Protocol of the Session on June 23, 2022

BPU bzw. EVU)

 sowie die Umsetzung der Maßnahmen (Priorisierung, Bedarfs- und Aufgabenträger)

 Art der Maßnahme (baulicher Unterhalt, Erweiterung, Ergänzung, Sanierung [ggf. in Verbindung mit Erweiterung, Ergänzung etc.], Neubau, Ersatzneubau, Reaktivierung, Interimsmaßnahme, Grundstückserweite

rung)

 Bauart: individuell (z. B. MoBS), Typenbau (z. B. TSH60, TSH199, MEB12, MEB16, HoMEB)

 Baubeginn und Nutzungsübergabe. Wenn zutreffend: Veränderungen / Abweichungen und deren Gründe

 zu schaffende Kapazitäten bzw. Kapazitätsveränderungen (Schulplätze, Sporthallenteile)

 Zuordnung der Maßnahme zu einer BSOTranche

 Seit 2017 fertiggestellte Neubau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie abgeschlossene Sanierungen mit Gesamtkosten über 10 Mio. Euro

Ferner ist für die Berliner Schulbauoffensive übergreifend zu berichten:  Mittelabfluss des Vorjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen differenziert nach SenSBW, HOWOGE, BIM, Bezirken

 Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand

 Stand der Organisationsentwicklung und die Prozesse

 Realisierung von Baustandards (energetisch, ökologisch, gesundheitlich, pädagogisch,

verwendete Baustoffe, Erläuterungen zum Modulbau, Darstellung von „Amtsentwürfen“ u. Ä., Raumstandards, Musterraumprogramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)

 Entwicklung des Bedarfs an Erweiterung von Schulplatzkapazität (Monitoring Ergeb

nis jährlich) entsprechend veränderten Schülerzahlprognosen

 wesentliche Ergebnisse der Taskforce

Schulbau

 themenrelevante Stellungnahmen des Rates der Bürgermeister und deren Bewertung

 Risiken der Umsetzung der Schulbauoffensive und Gegenmaßnahmen

 Aktivitäten zur Beschleunigung sowie

 im Hinblick auf die Gewährleistung die Partizipation von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften und hinsichtlich des Öffentlichkeitskonzeptes

b) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September einen aktuellen Sachstand zu berichten und hierbei insbesondere Folgendes darzustellen:  Darstellung des Bedarfsprognosemodells

und des kleinräumigen Bedarfs (Ist/PlanKosten, Monitoring-Ergebnis jährlich)

 Aktualisierung Schülerzahlprognose, Stand des Monitorings mit den Bezirken (inklusive IST-Entwicklung seit Beginn der BSO und wenigstens fünf Jahre Prognose bezirksscharf und für Grundschulen regionenscharf mit Gegenüberstellung der vorhandenen und geplanten Kapazitäten), daraus Benennung von Handlungsbedarfen

 Darstellung von „Amtsentwürfen“ u. Ä. (Raumstandards, Musterraumprogramme,

Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)

 Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (Sachstand zu relevanten Einzelthemen z. B. temporäre Schulgebäude, Baustandards,

Raumprogramme, Personal, HOWOGE

usw.)

 Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand

 Verfahrensstand Planung und Bau von Schulbaumaßnahmen der HOWOGE, SenSBW und BIM

 Controllinginstrumente, Vertragsgestaltung und -abwicklung mit den Schulträgern

 Stand der Organisationsentwicklung (Struktur, Personal [-bedarf, -bestand,-gewinnung])

 Struktur und Verfahren der ressortübergreifenden Zusammenarbeit (Abstimmung, Instrumente der Verbesserung von Effizienz und Qualität bei der Umsetzung des Bau- und Sanierungsprogramms).

72.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 31. Juli über die Umsetzung der Abschaffung der Bedarfsprüfung in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und der Einführung der Beitragsbe

freiung im sogenannten „Hortbereich“ (eFöB) für die 1., 2. und ab Schuljahr 2023/2024 3. Jahrgangsstufe, gegliedert nach Modulen, zu berichten.

73.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Juli

über die Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Kita-Eigenbetriebe zu berichten. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Mittel den Kita

Eigenbetrieben über die Kostenerstattung der Rahmenvereinbarung (RV-Tag) hinaus aus öffentlichen Haushalten zur Verfügung gestellt wurden und zugeflossen sind.

74.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

zum Umsetzungsstand Gute Kita-Gesetz jährlich einen Fortschrittsbericht mit Stand 31. Mai vorzulegen.

75.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 31. Juli über die Umsetzung der Anleitungsstunden für Erzieherinnen und Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung sowie für Quereinsteigende in den Erzieherberuf trägerscharf zu berichten.

76.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und

Familie wird aufgefordert, den Kindertagesstättenentwicklungsplan fortzuschreiben und an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Dabei ist die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfsentwicklung und die Fachkräfteausstattung in den Kindertagesstätten.

77.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und

Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Mai über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten. Den Bezirken ist es gestattet, bis zu 20 Prozent der für Spielplätze vorgesehenen Mittel als Planungsmittel für die entsprechenden Maßnahmen zu verwenden.

78.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni

einen Tätigkeitsbericht zur Arbeit der Jugendberufsagenturen vorzulegen. Hier sind die erzielten Wirkungen der erbrachten Beratungsleistungen auf Grundlage der Kennzahlen (einschließlich der schulischen BSO-Maßnahmen und der Qualitätsentwicklung der BSO-Teams) darzustellen.