Protocol of the Session on June 23, 2022

haus jährlich zum 31. März über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Aktionsprogrammes „Berlin bewegt sich“ und den Projektfortschritt zu berichten.

62. Der Senat wird aufgefordert, erstmals zum

30. November 2022 und danach halbjährlich über die im Berichtszeitraum getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl an Studienabsolvent*innen in Lehramtsstudiengängen zu berichten. Dabei ist insbesondere einzugehen auf

 die senatsseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittelbar geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands und der Personalaufwüchse

 die hochschulseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittelbar geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands und der Personalaufwüchse

 die Entwicklung der Bewerber*innen- und Zulassungszahlen, der Absolvent*innen sowie Abbrecher*innenzahlen im Lehramtsstudiengängen nach Hochschulen

 das Übergangsverhalten von Lehramts-BA- in Lehramts-MA-Studiengänge sowie anschließend in den Vorbereitungsdienst.

Der Senat wird aufgefordert entsprechende Steuerungsinstrumente gegenüber den Universitäten inklusive eines regelmäßigen Berichtswesens zu entwickeln und im Rahmen des ersten Berichts darzustellen.

Darüber hinaus soll der Senat eine Zusammenfassung der Lehrkräftebildung an einer Hochschule prüfen.

63. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

zum 1. Mai ein Konzept zum Green Hospital vorzu

legen und sodann jährlich zum 1. Mai über die Entwicklung des Programms und die konkreten Ausgaben zu berichten.

64. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 6. Februar einen Bericht zur Arbeit sowie den Gesamtausgaben der Communitybasierenden Change Agents gegen weibliche Genitalverstümmelung (Kapitel 0950, Titel 68406, Tz. 57) vorzulegen.

Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie

65.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und

Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Maßnahmen im Bonus Programm, deren Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung der Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler und der Mittelverteilung zu berichten.

66. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und

Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung des Verfügungsfonds zu berichten. Dies umfasst den Mittelabfluss der kleinen baulichen Instandhaltungen einschließlich der Mittel, welche den Bezirken über die Globalsumme für diesen Zweck zugewiesen wurden.

67. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und

Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Berlin-Challenge zu berichten.

68. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und

Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Bildungsverbünde zu berichten.

69.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 15. November einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken inklusive der Sozialpädagog*innen, Verwaltungskräften und anderen an der Schule Beschäftigten) sowie über Personal Neueinstellungen, differenziert nach Laufbahn- /regulären Bewerber*innen sowie Quer- und Seiteneinsteiger*innen, vorzulegen.

70.

a) Der Senat wird aufgefordert erstmals zum

30. September 2022 und danach jährlich einen Bericht zum Umsetzungsstand der Digitalisierungsstrategie „Bildung in der digitalen Welt“ vorzulegen. Darin ist insbesondere einzugehen auf Maßnahmen zur

 Steuerung der Digitalisierung der Berliner Schulen (inkl. Controllinginstrumenten sowie ggfs. Vertragsgestaltung und

abwicklung)

 Implementierung digitaler Lehr- und Lernformen inkl. der Nutzung der verschiedenen Lernplattformen und dem Planungs- und Umsetzungsstand von Modellprojekten

(z. B. Schulversuch „Hybrides Lernen“)

 Digitalisierung von Verwaltung und Organisation (inkl. dem Umsetzungsstand beim externen Datenbackup und der Verbesserung der Informationssicherheit)

 digitalen Zusammenarbeit und Kommunikation

 Aus-, Fort- und Weiterbildung

 IT-Support und Service

 Ausbau der IT-Infrastruktur, insbesondere zum Breitbandausbau, zur internen Verkabelung und zum WLAN-Ausstattungsstand, aber auch zur Anschaffung mobiler Endgerate für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler (Angaben zu Anzahl und Typ der beschafften Geräte, zum Auslieferungsstand und zum Verteilmodus)

 Maßnahmen zum Ausbau der IT-Architektur inkl. des Schulportals und der verfahrensabhängigen IKT (u. a. Berliner LUSD, EALS, LiV)

b) Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum

30. September zum Umsetzungsstand des DigitalPakts Schule inklusive aller Zusatz

Vereinbarungen zu berichten, hierzu zählt u. a.  der Abfluss der Mittel sowie die Anzahl, Inhalt und Bewilligung der Anträge durch die Schulen in öffentlich und freier Trägerschaft

 die Nutzung der Berliner Lernplattform

 die Rückmeldungen aus den Schulen zur Umsetzung der Maßnahmen

 die Höhe und Verwendung der Mittel für übergeordnete bzw. landesspezifische Maßnahmen

71.

a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Rahmen des Maßnahmen- und Finanzcontrollings zum Schulbauprogramm jährlich zum 31. Mai schulscharf über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive zu berichten, insbesondere:  Schulart, Schulträger, Standort, Standortprobleme

 Schülerstatistik des laufenden Schuljahres, Kapazität und Kapazitätsentwicklung des Schulstandortes

 gesamte Ausgaben seit 2017, davon konsumtive Ausgaben am Schulstandort, Gebäudewert lt. Anlagenbuchhaltung

Maßnahmenscharf ist über folgende Sachverhalte zu berichten:  die Gesamtkosten, Mittelverteilung nach Jahresscheiben, -abfluss und -herkunft (z. B. Landes-, Bundes-, EU-Mittel) nach Kapitel/Titel/Unterkonto

 Planungsstand (Bedarfsprogramm, VPU,

BPU bzw. EVU)