesagt, der Senat muss auch handeln, und die NGOs haben selber gesagt, dass sie teilhaben möchten an dem Prozess und an der Lösungsfindung.
Und was passiert jetzt? – Jetzt stellen Sie sich hier hin und greifen genau dieses Konstrukt, das auch die NGOs wollten, dass man sich mit dem Senat zusammensetzt und gemeinsam diese Lösungsfindung macht, an. Das heißt also, Sie entsolidarisieren sich im Endeffekt eigentlich sogar mit den Leuten, die betroffen sind und mit denen wir abgesprochen haben – Sie waren auch an dem Tisch – , dass wir dieses Problem gemeinsam angehen wollen. Das finde ich extrem schwierig. Ich finde es sehr enttäuschend,
um ehrlich zu sein, dass Sie daraus ein Thema machen, das jetzt hier sozusagen zum Spielball bei einer drohenden Wahlwiederholung wird. Ich bin aufrichtig enttäuscht. Ich habe auch in der Sache wirklich sehr viel von Ihnen gehalten.
Vielen Dank! – Die Kollegin kann selbst darauf antworten und bekommt nun noch mal das Wort für eine Kurzintervention. – Bitte schön, Frau Seibeld!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Tatsächlich bin ich auch enttäuscht. Wir haben im Mai vereinbart, dass wir uns gemeinsam dem Thema widmen. Wir haben dann vereinbart, dass wir einen ergebnisoffenen Antrag ins Auge fassen könnten, dass wir das Problem beseitigen wollen. – Sie sind auch ohne dass Sie jetzt nach vorne laufen dran, Herr Özdemir, denn Sie dürfen immer replizieren, wenn ich fertig bin; allerdings auch erst dann. – Sie haben dann Zeit und Gelegenheit gehabt, darauf zu reagieren – haben Sie nicht. Es gab übrigens gar keine Reaktion außer vom Kollegen Schrader, mit dem wir tatsächlich im Gespräch waren. Das war alles; die FDP natürlich noch. Die anderen Fraktionen haben sich zu dem Thema nicht verhalten, übrigens auch auf Nachfrage nicht, und zwar gar nicht, Herr Özdemir. Alle Informationen, die ich dazu habe, habe ich von RIAS, aber die habe ich weder von Ihnen, noch habe ich die von der Senatsverwaltung. Das ist kein kollegiales Miteinander. Wenn ich eine pöbelige Rede hätten halten wollen, dann hätte ich die gehalten. Das habe ich aber nicht, weil ich das Thema nicht als Wahlkampfthema geeignet finde, aber wenn Sie sechs Monate lang überhaupt nicht antworten, dann müssen Sie sich nicht wundern, dass man das Thema irgendwann auf das Tableau hebt.
Ehrlicherweise: Mit Einzelarbeitsgruppen werden Sie das Problem nicht lösen, weil es viel komplizierter und viel komplexer ist, als es auf den ersten Blick scheint, und weil die Datenschutz-Grundverordnung im Konzept und im Zusammenspiel mit privaten Vereinen und Daten, die eine Reanonymisierung zulassen, überhaupt nicht banal ist und das Thema nicht in Einzelarbeitsgruppen zu lösen sein wird. Ich wette mit Ihnen heute schon, dass Sie mit den Einzelarbeitsgruppen weder bis zum 12. Februar 2023 noch bis zum 12. Februar 2024, noch bis 12. Februar 2025 eine Lösung gefunden haben werden, weil es leider viel komplexer ist. – Vielen Dank!
Liebe Frau Kollegin Seibeld! Um ehrlich zu sein, Sie haben viel geredet, aber wenig gesagt. Der Punkt ist doch folgender: Wenn Sie sagen, dass Ding ist eigentlich nur über eine Bundesratsinitiative lösbar, warum schreiben Sie es nicht in den Antrag rein? Ganz ehrlich, warum schreiben Sie es nicht in den Antrag rein? Ihr Antrag, so wie Sie ihn formuliert haben, hat überhaupt keine Aussage. Entweder sagt der Antrag, der Senat soll arbeiten – und das tut er mit den Betroffenen NGOs –, oder Sie sagen, sie sollen so weitermachen wie früher, und das können sie nicht, weil es die Rechtsgrundlage nicht gibt.
Das war doch unsere Abmachung, dass wir gesagt haben, der Senat soll die betroffenen NGOs beteiligen. Wenn die beschlossen haben, dass die Untergruppen machen wollen, dann haben Sie das ganz einfach zu akzeptieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Özdemir! Sie haben leider gerade eine Falschaussage getätigt. Sie haben gesagt, dass Sie mit allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus gesprochen hätten. Mit meiner Fraktion haben Sie nicht gesprochen. Das tut mir leid, das muss ich leider korrigieren.
Zum Antrag der Kollegin Seibeld – ich sage es mal so: Der Kollege Özdemir hat in einem Punkt recht. Sie haben in der Rede Punkte angesprochen, die gar nicht im Antrag stehen. Das eine ist eine Bundesratsinitiative, wo Sie sagen, es muss eine Gesetzesänderung geben, damit das Datenschutzrecht der Sache nicht im Wege steht. Die hätte man erst einmal entwerfen und ins Parlament einbringen müssen. Das Datenschutzrecht scheint die Problematik zu sein, warum den NGOs diese Daten nicht rausgegeben werden.
Der andere Punkt – und da bin ich absolut bei Ihnen – ist die Frage, ob die Polizei in Berlin, die über die Daten verfügt, diese Daten eigentlich nicht selbst nutzen kann, um zum Beispiel eine Dunkelfeldstudie zu erstellen, also eine interne Studie, eine eigene, staatlich erstellte Studie, so wie es übrigens schon andere Bundesländer längst getan haben. Im Land bemängeln wir andauernd, dass wir keine Ahnung über das Dunkelfeld von Straftaten haben. Ständig wird das beklagt. Jetzt wird gesagt, dass es das Hindernis gibt, dass man diese Daten gar nicht herausgeben kann.
Genau deswegen fordern wir als AfD-Fraktion – das steht auch in unserem Wahlprogramm, und das haben wir schon mehrfach ins Parlament eingebracht –, dass endlich eine Dunkelfeldstudie für das Land Berlin offiziell in Auftrag gegeben wird. Das ist absolut richtig, und diese Forderung können wir unterstützen.
Zu den Opferschutzverbänden: Mit Sicherheit gibt es einige, die großartige Arbeit leisten, und wo man eine Lösung erarbeiten sollte, wie die möglicherweise an
Informationen zum Abgleich von statistischen Werten, die datenschutzkonform sind, geraten. Dennoch gebe ich zu bedenken, dass der Wildwuchs von NGOs, die Statistiken mit einer politischen Agenda dahinter erstellen, auch immer größer wird. Das muss man auch im Blick behalten, weswegen ich es als sinnvoller erachten würde, die Erstellung von offiziellen Statistiken für die Bevölkerung in staatliche Hände zu geben. – Vielen herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Antidiskriminierung scheint nun auch bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP angekommen zu sein. Hurra! Ich verrate der Koalition kein Geheimnis, aber für alle Kolleginnen noch einmal zur Erinnerung: Berlin hat in seiner Vielfalt viele marginalisierte und vulnerable Gruppen. Rassistische, antisemitische, queerfeindliche und frauenfeindliche Hassdelikte sind Kriminalität, die wir gemeinsam bekämpfen müssen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU- und FDP-Fraktion, herzlich willkommen auf der guten Seite! Willkommen im Jahr 2022!
Das Problem erkannt zu haben, ist das eine. Die glaubwürdige Präsentation adäquater Vorschläge eine vollkommen andere Sache. So bleiben Sie etwa zum von der Koalition beschlossenen Vorhaben eines Landesgesetzes zur Prävention von Gewalt und Kriminalität merkwürdig still. Dabei könnte genau dieses Gesetz eine rechtssichere Grundlage für die Zusammenarbeit staatlicher und zivilgesellschaftlicher Stellen bieten. Eines ist klar: Grund- und Freiheitsrechte müssen auch bei der Präventionsarbeit gewahrt werden – allen voran die Rechte der Opfer, aber auch die der Beschuldigten. Das ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich.
Wenn hier Bedenken in Bezug auf die bisherige Praxis bestehen, dann müssen und werden wir sie ausräumen. Ich verstehe auch nicht, dass die Polizei Daten im Rahmen von Pressestatements über Vorfälle und Straftaten veröffentlichen kann, aber nicht anonymisiert an Recherchestellen und Opferschutzverbände weitergeben darf.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Raed Saleh (SPD), Cornelia Seibeld (CDU) und Stefan Förster (FDP)]
In dieser wie auch der letzten Legislatur war es die rotgrün-rote Koalition, die sich glaubwürdig für Antisemitismusbekämpfung und für die Unterstützung von Anti