Protocol of the Session on August 19, 2021

[Beifall]

Ich bedanke mich auch bei Herrn Nickodaim, der die schwierige Aufgabe hatte, unzählige – Hunderte, beinahe Tausende – Freigaben von Passagen an die einzelnen Behörden zu liefern, die Akten entsprechend danach durchzusehen und die Freigaben in sehr kurzer Zeit einzuholen. Auch das ist nicht selbstverständlich, und am Ende hätten wir ohne freigegebene Passagen in den Akten keinen so vollständigen und umfangreichen Bericht. Auch das gehört dazu. – Vielen Dank, Herr Nickodaim!

[Beifall]

Last but not least ist ein gutes Ausschussbüro auch nur so gut wie sein Sekretariat. Herr Saß hat nach Kräften bewiesen, was es bedeutet, Akten bereitzustellen, Akteneinsicht zu gewährleisten und die entsprechende Infrastruktur am Laufen zu halten. Das ist wirklich eine Arbeit, die über das Maß hinausgeht, was ein Ausschussbüro normalerweise leisten kann. Ich hoffe – das gilt für alle vier –, dieses Haus, auch außerhalb des Parlamentes im engeren Sinne, weiß das zu schätzen. – Vielen Dank!

[Beifall]

Wir stehen heute hier und beraten diesen Abschlussbericht, weil am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen ihr Leben gelassen haben, über 70 Menschen verletzt worden sind und natürlich auch Leute betroffen sind – seelisch betroffen sind –, die damals Erste Hilfe geleistet haben. Auch die gehören zu diesem Komplex dazu, den wir heute beraten, und denen gilt natürlich auch unsere Anteilnahme. Die waren Kern unserer Arbeit. Ich will deshalb auch deutlich machen, dass Verbesserungen auch im Hinblick auf die Betreuung der Opfer, wie wir sie ja auch mit dem Gesetz zur psychosozialen Notfallbetreuung auf den Weg bringen werden, dringend notwendig sind.

Wir hatten auch – das war Initiative des Kollegen Schreiber, dafür bin ich auch dankbar – den Opferbeauftragten Weber und den Notfallseelsorger Münster gehört, die noch einmal deutlich gemacht haben, dass es teilweise in der Art, wie es ablief, kein Ruhmesblatt gewesen ist. Das kann man sich am Anfang ein Stück weit damit erklären, dass wir in Deutschland – Gott sei Dank, muss man sagen – bisher keine umfassende Erfahrung mit Terroranschlägen hatten, aber wir müssen in einer freiheitlichen Gesellschaft damit rechnen, dass so etwas wieder passiert, und deswegen sage ich auch: Es kann nicht sein, dass man bei Entschädigungsleistungen zu drei Anlaufpunkten muss – zur Krankenkasse, zum LAGeSo und zur Unfallkasse –, dass die Bearbeitungsdauer von Anträgen zu Folgeschäden teilweise über Jahre geht, dass immer wieder jede Stelle verlangt, ein neues, unabhängiges Gutachten zu erstellen, und teilweise die Leidensgeschichte immer wieder neu erzählt werden muss. Das war ja auch ein Thema, Kollege Lux, was uns sehr geärgert hat. Da muss man auch an der Stelle sagen: Ich erwarte von Verwal

tungen in solchen Fällen nicht nur unbürokratische Hilfe und die schnelle Bearbeitung von Anträgen, sondern auch eine empathische Sprache in Schreiben. Daran hat es auch teilweise gemangelt. So etwas darf sich nicht wiederholen. Das will ich ganz klar feststellen an der Stelle.

[Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Wir hatten auch schon gehört, dass die Summe der Fehler den Anschlag möglich gemacht hat, und ich will nicht alle Fehler noch mal einzeln aufzählen. Die Vorredner haben eine ganze Menge genannt, und ich bin durchaus, auch wenn ich nicht in jedem Punkt immer einer Meinung mit beiden war, den Kollegen Lux und Schrader dankbar, dass sie viele Dinge gegen den Strich gebürstet haben, diskutiert haben und auch noch mal Fragen aufgeworfen haben – Stichworte: Einzeltäterthese, aber auch Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden –, die sonst vielleicht untergegangen wären. Es gehört ja zu einer guten Arbeit dazu, dass man immer wieder kritisch diskutiert und die Frage aufwirft: Was wäre wenn gewesen? – Wir haben am Ende viele Punkte klären können, aber auch nicht bei allen in letzter Konsequenz sagen können, dass es so war oder nicht so war. Insofern ist das ein Thema, dass man immer wieder aufgreifen muss.

Ich will aber auch ausdrücklich dem Kollegen Zimmermann danken, der gerade in diesen schon erwähnten Nachtsitzungen oder abendlichen Sitzungen immer wieder versucht hat, dass wir doch ein Stück weit beieinander bleiben, und der, wenn es manchmal an Formulierungen gehakt hat, die gar nicht so weit auseinanderlagen, wo aber beide Seiten irgendwie nicht bereit waren, ein Stück weit nachzugeben, meistens sehr konsensfähig und gut formuliert hat – Kollege Standfuß war auch manchmal hilfreich –, sodass das am Ende zu einem Text geführt hat, den dann doch breite Teile des Hauses auch tragen können. Insofern auch Ihnen herzlichen Dank, dass wir das so haben abwickeln können!

[Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Was bleibt, wenn man auf die Zukunft schaut und auf die Dinge, die entsprechend verändert und verbessert werden müssen? – Das Thema Opferschutz hatte ich gerade schon angesprochen, aber auch solche Themen wie das Verbotsverfahren Fussilet-Moschee – dazu hat Kollege Lux das Nötige gesagt; es war skandalös, wie das verschleppt worden ist – oder das Thema der abgebrochenen Observationen gehören zu dem, was künftig besser gemacht werden muss.

Ich will noch ein paar Punkte benennen, die hier bisher nicht in der Ausführlichkeit zur Sprache kamen und die mir aber trotzdem wichtig sind, um sie für unsere Fraktion und für, ich glaube, doch weite Teile unseres Hauses festzustellen. Das eine ist, dass ich mir wünsche, dass die Rechte der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse

gestärkt werden. Das müssen wir zum Teil in diesem Hause auch selber noch tun. Ich habe darüber auch mal mit dem Kollegen Schlüsselburg gesprochen. Ich glaube, das ist eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode, dass wir da noch zu effizienteren Strukturen kommen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man manchmal das Gefühl hat, wenn man solche Schreiben von Behörden gelesen hat, die Behörden würden uns kontrollieren und nicht wir die Behörden. Das kann ja bei einem Untersuchungsausschuss nicht sein. Wir müssen maximal robuste Grundlagen für einen Untersuchungsausschuss haben. Es kann nicht sein, dass wir irgendwie um Akten betteln oder sie einklagen müssen. Die sind zu liefern, wenn das Parlament ruft. Punkt! An der Stelle möchte ich auch nicht irgendwie lange Schleifen drehen.

[Beifall bei der FDP, der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Tom Schreiber (SPD)]

Dann möchte ich auch sagen: Ich bin ja nun unverdächtig als Mitglied der Liberalen, etwas gegen Datenschutz zu haben, aber insbesondere bei der Benennung von Verantwortlichkeiten gehen mir die Anonymisierungen von manchen Zeugennamen im Abschlussbericht durchaus zu weit. Wenn der Abteilungsleiter des LKA 5, den wir mit Axel B. abgekürzt haben – deswegen nenne ich jetzt auch nur Axel B. –, das ja nun hier massiv in der Kritik steht, zum Beispiel im Jahr 2016 an 36 Tagen umfangreichen Nebentätigkeiten nachging – also wenn man als Abteilungsleiter so viel Zeit hat, umfangreichen Nebentätigkeiten nachzugehen, Entschuldigung, bei so einer Funktion und bei den Versäumnissen, die hier in Rede stehen –, hat die Öffentlichkeit, die ihn auch bezahlt, ein Recht darauf, so etwas zu erfahren. Deswegen muss das auch mit voller Breite und mit voller Grundlage hier genannt werden können. Dafür möchte ich auch einstehen. Transparenz, Wahrheit, Klarheit! Auch die Kritik an leitenden Beamten muss möglich sein, und das muss auch namentlich benannt werden können.

[Beifall bei der FDP und der LINKEN]

Wir müssen auch – und das sage ich als Landtagsabgeordneter ganz bewusst, auch weil es nicht immer leicht fällt – über die Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur reden, und zwar auch mit den Bundesbehörden. Ich sage das ohne jeden Schaum vor dem Mund und ohne jede Vorfestlegung. Dass das nicht so ganz geklappt hat mit 16 Landesämtern für Verfassungsschutz, 16 Landeskriminalämtern und den jeweiligen Bundesbehörden, ist ja klar und ist hier auch noch mal deutlich geworden. Es war ja oftmals ein Nebeneinander und kein Miteinander. Allein die Übernahme und auch die Observation von Amri von Nordrhein-Westfalen nach Berlin hat zum Beispiel nicht geklappt. Das ist schon entsprechend berichtet worden.

Auch eine Rechtsgrundlage für das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum fehlt bis heute. Es ist da, es arbeitet, aber es ist im Bundestag auch festgestellt worden, dass es

keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Man kann immer über Befugnisse streiten. Die einen wollen mehr, die anderen wollen weniger. Aber ich glaube, als demokratisches Kontrollorgan, als Parlament sollten wir ein Auge darauf haben, dass Behörden immer aufgrund von geltenden Gesetzen arbeiten, die man dann auch entsprechend kontrollieren kann. Ohne Gesetze ist keine effektive Kontrolle möglich, und deswegen muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Die ausländerrechtlichen Maßnahmen nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz müssen auch noch einmal kritisch geprüft werden. Das ist in dem Fall zum Teil dem Land Nordrhein-Westfalen zuzuschreiben, die auch einen eigenen Untersuchungsausschuss haben und das noch mal entsprechend klären müssen.

Wir haben ja hier auch noch das Thema – das will ich als Letztes erwähnen – der Abschiebung Amris nach Tunesien. Das ist auch eine Sache, die mich letzten Endes ein Stück weit ärgert. Amri, wo mehr oder weniger klar war, dass er nach Tunesien gehört, hat ja dann gesagt, er habe keine geltenden Passpapiere. Tunesien, das umfangreiche Entwicklungshilfe aus Deutschland bekommt, hat dann gesagt: Ja, wir wollen aber Handflächenabdrücke sehen. – Tunesien ist eines der ganz wenigen Länder, die überhaupt Handflächenabdrücke sehen wollen. Das Verfahren hat sich immer länger und länger hingeschleppt.

Ich sage dazu mal: Wir haben oftmals gut integrierte Familien, die mit den Behörden kooperieren und alle Papiere vorlegen, die dann aber teilweise abgeschoben werden, wo man sich dann fragt, ob das an der Stelle zielführend und notwendig ist. Diejenigen aber, die hier schwerster Straftaten bezichtigt werden, die ihre Papiere wegwerfen und dann sagen, dass sie dazu nichts beitragen können, bleiben jahrelang im Land und können entsprechenden Schaden anrichten. Auch da will ich zum Schluss ganz klar sagen: Das muss entsprechend geändert werden. Es kann nicht sein, gerade wenn man hier diese Konsequenzen sieht, dass so mit diesen Leuten umgegangen wird. Da erwarte ich auch von den Behörden, dass sie wirklich durchgreifen und dass sich so etwas nicht wiederholt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Der Bericht des 1. Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin – 18. Wahlperiode – zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 ist damit besprochen.

(Stefan Förster)

Ich möchte mich im Namen des Hauses bei allen Beteiligten des Untersuchungsausschusses einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung – Ihnen vorneweg, Herr Bosenius – für die geleistete Arbeit herzlich bedanken.

[Allgemeiner Beifall]

Wir kommen zum nächsten Untersuchungsausschuss. Ich rufe auf

lfd. Nr. 4:

Bericht des 2. Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin – 18. Wahlperiode – zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) – Untersuchung II

Bericht Drucksache 18/4010

Zunächst erhält auch hier die Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses das Wort. – Bitte sehr, verehrte Frau Kollegin Kühnemann-Grunow, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem das Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018 den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des sich noch im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“, auch BER genannt, Untersuchung II, eingesetzt hat, habe ich persönlich mit dem Ausschussvorsitz eine wichtige und auch spannende Aufgabe übernommen. Der Vorsitz dieses Untersuchungsausschusses ist mein erster Ausschussvorsitz im Abgeordnetenhaus überhaupt. Als Nichtjuristin fragt man sich daher vorher: Was braucht es dafür?

Ein Untersuchungsausschuss braucht nicht nur eine besondere Rechtssensibilität der oder des Vorsitzenden, sondern auch ein rechtlich einwandfreies Untersuchungsverfahren als Grundlage für einen vernünftigen Erkenntnisgewinn und vor allem für einen rechtssicheren Abschlussbericht. Beides waren die Maxime meiner Arbeit im Untersuchungsausschuss.

Ein paar Zahlen und Fakten: Insgesamt haben wir seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Juni 2018, als wir die Arbeit aufnahmen, 43 Sitzungen abgehalten und insgesamt 60 Zeugenvernehmungen durchgeführt. Wir haben einen umfangreichen Untersuchungsauftrag mit acht thematischen Abschnitten, insgesamt 230 Einzelfragen, und dann kamen auch noch mal zwei Erweiterungen des Untersuchungsauftrags. All das haben wir abgearbeitet. Dabei sind Zehntausende Seiten Beweisdokumente entstanden. Außerdem waren viele Hunderte Ak

tenordner und Einzelschriftstücke, E-Mails, Schriftwechsel auszuwerten. Unzählige Seiten Wortprotokolle aus Zeugenaussagen waren ebenfalls auszuwerten. Das Ergebnis unserer Arbeit liegt heute mit dem Abschlussbericht vor.

An dieser Stelle kann ich sagen: Diese Aufgabe ist so gut gelungen, vor allem durch die wunderbare Arbeit und Zuarbeit der Verwaltung des Abgeordnetenhauses. Namentlich allen voran möchte ich Herrn Dr. Giesen, aber auch Frau Stratmann, Frau Stehnken, Herrn Putzar-Sattler sowie der Geschäftsstelle mit Frau Karadag-Türkel danken.

[Allgemeiner Beifall]

Herzlichen Dank an Sie für die gute Zusammenarbeit, für die offenen Ohren, für die Zuarbeit. Vielen Dank!

Die eben von mir genannten Zahlen, aber auch der Umfang des Abschlussberichts machen deutlich, dass dieser Untersuchungsausschussbericht mit etwa 2 000 Fußnoten noch umfangreicher ist, als der des vorangegangenen ersten BER- Untersuchungsausschusses.

Dieser zweite Untersuchungsausschuss zum Flughafen Berlin Brandenburg hat innerhalb von nur drei Jahren intensiv daran gearbeitet, die Ursachen für die Kosten- und die Terminüberschreitung bei der Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens zu ermitteln. Und auch wenn der BER im Oktober 2020 seine Tore nach vielen Jahren endlich öffnen konnte, war dies zu Beginn des Ausschusses im Sommer 2018 noch nicht abzusehen. Ich erinnere mich immer noch an Aussagen – ich gucke da auch mal in meine eigene Fraktion –, dass die Chance bei 50 zu 50 stünde. Das änderte sich mit der Zeit, und heute ist der Flughafen, Gott sei Dank – ich glaube, das können wir hier alle miteinander sagen –, am Netz.

Ein Untersuchungsausschuss hat im Gegensatz zur parlamentarischen Beratung besondere Möglichkeiten zur Ermittlung, und diese wurden auch durch uns genutzt. Ob ein Untersuchungsausschuss, der nur in die Vergangenheit schauen darf, wirklich das richtige Instrument gewesen ist, müssen die Fraktionen bewerten, und ich denke, dazu werden wir auch gleich bei den folgenden Redebeiträgen etwas hören, höchstwahrscheinlich unterschiedliche Sichtweisen.

Insgesamt haben wir 95 Zeugen benannt. Am Ende hatten wir 54 Zeugen tatsächlich bei uns im Ausschuss. Insgesamt waren es 60 Vernehmungen. Manche Zeugen wollten wir zwei- oder dreimal hören, teilweise in zehnstündigen Befragungen. Uns liegen nun etwa 900 Seiten Untersuchungsausschussbericht vor. Wie bereits erwähnt, ist dieser Bericht noch umfangreicher als der Bericht des ersten BER-Untersuchungsausschusses, und es wurde noch einmal sehr deutlich, welche Fehler gemacht wurden. Darauf werden die Obmänner gleich in ihren Redebeiträgen aber noch dezidiert eingehen.

(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)

Es wird aber auch deutlich, wo es Streitpunkte gibt, insbesondere noch einmal durch die Sondervoten der Oppositionsparteien. Insgesamt kann man aber sagen, dass es ein Untersuchungsausschuss war – und ich glaube, das ist an diesem Ausschuss vielleicht auch besonders –, an dessen Gelingen bzw. kritischer Aufarbeitung sowohl die Opposition als auch die Koalition gleichermaßen ein großes Interesse hatte.

Ab dem 26. Februar 2021, fast drei Jahre nach Einsetzen des Untersuchungsausschusses, haben wir begonnen, den Abschlussbericht zu beraten. Das waren insgesamt sechs Sitzungen, in denen viele Änderungsanträge zum Berichtsentwurf beraten wurden.

Unterm Strich bleibt, dass wir aus den gemachten Fehlern, auf die in den folgenden Redebeiträgen sicherlich noch eingegangen wird, lernen, um für die Umsetzung künftiger Großprojekte die richtigen Schlüsse zu ziehen. Hierzu hat der Ausschuss in dreijähriger Arbeit seinen Teil beigetragen. Inzwischen ist der BER eröffnet worden, und auch bedingt durch die Folgen der Pandemie werden wir in Zukunft im Zusammenhang mit der Flughafengesellschaft und dem BER wahrscheinlich vor allem über das Thema Finanzen sprechen.

Zum Abschluss möchte ich mich aber auch noch bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die sehr kollegiale Zusammenarbeit in den drei Jahren, die ich mit Ihnen dort verbringen durfte – für mich insgesamt drei sehr lehrreiche Jahre und drei sehr gute Jahre –, bedanken. Ich danke Ihnen.

[Allgemeiner Beifall]