Protocol of the Session on June 23, 2022

e) bei absehbarer Inanspruchnahme die haushalts

mäßige Absicherung.

Dem Hauptausschuss ist gesondert zu den Punkten

a), b) und e) zu berichten.

125.* Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten

Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen.

126.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der In

vestitionsplanung dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie der Einnahmenentwicklung zu berichten.

127.* Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadt

grenze in einer Größe über 10.000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.

128.* Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinsein

nahmen durch Rücklagenbildung für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden Kosten beteiligt.

129.* Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit

mit den Bezirken dem Hauptausschuss jährlich zum 30. November über den Stand der Sonstigen Forderungen/Ansprüche des Landes Berlin per Stichtag 31. Dezember zu berichten. Zusätzlich zum zahlen

mäßigen Ausweis sind Kennzahlen zur qualitativen Bewertung darzustellen (z B. sachliche Herkunft, Anzahl, Alter, Art, Niederschlagungsquote, im Verhältnis zu den Einnahmen).

Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss jährlich zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen Forderungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag sowie über die Summe der im Berichtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten.

130.* Der Senat wird gebeten, fortlaufend über die

planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, durch die Neukonzeption (HKR neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im weiteren Verlauf des Projektes

Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteiligung des externen Projektsteuerers

Europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung von Implementierungsleistungen

IT-Feinkonzeptionierung und Erstellung einer lauffähigen Referenzlösung

Einführung der Referenzlösung in ausgewählten Bereichen, Tests und Abnahmen

Einführung der neuen Software-Gesamtlösung in der Berliner Verwaltung sowie

Begleitende Schulung der Nutzerinnen und Nutzer

erfolgen.

131.* Bei der Zuweisung des Produktsummenbud

gets der Bezirke ist der Hauptausschuss vorab zu informieren:

bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken führen.

bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen.

132.* Der Senat legt dem Unterausschuss Verwaltungs

modernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (UA Verwaltung) des Hauptausschusses jeweils zu Beginn der nächsten Haushaltsberatungen für jede Senatsverwaltung eine Organisationsübersicht bzw. Organigramm vor, aus dem die Abteilungen und Referate mit Anzahl der Stellen, Anzahl der nicht besetzten Stellen sowie VZÄ erkenntlich sind. Die Anzahl der Stellen, unbesetzten Stellen und VZÄ soll jeweils nach einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Die zugrunde liegenden Kriterien sind dem UA Verwaltung darzustellen.

133.* Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenwirken

mit den Bezirken über die Verwendung der den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel jährlich zum 31. Mai zu berichten: a) Die Regelung zur Basiskorrektur bei der bezirkli

chen Jugendberufshilfe wird für die vier maßgeblichen Transferprodukte der Jugendberufshilfe unter den bisher geltenden Bedingungen fortgeführt.

b) Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung des

Jugendfördergesetzes prozesshaft zu begleiten. Mit den Bezirken sind geeignete Kriterien für ein entsprechendes regelmäßiges Berichtswesen zu vereinbaren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die vom Land zusätzlich bereit gestellten Mittel für die fünf neuen verbindlichen Angebotsformen in den Bezirken zweckentsprechend verwendet werden.

134.* Die Bezirke werden aufgefordert, bei der Erhö

hung der Honorare in Nachvollzug der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes eine Einschränkung oder Verteuerung des Angebots auszuschließen. Die für Musikschulen zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss hierzu jährlich zu berichten, erstmals zum 30. September 2022. Die vom Haushalt bereitgestellten Mittel zur Tarifanpassung sind insoweit zweckgebunden.

135.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordneten

haus jährlich über die Verwendung der im Kapitel 2729 Titel 71902 und Titel 97101 eingestellten Mehrmittel zu berichten.

136.* Dem Hauptausschuss ist jährlich, erstmalig zum

31. Oktober 2022, über die Erhebung der Übernachtungssteuer auf Übernachtungen in Ferienwohnungen zu berichten.

137.* Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der

Baumaßnahmen, die gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden, sowie für haushaltsfinanzierte SILB/BIM

Baumaßnahmen, soweit vor dem 1. Januar 2020 übernommen, 1. dem Hauptausschuss regelmäßig zu den Haushalts

beratungen eine Baumittelliste vorzulegen.

2. dem Hauptausschuss einmal jährlich gemäß § 2 Ab

satz 2 des SILB-Errichtungs-gesetzes eine Liste der vom SILB zu übernehmenden Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. im Rahmen dieser Vorlage über den Planungsstand

und Veranschlagungsstand der übernommenen Baumaßnahmen zu berichten.

138.* Dem Hauptausschuss soll einmal jährlich zum