„Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung der betreffenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit vor?“
Die/Der Bundesbeauftragte wird gebeten, seine Erkenntnisse dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitzuteilen. Dabei soll die/der Bundesbeauftragte alle ihm verfügbaren Informationen beiziehen.
Der Präsident des Abgeordnetenhauses erklärt gegenüber dem Bundesbeauftragten, dass die Daten ausschließlich zum Zwecke der Überprüfung im Sinne dieses Beschlusses verwendet werden.
Vorab sind die Mitglieder des Ehrenrates in gleicher Weise zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Überprüfung beginnt der Ehrenrat seine Tätigkeit.
4. Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeitsverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz. Als hauptamtliche Mitarbeiter gelten auch Personen, die gegenüber Personen nach Satz l hinsichtlich deren
a) sich zur Lieferung von personengebundenen Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt oder
Eine solche Zusammenarbeit liegt insbesondere dann vor, wenn die betroffene Person Geld oder andere Vorteile für ihre Tätigkeit erhalten hat.
5. Der Präsident des Abgeordnetenhauses teilt zunächst dem Mitglied des Abgeordnetenhauses sowie den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden die von der/dem Bundesbeauftragten übermittelten Ergebnisse der Anfrage unverzüglich schriftlich mit.
6. Das betroffene Mitglied des Abgeordnetenhauses erhält Gelegenheit, die Akten einzusehen, Gegendarstellung geltend zu machen und gegebenenfalls eine nochmalige Überprüfung zu beantragen. Es kann sich einer Vertrauensperson bedienen.
7. Nach Ablauf von acht Wochen nach Erhalt des ersten Prüfungsergebnisses übergibt der Präsident des Abgeordnetenhauses die Ergebnisse der ersten und gegebenenfalls der nochmaligen Überprüfung den Mitgliedern des Ehrenrates. Der Ehrenrat nimmt die Bewertung der Erkenntnisse vor, die sich aus den Mitteilungen der/des Bundesbeauftragten und aus sonstigen dem Ehrenrat zugeleiteten oder von ihm beigezogenen Unterlagen sowie gegebenenfalls aus den Äußerungen des überprüften Mitglieds des Abgeordnetenhauses ergeben. Vor Abschluss der Bewertung sind die Erkenntnisse, die sich aus den vorliegenden Unterlagen und den Äußerungen des betroffenen Mitglieds ergeben, mit ihm zu erörtern. Nach Abschluss der Bewertung gibt der Ehrenrat eine auf jeden Einzelfall bezogene Empfehlung an das Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinen jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ab.
Eine Aufforderung zur Mandatsniederlegung darf nur erfolgen, wenn die/der Betroffene ein Verbrechen begangen oder gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Das weitere Verfahren bleibt den Fraktionen anheimgestellt.
Ergeben sich nach dem Abschluss der Bewertung der Erkenntnisse keine tatsachengestützten Anhaltspunkte, dass das Mitglied des Abgeordnetenhauses hauptamtlich oder inoffiziell für das MfS/AfNS tätig gewesen ist oder politische Verantwortung getragen hat, oder bewertete der Ehrenrat einen Sachverhalt als unbedenklich, wird dieses Ergebnis dem Mitglied des
8. Teilt die/der Bundesbeauftragte mit, dass das Mitglied des Abgeordnetenhauses hauptamtlich oder inoffiziell für das MfS/AfNS tätig gewesen ist oder politische Verantwortung getragen hat, oder ergibt die Prüfung der vorliegenden Unterlagen einen entsprechenden Nachweis für eine solche Tätigkeit und bewertet der Ehrenrat diesen Sachverhalt als nicht unbedenklich, wird dieses Ergebnis nebst einer Empfehlung dem Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt. Diese Entscheidung des Ehrenrates wird durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses dem Abgeordnetenhaus begründet. Auf Verlangen ist dem Mitglied des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit zu einer anschließenden Erklärung in angemessenem Umfang zu geben.
9. Werden nach Abschluss der Überprüfung des Ehrenrates neue Tatsachen bekannt, befasst sich hiermit der Ehrenrat.
c) Überprüfung von Mitgliedern der Landesregierung und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf eine Mitarbeit im ehemaligen Ministerium für Staatsicherheit der DDR (MfS)
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 8. März 2017 Drucksache 18/0203
Der Senat wird aufgefordert, weiterhin dafür zu sorgen, dass sich die Mitglieder des Senats sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit überprüfen lassen.
Der Regierende Bürgermeister wird gebeten, das Ergebnis der Überprüfung bezüglich der Mitglieder des Senats und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu übermitteln. Der Präsident unterrichtet über die Ergebnisse die Fraktionsvorsitzenden. Hierbei ist § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes zu beachten.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Ankauf der ca. 3 911 m² großen Grundstücke im Bereich Schiffbauerdamm und Luisenstraße in BerlinMitte zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 15.07.2016, UR-Nr. 708/2016 des Notars Dr. Peter Engel in Berlin, wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf einer ca. 8 324 m² großen Teilfläche des Grundstücks Prenzlauer Promenade 149-152, ArnoldZweig-Str. 1 in Berlin-Pankow gemäß den im Kaufvertrag vom 27. Oktober 2016 zur UR-Nr. 390/2016 des Notars Martin Wörle vereinbarten Bedingungen sowie einer weiteren ca. 5 710 m² großen Teilfläche des Grundstücks Prenzlauer Promenade 149-152, Arnold-ZweigStr. 1 in Berlin-Pankow gemäß den im Kaufvertrag vom 27. Oktober 2016 zur UR-Nr. 391/2016 des Notars Martin Wörle vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.