Protocol of the Session on June 23, 2022

138.* Dem Hauptausschuss soll einmal jährlich zum

30. Juni über die Entwicklung des Sanierungsstaus

und der Einordnung in die Dringlichkeitsklassen aufgeteilt nach Teilportfolien (sektoral) berichtet werden. Desgleichen gilt dies für die Planung der Sanierungsmaßnahmen/Unterhaltungsmaßnahmen, die durchgeführten Notmaßnahmen und die Mittelverwendung für kleinen Unterhalt, aktivierbare Maßnahmen, Sanierung und energetische Sanierung.

139. Dem Abgeordnetenhaus wird zweijährig ein Ge

samt-Liegenschaftsverzeichnis aller vom Land Berlin, einschließlich der Bezirke, genutzten Liegenschaften (Gebäude) vorgelegt, in dem getrennt nach Art des Besitzverhältnisses die Gesamtfläche, sowie die Art der öffentlichen Nutzung dargestellt wird. Der Bericht enthält die Darstellung der durchschnittlichen Bürofläche je Mitarbeiter*in.

140. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich über die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Berliner Volkshochschulen inklusive der Mittelverwendung im Kapitel 2729 Titel 97101 zu berichten.

141. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordneten

haus jährlich, erstmals zum 30. September 2022, über die Verwendung der Mittel zum Ankauf von Grund und Boden, zur strategischen Bodenbevorratung sowie zur Geschäftstätigkeit der Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten.

142. Die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptaus

schuss jährlich zum 30. Juni über die Verausgabung der zugewiesenen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro zur Bibliotheksentwicklung zu berichten.

143. Der Senat wird aufgefordert, bis zum

31. März 2023 das Beteiligungskonzept auf Grundlage des bereits beschlossenen Konzeptes zum landesweiten Beteiligungshaushalt 2023 vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass der Start der konkreten Beteiligung der Berliner*innen mit der Vorschlagsphase noch 2023 beginnt.

144. Der Senat wird beauftragt, rechtzeitig ein Konzept

für die Verwendung der Rücklage zur Vorsorge im Zusammenhang mit Energiekostensteigerungen im öffentlichen und privaten Bereich vorzulegen. Darin sollen auch geprüft werden, welche rechtlichen (z. B. preisrechtlichen) oder organisatorischen Maßnahmen in Berlin ergriffen werden können, um die Folgen stark steigender Energiepreise zu bewältigen. Jeweils sollen die Maßnahmen, die der Bund auf diesem Feld ergriffen hat, dargestellt und eingeschätzt werden.

145.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermäch

tigt, bei der Herstellung des Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermer

ke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen. Die Erläuterungen der Baumaßnahmen und der Zuschüsse für Baumaßnahmen dürfen auf den Stand der Baumittellisten aktualisiert werden.

Anmerkung: Mit * versehen sind die – z. T. leicht veränderten – Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet worden sind.

Zu lfd. Nr. 7:

Beschränkung von Kleinflugzeugen über Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität vom 1. Juni 2022 Drucksache 19/0410

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0296

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Luftfahrtrecht mit dem Ziel geändert wird, den Flugverkehr durch Kleinflugzeuge über Berliner Gebiet zu reduzieren und die Bevölkerung vor Emissionen und Abstürzen zu schützen. Hierzu gehört, dass für Hobbyfliegerinnen und -flieger Flugbeschränkungsgebiete ausgewiesen werden bzw. behelfsweise die betroffenen Gemeinden ermächtigt werden, selbsttätig Flugbeschränkungsgebiete festlegen zu dürfen.

Außerdem soll die Mindestflughöhe angehoben und eine Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen ermöglicht werden.

Der Senat wird außerdem aufgefordert, alle möglichen Emissionsschutzregelungen auf Landesebene auszuschöpfen, um im beschriebenen Sinn eine Reduzierung des Flugverkehrs durch Kleinflugzeuge über dicht besiedelten Gebieten zu erreichen.

Der Senat soll entsprechende Aktivitäten entfalten, damit auf europäischer Ebene analoge Re-gelungen entwickelt und angewendet werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2022 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 11:

Entwurf des Bebauungsplans 1-106 (Erweiterung Bundeskanzleramt) vom 27.07.2021 für die Erweiterung des Bundeskanzleramts auf dem Moabiter Werder und einer Teilfläche östlich der Spree sowie über einem Abschnitt der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 13. Juni 2022 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Juni 2022 Drucksache 19/0402

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0312

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 26. April 2022 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-106 (Erweiterung Bundeskanzleramt) für die Erweiterung des Bundeskanzleramts auf dem Moabiter Werder und einer Teilfläche östlich der Spree sowie über einem Abschnitt der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit zu.

Zu lfd. Nr. 12:

Erwerb und Übernahme der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und der BerlinOnline Stadtportalbeteiligungsgesellschaft mbH durch die Anstalt des öffentlichen Rechts ITDienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Juni 2022 Drucksache 19/0408

Dem Erwerb und der Übernahme der Gesellschaftsanteile BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und der BerlinOnline Stadtportalbeteiligungsgesellschaft mbH (BerlinOnline) durch das ITDZ wird gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts ITDienstleistungszentrum Berlin vom 19. November 2004 (ITDZ-Gesetz) zugestimmt.