Meine Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, den 8. September 2022, um 10.00 Uhr. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine erholsame, plenarfreie Ferien- und Sommerzeit. Die Sitzung ist geschlossen.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0296
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 13. Juni 2022 Drucksache 19/0395
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 13. Juni 2022 Drucksache 19/0396
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 13. Juni 2022 Drucksache 19/0398
Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 – Auflagen zum Haushalt 2022/2023 –
über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme). Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten.
schließlich der Ausübung von Optionen aus bestehenden Mietverträgen für Flächen der Hauptverwaltung und der Bezirke bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
Für die Zustimmung sind Vorlagen erforderlich, die den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechen.
Die Zustimmung des Hauptausschusses ist für Anmietungsgeschäfte sowohl für die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke erforderlich, – wenn die Nettokaltmiete 9.000 Euro monatlich