veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) dem Hauptausschuss einen Bericht jährlich zum 28. Februar über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht: – Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr
Realisierungsstand des Bädervertrages zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bäder-Betrieben zu berichten.
Das Konzept des vorgesehenen „Anreizsystems“ bzw. einer Regelung zur Beteiligung der BBB am Unternehmenserfolg bzw. zu den Folgen bei Nichterfüllung
ein Verfahren zur Beteiligung der Nutzer*innen am Bestellvorgang und zur Feststellung der Kundenzufriedenheit sowie
das Konzept für ein kennzahlengestütztes, standardisiertes und regelmäßiges Berichtswesen, welches
Weiterhin wird der Senat aufgefordert, regelmäßig, erstmals zum 31. März 2023 und ab dann jährlich jeweils zum 31. März eines Jahres einen Bericht vorzulegen über den Stand der Realisierung der einzelnen Maßnahmen der Vorhabenplanung und die zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Wasserzeiten und Wasserflächen für das öffentliche Schwimmen, den Vereinssport sowie das Schul- und Kitaschwimmen.
Außerdem sollen für alle geförderten Sportgroßveranstaltungen ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien definiert und angewandt werden. Darüber ist jährlich zum 30. Juni zu berichten.
rung zuständigen Ausschüssen über die im Haushalt niedergelegten Maßnahmen der digitalen Modernisierung des Landes Berlin in einem „Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin“ jährlich, erstmals zum 1. März 2023 mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres, Bericht zu erstatten.
Darüber hinaus soll der Senat mit einem Abschnitt IKT-Zukunftsbericht einen Ausblick auf die Herausforderungen auf dem Weg in die Digitale Verwaltung, Trends aus dem IKT-Planungsrat und die Umsetzung des OZG geben. Dieser IKT-Zukunftsbericht soll unter anderem die Entwicklung der Open-SourceNutzung, digitale Souveränität sowie nachhaltige und sozialverträgliche Beschaffung der Berliner ITHardware umfassen.
und Sport wird beauftragt, jährlich zum 31. Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Fahrradstaffel (einschließlich der Verwendung von Fahrradstreifen in den jeweiligen Direktionen) vorzulegen. Dieser soll aufgeschlüsselt folgende Kriterien behandeln:
bis 30. September 2022 ein Konzept zur Umsetzung der W-Lan-Initiative vorzulegen. Erstmals zum 30. Juni 2023 und danach jährlich ist zum Umset
Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) ist anhand eines externen IKT-Benchmarkings einmal jährlich zu ermitteln. Die Ergebnisse sind den für die Digitalisierung zuständigen Ausschüssen unverzüglich zu übermitteln.
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.
verwaltung für Soziales werden aufgefordert, über die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Ehrenamtes und die bessere Zusammenarbeit von Amtsgericht, Berufsbetreuer*innen, Betreuungsbehörden in den Bezirken und Betreuungsvereinen jährlich zum 30. Juni zu berichten.
1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regionalbahnverkehrs und Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die ge
Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, die Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Kapitel 0730 Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs erst aufzuheben, wenn der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorher seine Zustimmung zur Mittelverausgabung für die betroffenen Verkehrsleistungen gegeben hat.
1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanierungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich daraus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten. Zusätzlich soll der Bericht den Stand des barrierefreien bzw. familienfreundlichen Ausbaus von UBahnhöfen und Bushaltestellen enthalten.
zum Titel 0730/89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung, den Planungs- und Baufortschritt und den Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei größeren Maßnahmen projektgenau – zu berichten.