Protocol of the Session on June 23, 2022

veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) dem Hauptausschuss einen Bericht jährlich zum 28. Februar über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht: – Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr

umverteilte Mittel nach dem 31. Juli

Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und

Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs.

27.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich über den

Realisierungsstand des Bädervertrages zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bäder-Betrieben zu berichten.

Dazu ist bis zum 31. Oktober 2022 vorzulegen:

 Das Konzept des vorgesehenen „Anreizsystems“ bzw. einer Regelung zur Beteiligung der BBB am Unternehmenserfolg bzw. zu den Folgen bei Nichterfüllung

 ein Verfahren zum laufenden Monitoring / Controlling der Umsetzung der Vertragsinhalte,

 ein Verfahren zur Beteiligung der Nutzer*innen am Bestellvorgang und zur Feststellung der Kundenzufriedenheit sowie

 das Konzept für ein kennzahlengestütztes, standardisiertes und regelmäßiges Berichtswesen, welches

Vergleiche im zeitlichen Verlauf der Umsetzung des Unternehmensvertrages ermöglicht.

Weiterhin wird der Senat aufgefordert, regelmäßig, erstmals zum 31. März 2023 und ab dann jährlich jeweils zum 31. März eines Jahres einen Bericht vorzulegen über den Stand der Realisierung der einzelnen Maßnahmen der Vorhabenplanung und die zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Wasserzeiten und Wasserflächen für das öffentliche Schwimmen, den Vereinssport sowie das Schul- und Kitaschwimmen.

28.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

einen Finanzierungsplan für den Austragungsort Berlin im Rahmen der Fußball-Europa

meisterschaft 2024 vorzulegen. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 30. Juni zu berichten.

Außerdem sollen für alle geförderten Sportgroßveranstaltungen ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien definiert und angewandt werden. Darüber ist jährlich zum 30. Juni zu berichten.

29.* Der Senat wird aufgefordert, den für Digitalisie

rung zuständigen Ausschüssen über die im Haushalt niedergelegten Maßnahmen der digitalen Modernisierung des Landes Berlin in einem „Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin“ jährlich, erstmals zum 1. März 2023 mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres, Bericht zu erstatten.

Darüber hinaus soll der Senat mit einem Abschnitt IKT-Zukunftsbericht einen Ausblick auf die Herausforderungen auf dem Weg in die Digitale Verwaltung, Trends aus dem IKT-Planungsrat und die Umsetzung des OZG geben. Dieser IKT-Zukunftsbericht soll unter anderem die Entwicklung der Open-SourceNutzung, digitale Souveränität sowie nachhaltige und sozialverträgliche Beschaffung der Berliner ITHardware umfassen.

30. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung

und Sport wird beauftragt, jährlich zum 31. Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Fahrradstaffel (einschließlich der Verwendung von Fahrradstreifen in den jeweiligen Direktionen) vorzulegen. Dieser soll aufgeschlüsselt folgende Kriterien behandeln:

 Entwicklung Personal- und Fahrradbestand (sowohl Staffel als auch Direktionen)

 Planungs- und Umsetzungsstand

 Aufschlüsselung der geahndeten Verstöße (einschließlich der dadurch entstandenen Einnahmen).

31. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

bis 30. September 2022 ein Konzept zur Umsetzung der W-Lan-Initiative vorzulegen. Erstmals zum 30. Juni 2023 und danach jährlich ist zum Umset

zungsstand der W-Lan-Initiative und zur Mittelverwendung zu berichten.

32. Die Marktüblichkeit der Preisgestaltung des IT

Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) ist anhand eines externen IKT-Benchmarkings einmal jährlich zu ermitteln. Die Ergebnisse sind den für die Digitalisierung zuständigen Ausschüssen unverzüglich zu übermitteln.

Einzelplan 06 – Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

33.*Zu den Kapiteln

0611 bis 0613 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft

0615 bis 0631 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit

0632 – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg

0641 und 0642 – Verwaltungsgerichtsbarkeit

0651 – Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

34.* Die Senatsverwaltung für Justiz und die Senats

verwaltung für Soziales werden aufgefordert, über die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Ehrenamtes und die bessere Zusammenarbeit von Amtsgericht, Berufsbetreuer*innen, Betreuungsbehörden in den Bezirken und Betreuungsvereinen jährlich zum 30. Juni zu berichten.

35.* Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitser

gebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.

Einzelplan 07 – Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

36.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum

1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regionalbahnverkehrs und Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die ge

leisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, die Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Kapitel 0730 Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs erst aufzuheben, wenn der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorher seine Zustimmung zur Mittelverausgabung für die betroffenen Verkehrsleistungen gegeben hat.

37.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum

1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanierungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich daraus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten. Zusätzlich soll der Bericht den Stand des barrierefreien bzw. familienfreundlichen Ausbaus von UBahnhöfen und Bushaltestellen enthalten.

38.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

zum Titel 0730/89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung, den Planungs- und Baufortschritt und den Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei größeren Maßnahmen projektgenau – zu berichten.