Protocol of the Session on June 23, 2022

114.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 30. September zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des Akzeptanzerhalts, zu berichten.

115.* Der Senat hat mit der Berliner Stadtreinigung

(BSR) und den Bezirken die Gesamtstrategie Saubere Stadt erarbeitet, damit unsere Stadt sauberer wird sowie illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft vermieden werden. Im Zuge dieser Gesamtstrategie sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Verstetigung und Ausbau des zum

31. Dezember 2019 auslaufenden Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ durch Anpassung betreffender Gesetze bzw. Rechtsvorschriften und Aufnahme weiterer Reinigungsflächen unter Berücksichtigung noch festzulegender Kriterien, Ausweitung der Öffnungszeiten der BSR-Recyclinghöfe, bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll, Festlegung des Reinigungsturnus, Verbesserung der Ausstattung der Stadt mit ausreichend Möglichkeiten zur Müllentsorgung, Ausweitung der Dienstzeiten der Ordnungsämter sowie Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins bezüglich der Entsorgung und Vermeidung von Müll auch mittels digitaler Technologien (Apps etc.). Dies soll im Sinne einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zur Sauberkeit im öffentlichen Raum und von Gewässern, Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Recycling von Abfällen gemäß Leitbild Zero Waste der Stadt Berlin erfolgen. Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die Vermüllung öffentlicher Plätze, Parks sowie der Berliner Wasserwege ist verstärkt zu unterstützen.

Über die Umsetzung soll halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober berichtet werden.

116.* Der Senat wird aufgefordert, den Bezirken für die

bezirkliche Tourismusförderung jeweils

150.000 Euro, sowie zusätzlich 350.000 Euro insgesamt für alle Bezirke, zur Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts zur Verfügung zu stellen. Der Zusammenschluss mehrerer Bezirke wird unterstützt. Sofern Bezirke ihre Mittel absehbar nicht ausschöpfen werden, wird der Senat ermächtigt, die verbleibenden Mittel auf die übrigen Bezirke zu verteilen, um dort besondere touristische Maßnahmen (im Zusammenhang mit der Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts) zu verstärken bzw. durchzuführen. Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich zum 31. März über die Um

setzung der einzelnen Bezirksprojekte und die Ausschöpfung der Mittel zu berichten.

Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über die Einrichtung und Umsetzung des Fonds für ökologischen Tourismus zu berichten.

117.* Der Senat wird aufgefordert, über die Umsetzung

des „Visual-Effects-Förderfonds (VFX-Fonds)“

jährlich zum 31. Dezember zu berichten.

118.

a) Die Musicboard GmbH berichtet einmal im Jahr

über die Schwerpunkte der Förderung und die damit verfolgten Ziele.

b) Der Beirat der Musicboard GmbH erstattet eben

falls jährlich einen Bericht.

Dem Hauptausschuss ist hierzu jährlich zum 1. Mai zu berichten.

119. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zur Umset

zung einer Clearingstelle „Energetische Modernisierung“, erstmalig zum 30. Januar 2023, zu berichten.

120. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

und dem zuständigen Fachausschuss jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung des Solargesetzes sowie Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand zu berichten.

Einzelplan 15 – Finanzen, Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten und Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke

121.

a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage mit einer zusammenfassenden Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen und

b) diese Prognose bei der Vorlage zum Ergebnis der

November-Steuerschätzung auf Basis aktueller Erkenntnisse anzupassen und bis zum 30. November zu berichten

122.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

künftig im Rahmen des Liquiditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter einem Jahr

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von einem

bis vier Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von vier bis

acht Jahren und

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit über acht Jah

re mitzuteilen.

123.* Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die

Entwicklung der Versorgungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vorzulegen.

124.*Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss

Vermögensverwaltung bzw. (je nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten über:

a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und

sonstiger Gewährleistungen unterteilt nach Unternehmen,

b) deren Begründung der Notwendigkeit, c) die zur Minimierung einer möglichen Inan

spruchnahme eingeleiteten Maßnahmen auf Unternehmensebene,

d) ein Rating der Wahrscheinlichkeit der Inan

spruchnahme sowie

e) bei absehbarer Inanspruchnahme die haushalts