Die Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin, Drucksache 18/3528, „Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Abstimmung über aktuelle Impffragen vom 19. März 2021 und der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021“ hat das Abgeordnetenhaus hiermit zur Kenntnis genommen.
Die Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz, Drucksache
netenhaus hiermit ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird zudem die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Widerspruch höre ich nicht – dann wird so verfahren.
Die Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin, Drucksache 18/3495, „Siebte Verordnung zur Änderung der Schul-HygieneCovid-19-Verordnung“ hat das Abgeordnetenhaus hiermit ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird zudem die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie an den Hauptausschuss. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Die Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz, Drucksache
18/3533, „Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ hat das Abgeordnetenhaus hiermit ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird zudem die Überweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und an den Hauptausschuss. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3483, „Perspektiven für den Kulturstandort Berlin in der Corona-Pandemie: 60 Mio. EUR Institutionelle Kulturförderung jetzt bereitstellen!“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 18/3492, „Transparenz im Corona-Lagebericht des Senats sicherstellen“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vorgeschlagen. Auch hier höre ich keinen Widerspruch – dann verfahren wir so.
Zum Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/3511, „Der Berliner Gastronomie Handlungsfähigkeit in der Außengastronomie ermöglichen“ wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe vorgeschlagen. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Zum dringlichen Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 18/3534, „Nie wieder COVID-19-Maßnahmen zu Lasten unserer Kinder: Herr Regierender Bürgermeister, geben Sie den jungen Menschen endlich die gestohlene Kindheit und Jugend zurück!“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie vorgeschlagen. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Zum dringlichen Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 18/3535, „Nicht Angela Merkel, Jesus Christus besiegt den Tod. Erlösung und Heil findet der Mensch durch Gottes Gnaden, nicht durch Merkels Gnaden!“ ist eine sofortige Abstimmung vorgesehen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/3535 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die drei anwesenden fraktionslosen Mietglieder Frau Bießmann, Herr Wild und Herr Nerstheimer. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen.
Ich frage vorsichtshalber: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen damit zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 4 Abs. 2 des Berliner COVID-19-Parlaments- beteiligungsgesetzes, zugleich Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteili- gungsgesetzes, Drucksache 18/3529, „Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Krankenhaus-Covid-19-Ver- ordnung“. Wer Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiten Krankenhaus-Covid-19-Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind FDP, AfD und die eben benannten drei fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltung? – Bei der CDU-Fraktion. Damit hat das Abgeordnetenhaus Artikel 2 der Verordnung zugestimmt. Im Übrigen hat das Abgeordnetenhaus auch diese Verordnung zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird zudem die Überweisung der Rechtsverordnung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie an den Hauptausschuss. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Es folgt die Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 4 Abs. 2 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungs- gesetzes, zugleich Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes,
Drucksache 18/3530, „Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung“. Wer Artikel 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind AfD, FDP und die drei genannten fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltung? – Bei der CDU-Fraktion. Damit hat das Abgeordnetenhaus Artikel 2 der Verordnung zugestimmt. Im Übrigen hat das Abgeordnetenhaus auch diese Verordnung zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird zudem die Überweisung der Rechtsverordnung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie an den Hauptausschuss. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Wir kommen damit abschließend zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 4 Abs. 2 des Berliner COVID19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes, zugleich Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19Parlamentsbeteiligungsgesetzes, Drucksache 18/3531, „Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Eingliederungshilfe-Covid-19-Verordnung“. Wer Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiten Eingliederungshilfe-Covid-19-Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Die AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten, die heute anwesend sind. Enthaltungen? – Bei FDP und CDU. Damit hat das Abgeordnetenhaus Artikel 2 der Verordnung zugestimmt. Im Übrigen hat das Abgeordnetenhaus auch diese Verordnung zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird zudem die Überweisung auch dieser Rechtsverordnung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so, und wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 2, und es findet hier der Wechsel statt. – Danke schön!
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurzgefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Frage und Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. Es beginnt die Fraktion der SPD. – Frau Radziwill, Sie haben das Wort. Bitte schön!
[Frank-Christian Hansel (AfD): Pause! – Daniel Wesener (GRÜNE): Nach der Fragestunde, Herr Hansel! – Frank-Christian Hansel (AfD): Das geht doch zeitlich gar nicht!]
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Anfang März veröffentlichten Ergebnisse von Creditreform zum Schuldneratlas Berlin, dass zwar die Verschuldung der Berlinerinnen und Berliner etwas zurückgegangen ist, jedoch gleichzeitig die Altersarmut durchaus besorgniserregend ansteigt?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Die Ergebnisse haben mich nicht sonderlich überrascht. Auch wenn Sie eben gesagt haben: Die Verschuldung ist etwas zurückgegangen –, müssen wir trotzdem sagen: Die Verschuldung in Berlin ist nach wie vor hoch. Das muss uns tatsächlich nicht überraschen, weil wir einen Bundesmindestlohn haben, der nicht dazu führt, dass Menschen im Alter auch gut leben können, und wir haben nach wie vor prekäre Arbeitssituationen. Das legen wir auch jedes Jahr vor, wenn wir die entsprechenden Befragungen mit dem Betriebspanel gemacht haben. Da sehen Sie prekäre Arbeitsbeschäftigung, die bundesweit über die Gesetze erlaubt und offensichtlich auch erwünscht sind.
Gerade Befristung und Teilzeit sind ein Problem, was den Verdienst der Menschen angeht. Von daher haben wir in dieser Stadt bei steigenden Lebenshaltungskosten bei den Menschen, die eine Arbeit haben, ein Problem, was den Verdienst angeht. Ähnlich stellt sich das natürlich auch bei denjenigen dar, die Transferleistungen erhalten. Da komme ich zur Grundsicherung, denn es gibt oft Grundsicherung im Alter – Sie haben jetzt auf die älteren Menschen abgehoben. Es ist natürlich in den jetzigen Zeiten auch schwierig, wenn man so geringe Regelsätze hat, die schon immer dazu führen, dass man mit einem Bein in der Armut steht. Deshalb hat das Land Berlin eine Bundesratsinitiative gestartet, damit es in Zeiten von Corona zeitlich befristet einen Zuschlag für die Transferleistungsbeziehenden gibt. Leider konnten wir keine Mehrheit erreichen.
Von daher stehen wir jetzt in dieser Situation, und die Pandemie hat auch an dieser Stelle wie durch ein Brennglas deutlich gemacht, welche Probleme wir haben.
Was ich mir allerdings nach diesen Ergebnissen noch mal angeguckt hatte, war: Wie sieht es bei den Schuldnerberatungsstellen aus? – Wir haben in Berlin ein gutes Netz – das wissen Sie alle. Das steht zur Verfügung, um den Menschen rechtzeitig Hilfe und Beratung zukommen zu lassen. Da habe ich mir zum einen ein altes Problem
Die Wartezeiten konnten tatsächlich in den letzten Jahren gesenkt werden. Wir hatten im letzten Jahr durchschnittlich 2,5 Monate – es sind aber immer noch 2,5 Monate. Aber es kommen auch eine ganze Reihe von kurzfristigen Beratungen dazu.
Was ich allerdings feststellen muss, wenn diese Zahlen so sind, wie sie jetzt sind: Zunehmend suchen mehr Menschen im Seniorinnen- und Seniorenalter – es hieß, wenn ich mich richtig erinnere: sogar bei über 70-Jährigen haben wir einen sehr geringen Anteil von Menschen – diese Beratung auf. Da müssen wir genauer gucken und auch mit den Schuldnerberatungsstellen reden, woran dies liegt: ob bei älteren Menschen dieses Angebot nicht bekannt ist oder ob sie ein Problem haben, dahin zu kommen. Das ist jetzt in den Zeiten auch noch mal schwieriger.
Insgesamt haben wir als Land Berlin eine ganze Reihe an Verbesserungen vorgenommen, um den Menschen mit geringem Einkommen eine Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern, zu ermöglichen: angefangen von dem Berlinpass usw. –, aber die geltenden Gesetze werden natürlich niemals ausreichen, um die Armut, die wir haben, in Berlin abbauen können. Deshalb hoffe ich persönlich darauf, dass wir auf Bundesebene nach der Bundestagswahl eine andere Mehrheit haben,
und dass wir dort gemeinsam eine Politik für die Menschen und gegen die Armut machen können, und das beinhaltet natürlich auch ein neues Rentenkonzept.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin für die Antwort. Dem Wunsch schließe ich mich an. Ich möchte die Nachfrage stellen, mit welchen Berliner Maßnahmen wir zusätzlich Altersarmut bekämpfen könnten. Auf die soziale Infrastruktur haben Sie hingewiesen, und ich denke auch, dass wir diese weiterhin stärken sollten, gerade auch in der Pandemie.
Zum einen, Frau Radziwill, kann ich Ihnen sagen: Ich habe gestern die vorliegenden Leitlinien zur Seniorenpolitik – die setzen sich natürlich auch mit dieser Frage auseinander – unterzeichnet, sodass die im Senat beschlossen werden können. Die werden auch in den RdB gehen. Da gibt es noch mal einige Vorschläge.
Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen: Wir müssen die Infrastruktur stärken. Das sind natürlich zum einen die Schuldnerberatungsstellen, die in der Vergangenheit noch mal mit mehr Mitteln gestärkt wurden. Das ist aber auch die allgemeine Sozialberatung, die eingeführt wurde. Das hat schon noch zu Verbesserungen geführt.
Ich nehme ein Beispiel: Die Stadtteilzentren und die Seniorentreffpunkte haben natürlich einen ausgesprochen hohen Stellenwert, wenn es darum geht, rechtzeitig und frühzeitig Probleme zu erkennen, aber auch Unterstützungsmaßnahmen anzubieten. Das heißt natürlich: Wir kommen nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, mit Geld in der Art und Weise, wie wir es in der Vergangenheit reingesteckt haben – Ausbau und Ähnliches –, nur begrenzt weiter. Ich will damit sagen: Wir brauchen auch für ältere Menschen neue Formate, weil die Stadtteilzentren und die Einrichtungen für die Senioren fast allesamt geschlossen sind.
Das heißt, wir haben Seniorinnen und Senioren, die einen Zugang zur Digitalisierung haben und damit umgehen können – die werden sich dort entsprechende Angebote raussuchen. Aber wir wissen natürlich auch, dass der Zugang zur Digitalisierung und zu Endgeräten zum einen davon abhängt, ob Menschen einen Zugang haben – und das hängt manchmal auch mit dem Alter zusammen –, aber es hängt zum anderen auch ganz oft damit zusammen, ob Menschen sich das leisten können. Haben sie entsprechende Anschlüsse? Haben sie entsprechende Endgeräte? Auch hier gilt in Zukunft, einen stärkeren Blick darauf zu werfen und zu gucken: Welche Ideen gibt es? Wie kann man da umsteuern? Da hatten wir sowohl den Bundesseniorenkongress als auch den Landeskongress, wo das Thema war. Ich glaube, da stehen wir vor neuen Herausforderungen, aber Schuldnerberatung und Ähnliches dürfen wir, auch in den bisherigen Formen, natürlich nicht aus dem Blick lassen.