Art der Maßnahme (baulicher Unterhalt, Erweiterung, Ergänzung, Sanierung [ggf. in Verbindung mit Erweiterung, Ergänzung etc.], Neubau, Ersatzneubau, Reaktivierung, Interimsmaßnahme, Grundstückserweite
Seit 2017 fertiggestellte Neubau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie abgeschlossene Sanierungen mit Gesamtkosten über 10 Mio. Euro
Ferner ist für die Berliner Schulbauoffensive übergreifend zu berichten: Mittelabfluss des Vorjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen differenziert nach SenSBW, HOWOGE, BIM, Bezirken
Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand
verwendete Baustoffe, Erläuterungen zum Modulbau, Darstellung von „Amtsentwürfen“ u. Ä., Raumstandards, Musterraumprogramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)
im Hinblick auf die Gewährleistung die Partizipation von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften und hinsichtlich des Öffentlichkeitskonzeptes
b) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September einen aktuellen Sachstand zu berichten und hierbei insbesondere Folgendes darzustellen: Darstellung des Bedarfsprognosemodells
Aktualisierung Schülerzahlprognose, Stand des Monitorings mit den Bezirken (inklusive IST-Entwicklung seit Beginn der BSO und wenigstens fünf Jahre Prognose bezirksscharf und für Grundschulen regionenscharf mit Gegenüberstellung der vorhandenen und geplanten Kapazitäten), daraus Benennung von Handlungsbedarfen
Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (Sachstand zu relevanten Einzelthemen z. B. temporäre Schulgebäude, Baustandards,
Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand
Struktur und Verfahren der ressortübergreifenden Zusammenarbeit (Abstimmung, Instrumente der Verbesserung von Effizienz und Qualität bei der Umsetzung des Bau- und Sanierungsprogramms).
jährlich zum 31. Juli über die Umsetzung der Abschaffung der Bedarfsprüfung in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und der Einführung der Beitragsbe
freiung im sogenannten „Hortbereich“ (eFöB) für die 1., 2. und ab Schuljahr 2023/2024 3. Jahrgangsstufe, gegliedert nach Modulen, zu berichten.
über die Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Kita-Eigenbetriebe zu berichten. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Mittel den Kita
Eigenbetrieben über die Kostenerstattung der Rahmenvereinbarung (RV-Tag) hinaus aus öffentlichen Haushalten zur Verfügung gestellt wurden und zugeflossen sind.
zum Umsetzungsstand Gute Kita-Gesetz jährlich einen Fortschrittsbericht mit Stand 31. Mai vorzulegen.
jährlich zum 31. Juli über die Umsetzung der Anleitungsstunden für Erzieherinnen und Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung sowie für Quereinsteigende in den Erzieherberuf trägerscharf zu berichten.
Familie wird aufgefordert, den Kindertagesstättenentwicklungsplan fortzuschreiben und an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Dabei ist die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfsentwicklung und die Fachkräfteausstattung in den Kindertagesstätten.
Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Mai über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten. Den Bezirken ist es gestattet, bis zu 20 Prozent der für Spielplätze vorgesehenen Mittel als Planungsmittel für die entsprechenden Maßnahmen zu verwenden.
einen Tätigkeitsbericht zur Arbeit der Jugendberufsagenturen vorzulegen. Hier sind die erzielten Wirkungen der erbrachten Beratungsleistungen auf Grundlage der Kennzahlen (einschließlich der schulischen BSO-Maßnahmen und der Qualitätsentwicklung der BSO-Teams) darzustellen.