Derjenige, welcher der Sichtbarkeit unterworfen ist und dies weiß, übernimmt die Zwangsmittel der Macht und spielt sie gegen sich selber aus; er internalisiert das Machtverhältnis, in welchem er gleichzeitig beide Rollen spielt; er wird zum Prinzip seiner eigenen Unterwerfung.
So beschrieb Foucault unter dem Begriff des Panoptismus auch die Prinzipien des Strafvollzugs und des Gefängnisbaus in der Moderne bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Diese Vorstellungen haben wenig mit zeitgenössischen oder gar linken, progressiven Ideen von resozialisierendem Strafvollzug zu tun. Ich zitiere es trotzdem, denn sie sind nach wie vor für die bauliche Realität des Strafvollzugs in unserer Stadt prägend. Oder anders ausgedrückt: Die oft unter Denkmalschutz stehenden Gefängnisbauten aus der Kaiserzeit sind – das muss man so deutlich sagen – ein Problem für den Berliner Strafvollzug.
Insofern haben wir als Linke Sympathien für den Bau neuer, moderner Haftanstalten, die den Ansprüchen eines zeitgenössischen und resozialisierungsorientierten Strafvollzugs gerecht werden. Entsprechend offen sind wir auch für das Projekt in Tegel, aber was die FDP-Fraktion fordert, einfach mal ohne Bauplanungsunterlage loszubauen, geht nicht. Wie die FDP-Fraktion in ihrer Antragsbegründung selbst schreibt, sind die Planungen für den Neubau inzwischen mehr als sechs Jahre alt. Wenn Sie sich mal die aktuelle Preisentwicklung auf dem Markt anschauen, selbst wenn wir eine Bauplanungsunterlage durch die Fachkraft Heilmann gehabt hätten, dann wäre die jetzt perdu und das Papier nicht wert, auf dem sie stehen würde. Insofern brauchen wir eine seriöse Planung, die sich auch im Vergleich anderer Länder – nicht nur Bundesländer – anschaut, was die Bedarfe für einen modernen Vollzug sind, um dann auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.
Ich danke Ihnen für die sachliche Rede, auch wenn sie kritisch ist. Sind Sie mit mir der Meinung, dass eine Planungsunterlage den Katalog notwendiger Leistungen darstellt, die die Grundlage für eine Ausschreibung bilden und keine Preisliste ist? – Danke!
Herr Krestel! Wir haben in der Berliner Verwaltung ein ziemlich ausklamüstertes Verfahren, wie wir zu einer veranschlagungsreifen baulichen Investition kommen. Bevor man zu einer BPU kommt, müssen einige Schritte unternommen werden. Zur Wahrheit gehört einfach, dass wir auf dem, was vor sechs Jahren von dem ehemaligen CDU-Justizsenator Heilmann gemacht wurde, nicht aufbauen können. Die Welt hat sich weitergedreht und wenn wir hier seriös voranschreiten wollen, müssen wir an der Stelle die notwendigen Schritte unternehmen. Da kommen wir nicht darum herum, vor allem deswegen nicht, weil der Steuerzahler zu Recht darauf schaut, wie wir gerade in Berlin, mit unserer negativen Erfahrung bei großen baulichen Investitionen, effektiv und sparsam mit seinen Mitteln umgehen, übrigens auch mit dem Grund und Boden, den wir haben.
So! Deswegen müssen wir vor Beginn neuer baulicher Großprojekte genau hinsehen. Wir haben auch eine gewisse Unsicherheit über die Einnahmesituation des Landes. Es ist doch kein Geheimnis, dass wir uns neubeginnende Projekte sehr genau anschauen und eine politische Gesamtentscheidung treffen müssen, wo wir neubeginnende Projekte laufen lassen und wo nicht. Darum kommen wir nicht herum. Da können Sie sich auch nicht so einen schlanken Fuß machen, da würde Ihnen spätestens Frau Meister als Haushälterin fraktionsintern ein paar Takte dazu sagen.
Die Koalition hat sich in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag, das ist auch schon angedeutet worden, ganz bewusst die Möglichkeit offengelassen, modernen Ersatz für Haftplätze aus der Kaiserzeit zu schaffen. Ich betone das deswegen, weil es uns darum geht, bestehende grundrechtsproblematische Haftplätze durch neue, moderne zu ersetzen. Wir brauchen nach der aktuellen Lage keine neuen Haftplätze, sondern wir brauchen vernünftige, die den Resozialisierungszwecken und der Arbeitsplatzsituation des dort arbeitenden Personals im Umfeld angemessen sind.
An dieser Stelle sind wir offen, weiterhin mit Ihnen in eine Diskussion einzutreten, im Bewusstsein unserer Verantwortung, sowohl für die Inhaftierten als auch für die Beschäftigten des Berliner Strafvollzugs. Wir werden das in dem Bewusstsein tun, dass unsere Entscheidung für Inhaftierte oder Beschäftigte potenziell noch – und
das ist mir wichtig – in 50 oder 100 Jahren den Alltag des Strafvollzugs prägen werden. Ich will nicht, dass wir in 100 oder 50 Jahren so kopfschüttelnd über unsere baulichen Hinterlassenschaften sprechen, so wie wir das heute über die Haftanstalten aus der Kaiserzeit tun müssen. Das sollte schon unser Maßstab sein und deswegen seriös und schrittvoll und nicht einfach mit der heißen Nadel. Das wäre der Situation nicht angemessen. Insofern werden wir Ihren Antrag heute mangels Beschlussfähigkeit ablehnen, aber wir werden in dem Sinne, wie es die Justizsenatorin im Ausschuss angekündigt hat, uns die Potenzialfläche in Tegel sehr genau anschauen und uns anschauen, was wir dort in Bezug auf einen modernen Vollzug machen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/0175 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0368 mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion.
Entwurf des Bebauungsplans 7-82b vom 28. Juli 2021 für das Grundstück Götzstraße 36 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 30. Mai 2022 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 1. Juni 2022 Drucksache 19/0384
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage auf Drucksache 19/0298 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Zustimmung. Wer der Vorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0384 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen und Enthaltungen kann es daher nicht geben.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0383
Die Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
BVG-Qualitätsoffensive jetzt – sichere und saubere Bahnhöfe durch eigenes Personal an den Stationen!
Die Fraktionen haben vereinbart, diesen Antrag zu vertagen. – Widerspruch höre ich nicht, dann können wir so verfahren.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch hierzu höre ich nicht, sodass wir so verfahren können.
Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/0375