Deswegen müssen wir parallel zu dem, was wir jetzt machen – nämlich diese Testinfrastruktur und diese Modellprojekte auswerten und trainieren, dass die Abläufe gut funktionieren können, die Schwächen aufdecken –, fortsetzen, was wir auch schon machen: temporäre Raumluftanlagen rein oder die bestehenden Raumluftanlagen ertüchtigen, gemeinsam mit der Wissenschaft gucken, welche Hygienekonzepte sind unbedenklich, auch wenn es keine raumlufttechnischen Anlagen gibt usw. Aber das bedeutet natürlich: je kleiner der Ort und je schlechter die Belüftungssituation, desto schwieriger wird das. Das muss man immer mit im Blick behalten. Deswegen war uns erst mal wichtig, da anzufangen, wo wir mit Blick auf die Belüftungsanlagen sagen können, dass die Benutzung dieser Orte risikofrei ist.
Was wir ja auch nicht wollen – auch wenn die Leute am Sonnabend in der Philharmonie und am Freitag im BE alle begeistert waren –: Sie zu Versuchskaninchen machen. Wir können kein Risiko eingehen, wenn die Menschen dort hingehen, sondern wir müssen das so machen, dass wir auch unserer Verantwortung für den Gesundheitsschutz gerecht werden. Dann kann man gucken: Geht das in anderen gesellschaftlichen Bereichen auch? Geht das im Sport? In der Gastronomie?
Das ist eigentlich das Ziel. Da müssen wir, glaube ich, jetzt die Zeit nutzen. Und solange wir das noch nicht hinbekommen, kommen wir leider, leider – weil da viele Vorarbeiten nicht geleistet worden sind, das hat ja heute oft eine Rolle gespielt – um andere, pauschalere Maßnahmen erst mal nicht in jeder Hinsicht drum rum.
Die Kosten. – Wir haben ja gesagt: In den Kultureinrichtungen, die vom Land unterstützt werden, unterstützen wir auch für solche Zwecke die Beschaffung von Ressourcen. Ich gehe aber erst mal davon aus, dass wir auch darüber nachdenken müssen, wenn Testen in größerer Breite passieren und nicht nur ein Vergnügen für diejenigen, die es sich leisten können, sein soll, wie wir auch in der allgemeinen Testinfrastruktur noch mal gucken, wie wir Testing unkompliziert für Leute ermöglichen, deren
Geldbeutel nicht zu dick ist, dass sie vielleicht viermal die Woche für 40 Euro einen Schnelltest machen können. Ich glaube, das ist noch eine offene Frage, über die wir uns weiter Gedanken machen müssen, wenn wir nicht in die Situation kommen wollen, dass wir eine Zweiklassengesellschaft haben: Wer sich Tests leisten kann, kann am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wer sich keine Tests leisten kann, kann dann halt nur einmal die Woche was machen. Das ist noch ein Problem. Und die Ankündigung von Herrn Spahn, dass es zweimal die Woche kostenfrei sein soll, harrt bisher noch der Einlösung. Vielleicht passiert über Ostern noch ein Wunder.
Kommen wir zur nächsten Frage. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Herr Abgeordneter Lux.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was unternimmt der Senat, damit die Auswertung der DNA-Spuren für das Landeskriminalamt unverzüglich erfolgt, sodass Straftäterrinnen und Straftäter beweissicher überführt werden können?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Wir hatten am Montag im Innenausschuss dazu bereits eine Diskussion. Ich habe da schon Stellung bezogen. Noch einmal für die Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Diskussion nicht teilgenommen haben: Hintergrund der Frage von Herrn Lux ist, dass wir im vergangenen Jahr eine Kammergerichtsentscheidung hatten, wonach die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landeskriminalamt Berlin und der Charité bei der Auswertung von DNA-Spuren für nichtig erklärt wurde. Ich goutiere diese Entscheidung nicht, muss sie aber zur Kenntnis nehmen – so will ich es einmal formulieren. Wir haben versucht, uns rechtlich dagegen zu wehren. Ein Konkurrent der Charité, ein anderes Labor hat geklagt und hat recht bekommen.
Daraufhin ist eine Ausschreibung zur Auswertung von Massenspuren im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht worden. Ein privates Unternehmen hat den Zuschlag erhalten und hat auch schon 5 000 solcher Spuren für das Landeskriminalamt ausgewertet. Gegenwärtig ist eine zweite Ausschreibung unterwegs. Die läuft bis zum
31. März dieses Jahres zur Auswertung von weiteren 9 000 Spuren. Auf diese Ausschreibung kann sich die Charité bewerben. Ich ermuntere die Charité ausdrücklich dazu, sich zu bewerben.
Offen ist noch die Frage: Wie gehen wir mit Vergleichsspuren in aktuellen Fällen um, das heißt, mit DNASpuren, die bei der Charité lagern und für die es keine Rechtsgrundlage für den unmittelbaren Abgleich mehr gibt? Dazu bin ich im Gespräch mit dem Vorstand der Charité. Wir sind uns beide darüber einig, dass das schnell und unkompliziert gelöst wird, dass es keineswegs so ist, dass die Charité die Kooperation ausschließt oder verweigert. Es gab einige Meldungen, die ich ganz ausdrücklich nicht bestätigen kann. Wir werden dort sehr kurzfristig eine Rechtsgrundlage schaffen. Auch diese Vergleichsspuren werden ausgewertet.
Spuren in Kapitalverbrechen sind ganz ausdrücklich nicht davon erfasst. Diese Spuren werden extra im Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts untersucht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Innensenator, dass Sie die Bedeutung der Auswertung der DNA-Spuren für den Opferschutz und die Strafverfolgung gewürdigt haben! Man hat manchmal den Eindruck, dass es gar nicht so bekannt ist, wie zentral das ist.
Deswegen frage ich Sie: Warum liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Lösung für die zigtausend DNASpuren vor, zumal Sie das Gerichtsverfahren seit Anfang des letzten Jahres kannten und wissen, dass wir Sie als Koalition und als Innenpolitikerrinnen und Innenpolitiker dabei unterstützen, eine hohe Qualität für die Auswertung der DNA-Spuren zu besorgen? Warum gab es keinen Plan B? Warum schlummern noch zigtausend unausgewertete Spuren?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Es gibt keine Tausende schlummernde, nicht ausgewertete Spuren. 5 000 Spuren sind bereits ausgewertet worden aufgrund einer Ausschreibung, die bereits stattgefunden hat. Der Zuschlag ist erteilt worden. Ein Büro ist beauftragt worden. Für weitere 9 000 Spuren – es handelt sich also um Massendaten – läuft gegenwärtig die zweite Ausschreibung. Und bei Kapitalverbrechen wertet das Kriminaltechnische Institut aus.
Die offene Frage ist im Moment der Abgleich von neuen Spuren aus aktuellen Fällen mit alten Spuren bei der Charité, die bisher den Auftrag hatte, solche Spuren auszuwerten. Wenn Sie fragen: Warum ist das der Fall? – Weil die Erklärung, dass die Charité das nicht mehr tun würde, am 28. Februar dieses Jahres erfolgte. Deswegen sprechen wir miteinander, und deswegen habe ich die Verständigung mit Professor Kroemer, dem Vorstandsvorsitzenden der Charité, erzielt, dass wir das schnell und unkompliziert auswerten. Ich sehe das Problem in der Dimension nicht. Wir werden das Problem lösen. Wie gesagt: Es ist sehr misslich, dass es ein entsprechendes Kammergerichtsurteil gegeben hat. Wir müssen uns aber nach der Rechtsprechung der Gerichte richten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Senator! Die Betroffenen der rechtsextremen Straftaten von Neukölln, aber auch andere Bürgerinnen und Bürger, die von Alltagskriminalität betroffen sind, berichten uns, dass im Moment besonders wenig Ermittlungsaufwand betrieben wird. Trifft es zu, dass vor wenigen Jahren eine Anweisung erfolgte, nicht mehr alle DNA-Spuren zu erfassen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Eine solche Anweisung ist mir nicht bekannt. Mir ist ebenso nicht bekannt, dass im Fall der von Ihnen angesprochenen mutmaßlich rechtsextremistischen Anschläge in Neukölln solche Spurenauswertungen nicht stattfinden würden. Das wird immer wieder
Ich habe Sonderermittler eingesetzt, die das untersucht und dies auch widerlegt haben. Ich finde, wenn wir Kommissionen einsetzen, um Überprüfungen solcher offenen Fragen durchzuführen, müssen wir uns irgendwann noch mit den Ergebnissen befassen, und die Ergebnisse sind deutlich.
[Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Torsten Schneider (SPD): Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens!]
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Begünstigten der auf Weisung des Staatssekretärs Tietze und der Senatorin Breitenbach rechtswidrig ausgezahlten Fördergelder für das Projekt „Berlin hilft“ jetzt auch noch im Verdacht des Subventionsbetrugs und der Steuerhinterziehung stehen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das sind Vorwürfe die natürlich aufgeklärt werden müssen, die vonseiten der zuständigen Verwaltung und Hausspitze aufgeklärt werden müssen und von allen, die dazu sachdienliche Hinweise geben können und diese ganzen Finanzfragen mit aufarbeiten können. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Vorwürfe, die im Raum stehen, müssen transparent entkräftet werden.
Genau daran arbeitet der Senat im Moment. Die Senatsverwaltungen sind dazu in der Abstimmung, um jetzt sicherzustellen, dass der Sachstand lückenlos ermittelt wird und darüber dann auch offen und transparent berichtet werden kann.
Vielen Dank! – Auf den Verdacht der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs und die daraus resultierende Pflicht einer Kontrollmitteilung an die Staatsanwaltschaft gemäß § 6 Subventionsgesetz hat der Präsident des LAF, Herr Straßmeir, schon in seinem Schreiben vom 5. Dezember 2019 an Staatssekretär Tietze deutlich hingewiesen. Wie erklärt der Senat, dass der Staatssekretär und die Senatorin dennoch kurz darauf die Anweisung erteilt haben, Fördergelder für 2019 an die Personen auszuzahlen, die sie jetzt selber offensichtlich auch der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs verdächtigen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Sie sprechen zu Recht in Ihrer Frage von einem Verdacht. Richtig, diesem Verdacht muss man nachgehen, und genau das passiert jetzt. Wenn der Sachverhalt aufgearbeitet ist, werden wir darüber informieren.
Vielen Dank! – Bis wann wird, nachdem diese Prüfung ja bereits zig Monate andauert und die Sachlage doch recht eindeutig ist, endlich entschieden, ob die 2018 und 2019 unter Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung ausgezahlten Gelder in Höhe von immerhin 80 000 Euro zurückgefordert werden?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Den Zeitablauf kann ich Ihnen jetzt nicht genau darstellen, so tief bin ich in den Details nicht drin. Aber Sie können sicher sein, dass es von keiner Seite irgendeinen Grund gibt, etwas an Aufarbeitung zu verzögern.