Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen.
vestitionsplanung dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie der Einnahmenentwicklung zu berichten.
grenze in einer Größe über 10.000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.
nahmen durch Rücklagenbildung für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden Kosten beteiligt.
mit den Bezirken dem Hauptausschuss jährlich zum 30. November über den Stand der Sonstigen Forderungen/Ansprüche des Landes Berlin per Stichtag 31. Dezember zu berichten. Zusätzlich zum zahlen
mäßigen Ausweis sind Kennzahlen zur qualitativen Bewertung darzustellen (z B. sachliche Herkunft, Anzahl, Alter, Art, Niederschlagungsquote, im Verhältnis zu den Einnahmen).
Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss jährlich zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen Forderungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag sowie über die Summe der im Berichtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten.
planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, durch die Neukonzeption (HKR neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im weiteren Verlauf des Projektes
Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteiligung des externen Projektsteuerers
Europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung von Implementierungsleistungen
bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken führen.
bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen.
modernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (UA Verwaltung) des Hauptausschusses jeweils zu Beginn der nächsten Haushaltsberatungen für jede Senatsverwaltung eine Organisationsübersicht bzw. Organigramm vor, aus dem die Abteilungen und Referate mit Anzahl der Stellen, Anzahl der nicht besetzten Stellen sowie VZÄ erkenntlich sind. Die Anzahl der Stellen, unbesetzten Stellen und VZÄ soll jeweils nach einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Die zugrunde liegenden Kriterien sind dem UA Verwaltung darzustellen.
mit den Bezirken über die Verwendung der den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel jährlich zum 31. Mai zu berichten: a) Die Regelung zur Basiskorrektur bei der bezirkli
chen Jugendberufshilfe wird für die vier maßgeblichen Transferprodukte der Jugendberufshilfe unter den bisher geltenden Bedingungen fortgeführt.
Jugendfördergesetzes prozesshaft zu begleiten. Mit den Bezirken sind geeignete Kriterien für ein entsprechendes regelmäßiges Berichtswesen zu vereinbaren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die vom Land zusätzlich bereit gestellten Mittel für die fünf neuen verbindlichen Angebotsformen in den Bezirken zweckentsprechend verwendet werden.
hung der Honorare in Nachvollzug der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes eine Einschränkung oder Verteuerung des Angebots auszuschließen. Die für Musikschulen zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss hierzu jährlich zu berichten, erstmals zum 30. September 2022. Die vom Haushalt bereitgestellten Mittel zur Tarifanpassung sind insoweit zweckgebunden.
haus jährlich über die Verwendung der im Kapitel 2729 Titel 71902 und Titel 97101 eingestellten Mehrmittel zu berichten.
31. Oktober 2022, über die Erhebung der Übernachtungssteuer auf Übernachtungen in Ferienwohnungen zu berichten.
Baumaßnahmen, die gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden, sowie für haushaltsfinanzierte SILB/BIM
Baumaßnahmen, soweit vor dem 1. Januar 2020 übernommen, 1. dem Hauptausschuss regelmäßig zu den Haushalts
satz 2 des SILB-Errichtungs-gesetzes eine Liste der vom SILB zu übernehmenden Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.